Garantieverlängerung
Hallo zusammen!
Ich habe letzte Woche einen Essential Drive Vertrag abgeschlossen.3 Jahre bis zu 125000 km.also 75000 darf ich fahren.
Heute zufällig mit dem Händler gesprochen und er meinte ,es sei nicht sicher ob der Vertrag angenommen wird, da ich in der Schweiz lebe???
Es wird immer besser...oder auch nicht.
Meines Erachtens ist der Vertrag bezahlt und somit gültig.
Wurde bei euch mal eine Garantieverlängerung abgelehnt?
Liebe Grüsse
Sven
19 Antworten
Zitat:
@Sveni1975 schrieb am 8. September 2018 um 00:52:42 Uhr:
Ich habe letzte Woche einen Essential Drive Vertrag abgeschlossen.3 Jahre bis zu 125000 km.also 75000 darf ich fahren.
Keine Ahnung, was mir diese Berechnung sagen soll.
Zitat:
@Sveni1975 schrieb am 8. September 2018 um 00:52:42 Uhr:
Heute zufällig mit dem Händler gesprochen und er meinte ,es sei nicht sicher ob der Vertrag angenommen wird, da ich in der Schweiz lebe???
Und wo ist das Problem? Du lebst in der Schweiz, aber das Fahrzeug ist dort nicht zugelassen?
Und wo hast du die Garantieverlängerung abgeschlossen: Citroën DE oder Citroën CH?
Die Garantieverlängerung gilt zwar europaweit, aber ich könnte mir vorstellen, dass man die Verlängerung nur in dem Land bestellen kann, in der das Fahrzeug zugelassen ist.
Bin mal auf die Antwort von Citroën gespannt.
Ja ich auch.Zumal dies ja ein Rücktritt von einem gültigen Vertrag wäre.Könnte schwierig werden für Citroen
Hast du denn schon einen Vertrag? Ich denke du hast erst einen Antrag unterschrieben. Ist ein Unterschied.
Siehst du? Ein Vertrag ist es erst wenn in dem Fall dein Vertragspartner Citroen zugestimmt hat. Hat er aber noch nicht.
Die nehmen also Geld in bar,lassen mich unterschreiben und dann soll es kein Vertrag sein?Ich lach mich kaputt...Es steht drin,Ess.drive beginnt mit Ende der Garantie.Dies ist bereits eingetreten und gut.Sollen Sie mal versuchen da raus zu kommen...
Der Vertrag kommt ja nur zustande, wenn beide Seiten zustimmen und die festgelegten Rahmenbedingungen eingehalten werden. Wenn die dt. Garantieverlängerung nicht auf im Ausland angemeldete Fahrzeuge angewendet werden kann, dann wird der Vertrag halt annulliert.
Wenn man Kritik äußern möchte, dann eher am örtlichen Händler. Aber wurde der überhaupt darüber informiert, dass das Fahrzeug nicht mehr in DE zugelassen ist?
Zitat:
@Sveni1975 schrieb am 8. September 2018 um 10:02:09 Uhr:
Ja ich auch.Zumal dies ja ein Rücktritt von einem gültigen Vertrag wäre.Könnte schwierig werden für Citroen
Wenn die zurücktreten wollen dürfte es
sehrschwierig werden, müßten dann doch eigentlich das gesamte rückabwickeln 😎
War doch ein gesamter Vorgang, Kauf und Garantieverlängerung😕
Vielleicht haben die Franzoden nur verwechselt dass CH zu Europa gehört und europaweit
(
https://www.citroen.de/.../servicevertraege-nach-mass.html) nicht nur nur EU
bedeutet 😁
In Abwandlung zu Asterix kann ich nur sagen: Die spinnen die Franzosen 😎
Zitat:
@carli80 schrieb am 9. September 2018 um 09:56:43 Uhr:
Zitat:
@Sveni1975 schrieb am 8. September 2018 um 10:02:09 Uhr:
Ja ich auch.Zumal dies ja ein Rücktritt von einem gültigen Vertrag wäre.Könnte schwierig werden für Citroen
Wenn die zurücktreten wollen dürfte es sehr schwierig werden, müßten dann doch eigentlich das gesamte rückabwickeln 😎
War doch ein gesamter Vorgang, Kauf und Garantieverlängerung😕
Vielleicht haben die Franzoden nur verwechselt dass CH zu Europa gehört und europaweit
( https://www.citroen.de/.../servicevertraege-nach-mass.html ) nicht nur nur EU
bedeutet 😁
In Abwandlung zu Asterix kann ich nur sagen: Die spinnen die Franzosen 😎
Ja es ist definitiv ein Vertrag aus dem Sie nicht rauskommen.Zum einen "Beginn mit Unterschrift" zum anderen 60 Monate Laufzeit.
Keine Chance für die...