Garantierverlängerung und mgl. Kündigung nach Schadensfall

VW Polo 5 (6R / 6C)

So wie es im Titel steht hier mal die Frage ob schon bei jemand der die Garantieverlängerung hat und einen Schadensfall hatte, dort die Versicherung dann die Garantieverlängerung gekündigt hat ?
Ich frage weil in den Bedingungen um XIV Absatz 2 steht : Nach Eintritt eines Schadenfalls kann die Garantieverlängerung gekündigt werden.
Meine Frau meinte nur was machen wir wenn z.b. wieder der Motor gewechselt werden muss und die dann kündigen.

Deshalb ist dies schon mal wirklich bei jemanden vorgekommen oder steht dieser Absatz nur drin weil es eine Versicherung ist und darum drin stehen muss.

Beste Antwort im Thema

Hatte nun schon 4 Garantiefälle innerhalb eines Jahres, Gesamtsumme aller Leistungen bis jetzt um die 2000€ ... Kündigung hab ich noch keine erhalten

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Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64


Laut Versicherungsbedingungen kann man nur innerhalb der Werksgarantie,und dann nur max für 3 Jahre verlängern.Also max. 5 Jahre

Du scheinst eine andere Versicherung zu haben als ich:

http://www.volkswagen.ch/de/service-zubehoer/lifetime.html

Ich könnte dir meinen Vertrag für das 5. und 6. Jahr zeigen - aber da stehen so viele "PC-interne" Details drauf 😁

Zitat:

Also max. 5 Jahre

na toll.

5 Jahre ist ja echt ein Witz. Wer spricht denn da schon von "länger fahren" ???

Mein böses Twincharger-Auto wird am 11. Oktober schon 3 und läuft immer noch einwandfrei.

Und da weiß ich nun nicht, ob ich geschlagen gehöre, oder ihr.

Sollten die Heinis zum 60.000er KUndendienst die Zündkerzen falsch einbauen, dann wird der Motor explodieren und ich werde ihn dann von der VW Werkstatt einklagen, sofern ich nicht mitexplodiere.

Vielleicht hättest du schreiben sollen das du in CH wohnst...

Hier die deutschen Bedingungen: http://www.volkswagen.de/.../die_garantieverlaengerung.html?...

Nach 5 Jahren ist Schluß

Man kann die Versicherung aber quasi weiterlaufen lassen, kostet allerdings auch je nach Motorisierung nicht wenig. Hab heute erst einen Schadensfall für einen Tiguan im 6. Jahr bearbeitet 😉 (hatte allerdings bei über 100.000km bereits 60 % Zuzahlung beim Material)

Jo das ist aber ein Altvertrag 🙂
Neuen Verträge sagen halt bis 100.000km keine Zuzahlung , danach dann 150 Euro pro Schadensfall und wenn die vereinbarte Laufleistung durch ist dann 50% und das fest und nach 200.000 km dann nix mehr.

Wichtig scheint es ist bisher noch niemand gekündigt worden und das beruhigt erstmal , weil klar irgendwann ist jemand der Erste :P

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64


Vielleicht hättest du schreiben sollen das du in CH wohnst...

Interessant! - Normalerweise betrachten uns die Unternehmen weltweit als die "Milchkühe schlechthin" und zocken uns ab zum geht nicht mehr...

Umso mehr überrascht es mich, dass VW die Kunden aus der Schweiz für einmal besser behandelt als jene aus dem Mutterland?!?

naja, Wunder geschehen immer wieder und seien wir einfach dankbar dafür 😁

@scimidar:

Zitat:

Frage ist eher ist es schon jemand passiert das VW die Garantieverlängerung gekündigt hat nach einem Schadensfall und man dann dadurch da steht mit einem Auto ohne Absicherung und Garantieverlängerung
oder ist sowas noch nie vorgekommen

Die Anschlussgarantieversicherung ist ja nicht mit den klassischen KFZ-Versicherungen (Kasko und Haftpflicht) zu vergleichen, wo es ja tatsächlich Möglichkeiten des Betruges gibt bzw. wo das Verhalten des Kunden große Auswirkungen auf die Schadenshäufigkeit hat.

Die Anschlussgarantieversicherung greift ja im Prinzip nur dann ein, wenn es durch die schlechte Qualität der Herstellung zu Mängeln kommt und ob es sich überhaupt um einen solchen (Qualitäts-)Mangel handelt bzw. ob der Mangel eventuell vom Fahrer zu verantworten ist, bestimmt in erster Linie VW selbst.
Außerdem kann man bei der Anschlussgarantie nicht auf die Behebung des Schadens verzichten, um sich dann eine entsprechende Geldsumme aus zahlen lassen.
Man bekommt lediglich wieder den (hoffentlich) fehlerfreien Zustand des Fahrzeugs und nichts anderes.

Aus welchem Grund sollte man da seitens der Versicherung bei häufigen Schäden kündigen?

Die Versicherung arbeitet doch direkt mit VW (also quasi dem Verursacher der Schäden...) zusammen. VW (und damit die Versicherung) weiß doch selbst am besten, was statistisch wie oft an welchem Modell kaputt geht und aus dieser Erkenntnis heraus sind die Prämien auch kalkuliert.

Der VW-Händler, u.U. in Zusammenarbeit mit dem "Werksingenieur", stellt fest, ob es ein Garantie-Schaden ist und nicht der Kunde.
Der Kunde meldet lediglich einen Mangel und fragt eventuell nach, ob es sich um einen Mangel handelt, den die Anschlussgarantieversicherung begleichen muss.

Da müsste m.E. schon ein ganz heftiger Manipulationsverdacht aufkommen, wenn die Versicherung von sich aus kündigen würde.

Spätestens ab dem 6. Jahr (automatische Verlängerung) werden eventuell nicht nur laufleistungsgebundene Zuzahlungen fällig, sondern der Versicherungsumfang wird in jedem Fall auch deutlich geringer.

Wenn man sein Fz innerhalb der Anschlussgarantiezeit bei einem Händler in Zahlung gibt, wird die Vesicherung (sofern sie das mit registriert) den Vertag kündigen und man bekommt die (leider nur zeitanteilige) Restprämie zurück.

Schönen guten Abend,

mit Interesse habe ich das Thema hier verfolgt und möchte einen Aspekt in die Runde werfen, der noch nicht aufgetaucht ist.

Es ist nämlich genau umgedreht und gar nicht so negativ.

Der VersicherungsNEHMER kann im Schadensfall seine Versicherung kündigen. Die Versicherung kann das nicht, sie ist an die Vertragslaufzeit gebunden.

Das ist aber bei jeder Sachversicherung so. Hausrat, Haftpflicht usw. Wissen aber nur wenige...

Übersetzt bedeutet das: wenn die Versicherung für einen Schaden aufkommt oder wenn sie eine Regulierung ablehnt, kannst Du die Versicherung kündigen. Ob das Sinn macht oder nicht, sei mal dahin gestellt.

Beispielsweise regelt die Versicherung den Schaden (neuer Motor) und Du willst dann den Wagen mit dem Neumotor verkaufen. Hier könntest Du nach der Regulierung die Versicherung kündigen.

Sicherheitshalber: Keine Rechtsberatung! Bitte Anwalt fragen! AGBs lesen! Kopf benutzen! ;-)

Das stimmt so nicht, VoiceAgent!

Ich zitiere: "Nach Eintritt eines Schadenfalls können sowohl Sie als auch wir den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Auszahlung oder Ablehnung der Ersatzleistung gemäß §92 VVG kündigen."

Unter XIV. Punkt 2. im VVD-Vertrag (GVB 252/05).

Huch... da hast Du leider recht. Asche auf mein Haupt...

Einzige Ausnahme nach § 92 VVG bei Hagel: "Bei der Hagelversicherung kann der Versicherer nur für den Schluss der Versicherungsperiode kündigen, in welcher der Versicherungsfall eingetreten ist. Kündigt der Versicherungsnehmer für einen früheren Zeitpunkt als den Schluss dieser Versicherungsperiode, steht dem Versicherer gleichwohl die Prämie für die laufende Versicherungsperiode zu."

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