Geänderte Blinklichtanlage

VW Vento 1H

Hallo Leute,
Ich habe bei meinem Golf 3 Variant die originalen 21 watt Blinkerbirnen aus der Stossstange durch 5 Watt Birnen, welche nun im Scheinwerfer sind, ersätzt.

Dadurch hat sich die Blinkfrequenz von ca. 1sec an und 1sec aus auf 1/2sec an und 1/2sec aus geändert.
Es leuchten aber alle Blinker. Ist halt so als wäre einer kaputt.

Nun meine Frage an euch gibt es Gesetzliche Bestimmungen zur Blinkfrequenz?

Und kann man möglicherweise durch wiederstände oder anderes Relais oder so in der Richtung Abhilfe schaffen?

Schonmal danke im voraus

mfg otis737

22 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von BC-PD


deswegen werden ja auch änderungen und anbauteile abgenommen nicht das du dein neuesfahrwerk statt mit schrauben mit uhu befestigst.

🙂 hehe das is gut

ne mal im ernst ich frag mich grad wo da der sinn hinter steckt und wie man überhaupt auf so ne idee kommen kann???

ich hatte auch schonmal überlegt die blinker in die scheinwerfer zu setzte aber die 5 watt wären mir persönlich echt viel zu dunkel. auch von der umbauanleitung die es diesbezüglich gibt halte ich nicht viel.

ich wurde damals auch von den jungs hier aufgeklärt was die watt zahl angeht und bin froh das ich es gelassen habe.

also vergess den sche.. denn es bringt echt nix.

gibt es denn eigentlich mitlerweile schwarze scheinwerfer im golf look mit den blinkern und dem standlich integriert?

würde nämlich gerne welche haben.

mfg BassGT

die Golf V look sollen auch in schwarz erhältlich sein.

Sry wenn's nich grad ganz hier herpasst... Aber bezüglich der schwarzen Scheinwerfer: Wie siehts denn vom Gesetz her aus wenn man den chromfarbenen Innenraum der Scheinwerfer in Wagenfarbe lackiert? Denn zur unmittelbaren Ausleuchtung tragen diese Flächen doch nicht bei, oder irre ich mich da?

Ähnliche Themen

hab das mal auf www.passatplus.de gesehen, angeblich laut ihm ists erlaubt gewesen.

Zitat:

Original geschrieben von ronin_gasch


Wie siehts denn vom Gesetz her aus wenn man den chromfarbenen Innenraum der Scheinwerfer in Wagenfarbe lackiert?

das wäre das verändern eines bauartgeprüften bauteils...und somit erlsicht die zulassung des bauteils, was in "erlöschen der be" ausgeht...

dabei ists scheißegal, ob die irgendwie zur ausleuchtung beitragen oder nicht.....

Wobei DAS wohl ein Grenzbereich ist.
Es soll Tüv-Prüfer geben, bei denen das OK ist. Aber die haben sicher nicht das letzte Wort...

Wer zum Präzedenzfall werden will, möge vortreten...

Zitat:

Original geschrieben von Jochen42


Wobei DAS wohl ein Grenzbereich ist.

nope!

das ist klar geregelt! da gibts nix im "grenzbereich"

Zitat:

Original geschrieben von Jochen42


Es soll Tüv-Prüfer geben, bei denen das OK ist.

der tüv prüfer hat da recht wenig mit zu tun!

dazu muss ein lichttchnisches gutachten erstellt werden (~10000€), was nciht im aufgabenbereich des tüv's liegt..

Zitat:

Original geschrieben von Jochen42


Aber die haben sicher nicht das letzte Wort...

eben....

Deine Antwort
Ähnliche Themen