Garantie MB100 gewerblich nicht übertragbar.
Hallo
ich habe einen GLC SUV beim VW Händler gekauft. Das Auto gefiel uns von der Ausstattung sehr.
Der VW Verkäufer hat gesagt das der Wagen noch eine Anschlussgarantie von MB hat und er somit keine Garantie geben muss. Zudem Wurde uns der Service A bei MB angeboten.
Nun will der Händler die Wartung bei MB nicht machen lassen und bat 100 Euro an, lächerlich! der Service kostet laut MB 526Euro.
Ich habe nun mit MB telefoniert und laut den Garantiebedingungen ist die Anschlussgarantie beim Gewerblichen Verkauf nicht übertragbar.
Link: https://www.mercedes-benz.de/.../...ingungen-Garantie-Paket-MB-100.pdf
Ich möchte nun einen Service A von MB bekommen und eine Umfangreiche Garantie wie die Neuwagengarantie!
Der Verkäufer war vielleicht 22 Jahre alt und beim Preis aushandeln telefonierte er immer mit seiner Cheffin.
Was empfiehlt ihr mir wie ich weiter vorgehen soll?
LG
14 Antworten
Laut eigener Aussage hast du den Wagen ja gekauft. Dann werden im Kaufvertrag ja auch die Nebensächlichkeiten wie Service A und Garantie erfasst sein.
Halt ihm einfach den Kaufvertrag noch mal unter die Nase, an den sind immerhin beide Seiten gebunden.
Wie alt ist der Wagen? Wie viele Km. Wie lange wäre die Anschlussgarantie gelaufen?
Sofern die Wartung im Kaufvertrag steht, würde ich diese einfordern. Da der Wagen vermutlich eher neu ist, würde ich wegen möglicher späterer Kulanz auf einem Service bei MB bestehen.
Eine Garantie kann der Händler natürlich auch bei einem externen Versicherer abschließen, sofern vertragl. vereinbart.
Eventuell könnte man probieren, die MB100 vom Vorbesitzer zu übertragen, da MB den VW Händler als Zwischenbesitzer nicht kennt, es sei denn die Welle beim Telefonat war so groß, dass sich jemand Notizen gemacht hat.
Oder einfach selbst eine MB100 abschließen, sofern eine vertragl. Vereinbarung fehlt: Der Preis beim VW Händler war ja vermutlich eher niedrig, sodaß man in den sauren Apfel beißen könnte.
Hallo
Da der Verkäufer sagte zu uns beiden das der Wagen eine Verlängerte Neuwagengarantie hat, steht diese Aussage nicht im Vertrag.
Ich habe im aber eine E-Mail geschrieben wo ich schriftlich die Bestätigung dieser Garantie haben möchte.
Zudem war die Garantie in der Mobile.de Anzeige ersichtlich.
Leider steht es nicht explizit im Kaufvertrag.
Der Wagen ist von 7.2017.
wenn du noch nicht einmal eine Kopie der Anzeige hast kannst du den Verkäufer wohl zu nichts - auch nicht anwaltlich - zwingen.
Also nächstes Mal alle Absprachen in den Vertrag - alles sonst ist ohne Belang.
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Du warst beim Kauf nicht alleine, sondern jemand war dabei wie du schreibst. Diese Person ist somit Zeuge der Angelegenheit. Das nur nebenbei.
Auch mündliche Absprachen sind rechtlich bindend.
Da eine Eigenschaft des verkauften Autos die ("funktionierende"😉 Anschlussgarantie bei MB war und diese nun schlicht nicht eingehalten wurden könnte ich mir vorstellen, dass somit der Kaufvertrag nicht eingehalten wurden. Schließlich hast du für dein Geld ja nicht alle versprochenen Leistungen erhalten.
Dass man von dir als Kunden verlangen kann, dass du alle Garantiebedingungen von MB vor dem Verkauf auswendig kennst, halte ich für nicht vertretbar. Außerdem ist das werbende Argument der nutzlosen Garantie mit der Klausel von MB sowie hinfällig.
Ehrlich Meinung:
Erklär das dem Händler mal nochmal in der Richtung. Meistens wittern die dann schon Juragedöns.
Wenn das nicht klappt könnte ich mir vorstellen dass ein Gang zum Anwalt etwas bringen könnte..
Viel Erfolg noch.
Ich habe noch die Mobile.de Anzeige ausgedruckt hier liegen.
Per E-Mail wurde die Garantie auch erwähnt und das sie Fahrzeugbezogen sei und somit übertragbar sei. Was ich nicht wirklich glaube.
Zitat:
@12dreivier56 schrieb am 4. September 2019 um 08:09:44 Uhr:
Ich habe noch die Mobile.de Anzeige ausgedruckt hier liegen.
Per E-Mail wurde die Garantie auch erwähnt und das sie Fahrzeugbezogen sei und somit übertragbar sei. Was ich nicht wirklich glaube.
Alô, Thema gegessen.
Mach den Händler auf seine Verpflichtungen aufmerksam, ansonsten schalte einen Anwalt ein.
Die Anschlussgarantie war Teil des Verkaufs (es muss nicht jede Schraube in einem Kaufvertrag enthalten sein, die beworbenen Eigenschaften eines Gutes sind immer verbindlich). Wenn MB diese nun ablehnt hat der Händler Mist gebaut diese überhaupt erst zu bewerben, ohne sich vorher mal mit MB darüber in Verbindung gesetzt zu haben.
sieht doch gut aus... wenn der Händler nicht nachgibt ab zum Anwalt.
Ja. Das würde ich machen!
Freitag hole ich den Wagen.
Angeblich wird dann der neue Halter Eintragen und mal sehen ob wir dann die Garantie überschrieben bekommen?
Bekommt man nach dem Halterwechsel von Mercedes-Benz eine Benachrichtigung? Weiß das jemand?
Muss dann auch mal das Serviceheft anschauen ob da jährlich auf den Monat genau die Wartungen eingehalten wurden.
...... auf was man alles achten muss?!
Bei Mercedes gibt es kein gestempeltes Serviceheft mehr, - also nicht wundern, wenn keins da ist.
Das wird Digital bei Mercedes geführt.
Zitat:
@little-boy 22 schrieb am 4. September 2019 um 21:17:15 Uhr:
Bei Mercedes gibt es kein gestempeltes Serviceheft mehr, - also nicht wundern, wenn keins da ist.
Das wird Digital bei Mercedes geführt.
Oh. Das wusste ich nicht ??
Dann erfrage ich das die Tage beim freundlichen.
Danke
Gabs da nicht mal das Theater, dass das aus Datenschutzgründen nicht rausgegeben werden durfte?
Zitat:
@ueg11 schrieb am 4. September 2019 um 23:25:03 Uhr:
Gabs da nicht mal das Theater, dass das aus Datenschutzgründen nicht rausgegeben werden durfte?
ich hatte auf Nachfrage immer Ausdrucke erhalten. Allerdings muss es dann "dein" Auto sein.
Und wenn man in eine frei Werkstatt zum Service geht wird das dann bei MB nachgetragen gegen Rechnungsvorlage?