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Garantie - Neufahrzeuge

Themenstarteram 11. Oktober 2004 um 17:32

Hallo

Die Werksgarantie greift bei meinem SAAB zwei Jahre.

Danach gibt es in Deutschland eine Zusatzgarantie von einem Jahr, die man, wenn ich richtig informiert bin, innerhalb des Zeitraumes der Werksgarantie für 250 Euro abschliessen kann.

Mein Händler war ganz erstaunt, als ich ihn bat mir so eine Zusatzgarantie zu verschaffen. Seine Anfrage bei SAAB BENELUX in Belgien, ergab dann, dass es sowas für Luxemburg und Belgien nicht gibt.

Meine Frage an Euch, gibt es diese Zusatzgarantie und wie ist die Bezeichnung dieser Garantie?

Sollte es diese Garantieverlängerung geben, werde ich mich natürlich mit der Auskunft von SAAB Benelux nicht zufrieden geben, zumal mir dieses Jahr in Spanien aufgefallen ist, dass SAAB dort gratis vier Jahre Werksgarantie anbietet, auf allen Modellen.

Zu meinem Erstaunen musste ich dann heute auch noch feststellen, das diese SAAB ASSITANCE bei mir lediglich ein Jahr gilt, wenn ich mich recht erinnere so hatte the.moose bei seinem Motorschaden beides, eine verlängerte Garantie und drei jahre SAAB Assistance.

 

Gruss

Luxi

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35 Antworten

Luxi,

ich kenne den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung, denke dennoch in diesem Fall ist Advokat nicht richtig informiert.

Es gibt Hersteller die keine Garantie mehr geben (VW, Audi, BMW z.B.), Saab gehört meines Wissens nicht dazu. ;)

In meinen Garantiebedingungen (Saab-Protection) lautet es sinngemäß "Anschlußgarantie für das dritte Jahr", woraus ich schließe, daß für die ersten beiden Jahre eben keine Garantie besteht, sondern nur die Gewährleistung des Verkäufers.

Hallo zusammen,

Saab gibt in Deutschland 2 Jahre Garantie auf das Fahrzeug, die dann um 1 Jahr (kostenpflichtig) verlängert werden kann. Außerdem gibts noch 10 Jahre Garantie gegen Durchrostungen. So stehts zumindest im Prospekt:

"Auf jedes Saab 9-3 Cabriolet geben wir 2 Jahre Werksgarantie und 10 Jahre Garantie gegen Durchrostung. Außerdem sind Sie automatisch 3 Jahre lang Mitglied bei Saab Assistance."

Die 2 Jahre Gewährleistungs gibts sowieso, da gesetzlich geregelt. Die Garantie ist mir auch wichtig, andernfalls würde ich mir meinen Kauf schwer überlegen.

Die meisten deutschen Marken geben übrigens keine Garantie, so daß man mit der deutlich schlechteren gesetzlichen Gewährleistung leben muß. Die Folgen kann man dann im Mercedes-Forum (Stichwort Wandlung / Rücktritt) nachlesen kann :D

Viele Grüße

Celeste

Hallo Advokat,

Gewährleistung und Garantie schließen sich ja nicht gegenseitig aus, daher hast Du selbstverständlich Gewährleistungsansprüche gegenüber Deinem "Verkäufer" (dem Saab Händler) und zusätzlich bestehen Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller (in diesem Fall ist das Saab Deutschland).

Aus welchem Grund wohl, sollte Hirsch Performance Abreden mit Saab vereinbaren, in denen es um den Erhalt der "Herstellergarantie" bei Leistungssteigerungen bei Neuwagen geht :)

Hier mal ein kleiner Überblick der Hersteller in Bezug auf deren Garantieversprechen + einer ganz guten Einleitung:

AVD Fachinfo

:)

Da der AVD offensichtlich nicht alle Autohersteller kennt (deshalb bin wohl dort auch nicht Mitglied) hier eine kleine Ergänzung: MG Rover gibt auf alle Modelle 3 Jahre Garantie oder 100.000 km.

Viele Grüße

Celeste

Ich schaue im Laufe der Woche in meine Garantiebedingungen und sonstigen Unterlagen. Sollte ich mich getäuscht haben, rudere ich offiziell zurück.

Themenstarteram 12. Oktober 2004 um 17:34

Hallo

Man lernt doch jeden Tag hinzu, natürlich habe ich mir soeben mal den Kaufvertrag meines SAAB angesehen.

Vertragspartner ist SAAB Automobile AB, Sweden,

als Saab Agent ist dann der Name meines Händlers angegeben.

Da meine bessere Hälfte diese IDS Bedingungen erfüllt wurde der Wagen auch mit diesem Rabatt gekauft.

Sorry wvn, Du hattest in meinem Fall Recht, denn ich habe nun auch mal dieses

"SAAB IDS Support Programme" durchgelesen und fand dann diesen Satz

" All cars bought from SAAB Internationales & Diplomates are covered by a 24-month unlimited mileage warranty while in Europe.."

Damit kommt mal wieder der alte Spruch zu Tragen:

R t f U

Read the fuc.......Users Guide

 

Gruss

Luxi

Garantie und Gewährleistung...???

 

Hallo Leute!:)

Garantie und Gewährleistung lässt sich inzwischen nicht mehr auseinanderhalten, leider!

Im Falle SAAB-Deutschland sieht es für den Kunden folgendermaßen aus.

Im Schadensfalle hält der Kunde sich an seinen Händler, wo er das Fahrzeug gekauft hat. Dieser muss innerhalb der ersten 24 Monate für dieses Fahrzeug gerade stehen.

Der Vertragshändler hat wiederum einen Vertrag mit Saab, welcher dafür sorgt, daß nicht der Händler den Schaden bezahlen muss, sondern von Saab-Schweden abgedeckt wird. (Natürlich nur unter bestimmten Voraussetzungen!)

Diese Verträge sind dermaßen kompliziert...da muss man Jurist sein, um diese verstehen zu können.

Aber selbst Juristen haben da ihre Schwierigkeiten.

Nee, advokat?

So, mein zweiter Widerspruch des heutigen Tages.

@ Chris

In der "Praxis" unterscheidet der Kunde innerhalb der ersten zwei Jahre nicht zwischen Gewährleistung und Garantie - für die Werkstätten ist das aber ganz klar getrennt.

Beispiel:

Lieschen Müller hat Ihren Wagen ordnungsgemäß gewartet, nach 17 Monaten fliegt ihr der Motor um die Ohren, sie geht zu Händler und sagt "macht mal, ich habe Garantie und zahle keinen Cent".

Ihr sagt, "Alles Klar Lieschen, Du hast Garantie und Du mußt keinen Pfennig bezahlen" , ihr rechnet alle Kosten mit Saab ab....

Lieschen könnte aber auch sagen, "Liebe Werkstatt, ich habe zwei Jahre Gewährleistung auf den Wagen und diesen Gewährleistungsanspruch kann ich nur Euch gegenüber geltend machen, was ich hiermit mache" .....

Ihr dürftet da dann nicht automatisch auf die Garantie verweisen und den Kopf in den Sand stecken - wenn Lieschen ihren Anspruch aus der gesetzlichen Gewährleistung geltend machen möchte, dann steht Ihr das zu.

Das wäre eine Möglichkeit, wenngleich sie ab dem 6 Monat nach Kauf mit diesem Gewährleistungsanspruch SEHR schlecht fahren würde, trägt sie ja dann die Beweislast um einen berechtigten Anspruch erfolgreich durchzusetzen.

Was ich sagen will, Gewährleistung und Garantie läßt sich sehr einfach auseinanderhalten - man muß nur die Unterschiede kennen.

In der Realität spielen die Saab-Händler in den ersten 24 Monaten lediglich den Mittler zwischen dem Anspruchsteller und dem Garantiegeber.

@wvn

Eben! Mehr wollte ich auch nicht sagen!:)

Der Kunde muss sich an den Händler wenden, wenn ein Problem vorliegt. Und dieser regelt den Rest. Je nach Vertrag und Vereinbarung.

Darum schwillt mir ja der Hals, wenn Zeitgenossen meinen, Ansprüche stellen zu können, obwohl die "Spielregeln" nicht eingehalten wurden.

Siehe Luxi...er hat die Spielregeln auch erst jetzt gelesen:D...hätte auch schon eher in die Hose gehen können.

Themenstarteram 13. Oktober 2004 um 5:58

@der41kater

bei meinem Händler geht da nichts in die Hose. Mein Auto steht dort alle 10.000 km zum Ölwechsel und ich erfahre dann mal so nebenbei, dass der Schalter des elektrischen Beifahreresitzes ausgestauscht wurde, da dieses Teil zeitweise Aussetzer hatte. Dieser Mangel war mir nicht aufgefallen, entweder haben die Jungs das per Zufall entdeckt oder sie sind wirklich sehr gründlich.

Ich bin nur über mich selbst erstaunt, dass ich diese Dinge nicht schon vorher mal nachgelesen habe, aber das liegt wahrscheinlich daran, dass es bereits mein zweiter Neuer ist und die Kleinigkeiten bei dem ersten durch diesen Superhändler in der Zwei Jahresfrist (ob jetzt Garantie oder Gewährleistung) behoben worden sind.

Mir geht es nach wie vor um diese SAAB Protection oder Anschlussgarantie für das dritte Jahr. Na, mal sehen.

 

@all

Ich danke Euch nochmals und wie ich sehe habe wir alle dazugelernt , bzw. lernen noch dazu.

Gruss

Luxi

@ Luxi

Zitat:

Mir geht es nach wie vor um diese SAAB Protection oder Anschlussgarantie für das dritte Jahr. Na, mal sehen.

Was war da ganz genau Deine Frage?

am 13. Oktober 2004 um 7:22

Zitat:

Original geschrieben von Advokat

Sollte ich mich getäuscht haben, rudere ich offiziell zurück.

Mir tun schon die Arme weh und ich habe Schwielen an den Büro-Händen.

Es ist tatsächlich so, daß Saab und zwar Saab Automobile AB, Schweden 2 Jahre Garantie gibt. Ich habe es gestern nacht nachgelesen.

Luxi,

fährst Du überhaupt mit dem eigenen Auto? Wenn Deine Frau den ISD-Rabatt geltend machen kann, wird sie wohl das Auto gekauft haben.

Meine Frau hat mir leider noch kein Auto gekauft.

@ Luxi

Was den IDS betrifft, so gibt es dazu eine nette Geschichte eines Forumsmitglieds, welcher sein Auto direkt in Schweden abgeholt hat - evtl. gibt er die Geschichte im Januar in der Schweiz noch einmal zum Besten .... :)

Themenstarteram 13. Oktober 2004 um 11:07

wvn

Ich wollt nur wissen wie diese Zusatzgarantie in Deutschland heisst, denn bei uns ist der Abschluss einer solchen nicht möglich. Wie Du weisst, gebe ich mich ungern mit solchen Dingen zufrieden, da ich ja nicht einsehen will, dass Benelux Kunden diese Möglichkeit verwehrt bleibt.

Was die IDS Geschichte anbelangt, so werde ich die ja hoffentlich live hören.

Advokat,

Meine Frau hat zwar dieses Auto gekauft, nur zur Erfüllung eines Kaufvertrages gehört dann, wie Dir bekannt ist auch das Bezahlen. Naja und das fiel dann wieder mir zu.

Ich fahre dieses Auto, meine Frau fährt einen 93er 325i Coupé. Vielleicht wird der ja irgendwann einmal durch einen schönen 9-3 ersetzt.

Meinen 9-5 fährt sie sehr gerne, aber nur auf Strecken, denn das Auto ist ihr einfach zu gross, was ein Glück für mich. Das war jetzt in keinster Weise abwertend gemeint, denn sie fährt wirklich sehr gut, vor allem wenn wir nachts von Freunden oder sonstigen Einlladungen nach hause fahren. Ich bin der typische Einwegfahrer, der Hinweg ist meiner, der Rückweg ihrer.

:D

Chris

wann schläftst Du? Solltest Du eine Möglichkeit gefunden haben ohne Schlaf auszukommen, so verrate sie mir biitte.

 

Gruss

Luxi

 

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