Gastank noch zugelassen?

Moin!

An sich bin ich gewohnt, dass bei den Tanks sowohl das Prüfdatum, als auch das Ablaufdatum eingeschlagen ist.

Wie sieht das hier aus:

http://img385.imageshack.us/img385/8372/2b431sblsu7.jpg

5/2007 hergestellt oder abgelaufen?

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

www.tuev-nord.de/.../Gas_Ratgeber_Lese.pdf

www.lpgboard.de/showthread.php

Wer ein Stako-Tankzertifikat hat sollte das Blatt mal umdrehen. (sämtliche Papiere sollte jer vollständig ausgehändigt bekommen haben) Wenn nicht, bei Vergeichstanks nachschauen, ist immer gleich bis auf Maße und Benennung.
Da steht unter Next Inspektion (date)  das Prüfdatum. 😉

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Bei "67R-01" entfällt doch der (10jährige) Prüftermin, oder?

Zitat:

Original geschrieben von viktor12v


Bei "67R-01" entfällt doch der (10jährige) Prüftermin, oder?

Ja, der entfällt, wenn jedoch ein eindeutiges Verfallsdatum auf dem Tank eingeschlagen ist, dann darf er danach nichtmehr benutzt werden.

Wobei einige Tanks ihr Hyperalter aufgrund von Rost und damit in Ermangelung an Pflege nicht erreichen.
Siehe No Go Chart.

Ist sich hier keiner von euch mehr einig.?? Der eine sagt oben "der Tank muss raus" der eine sagt der Tank kann bleiben was denn nun.??? Werde Ihr zwei euch mal einig..??

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Auf dem Tank eingeschlagen stehen nur die genannten Nummern und das Baujahr sprich Herstellungsdatum des Tanks ist ein Starko Tank Baujahr 10.2007
muss der nun zur Tankprüfung im Jahr 2017 oder nicht..?? Ist ein Unterbau Außentank 67R
Das steht nur auf dem Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis und in den Fahrzeugpapieren ist das natürlich übernommen werden, da diese nach des Einbaus der Gasanlage alle neu erstellt worden sind sprich auch im Fahrzeugschein !

Zitat:

Original geschrieben von 1969Orca


Ist sich hier keiner von euch mehr einig.?? Der eine sagt oben "der Tank muss raus" der eine sagt der Tank kann bleiben was denn nun.??? Werde Ihr zwei euch mal einig..??

Kannst Du nicht lesen? Was hab ich den geschrieben?

Eindeutig ist, wenn der Tank ein Verfallsdatum hat (Beispiel Herstellungsdat. 11.07 und danach dann noch ein Verwendbarkeitsdatum 11.17steht) dann muß er raus, wenn der kein Verfallsdatum hat, dann darfst Du den weitenutzen, soweit er keine Beschädigungen aufweist! Was im Schein steht ist in dem Fall unwichtig!

Was mich aber wundert ist, daß diese Regelung bereits seit 2006 rechtlich bindend ist, wenn der damalige TÜV Prüfer das so eingetragen hat, dann war der nicht auf dem neuesten Stand!

Sobald Tank kein Ablaufdatum hat, muss dieser nach 10 Jahre nach Produktionsdatum raus. Ist ein zweites Datum vorhanden, das Ablaufdatum gilt dieses.

www.tuev-nord.de/.../Gas_Ratgeber_Lese.pdf

www.lpgboard.de/showthread.php

Wer ein Stako-Tankzertifikat hat sollte das Blatt mal umdrehen. (sämtliche Papiere sollte jer vollständig ausgehändigt bekommen haben) Wenn nicht, bei Vergeichstanks nachschauen, ist immer gleich bis auf Maße und Benennung.
Da steht unter Next Inspektion (date)  das Prüfdatum. 😉

Hallo Gaser,
ist ja lustig

Gascharly sagt wenn kein verfall datum drauf steht , kann er weiter genutzt werden ............

dann

m , m , sagt nach 10 jahren muss er raus ::::::::::: ??????

watt stimmt denn nun , ich bin da näher bei Gaschaly

Zitat:

Original geschrieben von ketwiesel


Hallo Gaser,
ist ja lustig

Gascharly sagt wenn kein verfall datum drauf steht , kann er weiter genutzt werden ............

dann

m , m , sagt nach 10 jahren muss er raus ::::::::::: ??????

watt stimmt denn nun , ich bin da näher bei Gaschaly

Ich werde mir jetzt nicht die Mühe machen und meine ganzen Bücher durchwühlen um das zu bestätigen, was ich behauptet habe, ich weiß das ich recht habe und basta! Wers nicht glaubt möge es auch weiterhin nicht glauben, ich muß niemanden überzeugen!

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