Garantiebedingungen Durchrosten

Ford Mondeo

Hallo,

wahrscheinlich bin ich bald Besitzer eines Ford Mondeo EZ: 06/01 (anscheinend im Januar 2001 gebaut).

Der Verkäufer sagte mir, dass die Garantie gegen Durchrosten für dieses Baujahr noch ohne eine jährliche Korrosionsschutz-Kontrolle gilt. Meine Frage ist jetzt nur noch, ob trotzdem alle Inspektionen durchgeführt worden sein müssen, oder ob die Garantie gegen Durchrosten davon unabhängig gewährt werden würde?

Danke für Antworten und frohe Ostern,
Christian

10 Antworten

Hallo,

also meiner hat im Checkheft ein Extraregister zum abstempeln nur zum Thema Rostvorsorge. Schau doch mal ins Checkheft von dem Wagen.

Ansonsten würde ich die Aussage des Verkäufers auf jeden Fall schriftlich im Kaufvertrag festhalten damit Du später, wenn dieser im gegebenen Fall sodann partielle Amnesie hat und sich an nichts erinnern kann einen Beweis hast.

Frohe Ostern...

Danke für Deine Antwort,

dass die Garantie gegen Durchrostung für 12 Jahre gilt, ohne dass die regelmäßige Korrosionsschutz-Kontrolle durchgeführt wird ist sicher.

Mir geht es speziell um die Frage, ob trotzdem die allgemeinen Inspektionen regelmäßig, also nach Wartungsplan, gemacht werden müssen, damit diese 12 jährige Garantie auch ohne die Korrosionsschutz-Kontrollen gilt?

Christian

Hallo !

Die Korrosionsschutzkontrolle muss nur bei Fahrzeugen ab Baumonat 2S, d.h. März 2002 jährlich durchgeführt werden zum Erhalt der Durchrostungsgarantie. Kann jedoch auch später erfolgen, allerdings kann die Verlängerung der Garantie nur erfolgen, wenn es noch keinen Rost am Fahrzeug gibt. Wer sonst zu spät kommt, hat Pech gehabt. Werden während der Kontrolle Schäden festgestellt, die nicht unter die Garantie fallen (Bei äusserern Einflüssen, z.B. durch Vogelkot), müssen diese vor Verlängerung durch den Händler vom Ford-Fachbetrieb instandgesetzt werden. Des weiteren muss auch eine gewisse Pflege des Fahrzeugs erkennbar sein. Wer sein Fahrzeug vernachlässigt, kann ebenfalls die Garantie verlieren.

Habe beim Honda CRX und beim Mercedes SLK eine Hohlraumversiegelung machen lassen. Werde in 2 Wochen Familienwagen Titanium Turnier bekommen und auch eine Hohlraumversiegelung mit Mike Sanders Fett durchführen lassen.
Ist wahrscheinlich billiger als der Glauben an einer Garantie.

CRX Bauj. 1992 und kein Rost!

Gruß Brandy

Hi.

Ich glaube in Sachen "Garantie ohne regelmässige Kontrolle" ist Deine Information nicht ganz richtig.
http://www.ford.de/ie/garantie/garantie/fsgar06/-/-/4/32

Ganz wichtig ist auch das genaue Baujahr deine Fahrzeugs.
Suchst Du hier:
http://www.mondeo-freunde-westerwald.de/
Hier gibts einen Baujahrsucher.......

Ohne regelmässige Stempelung im Serviceheft siehts schlecht aus.

Benutze einfach die Suchfunktion hier im Forum.

Grüsse,

Richard

Heißt das also, dass die Inspektionen nicht unbedingt durchgeführt worden sein müssen, wenn der Rost-Fall eintreten sollte, sondern das Auto muss nur einen gepflegten Eindrucken machen. Der Wagen ist zwar Bj. 2001, hat aber nur echte 14.000 km und wahrscheinlich nur alle 2 Jahre eine Inspektion anstatt alle 12 Monate bekommen. Somit ist er meiner Meinung nach gepflegt.

Danke,
Christian

Zitat:

Original geschrieben von Lutra


Hallo !

Die Korrosionsschutzkontrolle muss nur bei Fahrzeugen ab Baumonat 2S, d.h. März 2002 jährlich durchgeführt werden zum Erhalt der Durchrostungsgarantie. Kann jedoch auch später erfolgen, allerdings kann die Verlängerung der Garantie nur erfolgen, wenn es noch keinen Rost am Fahrzeug gibt. Wer sonst zu spät kommt, hat Pech gehabt. Werden während der Kontrolle Schäden festgestellt, die nicht unter die Garantie fallen (Bei äusserern Einflüssen, z.B. durch Vogelkot), müssen diese vor Verlängerung durch den Händler vom Ford-Fachbetrieb instandgesetzt werden. Des weiteren muss auch eine gewisse Pflege des Fahrzeugs erkennbar sein. Wer sein Fahrzeug vernachlässigt, kann ebenfalls die Garantie verlieren.

Zitat:

Original geschrieben von floka.floka


Hi.

Ich glaube in Sachen "Garantie ohne regelmässige Kontrolle" ist Deine Information nicht ganz richtig.
http://www.ford.de/ie/garantie/garantie/fsgar06/-/-/4/32

Ganz wichtig ist auch das genaue Baujahr deine Fahrzeugs.
Suchst Du hier:
http://www.mondeo-freunde-westerwald.de/
Hier gibts einen Baujahrsucher.......

Ohne regelmässige Stempelung im Serviceheft siehts schlecht aus.

Die Suche im Forum habe ich schon benutzt, aber es gibt widersprüchliche Aussagen. Die Informationen auf der Ford-Seite sind nicht vollständig, da in der Tat die Pflicht zu Korrosionsschutz-Kontrolle erst mit dem Bj. 03/2002 eingeführt wurde. Bei VW gilt bzw. galt die Durchrostungsgarantie auch ohne regelmäßige Inspektionen.

Gruß,
Christian

Mercedes hat 30 jährige Durchrostgarantie.

Diese gilt ja nur bei Durchrostung von innen nach aussen. Ich als Laie war immer (wie wohl die meisten hier auch) davon ausgegangen, dass z.B. die Tür von der Innenseite nach aussen durchrostet und dieser Fall von der Garantie abgedeckt ist.
So ist es leider nicht!
Die Durchrostgarantie sagt aus, dass der Stahl in sich Verunreinigungen haben muss und diese Verunreinigung dann in alle Richtungen nach aussen korrodieren. (Also z.B. in der Türinnenseite und auf der Tür Aussenseite sichtbar wird.) Dieses soll jedoch bei der von DC verwendeten Stahlqualität nicht möglich sein.

Es wird dementsprechend bei Rost immer davon ausgegangen, dass die Beschichtung des Blechs vorher von aussen beschädigt wurde.

Es ist also nur Augenwischerei mit dieser Garantie..........

Gruß Brandy

Danke für Eure Antworten, leider bin ich noch nicht immer richtig weiter!

Also, es stimmt, dass die 12 jährige Garantie gegen Durchrosten bis Bj 03/2002 ohne Korrosionsschutz-Kontrolle gilt.

Jetzt bleibt nur noch die Frage ungeklärt, ob trotzdem für diese Garantie die regelmäßigen Inspektionen (alle 12 Mon. oder 20.000 km) gemacht werden müssen oder ob eine gepflegter Fahrzeugzustand reicht (z.B. Inspektionen bei einer freien Werkstatt gemacht).

Kann mir jemand dazu eine genaue Antwort geben? (Vielleicht Du, Lutra)

Vielen Dank,
Christian

PS: gleich schaue ich mir den Wagen an :-)

Also, jetzt habe ich die Informationen zusammen.

Wie schon vorher auch von anderen Forumsteilnehmern bestätigt, ist bei einem Mondeo vor Bj. 03/2002 die Korrosionsschutz-Kontrolle nicht als Bedingung für die 12 jährige Garantie gegen Durchrosten vorgeschrieben. Es ist nicht einmal notwendig, dass alle Inspektionen gemacht wurden. Das Fahrzeug und insbesondere der Lack als Schutzschicht darf nur nicht ungepflegt sein.

Also, ab nächste Woche bin ich dann auch ein Mondeofahrer.

Christian

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