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Garantieverlust durch Anbau einer Spurverbreiterung ?

Audi TT 8J

Meine Tochter bekommt in wenigen Tagen ein Coupe 8J mit der 200 Ps Maschine. Auf Anfrage beim Audi Händler ob eine Spurverbreiterung an der HA angebracht werden kann bekam ich die Antwort, dass nur ABT dies ohne Verlust der Garantie / Gewährleistung anbringen darf. Das Gleiche gilt offenbar auch für sämtliche anderen Baugruppen außer für die Räder. Kann dies jemand bestätigen ? Also ich halte das zunächst für eine Falschaussage.

Gruß aus Aachen

Ingenius_1

16 Antworten

"...jedwege bauartliche Veränderung an einem Fahrzeug führt zum erlischen der Garantie, insbesondere dann, wenn der Defekt und die bauartliche Veränderung in einem kausalem Zusammenhang hängen...."

Also ich weiss es nur von BMW. Da wurde meinem Vater mitgeteilt dass sie als Niederlassung von BMW diese nicht verbauen dürfen. War kein normales Autohaus...
Wie es dann bei Autohäusern aussieht weiss ich nicht.

Der Grund mit der Garantie ist kein Quatsch. Es kommt durch Distanzplatten häufig zu Radlagerschäden, hatte ich bei meinem A4 Avant 2,5 TDI.
Somit erlischt die Garantie auf diesen Schaden.

Also nicht hier gleich Müll verzapfen, ich wär da vorsichtig!

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