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Garantiefall oder gesetzliche Gewährleistung oder ganz anders?

Audi A6 C6/4F

Hallo,

ich gehöre seit fast exakt einem Monat ebenfalls zu den stolzen A6-Besitzern. 😁

Hier ein paar wenige Eckdaten:

Audi A6 Avant 2,7TDi s-line
Baujahr 2005
Laufleistung: 70.000 km

Doch nun habe ich bereits mein erstes kleines Ärgernis:

Den Wagen habe ich 500km entfernt von meinem Wohnort gekauft - mit Garantie (110 Punkte Check, usw.)
Nun habe ich festgestellt, dass die Standheizung nicht funktioniert und auch der hintere Parksensor funktioniert nicht richtig. Ich also ab damit zum Audi-Zentrum hier vor Ort. Die sagten das wäre kein Problem und sie klären das zwecks Kostenübernahme des anderen Händlers. Soweit so gut... nun will nach langem hin und her der Händler bei dem ich das Fahrzeug gekauft habe nicht so recht zahlen.

Kaputt ist übrigens die Wassperpumpe der Standheizung und einer der hinteren Sensoren. (Preis ca. 550,- Euro ohne Märchensteuer)

Im 110-Punkte-Check und im TÜV-Bericht steht, dass sowohl Standheizung als auch Parksensoren funktionieren. (was allerdings zu keinem Zeitpunkt nach Kauf der Fall war) --> leider waren das auch die Dinge die ich bei besichtigung nicht geprüft habe.

Meine Frage ist nun ob ich hier über die Garantie oder über die gesetzliche Gewährleistung fahren sollte oder das ganz anders angehen sollte...

PS: Der Händler meinte auch etwas von wegen ich müsste 30% der Materialkosten übernehmen. (bei erst 70.000 km?)

Vielen Dank bereits im Voraus für die Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von mik222


In diesem Fall jedoch kann der Verkäufer doch beweisen (s.o., 110-Punkte-Check, TÜV-Bericht) das bei Fzg.-Übergabe (angeblich) alles i.O. war!

So ein Test kann nie alle Mängel feststellen:

Zum einen werden normalerweise nicht alle Komponenten und Funktionen eines Fahrzeugs getestet ... und zum anderen kann man meist nur den "aktuellen Zustand" (=läuft oder läuft nicht) feststellen. Ob eine Komponente aber schon einen (ab Werk bzw. ab Verkäufer) "im Keim" vorhandenen Schaden hat, der vielleicht 2 Monate später zum Ausfall führt, kann der TÜV/Dekra-Prüfer nicht abschließend feststellen.

Es könnte ja bei einer Wasserpumpe z.B. eine Dichtung bereits porös gewesen sein. Die Pumpe läuft zum Zeitpunkt des Kaufes noch, aber sobald die Dichtung komplett versagt, fällt sie aus. Oder auf einer elektronischen Komponente hat ein Bauteil (Kondensator, ...) bereits einen leichten Schaden, der aber erst mit zunehmender Betriebszeit oder unter bestimmten Betriebsbedingungen (Hitze / Kälte - Winter, Sommer) zum endgültigen Ausfall / Versagen führt.

Mit anderen Worten: es ist "wissenschaftlich" betrachtet, unmöglich, ein Fahrzeug zerstörungsfrei zu testen und alle bereits vorhandenen Mängel zu protokollieren bzw. auszuschließen, daß nicht doch welche vorhanden sind.

Der TÜV-Bericht oder ein Gebrauchtwagen-Check soll im Wesentlichen dem Käufer ein gewisse Sicherheit geben - daß keine "von außen" klar erkennbare Mängel vorhanden sind.

Er kann auch dazu dienen, die Sachmänglehaftung für den Händler zu begrenzen - nämlich dann, wenn dabei Mängel festgestellt werden. Wenn mir (als Privatperson) ein Händler ein nämlich "Auto mit defekter Wasserpumpe" verkauft hat und ich davon beim Kauf wusste, dann kann ich nachher nicht mehr die defekte Wasserpumpe reklamieren.

Fazit: In deinem Fall scheint die Gewährleistung nach BGB zu greifen.

Die müsstest du beim Verkäufer einfordern.

Ich würde mehrstufig vorgehen:

* zuerst mal anrufen und die Lage ("Stimmung"😉 erkunden. zeigt sich der Verkäufer kooperativ und sagt eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung zu: Auto hinbringen und reparieren lassen. Aber darauf achten, daß im Werkstattauftrag klar "Gewährleistungsreparatur" vereinbart wird - nicht einfach irgend einen Zettel unterschreiben...

* wenn sich der Händler sträubt: schriftliche Anzeige des Mangels mit Setzung einer Frist zur Beseitgung. Das ganze würde ich als Einschreiben mit Rückschein versenden (oder persönlich vorbei bringen und mir auf einer Kopie meines Schreibens den Eingang bestätigen lassen).

Theoretisch kann man natürlich zuerst mal einen normalen brief und dann erst was mit Einschreiben (mit oder ohne Rückschein) senden ... kommt halt darauf an, wie "eilig" du es hast (zum einen mit der Reparatur - zum anderen, ob demnächst Fristen (6 Monate nach Kauf) ablaufen).

Wenn du dich allerdings an einen anderen Audi-Händler wendest, musst du entweder deinen Verkäufer davon überzeugen können, diesen zu bezahlen ... oder der andere Audi-Händler kann etwas über eine Gebrauchtwagengarantie abrechnen. Hier musst du aber aufpassen: hier können die Garantiebedingungen so gestrickt sein, daß du was zuzahlen musst. oder daß bestimmte Teile gar nicht unter die Garantie fallen.

--> deshalb zunächst immer versuchen, Ansprüche im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nach BGB geltend zu machen !

6502

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16 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von quattro_3000



Zitat:

Original geschrieben von derSentinel


In diesem Fall hat er wohl Recht... den eine defekte Glühlame bemängelt man ja auch nicht nach 3 Monaten wenn diese defekt ist.
Man könnte nun behaupten...na jaa..is ja LED und sollte ewig halten.... aber Leuchtmittel sind von der Gewährleistung ausgeschlossen (auch LED`s)

Du bekommst aber günstig bei eBay Erstatz... auch einzeln zu bekommen 😉

und was ist mit gebrauchtwagen garantie die ich dazu abgeschlossen habe? wird Sie die kosten übernehmen?

Da diese Verträge alle unterschiedlich sind (von Händler zu Händler) solltest Du mal das Kleingedruckte lesen.... da sollte die Lösung drin stehen.

Kann mr nicht vorstellen das sich das auch auf Leuchtmittel bezieht.... aber einen Versuch ist es Wert, was gibt es zu verlieren ?!

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel



Zitat:

Original geschrieben von quattro_3000


und was ist mit gebrauchtwagen garantie die ich dazu abgeschlossen habe? wird Sie die kosten übernehmen?

Da diese Verträge alle unterschiedlich sind (von Händler zu Händler) solltest Du mal das Kleingedruckte lesen.... da sollte die Lösung drin stehen.
Kann mr nicht vorstellen das sich das auch auf Leuchtmittel bezieht.... aber einen Versuch ist es Wert, was gibt es zu verlieren ?!

also soweit ich weis hab ch volles programm genommen aber ich muss erstemal nachlesen was da steht, danke erstemal

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