Garantie oder Gewährleistung ?
Hallo,
lese gerade mal ein paar ältere Beiträge, da schrieb einer sinngemäss "ich habe doch sowieso 3 Jahre Garantie".
Obwohl es ja nur 2 Jahre sind, nunmal meine Frage: Wie viele Hersteller gibt auch BMW nun seit Einführung der 1er 2 Jahre "Gewährleistung".
Wo genau ist da eigentlich der Unterschied zur guten alten "Garantie" ??? Die hatte ich zumindest bei meinem E 46. Mich beschleicht so das Gefühl das es nur zum Nachteil für den Kunden sein kann oder ??? 🙁
10 Antworten
Wenn ich von meinem Wirtschaftlehrer ausgeh.
Gewährleistung ist Gesetz da dies für alles abdeckt, Garantie ist vom Hersteller ist aber meist eingegrenzt z.B. bis zu einer Bestimmten KMstand. Dei meisten werden hier sagen Garantie war besser ist aber nicht so.
Garantie Vs. Gewährleistung
Hallo!
Der wichtigste Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist die Beweislastumkehr.
Die aktuelle Regelung sieht folgendes vor:
Gesetzliche Garantie 6 Monate
+ 1,5 Jahre Gewährleistung
Die alte Regelung sah folgendes vor:
1 Jahr Garantie
Was ist also diese Beweislastumkehr?
Also nehmen wir an du hast einen Defekt am Auto.
Im Garantiefall hiese das: Keine Diskussion, der Schaden wird übernommen.
Im Gewährleistungsfall müsstest du theoretisch beweisen, dass der Schaden bzw. die Ursache dafür schon bei Fertigung (also Neuzustand) vorhanden war, allerdings erst jetzt aufgetreten ist.
Das ist klar zum Nachteil des Kunden oder?
In vielen Fällen wird allerdings auf diesen Nachweis des Kunden verzichtet und wie bei einer Garantie verfahren. Rein rechtlich gesehen könnten sich die Automobilhersteller auch quer stellen, vor allem da die Kulanzregelungen (auf die man keinen Anspruch hat = freiwillige Leistung des Herstellers) meistens aufgrund der "Besserstellung des Verbrauchers durch das neue Gewährleistungsrecht" beschnitten wurden.
Soviel dazu...
Gruß
Hendrix1000
Da zahlt es sich aus wenn man im ersten halben Jahr wegen jeder Kleinigkeit zum Händler rennt? Dann kann man evtl. darauf verweisen daß sich ein (späterer) Schaden schon abgezeichnet hat?
Noch ein Unterschied: Garantie gibt der Hersteller, zur Gewährleistung ist aber der Händler verpflichtet. Das heißt im Schadensfall muß ich immer beim Verkäufer des Fahrzeugs antreten? Der hat ja auch das Nachbesserungsrecht? Oder liege ich da falsch?
Nein im Fall der Fälle macht es auch der Hersteller.
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also, genau genommen ist es so:
Gewährleistung ist die im BGB geregelte gesetzliche Lösung, wobei hier folgendes gilt:
innerhalb der ersten sechs Monate der Gewährleistung gilt bei einem Kauf durch Endverbraucher folgende Beweislastumkehr:
BGB § 476 Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
Danach gilt weitere 1,5 Jahre die gesetzliche Gewährleistung mit dem Unterschied, dass die Beweislastumkehr nicht mehr gilt. (§438 BGB) Das heißt, dass der Käufer beweisen muss, dass die Sache bereits beim Kauf mangelhaft war.
Garantien sind grundsätzlich frei gestaltbare Versprechen gegenüber dem Käufer (also reparieren, alt gegen neu, Soforttausch etc.) Für die Garantiebedingungen gibt es jedoch ebenfalls Regelungen im BGB für den Verbrauchsgüterkauf (Geschäft mit Verbraucher):
BGB § 477 Sonderbestimmungen für Garantien
(1) Eine Garantieerklärung (§ 443) muss einfach und verständlich abgefasst sein. Sie muss enthalten
1. den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden und
2. den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers.
(2) Der Verbraucher kann verlangen, dass ihm die Garantieerklärung in Textform mitgeteilt wird.
(3) Die Wirksamkeit der Garantieverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass eine der vorstehenden Anforderungen nicht erfüllt wird.
Hoffe, dass das so stimmt *duckundweg*
Garantie
Hallo!
BMW gibt auf jeden Fall 2 Jahre Vollgarantie und keine Gewährleitung!!!
War ein Kaufkriterium für mich.
Ich habe mich doppelt vor dem Kauf meines 1er's vergewissert. ( Verkäufer und auch diverse Artikel in Autozeitungen)
BMW ist wiieder zur Garantie übergegangen, wie auch viele andere Hersteller auch.
Viele Grüße
Re: Garantie
Zitat:
Original geschrieben von sonofmogh1701
Hallo!
BMW gibt auf jeden Fall 2 Jahre Vollgarantie und keine Gewährleitung!!!
War ein Kaufkriterium für mich.
Ich habe mich doppelt vor dem Kauf meines 1er's vergewissert. ( Verkäufer und auch diverse Artikel in Autozeitungen)
BMW ist wiieder zur Garantie übergegangen, wie auch viele andere Hersteller auch.
Viele Grüße
naja vom freundlichen und der auto blöd ist ja nix anderes zuerwarten
hab vor einer minute mit der bmw kundenbetreuung
telefoniert
es sind 2 jahre gewährleistung
egal ob garantie oder nicht, die 2 jahre gewährleistung hat man immer und zwar in der form die aceins05 beschrieben hat. gewährleistung kann man nicht ausschließen. garantie ist freiwillig, daher kann sie mehr enthalten oder auch weniger. das weniger ist allerdings relativ, da wie oben schon geschrieben die gewährleisung nicht ausgeschlossen werden kann. daher ist es immer ein gewinn wenn man ne garantie hat.
bei der gewährleistung kommt hinzu dass der vertragsparnter haften muss, für alles was zur gewährleistung zählt. macht z.b. die werbeagentur nen fehler und sagt "der 1er ist schneller als jeder 3er", kannst du deinen vertragspartner auf schadensersatz verklagen. nach neuem recht sind versprechen in der werbung bindend so lange sie nicht unrealitisch sind wie "red bull verleiht flügel". der vertragspartner kann seinerseits das dann wieder beim hersteller oder bei der werbeagentur einklagen. bei der garantie kenn ich die regelung auch nicht genau, ich denke mal dass das individuell drin steht wer zum schadensersatz verpflichtet ist.
Also eins ist ja ganz klar. Eine zusätzliche Garantie (in der Regel ist es ja eine Herstellergarantie) ist der eindeutig bessere Schutz für den kunden/ Käufer.
Nachdem Opel nie von der garantie weggegangen ist, haben ja kürzlich auch Ford und Volkswagen wieder die Werksgarantie eingeführt.
Ich denke, daß es nicht allzu lange dauern wird, bis auch BMW diese wieder einführt.
Fast alle ausländischen Fahrzeuge haben dies, viele sogar 3 Jahre. Und BMW hat im Ausland auch überwiegend die Garantie. Eigentlich eine frechheit dies dem Deutschen Kunden im Heimatland vorzuenthalten.
Mein Tip: noch dieses Jahr wird es eine Änderung geben.
gruß
neutralo
der ein Garantiefreund ist.