Garantiefall: Welcher Zeitpunkt maßgeblich?

Ford Focus Mk2

Hallo zusammen,

mal eine Frage zu der Gerbrauchtwagengarantie von Ford:
Was ist bei der Garantie ausschlaggebend? Der Zeitpunkt des Schadensfalls, der Zeitpunkt der Meldung oder der Zeitpunkt der Behebung?

Folgendes ist bei mir passiert:
Auto (EZ 09/2008) gekauft (mit der Abwrackprämie) im März/ April 2009 (bei einem Ford Händler).
Am 03.09.2011 ging eine Leuchte im Auto an.
Am 05.09.2011 Ford Werkstatt kontaktiert mit der Bitte um einen Wartungs-Termin (per Mail).
Ich habe die KW 36 vorgeschlagen, dies war jedoch nicht möglich (keine freien Kapazitäten). Dafür in der KW 37 einen Termin bekommen.
In der KW 37 Auto dann in die Werkstatt gebracht. Es wurde dann ein Fehler im Beifahrer-Gurtsystem festgestellt. Kosten ca. 240 Euro.
Aus Kulanz für die am 11.09.2011 abgelaufene Garantie ca. 60 Euro Kulanz bekommen. Auf mehrmalige Nachfrage von mir war nicht mehr Entgegenkommen zu bekommen, bei zukünftigen Schäden will sich die Hessengarage entgegenkommend zeigen.

Aas ist für mich deshalb wichtig, da ich immer noch auf die Erstattung der 180 Euro hoffe:
Was ist ausschlaggebend?
der Zeitpunkt des Schadensfalls --> Die Werkstatt trägt die gesamten Kosten
der Zeitpunkt der Meldung --> Die Werkstatt trägt die gesamten Kosten
der Zeitpunkt der Behebung --> ich bleibe auf den 180 Euro sitzen

VG

19 Antworten

Kannst Du nachweisen, den Schaden innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren angezeigt zu haben (schriftlich) ?
Ein Wartungstermin ausmachen hat ja nichts mit einer Schadensmeldung
zu tun...
Und bitte nicht Gewährleistung und Garantie verwechseln !!

Hi,

ja, ich habe die Mail noch, in der ich der Werkstatt von der Warnleuchte berichtet habe (05.09.2011),
damit vor dem 11.09.2011. Auf diese Mail habe ich auch eine Antwort der Werkstatt.

Innerhalb von 2 Jahren wird schwer, da das Auto EZ 09/2008 und Kauf 03/2009 ist. Somit sollte das dann die Ford Gebrauchtwagengarantie sein (Gewährleistung ist 2 Jahre, soweit ich weiß?).

VG

Die normale Werksgarantie (Neuwagengarantie) ist 2Jahre (die gilt auch wenn der Wagen weiterverkauft wird), möglich ist natürlich auch eine Garantieverlängerung für das 3. bis 5. Jahr

Bei einem Gebrauchtwagen ist es 1 Jahr, keine 2 Jahre, außer du hast eine spezielle Gebrauchwagen-Garantie abgeschlossen.

Wenn der Wagen 09/2008 zugelassen wurde ist die Werksgarantie schon seid letztem Jahr September abgelaufen. Die "Gebrauchtwagengarantie" ist schon seid März 2010 vorbei, wobei die in deinem Fall uninteressant war, du hattest ja in dem Zeitraum die Neuwagengarantie.

Es würde aber der Zeitpunkt gelten wenn der Wagen in die Werkstatt kommt (und nicht wenn du anrufst und einen Termin machst), daher muss man dazu sagen (wenn man anruft) das es ein Garantiefall ist und die bald abläuft (der Service Mitarbeiter weiß normalerweise deine Fahrzeugdaten nicht auswendig).

In deinem Fall ist es aber egal da schon seid einem Jahr die Garantien abgelaufen sind ... oder hattest du eine Garantieverlängerung?

Oh, richtig, ich habe 09/2009 gelesen.
Wenn EZ 09/2008, dann ist die gesetzl. Gewährleistung von 2 Jahren natürlich schon abgelaufen.
Gewährleistung Gebrauchtwagen 12 Monate, nach 6 Monaten jedoch Beweislastumkehr.
Wenn keine weiteren Garantieversicherungen dazugekauft, ist jetzt natürlich Essig mit Geld zurück...

Wenn er eine Gebrauchtwagengarantie hat war sie sehr wohl noch zum Zeitpunkt des Schadens aktiv. Garantie ungleich Gewährleistung des Händlers.

Du hättest den Fehler mittels auslesen nachweisen können. Der Fehler wird ja mit Datum hinterlegt. Beim Auslesen sollte aus auf dem Monitor stehen, Fehler xxxx und wann. Schon wieder eine Frechheit wie da der Kunde beim Service mit Füßen getreten wird. Du hättest direkt in die Werkstatt fahren sollen , wenn es so knapp ist und eine Auftragsbestätigung mit Datum holen sollen. Jetzt wirste wohl Pech haben...

Zitat:

Original geschrieben von VaPi


Schon wieder eine Frechheit wie da der Kunde beim Service mit Füßen getreten wird.

erwartest du etwas anderes von ford? *lol*

btt: was für ein datum zählt, sollte in den garantiebestimmungen stehen...regulär ist aber der zeitpunkt geltend wo der schaden in der werkstatt festgestellt/protokolliert worden ist...

Vielen Dank an alle, die sich hier so rege beteiligen... und mir damit auch zeigen, dass das Thema nicht so einfach und eindeutig ist.
Im Moment versuche ich von Ford die genauen Garantiebestimmungen zu bekommen.... ist leider nicht so einfach.

VG

Hallo,

habe heute eine Antwort von meiner Werkstatt bekommen:

Das Fahrzeug wurde bei Neuwagenauslieferung mit einem Schutzbrief (ab Werk) verkauft.

In der (sehr dürftigen) Beschriebung auf der Ford Seite heisst es:
"Bei einem Material- bzw. Herstellerfehler innerhalb der Garantiezeit übernimmt Ford die gesamten Kosten..."

und weiter hinten:
"Im Garantieschutz enthalten sind:
[.....]
... sowie aller anderen Teile der Sicherheist- und Komfortelektronik...."

Geklärt ist für mich leider immer noch nicht, ob innerhalb der Garantie beudeutet, dass ich den Fehler gemeldet habe oder eben der Fehler behoben wurde.

VG

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von VaPi


Schon wieder eine Frechheit wie da der Kunde beim Service mit Füßen getreten wird.
erwartest du etwas anderes von ford? *lol*

btt: was für ein datum zählt, sollte in den garantiebestimmungen stehen...regulär ist aber der zeitpunkt geltend wo der schaden in der werkstatt festgestellt/protokolliert worden ist...

Genau genommen kann es doch nicht sein, dass der Wagen vor Ablauf der G. zur Rep.Annahme kommt, die Werkstatt aber erst nach eingen Tagen NACH Ablauf den Fehler feststellt, sollte der Garantieanspruch doch noch bestehen. Im Extremfall (was ich nicht unterstellen will) stellt die Werkstatt die endgültige Diagnose erst nach einigen Wochen; damit könnte man problemlos einige Garantiefälle "aussitzen".

Moin,

generell gilt, tritt der Fehler in der Garantiezeit auf (hier ja anscheinend verlängert durch Schutzbrief) sind die Kosten zu übernehmen.
Nur musst Du beweisen, dass der Fehler in dieser Zeit bereits aufgetreten ist (schwer, wenn die Werkstatt den Fehlerspeicher jetzt bereits gelöscht hat).
Spätestens müsste daher der Zeitpunkt gelten, an dem Du Deinen Händler informiert hast, dass ein Fehler vorliegt (hier Deine Mail), es ist egal, wann dann tatsächlich der Werkstattaufenthalt war.

Gruß
Krümel

So, mal wieder was neues in diesem Fall:
Habe heute endlich eine Mitarbeiterin bei der Telefonserviceline bekommen.

Diese hat mir erklärt, ich hätte das Auto vor Ablauf der Garantiezeit in die Werkstatt bringen müssen. Nur dann wäre eine komplette Übernahme der Kosten möglich.
Hätte ich gerne gemacht, das Auto rechtzeitig abzugeben, nur das wollte die Werkstatt nicht (der evtl. auch nicht bewusst war, dass die Garantiezeit abläuft). Für mich stellt sich die Frage, wer für die verspätete Abgabe maßgeblich verantwortlich ist?

Die genauen Garantiebestimmungen muß ich jetzt noch mal daheim suchen, diese sollen mir ausgehändigt worden sein... hmm, habe sie letzte Woche nicht gefunden.

Hallo zusammen,

neues in meinen Fall (falls noch jemand mitliest):

Die Werkstatt hat mir mittlerweile eine kostenlose Innen&Außenreinigung als Ausgleich angeboten --> habe ich abgelehnt.

Die Garantiebestimmungen habe ich gefunden. In diesen steht:
D) Garantie-Abwicklung
Tritt ein Defekt auf, der im Rahmen dieser Garantie beseitigt werden
soll, sollte dieser umgehend den verkaufenden Ford Vertragsunternehmen
zur Beseitigung vorgeführt werden. Auf Reisen oder im europäischen
Ausland ist das nächstgelegene Ford Vertragsunternehmen aufzusuchen.

Aus meiner Sicht habe ich nach wie vor nichts falsch gemacht und mich korrekt verhalten.
Sieht mein Anwalt ebenso, er meinte, dass diese Formulierung zu weich ist für eine Annahme, dass das Auto bis zum Garantieende bei der Werkstatt stehen muß. Zumindest ist das auch für den Kunden so nicht sichtbar/ verständlich.

Habe mal wieder eine neue Anfrage gestellt, mal sehen, was dabei rauskommt. Ansonsten werde ich dann wohl meinen Anwalt einschalten und das verhandeln lassen.

VG

Hallo zusammen,

ich mal wieder, mal wieder nur ein Update:

Ford ist extrem unkooperativ,
auf konkrete Fragen zur Klärung des Falles kam ein:
"Ihre erneute Nachricht haben wir zur Kenntnis genommen."

Mehr nicht... Interesse an einer Lösung und Kundenfreundlichkeit sieht für mich definitiv anders aus. Finde das eine Unverschämtheit und hoffe für jeden, niemals auf den Kundeservice von Ford angewiesen zu sein.

VG

Zitat:

Original geschrieben von umbisaga


Ford ist extrem unkooperativ...Finde das eine Unverschämtheit..

ich zitiere mich nochmal selbst:

Zitat:

erwartest du etwas anderes von ford?

gib die hoffnung auf, das ford da auch nur einen cent übernimmt...

die haben lediglich ein interesse daran, neue fahrzeuge zu verkaufen - während "bestandskunden" insbesondere gebrauchtwagenkäufer mit den füßen getreten werden...

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