Garantiebestimmung Focus FVL

Ford Focus Mk1

Hallo zusammen,

ich fahre einen Ford Focus MK1 BJ. 99. Vor einer Weile sind sind mir kleine Rostblasen an den Unterkanten der Heckklappe, sowie der beiden Türen aufgefallen. Nachdem ich erfuhr das eine Durchrostungsgarantie von 12 Jahren ohne Scheckheftnachweis beim MK1 besteht, habe ich meinen Focus beim Händler vorgeführt. Drei Monate später gab es grünes Licht aus Köln und der Wagen kam in die Werkstatt. Dabei stellte sich heraus, dass alle Teile gewechslet werden müssen, da die Durchrostung zu fortgeschritten ist! Ford trägt aber nur eine Nachbesserung, da man früher dagegen vorgegangen wäre, wenn der Wagen in einer Vertragswerkstatt gewartet worden wäre. Mein Wagen war zur jährlichen Inspektion in einer freien Werkstatt. Die Garantiebedingungen sprechen aber eine andere Sprache, denn es sollte keine Bedingung sein, zu Wartung des Wagens in die Vertragswerkstatt zu fahren. Die Werkstatt räumt mir Recht ein aber Köln bleibt dabei, nur Kostenübernahme in Höhe der Nachbesserungskosten. Somit trägt Ford einen Anteil von 300€ an einem 2000€ Schaden! Dabei sei gesagt, dass es sich auf jeden Fall um ein Herstellungsfehler handelt. Hat sonst noch jemand ähnliche Erfarungen gemacht und lohnt sich der Gang zum Anwalt? Hab keine Ahnung was ich anstellen soll, denn der Kantenrost ist jetzt Freigelegt und gammelt vor sich hin. Danke im Vorraus!

Gruß Richard

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Meine Devise lautet immer noch😁ran bleiben..........
Wenn Du Rechtschutzversichert bist kostet es Dich ausser Nerven ja nichts.

Hallo zusammen,

da ich überlege, den Rost an meinem Focus (Bj.99) ebenfalls zu beanstanden, interessiert es mich sehr, was aus diesem Fall geworden ist.
Würde mich über Infos dazu sehr freuen.

Gruß
Marcus

Zitat:

Original geschrieben von Marcus_O


Hallo zusammen,

da ich überlege, den Rost an meinem Focus (Bj.99) ebenfalls zu beanstanden, interessiert es mich sehr, was aus diesem Fall geworden ist.
Würde mich über Infos dazu sehr freuen.

Gruß
Marcus

Mich würde es auch interessieren.

Insbesondere, daß bei mir insgesamt 4 Stellen beanstandet sind. Tür HL müsste getauscht werden. Tür HR, Motorhaube und Kofferraum wären dagegen noch ohne Austausch reparierbar. Trotzdem wurden alle 4 Punkte mit "Der Kunde ist seiner Sorgfaltspflicht zur Fehlerminderung nicht nachgekommen - Siehe Serviceheft". (Serviceheft war bis 2004 beim FFH, 2005 und 2006 in der freien Werkstatt, 2007 fehlt, hatte aber immerhin einen Nachweis über einen Urlaubscheck bei ATU, und 2008 in der freien Werkstatt).

Bei der Austauschtür hätte man ja den Schaden mindern können, wenn man das ein halbes Jahr früher endeckt hätte (was vielleicht auch schwierig gewesen wäre). Bei den anderen drei Stellen sehe ich aber nicht inwiefern eine Fehlerminderung durch erhöhte Sorgfalt überhaupt möglich gewesen wäre.

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Habe einen Bj 03/ 2001 mit x mal Rep. Türen !! Wurde bis jetzt immer wieder anstandlos Rep. Wollte nun wieder beanstanden , Händler machte Fotos usw. und auf einmal wird auf Wiederholungsfall bzw Rep. nicht mehr genehmigt !!

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