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Garantieverlängerung

Themenstarteram 29. Mai 2006 um 8:35

Auch wenn ich bisher keine grßreren probleme mit dem B hatte überlege ich eventuell eine Garantieverlängerung abzuschließen.

Kann mir jemand sagen, bis wann man sie abschließen muß?

Ich meine mal gelesen zu haben, das es ausreicht, sie innerhlab der Gewährleistungsfrist, sprich innerhalb der ersten beiden Jahre nach dem Tag der Zulassung abzuschließen.

M f G

 

Frank

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5 Antworten

Ja bei VW muss sie innerhalb der "Garantie" des Herstellers abgeschlossen werden und es müssen schon alle Inspektionen / Wartungsarbeiten beim Freundlichen gemacht wurden sein.

Bei VW ists auch so, das diese Garantieverlängerung billiger ist, wenn du die schon beim Kauf oder kurz danach mit abschließt.

Hatte dazu vergangenen Herbst ein Telefonat mit einem DC Mitarbeiter dazu geführt. Du kannst innerhalb der ersten beiden Jahre eine Verlängerung abschliessen. Die ist für das dritte und vierte Jahr zusammen günstiger als einzeln und kommt bei meinem B180CDI (bin mir nicht sicher ob Benziner andere Preise haben) auf etwa 280 Euro (3. und 4. Jahr). Danach kann man nur noch Jahresweise abschliessen und liegt dann bei 260 Euro pro Jahr. Dein Freundlicher kann dir aber Auskunft geben, oder du kontaktierst einen DC Mitarbeiter über die DC Homepage (Kontakt, Anfrage), dann ruft dich auch gerne jemand an und beantwortet alle Fragen.

Hast du den Service-Vertrag über drei oder max. 5 Jahre abgeschlossen, dann ist die Garantieverlängerung im Prinzip schon drin, da auch dort alle Reparaturen inbegriffen sind. Ich habe beispielsweise den Service-Vertrag auf drei Jahre abgeschlossen und werde dann für das 4. Jahr eine Garantieverlängerung nehmen.

Themenstarteram 29. Mai 2006 um 9:46

Hallo funok

Ja, den Service-Vertrag habe ich abgeschlossen, dachte aber bisher, dass damit lediglich Wartungskosten abgedeckt wären und der Service-Vertrag - Garantie zursätzlich abgeschlossen werden müßte.

Danke für Deine rasche Info.

am 29. Mai 2006 um 11:14

Zitat:

Original geschrieben von funok

...Hast du den Service-Vertrag über drei oder max. 5 Jahre abgeschlossen, dann ist die Garantieverlängerung im Prinzip schon drin, da auch dort alle Reparaturen inbegriffen sind. Ich habe beispielsweise den Service-Vertrag auf drei Jahre abgeschlossen und werde dann für das 4. Jahr eine Garantieverlängerung nehmen.

Soweit ich weiss, stimmt das so nicht!

Der Servive-Vertrag "Wartung" umfasst lediglich die Leistungen "Wartung" und "Verschleißreparatur". Die genaue Definition der beiden Begriffe lässt sich in den AGB für diesen Servicevertrag "Wartung" hier nachlesen.

Motor und Getiebe gehören beispielsweise nicht zu den Verschleißteilen im Sinne der AGB. Bitte auf jeden Fall bei DC noch einmal nachhaken!!!

Gruß

Hallo,

wenn man sich die Garantiebedingungen durchliest und die ganzen Ausschlüsse beachtet, stellt sich die Frage, was ist eigentlich versichert? Vermutlich der Motor. Wenn aber kein Öl drin war, dann ist das grob Fahrlässig und die Leistung wird verweigert. Jetzt wo ich die Bedingungen gelesen habe, denke ich, ist es nicht Ratsam diese abzuschliessen, da es besser ist das Geld auf ein Konto zu sparen, wenn es zum Fall der Fälle kommt.

Das Dokument ist zu finden unter: http://www.mercedes-benz.de/.../...iceVertrag%20Garantie%20Mai2006.pdf

Hier der Auszug aus den Bedingungen:

Umfang, Dauer und Geltungsbereich der Garantie

1. Die Garantie bezieht sich auf die in der Garantiezusage näher bezeichneten Personenkraftwagen oder Geländewagen (bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht) mit allen mechanischen und elektrischen Teilen, soweit sie nicht durch die folgenden Ziffern 2 oder 3 ausgeschlossen sind.

2. Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für:

a) Teile, die einem erhöhten Verschleiß unterliegen, wie: Achslager, Ausrücklager, Bremsklötze, Bremsbeläge, Brems-backen, Bremsscheiben, Bremstrommeln, Bremsleitungen, Fahrwerksfedern, Kupplungsdruckplatte, Kupplungsscheibe sowie Einstellarbeiten der Kupplung, Lenkungsdämpfer, Querlenkerlager, Scheibenwischer-Blätter, -Düsen, -Arme und Profilgummis, Spurstangen, Spurstangenköpfe, Verschleißteile des Fahrwerkes wie Fahrwerkstoßdämpfer, Federbeine, Stabi-lisatoren, Fahrwerkeinstellung/Vermessung (jedoch die Niveauregulierung)

b) Teile, die bei Wartungs- oder Pflegearbeiten regelmäßig ausgetauscht werden

c) sämtliche Einstellarbeiten und Resets ohne schaden-verursachendes Teil, Bremsenwartung

d) Filter/Dichtungen des Kraftstoffsystems, Reinigung/Einstellung der Kraftstoffförderung

e) Starterbatterien/Pflege/Nachladen/Tausch

f) Kontrolle von Flüssigkeitsständen sowie Betriebs- und Hilfsstoffe wie Kraftstoffe, Chemikalien (jedoch die Befüllung der Klimaanlage im Garantiefall), Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle, Fette und sonstige Schmiermittel, Filter

g) Kühl- und Heizwasserschläuche, Hydraulikleitungen, -schläuche und -behälter

h) Keilriemen-, Keilrippenriemen-Austausch

i) Auspuffanlage (jedoch Katalysator und/oder Rußpartikelfilter)

j) Fahrzeugschlüssel, Funkfernbedienung/-sender und -empfänger, Batterien der Fernbedienung, Glühlampen, Xenonbrenner, Türschlösser und mechanische Teile der Schließanlage, Beleuchtung (auch in Form von Leuchtdioden), Hupe, Signalhorn, Fahrzeugverkabelung/ Lichtleitertechnik

k) Reifen/Räder, Stahl- u. Alufelgen, Radzierdeckel, Auswuchten

l) Einstellarbeiten an Kofferraum, Schiebe- und Lamellendach, Verdeck, Fahrzeugtüren, Motorhaube, Wassereintritt, Quietsch- und Klappergeräusche

m) Nachziehen von Schrauben und Muttern am gesamten Fahrzeug, Rahmen-, Karosserie- und Zierteile, Kratzer, Lack-beschädigungen, Lackoberfläche komplett, Rost, Scharniere, Türhaltebänder, Verdecke, Verdeckscheiben, Spiegel, elek-trische Spiegelverstellung und Gläser, Fahrzeugscheiben (dieser Ausschluss gilt nicht bei Defekt der elektrischen Heckscheibenheizung und der Antenne), Gepäckhalterungen, Kofferraumabdeckungen, Sitzgestell

n) Feuerlöscher, kVerbandskasten, Bordwerkzeug, Warndreieck, Zubehör

o) Fernsprecheinrichtung und Freisprechanlage, CD-Roms für das Navigationssystem, Unterhaltungselektronik anderer Hersteller, Geräte der Unterhaltungselektronik, die nicht durch den Hersteller/lmporteur bzw. deren Servicenetze bezogen wurden, selbst wenn sie durch selbige eingebaut wurden

p) Probefahrten, Funktionskontrollen

q) Bezüge (Leder/Stoff), Polsterungen, Dämm- und Fußmatten, Armaturenbrett, Dachhimmel, Innenverkleidungen (auch Koffer-/Motorraum), Kunststoff-, Leder-, Holz-, Oberflächen-materialien des Innenraumes, Ziernähte, gesamtes Interieur

r) gesamte Reisemobilsonder- und Reisemobilausstattung

s) Dichtungen und Abdichtarbeiten jeglicher Art (Ausnahme Zylinderkopfdichtung)

3. Sicherungen, Zünd- und Glühkerzen fallen nur dann unter die Garantie, wenn sie im Zusammenhang mit einem anderen entschädigungspflichtigen Schaden ersetzt werden müssen.

4. Die Garantielaufzeit ergibt sich aus der Garantievereinbarung.

5. Die Garantie gilt in folgenden Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Slowakei.

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