Garantie "Junger Stern" ( Neuwagengarantie )
Hallo Zusammen,
habe laut Forum was ich so gelesen habe ein bekanntes Problem.
Bei unebener Straße und beim einschlagen der Räder ein Polttern (klopfen will ich es nicht unbedingt nennen) an der Vorderachse, meines achtens nur Rechts (evtl. Stossdämpfer) sicher bin ich mir da aber nicht.
Nun meine Frage: Hatte den Wagen als Jungen Stern gekauft. Wie ist das mit der Garantie? Wie lange läuft den die Neuwagengarantie oder überhaupt die Garantie auf welche Teile?
Dazu habe ich noch hin und wieder ein klopfen von hinten rechts, dies tritt aber total unregelmässig auf. Sicher aber ist hinten rechts Rad bereich.
Meine Fahrzeugdaten: C200 CGI Bj. 04.2010 jetztiger Km-Stand ca. 27.000. Beim Kauf hatte er ca. 7.000 drauf.
Grüsse
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Stobbel
...Ach ja,
dann erkläre uns mal bitte, warum ich eine Junge Sterne Garantie bekomme wenn ich noch Neuwagengarantie habe?
Ggf. deshalb, weil deine Neuwagengarantie vor der Junge-Sterne-Garantie abgelaufen wäre.
30 Antworten
Wenn man dann aber noch Junge Sterne hat, dann bedeutet das ja, dass man doppelt abgesichert ist bzw. zahlen müsste?!
Beispiel:
Erstzulassung:
11/2010 -> Garantie bis 11/2012
Gebrauchtwagenkauf mit Junge Sterne Garantie am
05/2011 -> Junge Sterne Garantie bis 05/2013
Verlängerung der Neuwagengarantie um 2 auf 4 Jahre
-> Garantie bis 11/2014
Somit läuft junge Sterne und verlängerte Neuwagengarantie
von 12/2012 bis 05/2013 gleichzeitig?!
Grüße
Hallo,
auch meiner poltert vorne (ich meine hauptsächlich rechts). Meiner ist allerdings 12/07 und hat 121Tkm runter. Bis zu welchem KM-Stand macht der Freundliche das denn auf Kulanz bzw. JS-Garantie? Schecheft und Garantie noch bis 03/13 vorhanden... War schon mal jemand mit diesem Zulassungsdatum und KM-Stand wegen dem Poltern beim Freundlichen????
Die Neuwagengarantie erlischt automatisch, wenn die Junge Sterne Garantie in kraft tritt! (auch wenn die 2 Jahre noch nicht um sind)
Die Junge Sterne Garantie ist leider weit von der Neuwagengarantie entfernt...
Zitat:
Original geschrieben von Stobbel
Die Neuwagengarantie erlischt automatisch, wenn die Junge Sterne Garantie in kraft tritt! (auch wenn die 2 Jahre noch nicht um sind)
😕 Quelle? 😕
Wenn dem so wäre, dann würde Mercedes gegen geltendes Recht verstoßen, sprich gegen das BGB. Jede Bedingung, die die gesetzlichen Verbraucherrechte aus dem BGB einschränkt, ist nicht wirksam.
BGB § 475 Abweichende Vereinbarungen
cu termi0815
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Zitat:
Original geschrieben von termi0815
😕 Quelle? 😕Zitat:
Original geschrieben von Stobbel
Die Neuwagengarantie erlischt automatisch, wenn die Junge Sterne Garantie in kraft tritt! (auch wenn die 2 Jahre noch nicht um sind)Wenn dem so wäre, dann würde Mercedes gegen geltendes Recht verstoßen, sprich gegen das BGB. Jede Bedingung, die die gesetzlichen Verbraucherrechte aus dem BGB einschränkt, ist nicht wirksam.
BGB § 475 Abweichende Vereinbarungen
cu termi0815
Die Neuwagengarantie gilt immer nur für den Erstbesitzer.
Danach gibt es die Junge Sterne Garantie (erweiterte Gebrauchtwagengarantie)
Eine Ausnahme gibt es nur bei den Vorführwagen des Händlers.
Ist das bei Mercedes so?
Bei meinem letztem VW war die Neuwagengarantie auf den nächsten Käufer übertragbar.
Stimmt auch nicht !
Die Neuwagen Garantie betrifft das Fahrzeug und nicht den Erstbesitzer.
Zitat:
Original geschrieben von Stobbel
Die Neuwagengarantie gilt immer nur für den Erstbesitzer.
Oh mein Gott, jetzt wird es richtig übel. -kopfschütteln-
Diese Aussage ist eindeutig falsch.
Zitat:
Daimler Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen
– Neufahrzeug-Verkaufsbedingungen –
VII. Sachmangel
3. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.
BTW solltest du dir genau überlegen, ob du noch mal zu diesem Thema etwas schreiben willst. Wenn du es nicht lassen kannst, da belege deine Aussagen gefälligst mit einer nachprüfbaren Quellenangabe.
cu termi0815
Zitat:
Original geschrieben von termi0815
Oh mein Gott, jetzt wird es richtig übel. -kopfschütteln-Zitat:
Original geschrieben von Stobbel
Die Neuwagengarantie gilt immer nur für den Erstbesitzer.Diese Aussage ist eindeutig falsch.
Zitat:
Original geschrieben von termi0815
BTW solltest du dir genau überlegen, ob du noch mal zu diesem Thema etwas schreiben willst. Wenn du es nicht lassen kannst, da belege deine Aussagen gefälligst mit einer nachprüfbaren Quellenangabe.Zitat:
Daimler Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen
– Neufahrzeug-Verkaufsbedingungen –
VII. Sachmangel
3. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.cu termi0815
Ach ja,
dann erkläre uns mal bitte, warum ich eine Junge Sterne Garantie bekomme wenn ich noch Neuwagengarantie habe?
Zitat:
Original geschrieben von Stobbel
...Ach ja,
dann erkläre uns mal bitte, warum ich eine Junge Sterne Garantie bekomme wenn ich noch Neuwagengarantie habe?
Ggf. deshalb, weil deine Neuwagengarantie vor der Junge-Sterne-Garantie abgelaufen wäre.
Zitat:
Original geschrieben von Stobbel
Ach ja,
dann erkläre uns mal bitte, warum ich eine Junge Sterne Garantie bekomme wenn ich noch Neuwagengarantie habe?
Weil man dadurch junge Gebrauchtwagen attraktiver macht, sprich man schafft ein größeren Kaufanreiz.
Ein Jahreswagen hat z.B. noch 1 Jahr Herstellergarantie. Durch eine zusätzliche Junge Sterne Garantie wird dem potentiellen Käufer suggeriert, dass er nicht nur noch 1 Jahr vor unliebsamen Reparaturrechnungen geschützt ist, sondern dadurch ganze 2 Jahre. Wer die Garantiebedingungen der Junge Sterne Garantie aufmerksam gelesen hat weiß, dass das sehr häufig ein Trugschluss ist. Denn im Gegensatz zur Herstellergarantie werden bei der Junge Sterne Garantie sehr viele Sachmängel von der Garantieleistung ausgeschlossen.
Das bedeutet für den Käufer: 1 Jahr Ruhe durch die Herstellergarantie (es gilt zwar parallel die Junge Sterne Garantie, diese ist aber durch die gültige Herstellergarantie faktisch überflüssig) und danach noch 1 Jahr Junge Sterne Garantie. Das zweite Jahr natürlich in der Hoffnung, das kein ausgeschlossenes Teil den Geist aufgibt.
cu termi0815
Bei der VW-Neuwagengarantie war es auch so, dass die Neuwagengarantie nur auf einen privaten Käufer übertragbar war.
Bei einem Verkauf an einen Händler ist sie erloschen.
Ausgehend davon, dass es bei MB ähnlich ist und du eine Junge-Sterne Garantie erhalten hast, ist die Neuwagengarantie eh hinfällig. Denn nur ein Händler kann dir die Junge Sterne Garantie anbieten.
Ich hatte noch 10 Monate Neuwagengarantie + 24 Monate Junge Sterne Garantie! Vor Ablauf der Werksgarantie wurde ich von meinem ortsansässigen Händler zur Garantieverlängerung "überredet". Ich entschied mich aber nur für 1 Jahr Garantieverlängerung. Die läuft jetzt noch bis 4/13.
Noch 9 Tage dann hat sich das Thema Garantieverlängerung erledigt! Dann brauche ich in 3 Jahren auch nur einmal zum Service! Das Auto hat aber einen weiß-blauen Propeller!🙂
Zitat:
Original geschrieben von Brummel
Bei der VW-Neuwagengarantie war es auch so, dass die Neuwagengarantie nur auf einen privaten Käufer übertragbar war.
Bei einem Verkauf an einen Händler ist sie erloschen.Ausgehend davon, dass es bei MB ähnlich ist und du eine Junge-Sterne Garantie erhalten hast, ist die Neuwagengarantie eh hinfällig. Denn nur ein Händler kann dir die Junge Sterne Garantie anbieten.
Das ist bei Mercedes anders, siehe Neufahrzeug-Verkaufsbedingungen – VII. Sachmangel - Absatz 3!
cu termi0815
Hi an alle,
ich wollte keinen neuen Thread aufmachen. Mein Problem:
Vor einigen Tagen hab ich meinen C200 CDI mit 7G+ vom freundlichen abgeholt. Ez 05/12 und 23tkm drauf, mit 2Jahre Neuwagengarantie (obwohl Junger Stern) und 1Jahr Mobilo dabei.
Bei der Probefahrt habe ich das Getriebe angesprochen, die Schaltvorgänge waren unsanft und einmal kam sogar ein Schlag beim Runterschalten. Hab hier viel über Updates und deren Abhilfe gelesen und der Verkäufer gab das Fahrzeug nochmal zum Service mit dem Vermerk, dass das Getriebe nochmal gecheckt werden soll.
Am 30.8.13 hab ich das Fahrzeug von Mercedes-Benz abgeholt, Service wurde gemacht und das Fahrzeug poliert. Nach 100km fing das o.g. Problem schon an.
Toll! Jetzt habe ich die Möglichkeit das Fahrzeug morgen beim Freundlichen da zu lassen (ohne Termin, da ich ins Ausland fliege) und die schauen sich das Fahrzeug nochmal an.
Jetzt meine Frage: wenn ich aus dem Urlaub zurück komme und das Fahrzeug aufgrund von einem festgestellten Mängel noch länger bei MB stehen sollte, habe ich mit der Neuwagengarantie und MOBILO eigentlich einen Anspruch auf einen Leihwagen??
Gruß
brazzi