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Garantie Harley Davidson

Harley-Davidson FXD Dyna Fat Bob
Themenstarteram 1. Juli 2015 um 12:50

Moin, bei meiner 2014 Fat Bob hat der Kurbelwellensensor nach 7770 Km den Geist aufgegeben.

Garantiefall. Harley hat mir für´s Abholen 120 € abgeköpft ist das normal ?

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25 Antworten

Seit wann spielt der Ort wo daie Harley vereckt eine Rolle.

Garantie heisst das ich für einen gewissen Zeitraum volle Garantie habe.

Bei Produkten ist die Frachtgebühr auch beinhaltet. Oder????

Der HD Dealer rechnet das ja auch beim Werk selber ab und schiebt so die Kohle doppelt ein.

Garantie heisst Garantie, bei Elektro Produkten ist es anders, da wird nur die Arbeitszeit bezahlt, das Teil nicht mehr.

Gruss

TC

Quark!!!!

Wo hast die Kiste abgeholt? Da musst auch wieder hinbringen, zwar nicht zwingend zum VK aber zum HD Dealer. Ist bei Elektro- und sonstiger Garantie auch nicht anders, mustt auch hinbringen oder einschicken. Hatte gerade erst wieder 2 Fälle. Garantie kein Thema aber einschicken. Wenn HD eine Mobilitätsgarantie hat dann holen die ab aber auch nur bis zur nächsten Werke. Ist bei Benz und Co. auch nicht anders.

Ich habt doch alle neue Kisten, außer Pre und wenige Andere:), schaut doch mal in eure Garantie Bedingungen was da drin steht und alle Zweifel werden ausgeräumt.

Zitat:

@TC-Motors schrieb am 3. Juli 2015 um 09:52:25 Uhr:

Seit wann spielt der Ort wo daie Harley vereckt eine Rolle.

Garantie heisst das ich für einen gewissen Zeitraum volle Garantie habe.

Bei Produkten ist die Frachtgebühr auch beinhaltet. Oder????

Der HD Dealer rechnet das ja auch beim Werk selber ab und schiebt so die Kohle doppelt ein.

Garantie heisst Garantie, bei Elektro Produkten ist es anders, da wird nur die Arbeitszeit bezahlt, das Teil nicht mehr.

Gruss

TC

-:)

Ersteinmal ist Garantie eine völlig freiwillige Leistung der Industrie, und zweitens kann der Garantiegeber die Garantiebedingungen + Leistungsumfänge völlig frei bestimmen!

Und in der Regel gehört ein kostenneutrales heimische Abholen nicht zum Garantieumfang!

Ich kenne auch keinen Autohersteller, der so etwas verbindlich anbietet!

Bei VW ist es z.B so, dass wenn Du während der Garantie mit einem Defekt in die Werkstatt fährst (noch fahren kannst!), musst Du die Ersatzmobilität selber zahlen.

Wenn sie Dich einholen müssen, bekommst Du einen Ersatzwagen umsonst...!

-:)

Gruss

Nico

Deshalb fällt mein Auto im Bedarfsfall auch immer eine Strasse vor der Werkstatt aus.

Kann man bequem hingehen und bekommt trotzdem ein Fahrzeug.

Watt eine Schwachsinn, super logik aber typisch VW.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 3. Juli 2015 um 14:29:09 Uhr:

Watt eine Schwachsinn, super logik aber typisch VW.

-:)

Ein guter Freund hatte an seinem drei Monate alten Touareg eine defekte Tankanzeige!

Er fuhr damit in die Werkstatt und musste für einen lächerlichen VW-Up € 17,00 pro Tag bezahlen.

-:)

Wenn er stattdessen mit Spritmangel aufgrund der defekten Tankuhr liegengeblieben wäre, hätte er für das Ersatzmobil nix zahlen müssen...!

Gruss

Nico

:):):)

ne eher :(:(:(

am 3. Juli 2015 um 14:24

Was der TE beschreibt ist doch wohl ein Gewährleistungsfall (Maschin' kaputt) und nicht ein Garantiefall (Maschin' macht nicht was versprochen).

Wenn dem so ist, dann zieht imho die gesetzliche Gewährleistung mit Übernahme aller zur Erfüllung der Gewährleistung anfallenden Kosten wie auch z.B. Porto und Verpackung. Allerdings kann der Käufer verpflichtet werden den Kaufgegenstand an den Erfüllungsort der Mängelbeseitigung zu liefern/zu transportieren.

Die Kosten dafür trägt aber der Gewährleistungsgeber.

Der TE scheint immer noch auf dem Weg zu sein.....

Wo kann man deine Aussage nachlesen?

"Wenn dem so ist, dann zieht imho die gesetzliche Gewährleistung mit Übernahme aller zur Erfüllung der Gewährleistung anfallenden Kosten wie auch z.B. Porto und Verpackung. Allerdings kann der Käufer verpflichtet werden den Kaufgegenstand an den Erfüllungsort der Mängelbeseitigung zu liefern/zu transportieren. "

Ok, man könnte es aus dem Urteil für Gebrauchte herleiten. Aber ich möchte dies mal grundsätzlich für mich persönlich klären da ich viel über I-Net Kaufe und es hin und wieder vor kommt das bei Mängelrücknahmen die Kostenübernahme des Versandes abgelehnt wurde. Somit hätte ich dann mal was handfestes zur Argumentation.

Gruß

ps. Wer fährt bei so einem Wetter eigentlich überhaupt noch Mopped???:):)

am 4. Juli 2015 um 13:46

Nachlesen? z.B. hier und auch hier

Ausserdem wird oft versucht dieses in den AGB dem Kunden aufzudrücken. Ist aber lt. AGB Gesetz unwirksam.

(Im B2B möglich, aber im B2C (Verkauf an Endverbraucher) immer unwirksam, da dadurch die Gewährleistung lt. BGB ausgehebelt würde.)

PS: Diese Informationen sind unverbindlich und keine Rechtsberatung!!!

Danke.

Als alter Studioso hätte ich auch selber drauf kommen können. :)

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