Garantieverlängerung ja oder nein?
Moin.
Mein B 250 e, EZ 10 / 22, war mal wieder in der Werkstatt. Ging ja auf Garantie, aber man hat mir natürlich empfohlen die Garantieverlängerung abzuschließen. Kostet für mein Modell 855,- für 36 Monate. Meint Ihr das wäre sinnvoll? Oder kriegt man im Falle eines Falles zu hören daß gerade dieser Schaden nicht abgedeckt ist? Was habt Ihr für Erfahrungen damit? Gibt da auch einen kostenlosen Ersatzwagen oder einen Taxischein?
Der Grund für den Werkstatbesuch war durchgescheuertes Kabel unter einem Sitz, was zum Ausfall der Sitzklimatisierung führte. Einerseits nachvollziehbar daß sowas mal passiert, andererseits frag ich aber auch ob man die nicht so verlegen kann daß das nicht passiert. Hab ich bei Autos die 20.000,- € weniger kosteten nie erlebt. Na ja...
73 Antworten
Zitat:
@wer_pa schrieb am 25. Juli 2024 um 20:30:37 Uhr:
@gordonairdail
Zitat:
@wer_pa schrieb am 25. Juli 2024 um 20:30:37 Uhr:
Zitat:
Verstehe ich das richtig, daß der Garantiegeber MB 100 eine teilweise oder gänzlich unabhängige Institution, abseits von der Mercedes-Werkstatt ist und diese im Falle einer Garantiearbeit von Seiten des Garantiegebers bedient wird.
Ja, siehe Bild
Grußwer_pa
Wie ich schon an anderer Stelle erläutert habe, ist es so: Der Käufer des Autos schließt als "Garantienehmer" mit dem Händler als "Garantiegeber" einen Garantievertrag auf Basis der MB-100 Garantiebedingungen ab. Der Händler ist wiederum für den Fall, dass nach diesen Bedingungen tatsächlich ein gedeckter "Funktionsmangel" vorliegen sollte, bei der Mercedes-Benz Versicherung AG (MBV) versichert. Die Garantiearbeiten müssen bevorzugt in der Werkstatt des Garantiegebers durchgeführt werden. Wenn woanders, gibt es weitere "Hürden" zu überwinden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Garantienehmer allerdings einen Direktanspruch bei der MBV geltend machen - was auch nicht einfach ist.
Zitat:
@Mueller78 schrieb am 27. Juli 2024 um 11:48:37 Uhr:
Vielen Dank für Eure Meinungen und Erfahrungen.
Moin,
schlauer bist du jetzt sicher auch nicht geworden.
Die einen schwören drauf, die anderen haben selbst schlechte Erfahrungen gemacht,
und sagen nie weider.
Am ende des Tages mußt du für dich entscheiden, ob du das Geld dafür in die Hand
nehmen willst, oder nicht.
Wie immer du dich entscheidest, ich drücke dir die Daumen, das nichts an deinem Auto
kaputt geht.
Schlauer bin ich jetzt nicht wirklich, dennoch war es interessant. Wir haben noch bis Oktober Zeit es uns zu überlegen. Grundsätzlich stehe ich auf dem Standpunkt daß man keinen evtl. Schaden versichern soll den man notfalls auch selbst tragen könnte. Nur ist bei Autos immer die Frage ob das der Fall ist.
Anlass der Überlegung war eigentlich eine Kleinigkeit. Die Sitzkilmatisierung hat nicht mehr funktioniert. Jedenfalls sehr oft nicht, manch mal aber dich. War jetzt beim Händler. Irgendwo unter dem Sitz war ein Kabel durchgescheuert. Kann ja mal vorkommen. Andererseits frage ich mich aber schon warum ein Premiumhersteller die nicht so verlegen und schützen kann daß so etwas nicht passiert. Das ist mein fünftes Auto mit Sitzheizung. Die davor hatte ich zwei bis sieben Jahre, so etwas hatte ich noch nie. Und da frtagt man sich schon was noch alles kommt und was das wohl kostet...
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Zitat:
@Mountaingrau schrieb am 25. Juli 2024 um 19:54:21 Uhr:
Obwohl ich bei meinem Schadenfall mit der MBV erheblichen Ärger hatte, habe für meinen GLA, den ich nächst Woche in Rastatt abhole, wieder eine Anschlussgarantie für drei Jahre nach der Werksgarantie abgeschlossen.
Allerdings nur, weil der "Neuwagen-Aktionspreis " mit 385,- Euro deutlich niedriger als regulär war - und weil tatsächlich mal ein teures Bauteil kaputt gehen kann, dass abgedeckt ist.
Weil der Vertrag auf den Käufer übergeht, ist es vielleicht auch nützlich, wenn man das Auto mit eben dieser Anschlussgarantie mal privat verkaufen sollte.
Gestern habe ich den Vertrag für die Anschlussgarantie erhalten.
Interessante Neuerung: Garantiegeber ist hiernach nicht mehr mein "Service-Partner", wie zuvor - sondern die Mercedes-Benz AG.
Das könnte in einem eventuellen Streitfall von Vorteil sein, muss aber nicht. Wir werden sehen.
Moin,
meine MB100 läuft ja in diesem Oktober aus.
Gibts was sinnvolles danach?
Grüße
Zitat:
@Golf4-2 schrieb am 27. Juli 2024 um 18:44:22 Uhr:
Moin,
meine MB100 läuft ja in diesem Oktober aus.
Gibts was sinnvolles danach?
Grüße
Yes!
Neues Auto kaufen!
Anschlußgarantie abschließen!
Moin,
eine Anschlußgarantie nach der Anschlußgarantie - also nach 5 Jahren ?
Finde bei MB nix dazu.
(neues Auto kommt dann, wenn meine Frau und Ich nur noch ein Auto nutzen)
.... oder vorher der schwarze Kombi 🙁
Zitat:
@Golf4-2 schrieb am 28. Juli 2024 um 12:46:57 Uhr:
Moin,
eine Anschlußgarantie nach der Anschlußgarantie - also nach 5 Jahren ?
Finde bei MB nix dazu.(neues Auto kommt dann, wenn meine Frau und Ich nur noch ein Auto nutzen)
.... oder vorher der schwarze Kombi 🙁
Der letzte Wagen ist immer ein Kombi.
Der ist aber bei euch sicher noch in weiter Ferne!
Also worauf warten?
Das letzte Hemd hat keine Taschen!!
Meines Wissens nach, ist MB 100 bis 12 Jahre nach EZ bei Einhaltung der gefahrenen KM von 200.000 ab EZ möglich.
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 28. Juli 2024 um 13:34:35 Uhr:
Meines Wissens nach, ist MB 100 bis 12 Jahre nach EZ bei Einhaltung der gefahrenen KM von 200.000 ab EZ möglich.
Vielleicht nur für Garantienehmer, die sich schriftlich verpflichten, keinen Garantiefall während der Vertragsdauer anzumelden.
Als ich mich nach Ablauf des dreijährigen Anschlussgarantie - also als mein Auto 5 Jahre alt war - rein interessehalber nach den Konditionen für eine Verlängerung erkundigt habe, hieß es: "Geht nicht mehr".
Habe mich dann - und natürlich hauptsächlich deswegen 🙂 - für die Alternative: Neuwagen entschieden. Zwei Jahre Werksgarantie hat auch was für sich.
ich habe nach Beendigung der Neuwagengarantie jeweils eine Anschlußgarantie jährlich für 2023 und 2024 bei Mercedes
abgeschlossen und werde dieses weiterhin jährlich tun. Ich kann das nach den Garantiebedingungen bis zum 12. Lebensjahr meines Autos machen, vorausgesetzt, daß das Auto nach EZ die 200.000 km nicht überschreitet.
Sollte ich jedoch die Anschlußgarantie unterbrechen, kann ich sie nicht weiterhin in Anwendung bringen.
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 28. Juli 2024 um 19:51:26 Uhr:
ich habe nach Beendigung der Neuwagengarantie jeweils eine Anschlußgarantie jährlich für 2023 und 2024 bei Mercedes
abgeschlossen und werde dieses weiterhin jährlich tun. Ich kann das nach den Garantiebedingungen bis zum 12. Lebensjahr meines Autos machen, vorausgesetzt, daß das Auto nach EZ die 200.000 km nicht überschreitet.Sollte ich jedoch die Anschlußgarantie unterbrechen, kann ich sie nicht weiterhin in Anwendung bringen.
Wo steht denn in den Garantiebedingungen, dass man bis 12 Jahre und 200.000 km verlängern kann?
Ich finde nur, dass Materialkosten mit zunehmender Laufleistung ab 100.000 prozentual gestaffelt übernommen werden (§6,2). Bei 140.000 km sind das z. B. 40%.
Zitat:
eine Anschlußgarantie nach der Anschlußgarantie - also nach 5 Jahren ?
Finde bei MB nix dazu.
Garantie-Paket nach Wartung oder Hauptuntersuchung bei Mercedes Benz
Siehe Bild
https://www.mercedes-benz.de/.../warranty.html#guarantee
Gruß
wer_pa