garantierte, unwiderrufliche und zugesicherte Kaufoption am Leasingende???
Hallo Finanzierungsspezialisten,
ich habe ein, sagen wir mal, für mich unerwartet "günstiges" Leasingangebot erhalten. Zunächst war ich auf der Suche nach dem niedrigsten Bar- oder Finanzierungsangebot. Wie halt jeder, der einen Neuwagen bestellen will. Einer der Verkäufer, welcher in der engeren Wahl für den Zuschlag ist, hat mir dann ein bislang nicht unterbotenes Leasingangebot unterbreitet.
Eine sehr hohe Anzahlung (20k), eine sehr sehr niedrige Rate (14€) und eine Schlußzahlung (3086€), die exakt 10% des BLP entspricht. So komme ich auf ca 1440,- weniger Gesamtkosten, als bei einer Barzahlung. Frisst hier schon die Gier das Hirn? .... weil die Schlußrate so weit unter dem zu erwartenden tatsächlichen Restwert ist, das mir Angst und Bange wird, wenn ich den Wagen NICHT übernehmen darf. Meine Fragen:
A) ist das in Wirklichkeit eine verkappte Ballonfinanzierung, weil von KM-Laufleistung wird nicht gesprochen?
B) kann mir der VK überhaupt die Kaufoption zusichern? Rechtlich verbindlich und garantiert, meine ich. Weil Eigentümer des Wagen ist ja die Leasing-Bank.
Wo ist der Haken? ...was sehe ich nicht?
Die Antworten bitte für jemanden formulieren, der noch nie Ballon-gefinanziert hat und noch nie geleast hat.
Danke vorweg!
Beste Antwort im Thema
Zum Punkt b), das hast du schon richtig gesehen. Eigentümer und dein Vertragspartner ist die Leasinggesellschaft. Ob die dir diese Zusage verbindlich macht, wage ich zu bezweifeln.
Gibt dir der Händler die Zusicherung, kannst du nur hoffen, dass der nach 3 (?) Jahren noch besteht, das Auto von der Leasingges. übernehmen muss und es dir dann zum vereinbarten Preis verkauft. Ggfls. darauf achten, dass die Kaufoption von der Geschäftsführung unterzeichnet ist.
Zu a): Der Händler kassiert vermutlich eine Provision für die Vermittlung des Leasingvertrages und ist so dann günstiger als beim Barkauf. Gesamtnachlass 23 % - Lagerfahrzeug, steht schon lange, nicht sehr begehrt, neues Modell wird übermorgen vorgestellt - gibt viele Gründe für einen anständigen Rabatt. Dazu sind die reinen Produktionskosten des Fahrzeuges vermutlich niedriger als deine Anzahlung.
Bei der klassischen Ballonfinanzierung ist die Anzahlung klein, die Rate niedrig und die Schlusszahlung hoch. So werden Kunden gelockt.
37 Antworten
Die wollen ja nun Opel kaufen. Da sind finanzielle Komplikationen nicht so fernliegend. 😎
Und ernsthaft. Es geht ja nicht um 2,50 €. 😉
Zitat:
@Nr.5 lebt schrieb am 19. Februar 2017 um 15:06:02 Uhr:
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es ein Angebot der Peugeot-Bank und nicht eines Fänchenverkäufers ...
Ja, ein renomiertes Mehrmarkenautohaus und die PSA/Peugeot-Bank, angeblich als Leasinggeber und als Bank.
Zitat:
Ihr habt sicher auch Angst, dass euch der Himmel auf den Kopf fällt. 🙄
Nein, eher ein Flugzeug. 😁
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 17. Februar 2017 um 21:48:39 Uhr:
Zitat:
@keksemann schrieb am 17. Februar 2017 um 21:07:29 Uhr:
ich habe den Vertrag nicht, nur ein schriftliches Angebot per Email mit dem Wort Leasing. Einfach eine normale Mail mit den genannten Konditionen.Da solltest du nachhaken, denn das hat mit Leasing nichts zu tun.
Wenn daraus eine Finanzierung wird, dann spricht nichts dagegen.
Ich nehme an, es läuft da eine Aktion bei der Peugeot das Leasing massiv subventioniert - aber Barzahlung und Finanzierung nicht. Die müssen daher die möglichen Leasingkonditionen wie beschrieben "vergewaltigen" um in den Genuss der Subvention zu kommen. Es kann gut sein, dass der Händler sich dabei weit aus dem Fenster lehnt, aber wenn er das gegenüber der Peugeot Leasing vertreten kann und es ein reines Privatkundengeschäft ist, welches in keiner Steuererklärung auftaucht, dann dürfte es unbedenklich sein.
Bleibt nur das Risiko mit der Übernahme am Ende.
Der VK sagte, die komplette Bezahlung sein beim Restwertleasing nicht nötig, da man mich so oder so zur Kassen bitten würde und ich kann / muss / soll / darf am Leasingende den Wagen übernehmen. Wenn die Anzahlung wenig wäre und die Rate niedrig und es würde sich darstellen, dass der Restwert UNTER dem Zeitwert liegt, wäre ich verpflichtend auch dabei. Also eben auch in die andere Richtung.
Er würde mir aber einen Kaufvertrag vorbereiten, vordatiert auf 12 Monate nach Übernahme, der mir zum Zeitpunkt des Leasingendes den Kauf zum festgeschriebenen Preis von 3200,- den Kauf zusichert.
Nimm besser das tatsächliche Datum der Unterschriftsleistung. Die Fälligkeit des Kaufpreises kann ja ruhig auf in 12 Monaten vereinbart werden. Dann hängt der Erwerb allein an der Bezahlung des Kaufpreises zum Zeitpunkt der Fälligkeit.
..sofern die Übernahme am Ende der Vertrags-Laufzeit schriftlich festgehalten wird
und die Bank, ist ja dann der Besitzer, dieses ebenso bestätigt, spricht doch nix gegen.
Und ja, klingt dennoch nach einer "Ballon-Finazierung" und ich hatte bzw. habe sowas
auch...kein Problem 🙂
Ach ja und auf jedenfall eine GAP-Versicherung abschließen, die auch die Anzahlung
wieder zurückzahlt und min. 24-Monate 100% des Anschaffungspreises auszahlt !
Ich bezahle 99€ einmalilg, für nen 24-monatigen "Vollschutz" bei Totalschaden / Entwendung.
Wenn mich nicht alles täuscht., dann habe ich eine 24 Monate gültige Kaufpreisversicherung mit in meiner VK inkludiert