Gesetze sollen nächstes Jahr geändert werden.
Mal ne frage: stimmt das das ab nächstes jahr unser gesetz näher an die EU Richtlinien rangerückt wird?
folgende maßnahmen sprechen sich verdammt oft rum:
1.Scheiben Tönen bis vorne also die seitenscheiben auch.
2.Der einbau und der betrieb der Unterbodenbeuchtung soll genehmigt werden, jedoch nicht im fahrbetrieb.
habt ihr davon auch schon was gehört?
32 Antworten
Servus,
das Tönen sämtlicher Scheiben, bis auf die Frontscheibe ist erlaubt. Bis zu einem Tönungsgrad von 15% an den vorderen Seitenscheiben. 😉
Unterbodenbeleuchtung ist auch erlaubt, solange sie im Bereich der StVZO nicht in Betrieb genommen wird. Aber wer hat sowas schon? Sieht doch bescheuert aus... 😁
Im Prinzip schon, aber bis die Gesetze an die EU angepasst sind wird es noch eine ganze Weile dauern...siehe EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Theoretisch bricht EU-Recht Bundes- und Landesrecht. Wenn also ein entsprechendes Gesetz in der EU erlassen wird, kann man sich darauf berufen.
Aber ob man wegen getönter Seitenscheiben eine Klage vorm EU-Gerichtshof einreichen kann, wage ich zu bezweifeln :-)
Zitat:
Original geschrieben von HenrikP
Theoretisch bricht EU-Recht Bundes- und Landesrecht. Wenn also ein entsprechendes Gesetz in der EU erlassen wird, kann man sich darauf berufen.
Nene, die EU Richtlinien haben für die nationale Gesetzgebung erstmal keine Bedeutung, es haben sich lediglich die Staatsoberen geeinigt, diese dann Stück für Stück in nationales Recht umzuwandeln, erst dann ist es verbindlich.
Zitat:
Original geschrieben von pdm80
Nene, die EU Richtlinien haben für die nationale Gesetzgebung erstmal keine Bedeutung, es haben sich lediglich die Staatsoberen geeinigt, diese dann Stück für Stück in nationales Recht umzuwandeln, erst dann ist es verbindlich.
Ich mein ja nicht die Richtlinien...
ich wollte eher auf die EU-Verfassung hinaus. Dann gilt das Günstigkeitsprinzip. Aber du hast recht, dort wird das mit den tönen nicht drinne stehen
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...
Wegen der unterbodenbeleuchtung, die bekommt man eingetragen.
Hat bei mir in der nähe auch einer... Habe mich selbst gewundert.
Die UBB geht nur an, wenn der wagen aus ist bzw. der zündschlüssel auf Pos. 1 ist. sobald der wagen gestartet wird, schaltet die UBB sich wieder aus.
Ich habs nicht geglaubt, der hat mir die Papiere gezeigt, und das ding stand tatsächlich drinne...
Also das hatten wir nun schon oft genug oder?
Scheiben tönen mit Folie ist an den vorderen Seitenscheiben NICHT erlaubt.
z.B. wegen der Personenrettung aus dem Fahrzeug bei einem Unfall.
Und die UBB ist NICHT erlaubt sobald du auf öffentlichen Strassen sprich am Strassenverkehr teil nimmst.Egal ob an oder aus..UBB darf nicht montiert sein.
Aber ich denke das könnt ihr genauer in den vergangenden Threads nachlesen.
Zitat:
Original geschrieben von SyncroVR6
Also das hatten wir nun schon oft genug oder?
Scheiben tönen mit Folie ist an den vorderen Seitenscheiben NICHT erlaubt.
z.B. wegen der Personenrettung aus dem Fahrzeug bei einem Unfall.Und die UBB ist NICHT erlaubt sobald du auf öffentlichen Strassen sprich am Strassenverkehr teil nimmst.Egal ob an oder aus..UBB darf nicht montiert sein.
Aber ich denke das könnt ihr genauer in den vergangenden Threads nachlesen.
sorry, aber im falle der folie muss ich dir leider wiedersprechen... die klare splitterschutzfolie von foliatec hat eine zulassung für die front und seitenscheiben... das beeinträchtigt die personenrettung in keiner weise, denn die scheiben lassen sich ja einschlagen und an einem stk dann rausnehmen wenn sie mit folie beklebt sind...
ausserdem gibt es von cfc eine tönungsfolie namens wave, dort wird eine abe mitgeliefert und es wird auch die vordere seitenscheibe teilweise beklebt...
im zur ubb kann ich nur sagen, es gibt genug, die das in den papieren eingetragen haben, ob es dadurch legal iss, weiss glaub ich niemand genau...
die einen tüv prüfer sagen ja, die anderen nein...
ist halt auslegungssache des satzes "im bereich der stvzo" nicht zugelassen... denn die einen gehen davon aus, dass sobald es verbaut ist nicht zugelassen ist und die strassenzulassung verliert, die anderen sagen sich, so lange das gerät nicht eingeschaltet ist, iss das ok so... naja iss eine endlose diskussion, wenn sich schon tüv prüfer nicht einig sind...
Im Zweifelsfall entscheidet der prüfende Polizist...und eintragen kann man vieles, Papier ist geduldig.
Zitat:
Original geschrieben von x.spooky.x
Im Zweifelsfall entscheidet der prüfende Polizist...und eintragen kann man vieles, Papier ist geduldig.
weil die polizisten ja auch so viel ahnung hat 🙂 bei mir würde mein anwalt sich drum kümmern wenn das ding schon mal in den papieren stehen würde und mich so ein grüner dafür punkte geben will ^^
Zitat:
Original geschrieben von Sataan1976
ausserdem gibt es von cfc eine tönungsfolie namens wave, dort wird eine abe mitgeliefert und es wird auch die vordere seitenscheibe teilweise beklebt...
die hab ich hihi 😛
Zitat:
Original geschrieben von x.spooky.x
Im Zweifelsfall entscheidet der prüfende Polizist...und eintragen kann man vieles, Papier ist geduldig.
lol sorry aber ein polizist hat zum glück nicht wirklich viel zu entscheiden... um etwas anzuzweifeln, was in einem DOUMENT steht fehlen ihm die befugnisse, denn die Polizei ist nur eine Hilfskraft der Staatsanwaltschaft... heisst er kann dich erstmal nur zu einem Sachverständigen schicken, in diesem Fall Dekra oder TÜV
OETZ wo bleiben eigendlich die Fotos von deiner Wave Folie die hattest du schon in einem anderen Tread versprochen
Zitat:
Original geschrieben von Sataan1976
lol sorry aber ein polizist hat zum glück nicht wirklich viel zu entscheiden..
Er kann dir deine Karre stillegen, dir ein Bußgeld auferlegen und Punkte verteilen. Du kannst dann klagen wenn es dir nicht gefällt, aber den Prozess muss du dann erstmal gewinnen.
Zitat:
Original geschrieben von pdm80
Er kann dir deine Karre stillegen, dir ein Bußgeld auferlegen und Punkte verteilen. Du kannst dann klagen wenn es dir nicht gefällt, aber den Prozess muss du dann erstmal gewinnen.
glaub nicht immer alle horrormärchen.. ein polizist kann nicht einfach deine karre stilllegen weil es ihm gerade in den kram passt, auch wenn es hier gerne einige leute behaupten... erst recht kann er nichts stilllegen wenn es eingetragen ist, er kann es dann höchstens anzweifeln und dich zum tüv schicken mehr nicht...
punkte werden auch nicht von der polizei vergeben, sondern die rennleitung schreibt eine anzeige, gegen die du einspruch einlegen kannst... rechtskräftig isst es dadurch auch noch lange nicht...
für bussgelder gibt es entsprechende bussgeldverordnungen, selbst dort ist ein polizist nicht gerade flexibel...
also bitte erst informieren, bevor hier wieder horrormärchen entstehen bzw weiter verbreitet werden...
wie gesagt, die polizei muss sich an vorschriften und gesetze halten und kann nicht mal eben machen was sie will... ein fahrzeugschein ist ein dokument, welches erstmal so hingenommen wird, wenn der verdacht besteht, dass ein gefälligkeitsgutachten bzw eine gefälligkeitseintragung ausgestellt wurde, muss dies erstmal nachgewiesen werden und das ist nicht ganz so einfach... wie gesagt im zweifelsfall schicken die dich zum tüv und der erstellt ein gutachten bzw nimmt die eintragung zurück und dann musst du alles abbauen... sollte der polizit sich geirrt haben wirds teuer für den staat, denn dann muss dieser das gutachten bezahlen...