Geänderte Blinklichtanlage

VW Vento 1H

Hallo Leute,
Ich habe bei meinem Golf 3 Variant die originalen 21 watt Blinkerbirnen aus der Stossstange durch 5 Watt Birnen, welche nun im Scheinwerfer sind, ersätzt.

Dadurch hat sich die Blinkfrequenz von ca. 1sec an und 1sec aus auf 1/2sec an und 1/2sec aus geändert.
Es leuchten aber alle Blinker. Ist halt so als wäre einer kaputt.

Nun meine Frage an euch gibt es Gesetzliche Bestimmungen zur Blinkfrequenz?

Und kann man möglicherweise durch wiederstände oder anderes Relais oder so in der Richtung Abhilfe schaffen?

Schonmal danke im voraus

mfg otis737

22 Antworten

du kannst doch nicht einfach so wahllos was ersetzen.

du hast es ja schon gesagt , Widerstand. Du hattest vorher pro Blinker einen Widerstand ensprechend in Watt , von 21 Watt. jetzt hast du nur noch 5 Watt. Zwei Birnen hast du ersetzt, also statt 42 Watt > 10 Watt... fehlen 32 Watt. Bau in die Blinkerleitung einen Widerstand ensprechend 32 Watt ein , oder 1 x Birne 21 Watt + 1 x 10 Watt, die Birnen können dann im Motorraum leuchten

aber zu was sollen die 10 Watt birnen gut sein, sind die überhaupt noch hell genug

hallo?
da kann nicht jeder einbauen was er möchte.
mach die richtigen birnen rein und fertig.

Danke Multi Fanfare für schnelle und kompetente Antwort denn gedanken hatte ich auch schon aber zweite Meinung ist immer gut.

Denn andern möchte ich sagen das es schade ist das man online keine Taschentücher schicken kann.

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Na ich hab Klarglasscheinwerfer halt ohne Blinker, da wo Standlicht war ist jetzt Blinker ( orangene Glassockelbirne) und standlicht ist jetzt weise grosse LED im NSW Dummy auch im Scheinwerfer.
Absolut ausreichend von der Helligkeit her auch Tags über.

Zitat:

Original geschrieben von otis737


Na ich hab Klarglasscheinwerfer halt ohne Blinker, da wo Standlicht war ist jetzt Blinker ( orangene Glassockelbirne) und standlicht ist jetzt weise grosse LED im NSW Dummy auch im Scheinwerfer.
Absolut ausreichend von der Helligkeit her auch Tags über.

Dann fahr mal schleunigst zum TÜV! Der sagt dir was zu machen ist!

DU denkst es is ausreichend von der Helligkeit aber das sieht der TÜV bzw. Grün Weis mit 100%iger sicherheit etwas anders! Außerdem ist deine BE deines Autos jetzt futscht! Du darfst nämlich nich einfach was an deinen scheinerfern was ändern! Genauso ist eine LED als Standlicht illegal! Du fährst grad mit einem komplett illegalen AUTO rum!

Was passiert wenn du nen Unfall baust und es kommt raus dass du illegale Lichtteschniche veränderungen am auto vorgenommen hast, brauch ich dir ja nicht zu erzählen oder?

Mfg Necko

Zitat:

Original geschrieben von otis737


Danke Multi Fanfare für schnelle und kompetente Antwort denn gedanken hatte ich auch schon aber zweite Meinung ist immer gut.

Denn andern möchte ich sagen das es schade ist das man online keine Taschentücher schicken kann.

ich denke beizeiten können wir drüber lachen....

behalte deine taschentücher.
du brauchst sie wenn die polizei dich anhält…

Zitat:

Original geschrieben von Honigard


behalte deine taschentücher.
du brauchst sie wenn die polizei dich anhält…

😁 der hätte glatt von mir kommen können 😁

Darüber bin ich mir völlig im Klaren deshalb war ja auch ein teil meiner frage welche gesetzlichen Bestimmungen hier vorliegen werde einfach mal zum Tüver meines vertrauens gehen der hat schon ganz andere sachen klar gemacht. Sehe dafür nicht alzu schwarz. Schließlich gibt es ja genau diese Scheinwerfer auch als Zubehörteil mit ABE.

schwarz eingetragen ist aber dennoch ungültig und nichtig. naja manche wollen es einfach nicht wahr haben.

Würde es auch mit einem 4,7Ohm 50W Drahtwiderstand parallel zur Birne machen. Bin aber trotzdem gespannt was der TüV dazu sagt?!

Immer das selbe, erst grosse Klappe haben und hier rumpöbeln....

Und später mit Pippi in den Augen hier texten das die Polizei ihn erstmal ordentlich gef**kt hat mit der Shyce.

Spar dir die Taschentücher, Junge....

der Habicht

naja das istnun halt mal das andere extrem zu den 100W scheinwerferleuchtmittel.

naja villeicht sollte ich kerzen reinsetzen sieht bestimmt gut aus spart strom und für genug geld trägt mir das dann auch irgendeiner ein. der polizei erklär ich das gehört so so etwas gab es ja vor 100 jahren schonmal und den unfallgegner frage ich warum er mich nicht gesehen hat.

es gibt vorschriften im deuteschen straßenverkehr die nicht ganz sinnlos sind. dazu gehört auch die wattzahl der blinker.
und die scheinwerferanlage. es gibt sie mit sicherheit im zubehör nur deswegen ist deine bastelei noch lange nich zulässig. dies hägt auch mit der sichergestellten verarbeitung zusammen. deswegen werden ja auch änderungen und anbauteile abgenommen nicht das du dein neuesfahrwerk statt mit schrauben mit uhu befestigst.

also wenn du sie legal dort haben willst kauf dir die die so verkauft werden und ne betriebserlaubniss haben, zumahl die bestimmt nicht mit 5Watt betrieben werden sondern mit der in deutschland vorgeschriebenen leistung.

die einzige ausnahme, wo die wattzahl abweichen darf ist bei led rückleuchten, und die sind dann aber auch geprüft, womit sichergestellt ist, das sie nicht zu hell oder zu dunkel ist.

danke für das taschentücher angebot aber die solltest du villeicht lieber deinen tüv prüfer geben wenn er wegen deiner eintrageung sich mit dem formular zu den vorschlägen von herrn hartz befassen darf und nebenbei noch einen geigneten rechtsanwalt suchen muß, den er sich leisten kann.

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