Garantieverlängerung
Hallo zusammen,
nutzt Ihr eigentlich die Möglichkeit der Garantieverlängerung? Wie lange sollte sie sein? Hat schon mal jemand die Garantieverlängerung bei Audi in Anspruch genommen?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Die nachträgliche Garantieverlängerung gibt es natürlich und es gibt die Audi Anschlussgarantie ab Werk. Die Audi Anschlussgarantie kann nur als Bestelloption mit dem Kaufvertrag abgeschlossen werden (siehe oben) und beinhaltet die gleichen Leistungen wie die Garantie der ersten 2 Jahre.
Die Garantieverlängerung kann jederzeit, spätestens vor Ablauf der 2-jährigen Garantiezeit abgeschlossen werden und stellt im Grunde (nur) eine Versicherung auf den Ausfall bestimmter Fahrzeugkomponenten dar. Ist also mit der Anschlussgarantie ab Werk nicht in vollem Umfang gleichzusetzen.
Diese Garantieverlängerung wird über die VW Bank beim Audi Partner abgeschlossen oder man macht das selbst bei der VW Bank online:
-> https://www.volkswagenbank.de/.../garantieverlaengerung.html
59 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von hellw
Ich kann nach wie vor nicht nachvollziehen warum es bei Audi (Herr der vier Ringe) nicht mehr möglich ist, ca. 6 Wochen nach dem Kaufabschluß eine Anschlussgarantie, die erst im 3. und 4 Jahr nach der Zulassung greift, zu ändern.
Danke für die Klarstellung.
Audi hat das System vor einiger Zeit umgestellt. Leider ist es so, dass nach der Auslieferung des Fahrzeugs kein Abschluss der Anschlussgarantie mehr möglich ist. Die genauen Gründe dafür wird AUDI wohl nicht herausrücken, vielleicht wurde zu viel Missbrauch damit betrieben.
Gruß Christof
Jetzt verstehe ich gar nichts mehr. Mein Ver käufer hat mir bei der Bestellung des Q3 gesagt, dass die Garantieverlängerung immer bis zum Ablauf der regulären Garantie gekauft werden kann. So war es übrigens auch bei meinem Toyota RAV 4
Zitat:
Original geschrieben von heiniq3
Jetzt verstehe ich gar nichts mehr. Mein Ver käufer hat mir bei der Bestellung des Q3 gesagt, dass die Garantieverlängerung immer bis zum Ablauf der regulären Garantie gekauft werden kann. So war es übrigens auch bei meinem Toyota RAV 4
Genau das hat mir auch meiner erzählt.....allerdings vor einem halben Jahr. Er meinte das es jederzeit problemlos möglich wäre nachträglich eine Garantieverlängerung abzuschließen.
Sollte dies nun nicht mehr möglich sein muss ich ihn mir mal zur Brust nehmen.....
Zitat:
Original geschrieben von heiniq3
Jetzt verstehe ich gar nichts mehr. Mein Ver käufer hat mir bei der Bestellung des Q3 gesagt, dass die Garantieverlängerung immer bis zum Ablauf der regulären Garantie gekauft werden kann.
Hat meiner im März auch so gesagt. Das wäre ja ein Ding, wenn das auf ein Mal nicht mehr geht. Gibt es dazu eine offizielle Erklärung von AUDI?
Die nachträgliche Garantieverlängerung gibt es natürlich und es gibt die Audi Anschlussgarantie ab Werk. Die Audi Anschlussgarantie kann nur als Bestelloption mit dem Kaufvertrag abgeschlossen werden (siehe oben) und beinhaltet die gleichen Leistungen wie die Garantie der ersten 2 Jahre.
Die Garantieverlängerung kann jederzeit, spätestens vor Ablauf der 2-jährigen Garantiezeit abgeschlossen werden und stellt im Grunde (nur) eine Versicherung auf den Ausfall bestimmter Fahrzeugkomponenten dar. Ist also mit der Anschlussgarantie ab Werk nicht in vollem Umfang gleichzusetzen.
Diese Garantieverlängerung wird über die VW Bank beim Audi Partner abgeschlossen oder man macht das selbst bei der VW Bank online:
-> https://www.volkswagenbank.de/.../garantieverlaengerung.html
Zitat:
Original geschrieben von fwcruiser
Die nachträgliche Garantieverlängerung gibt es natürlich und es gibt die Audi Anschlussgarantie ab Werk. Die Audi Anschlussgarantie kann nur als Bestelloption mit dem Kaufvertrag abgeschlossen werden (siehe oben) und beinhaltet die gleichen Leistungen wie die Garantie der ersten 2 Jahre.Die Garantieverlängerung kann jederzeit, spätestens vor Ablauf der 2-jährigen Garantiezeit abgeschlossen werden und stellt im Grunde (nur) eine Versicherung auf den Ausfall bestimmter Fahrzeugkomponenten dar. Ist also mit der Anschlussgarantie ab Werk nicht in vollem Umfang gleichzusetzen.
Diese Garantieverlängerung wird über die VW Bank beim Audi Partner abgeschlossen oder man macht das selbst bei der VW Bank online:
-> https://www.volkswagenbank.de/.../garantieverlaengerung.html
Genauso ist das! Man muß die beiden "Garantien" unterscheiden, sie sind nicht identisch.
Ich habe den Eindruck, die 🙂 versuchen, den Kunden in die Garantieverlängerung zu locken (war bei mir jedenfalls so. Mußte energisch auf die Anschlussgarantie bestehen).
Warum das so ist, entzieht sich meiner Kenntnis, vielleicht gibt es unterschiedlich hohe Provisionen....
Also aufpassen beim Vertragsabschluß!
Zitat:
Original geschrieben von krypton
Warum das so ist, entzieht sich meiner Kenntnis, vielleicht gibt es unterschiedlich hohe Provisionen....
Also aufpassen beim Vertragsabschluß!
Bei der Versicherungslösung ist der "Gewinn" für den Verkäufer höher.
Zitat:
Original geschrieben von fwcruiser
Die nachträgliche Garantieverlängerung gibt es natürlich und es gibt die Audi Anschlussgarantie ab Werk. Die Audi Anschlussgarantie kann nur als Bestelloption mit dem Kaufvertrag abgeschlossen werden (siehe oben) und beinhaltet die gleichen Leistungen wie die Garantie der ersten 2 Jahre.Die Garantieverlängerung kann jederzeit, spätestens vor Ablauf der 2-jährigen Garantiezeit abgeschlossen werden und stellt im Grunde (nur) eine Versicherung auf den Ausfall bestimmter Fahrzeugkomponenten dar. Ist also mit der Anschlussgarantie ab Werk nicht in vollem Umfang gleichzusetzen.
Diese Garantieverlängerung wird über die VW Bank beim Audi Partner abgeschlossen oder man macht das selbst bei der VW Bank online:
-> https://www.volkswagenbank.de/.../garantieverlaengerung.html
Vielen Dank für die Info. Jetzt wird es klar.
Ich habe mir mal die Bedingungen für nachträgliche Garantieverlängerung bei der VW-Versicherung angesehen. Da wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass es die gleichen Bedingungen sind wie in der gesetzlichen Garantiezeit. Vielleicht ist es eine Preisfrage. Zu den Kosten habe ich leider nichts gefunden.
Zitat:
Original geschrieben von heiniq3
Vielen Dank für die Info. Jetzt wird es klar.Zitat:
Original geschrieben von fwcruiser
..Die Garantieverlängerung kann jederzeit, spätestens vor Ablauf der 2-jährigen Garantiezeit abgeschlossen werden und stellt im Grunde (nur) eine Versicherung auf den Ausfall bestimmter Fahrzeugkomponenten dar. Ist also mit der Anschlussgarantie ab Werk nicht in vollem Umfang gleichzusetzen.Diese Garantieverlängerung wird über die VW Bank beim Audi Partner abgeschlossen oder man macht das selbst bei der VW Bank online:
-> https://www.volkswagenbank.de/.../garantieverlaengerung.html
Ich habe mir mal die Bedingungen für nachträgliche Garantieverlängerung bei der VW-Versicherung angesehen. Da wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass es die gleichen Bedingungen sind wie in der gesetzlichen Garantiezeit..
.
Das ist mir jetzt beim neuerlichen Nachlesen auch aufgefallen. Wurde das kürzlich angepasst oder waren die Bedingungen doch schon immer so?
Zitat:
Original von der VW Bank Seite
Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten auch
nach Ablauf der 2-jährigen Herstellergarantie –
mit deren vollem Leistungsumfang
Vielleicht steckt der Teufel hier aber auch im Detail (wie immer im Kleingedruckten). 😉
Zitat:
Original geschrieben von fwcruiser
Original von der VW Bank Seite
Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten auch
nach Ablauf der 2-jährigen Herstellergarantie –
mit deren vollem LeistungsumfangVielleicht steckt der Teufel hier aber auch im Detail (wie immer im Kleingedruckten). 😉
Mit obigem Argument wollte mich mein 🙂 auch zur Garantieverlängerung überreden.
Ein Anruf meinerseits bei der audi-Hotline zu diesem Thema bestätigten meine Zweifel und Bauchgefühl.
Sei es wie es sei, man sollte sich aber bewußt sein, dass man bei der Garantieverlängerung seine Ansprüche gegenüber dem zuständigen Versicherer stellt. Vor Reparatur muß dort die Freigabe und Kostenübernahme dafür eingeholt werden (kenne das zumindest so von meinem MB). Bei der Anschlussgarantie stellt man seine Ansprüche direkt gegenüber Audi.
Zitat:
Original geschrieben von krypton
..Sei es wie es sei, man sollte sich aber bewußt sein, dass man bei der Garantieverlängerung seine Ansprüche gegenüber dem zuständigen Versicherer stellt. Vor Reparatur muß dort die Freigabe und Kostenübernahme dafür eingeholt werden (kenne das zumindest so von meinem MB). Bei der Anschlussgarantie stellt man seine Ansprüche direkt gegenüber Audi.
.
Genauso ist es. Das ist eben der Unterschied bei der Garantieverlängerung als Form einer Versicherung.
Zitat:
@fwcruiser schrieb am 16. Januar 2013 um 17:26:53 Uhr:
Die nachträgliche Garantieverlängerung gibt es natürlich und es gibt die Audi Anschlussgarantie ab Werk. Die Audi Anschlussgarantie kann nur als Bestelloption mit dem Kaufvertrag abgeschlossen werden (siehe oben) und beinhaltet die gleichen Leistungen wie die Garantie der ersten 2 Jahre.Die Garantieverlängerung kann jederzeit, spätestens vor Ablauf der 2-jährigen Garantiezeit abgeschlossen werden und stellt im Grunde (nur) eine Versicherung auf den Ausfall bestimmter Fahrzeugkomponenten dar. Ist also mit der Anschlussgarantie ab Werk nicht in vollem Umfang gleichzusetzen.
also wäre die Anschlussgarantie sinnvoller?weil dei mehr Leistung beinhaltet?
kostet die Anschlußgarantie sehr viel mehr?!!!
Die Anschlussgarantie ab Werk ist auf jeden Fall günstiger und m.M.n. sinnvoller und hat den vollen Leistungsumfang der Hersteller Garantie wie in den ersten zwei Jahren. Die entsprechenden Optionen und Preise gibt es im Konfigurator