Garantie / Gewährleistung = eine bewusste Grauzone bei HYMER???
Hallo zusammen,
es liegt bei mir die Vermutung nahe, dass einige Wohnmobilhersteller ihre Kunden bezüglich der Garantieleistungen bewusst in einer unklaren + unverbindlichen Grauzone belassen möchten!?!
Als ich vor ca. 10 Tagen direkt bei HYMER anfragte, ob, und in welchem Umfang ich auf ein neues 2014er Wohnmobil (Auf MB-Sprinterbasis) eine Werksgarantie erhalten würde, bekam ich die beigefügte Antwort.
Auf meine dann erfolgte Bitte, mir konkret mitzuteilen, ob ich denn auf Basis der "nur" Gewährleistung (die ja eigentlich nur vom Händler kommen könnte!) bereits nach dem 6. Monat wegen der Umkehrbeweispflicht im Schadensfall, auf das Kulanzverhalten von HYMER angewiesen wäre, warte ich jetzt trotz zweiter Erinnerung nun mehr 6 Tage...!?!
Es entspricht ja auch nicht der Tatsache, dass der Chassis-Hersteller Mercedes Benz nur eine 24-Monatige Gewährleistung ausspricht...!
Also, wie sind denn Eure Erfahrungen mit HYMER?
Wie verhalten die sich denn, wenn z.B nach einem Jahr der Kühlschrank, die Heizung, die Wasserversorgung e.c.t nicht mehr funktionieren?
Gruss
Nico
Sehr geehrter Herr xxxxx,
vielen Dank für die Anfrage bezüglich des Umfang der Hymer Garantie. Das Hause Hymer gibt auf den Aufbau genauso wie der Chassis Hersteller 2 Jahre Gewährleistung und 6 Jahre Dichtigkeitsgarantie. Nach den 2 Jahren Gewährleistung kann je nach Schadensfall ein Kulanzantrag über den Hymer Händler gestellt werden. Dieser Kulanzantrag wird dann je nach Schadensbild mit einer Kulanzliste eingestuft und bewertet.
Beste Antwort im Thema
"Und wieder einmal hat "laberlaber" einen guten Moment verpasst, sein geistiges Niveau hier nicht unter Beweis zu stellen!"
du hast ja nicht ganz unrecht das posting von laber anzuprangern aber zum thema geistiges Niveau: lies bitte deinen Satz nochmal. 🙂
70 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
vielleicht ist einigen nicht bewußt, dass es Herstellergarantien für bestimmte Komponenten gibt.
Weil das einfach nur nett ist wenn die dir eine Leistung kostenlos geben, Garantie hast du rechtlich nämlich keine auf Bauteile.
Du hast ein Gesamtfahrzeug über einen Händler von einem Hersteller XY gekauft. Damit hast du überhaupt kein Vertragsverhältnis zu einem der Zulieferer um rein rechtlich Garantieansprüche stellen zu können. Käufer der Heizung war der Aufbauhersteller, nicht du. Wenn die Bremse kaputt geht richtest du deine Ansprüche doch auch an den Fahrzeughersteller und nicht selber an den Zulieferer der Bremse, oder?
Das fällt wie schon gesagt unter die Sachen die einen guten Händler/Hersteller ausmachen, haben aber wenig mit tatsächlichen Rechtsansprüchen zu tun. Hier ist man vielfach auf Kulanz angewiesen.
Truma ist hier ein gutes Beispiel für einen kulanten Hersteller der auch Endkunden Garantieleistungen gewährt obwohl sie gar keine Kunden von Truma selber sind. Rechtlich wären sie mangels Vertragsverhältnis nicht dazu verpflichtet, weder zur Gewährleistung noch zur Garantie.
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
...
Weil das einfach nur nett ist wenn die dir eine Leistung kostenlos geben, Garantie hast du rechtlich nämlich keine auf Bauteile.Du hast ein Gesamtfahrzeug über einen Händler von einem Hersteller XY gekauft. Damit hast du überhaupt kein Vertragsverhältnis zu einem der Zulieferer um rein rechtlich Garantieansprüche stellen zu können.
...
Hallo Moers,
da möchte ich dir widersprechen.
Thetford schrieb:
Thetford gewährt den Benutzern seiner Produkte eine Garantie von zwei Jahren ...
Dometic schrieb:Der Kühlschrank hat ein Jahr Garantie, von der Übergabe an den Endverbraucher gerechnet ......
Das Gerät hat zusätzlich eine Europagarantie ...
...
Kundendienst und Ersatzteile können vom Händler oder der Fa. Electrolux europaweit bezogen werden.
Truma schrieb:
Der Hersteller (Anmerkung von mir: das ist Truma) gewährt Garantie ...
Daneben bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer fort.
...
Die Garantie gilt ... innerhalb von 24 Monaten seit Abschluss des Kaufvertrages zwischen dem Verkäufer und dem Endverbraucher ...
...
Damit der Hersteller prüfen kann, ob ein Garantiefall vorliegt, muss der Endverbraucher das Gerät ... an den Hersteller ...
Die Garantieverlängerung auf fünf Jahre, ausgestellt von Truma, lautet auf meinen Namen.
Das ist alles eindeutig und lässt keinen Raum für Spitzfindigkeiten.
Die vorgenannten Unternehmen sind IMO absolut seriös und auf ein gutes Image bedacht.
So etwas, wie ich es bei Conti mit den Matadorreifen erlebt habe, würde mir bei diesen Herstellern sicherlich nicht passieren. Die stehen zu ihrer Verantwortung dem Kunden gegenüber und sogar darüber hinaus.
Liebe Grüße
Herbert
Sachlich!
-🙂
Danke Herbert!
Gruss
Nico
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Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
da möchte ich dir widersprechen.Die Garantieverlängerung auf fünf Jahre, ausgestellt von Truma, lautet auf meinen Namen.
Das ist alles eindeutig und lässt keinen Raum für Spitzfindigkeiten.
Die vorgenannten Unternehmen sind IMO absolut seriös und auf ein gutes Image bedacht.
Da gibt es eigentlich nichts zu widersprechen. Dass es Firmen gibt die es so handhaben ist klar. Nur besteht eben grundsätzlich kein Garantieanspruch da es kein Vertragsverhältnis zwischen Truma oder einem Truma-Verkäufer und dir als Endkunden gibt. Gekauft hat ja der Aufbauhersteller bei Truma, nicht du. Siehe mein Beispiel mit der Bremse, grundlegen hast du nur Ansprüche gegen den der dir was verkauft hat.
Truma gehört hier wie wenige andere zu den löblichen Ausnahmen, gibt auch einige andere. Aber noch lange nicht in allen Garantiebedingungen steht explizit "Endverbraucher".
Habe da jobbedingt schon viel erlebt, Garantie ist eine garantierte Arbeit für Anwälte. Leider immer wieder.
Mal ein Beispiel wie es bei einem weniger kundenfreundlichen Heizungshersteller laufen kann: Garantie? Zeig mal dein Gasprüfbuch. Wie, keine eingetragene Unterweisung für dich als Endverbraucher? Tja, dann wissen sie ja gar nicht wie sie die korrekt nutzen können, zahlen tun wir nix. Leider ist auch so etwas Alltag, da nutzt es wenig wenn da oben "Garantie" auf dem Zettel steht. Rechtlich wäre es absolut sauber mit der Begründung eine Garantieleistung zu verweigern.
Einspruch!
-🙂
Ich nutze z.B FESTOOL Werkzeuge, der Hersteller offeriert seinen Kunden eine volle 3-Jahresgarantie!
Einen direkten Kaufvertrag bin ich mit denen ja auch nicht eingegangen!
Und ich habe seit einiger Zeit einen Panasonic Plasma Flat-Screen mit 4 Jahren voller Herstellergarantie mit Vor-Ort-Service, auch hier habe ich keinen direkten Kaufvertrag mit dem Hersteller.
Und MICHELIN gewährt mir eine 2-jährige Reifengarantie/Versicherung, trotz, dass ein Zwischenhändler den eigentlichen Kaufvertrag abschliesst...!
-🙂
Gruss
Nico
Und hast du die Garantien mal in Anspruch genommen?
Ich schon. Schön ist anders.
Wir haben vor fast einem Jahr ein HP-Multifunktionsgerät gekauft.
Das Gerät hatte seinen 1. Defekt nach ca. 3 Wochen.
Auch HP bietet eine Vor-Ort-Service-Garantie an.
Das Gerät wurde online erworben.
Hab ich gedacht, meldest mal den Mangel bei HP an, bevor du zum Händler schicken und so weiter usf.
Bekam auch fix ne Antwort von HP. Man schickt mir ein Austauschgerät und ich sollte meines dem Paketboten mitgeben oder abholen lassen. Soweit so gut.
Das Gerät kam, keiner da, der Bote ließ es vor der Tür stehen.
Ich wunderte mich schon, dass es keine OVP war, nur ein brauner Karton.
Das Gerät ausgepackt, nicht mehr wie vom Werk verpackt.
Genauer untersucht: diverse Kratzer und abgeschrubbelte Ecken entdeckt.
Hab dann bei HP angerufen und Ihnen mitgeteilt, dass ich so ein Austauschgerät nicht akzeptiere. Mein Gerät sei 3 Wochen alt. Das andere mind. 1 Jahr älter.
OK. Man schickte mir ein 2. Gerät.
Es war im Grunde das Gleiche wie das 1. Austauschgerät.
An diesem hing aber ein Zettel.
Gut 20 Geräte kamen danach aus Polen, wo sie repariert wurden und ahnungslosen Kunden als Austauschgeräte zugeleitet wurden.
Hab dann wieder bei HP angerufen: Ja das ist so, lt. meiner Seriennummer ist mein Gerät schon 1,5 Jahre alt und ich würde nur Gleichartiges bekommen. Wenn das Gerät beim Händler solange stand, könne man das nicht wissen. Ich habe dann den Händler angerufen, ihm mein Problem geschildert und darauf bestanden, dass ich mein Gerät repariert wiederhaben wolle. Dauerte zwar etwas aber klappte.
Zitat:
Original geschrieben von PIPD black
Und hast du die Garantien mal in Anspruch genommen?
-🙂
Ja!
Über meinen FESTOOL Händler wurde nach über 2,5 Jahren Nutzung des Geräts ohne Verweis auf Kleingedrucktes repariert!
Und bei Mercedes Benz erhielt ich auf Basis meiner dort abgeschlossenen Garantieverlängerung im 4. Jahr einen neuen Turbo an meinem Viano 3.0 CDI im Wert von € 2.700,- und ich musste keinen Euro selber dazu zahlen!
Ich würde wegen einzelner negativer Erfahrungen nicht das ganze System von seriös ausgerichteter Herstellergarantien in Frage stellen.
Ich würde diese Garantien in zwei Kategorien aufteilen:
Hersteller A vergibt eine wenig belastbare aber werbewirksame Garantie mit viel Kleingedrucktem!
Hersteller B vergibt auf Basis nachhaltiger Kundenbindung eine ehrliche + vollumfängliche Garantie im Sinne des Endverbrauchers!
-🙂
Gruss
Nico
Die Gewährleistung ist übertragbar, eine Garantieleistung könnte eine Übertragung ausschließen.
Beispiel:
Kauf eines PKW von einem Privatmann, der noch Gewährleitungsansprüche an den Vorbesitzer hat.
Diese Ansprüche können übertragen werden.
Wenn in gleicher Konstellation statt einer Gewährleistung eine Garantie gegeben wurde, die nur für den Erwerber gilt und nicht übertragbar ist, dann schaut man in die Röhre.
Zitat:
Ein Bekannter hat sich jetzt einen Kia PKW gekauft mit 7 Jahren Vollgarantie
Nö.
Gibts bei Kia garnicht. Die geben gesetzliche Gewährleistung und die Garantie dann weiter nach deren Garantiebedinungen und wenn du die mal gelesen hast, ist das was die Garantieren in der Praxis zumindest meiner Meinung nach NICHTS wert.
Bei Mercedes gibt es 2 Jahre Vollgarantie, bis auf Bremsen, Reifen, Leuchtmittel, Scheibenwischerblätter und Kleinkram.
Bei BMW gibts gar keine Garantie, da gibts nur Kulanz.
Zitat:
Original geschrieben von Mark-86
Zitat:
Ein Bekannter hat sich jetzt einen Kia PKW gekauft mit 7 Jahren Vollgarantie
Nö.
Gibts bei Kia garnicht.
http://up.picr.de/17707427di.jpg
Zitat:
Deshalb bieten wir Ihnen eine umfassende Garantie für volle 7 Jahre bzw. 150.000 Kilometer Laufleistung an. Inklusive Garantie gegen Durchrostung, bei einigen Modellen bis zu 12 Jahre ohne Kilometergrenze! Zitat Ende
Zitat:
Original geschrieben von Mark-86
Nö.Zitat:
Ein Bekannter hat sich jetzt einen Kia PKW gekauft mit 7 Jahren Vollgarantie
Gibts bei Kia garnicht.
Dann doch lieber hier:
http://www.kia.com/de/kaufen/kiaqualitaetsversprechen/
Dort die PDF-Datei herunterladen, dort steht u. a.:
Fahrzeug* alle 7 Jahre/150.000 km,
die ersten 3 Jahre ohne Kilometerbegrenzung
Durchrostung alle 12 Jahre/unbegrenzte Kilometer
Lack alle 5 Jahre/150.000 km
Mobilität* alle 7 Jahre/unbegrenzte Kilometer
Batterie alle 2 Jahre/unbegrenzte Kilometer
Klima-Kältemittel alle 2 Jahre/unbegrenzte Kilometer
Zubehör (ab Importeur) alle 3 Jahre/unbegrenzte Kilometer
Multimedia-/Audiosystem ab Werk alle 3 Jahre/100.000 km
und weiter:
Natürlicher Verschleiß ist von der Garantie ausgeschlossen.
Dies gilt für alle Teile des Kia Fahrzeugs, die im Rahmen ihrer normalen Funktion einem ständigen Verschleiß unterliegen (wie z.B. Zündkerzen, Sicherungen, Filter, Keilriemen, Kupplung, Bremsscheiben, Bremsbeläge, Bremstrommeln, Stoßdämpfer, Reifen, Auspuffanlage, Katalysator, Scheibenwischerblätter,
Batterie, Glühlampen, Polster, Bodenbeläge und dergleichen). Das Gleiche gilt für Beschädigungen von Scheiben nach Übernahme des Kia Fahrzeugs durch den Käufer.
und weiter:
3. Die Garantie erlischt, wenn
a) der Käufer einen Fehler nicht unverzüglich anzeigt und einer autorisierten Kia Werkstatt nicht Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben wird,
b) das Kia Fahrzeug unsachgemäß oder überbeansprucht worden ist, z.B. bei motorsportlichen Wettbewerben,
c) das Kia Fahrzeug nicht nach den Kia Wartungs- oder Reparaturrichtlinien instand gesetzt oder gewartet worden ist,
d) der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kia Fahrzeugs (z.B. Betriebsanleitung, ordnungsgemäß geführtes Garantie- und Serviceheft) nicht befolgt hat oder
wenn der Mangel auf eine – wenn auch nur vorübergehende – Fahrzeugüberladung/-überlastung, auf
Bedienungsfehler des Fahrers oder äußerlichen Einfluss zurückzuführen ist.
e) Lackschäden eintreten, die auf äußere Einflüsse (z.B. Steinschläge, Pflegezustand, Umwelteinflüsse usw.) zurückzuführen sind.
ich wollt gerade sagen. Das bei Kia ist eine echte 7 Jahresgarantie.
das es Ausschlüsse(in der Regel verschleißteil) und verkürzungen (Radio/Navi zb) gibt ist normal. ist bei einer 2 Jahres Garantie bei VW und Mercedes auch nicht anders.
Natürlich besteht der Hersteller möglichst auch auf die Wartung beim Vertragshänder - rein vom Gesetz her darf man aber auch andersweitig warten lassen, wenn die Wartung nach Herstellervorgabe erfolgt.
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was Garantien allgemein angeht:
Gewährleistung hast du wie gesagt beim Händler. bei Neuware 2 Jahre, Beweislastumkehr nach einem halben Jahr.
Garantie dagegen ist eine Freiwillige Leistung des Herstellers. Freiwillig insofern als das sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist - verpflichtend aber eben dann, wenn sie eben eine zugesicherte Produkteigenschaft darstellt - sprich man etwas mit Garantie gekauft hat.
Kauft man nun ein Womo sollte man sich informieren ob es eine gültige Garantie für
- Basisfahrzeug (zb von Fiat)
- für den Aufbau und das Mobilar (zb von Hymer)
- und für die Einbauten (thruma Heizung, Dometic Kühlschrank, Blaupunkt Navi)
usw gibt. Man ist gut beraten sich da zu informieren und die entsprechenden Unterlagen mal anzuschauen. Mitunter liegt ja für dieses oder jenes eine Garantiekarte dabei, die man nach Kauf unterschrieben an den Hersteller schicken soll. Das machen glaub die wenigsten, egal ob's um Einbauten vom Womo geht oder um den Fernseher von Media Markt.
Es kann von Ausbauer zu Ausbauer sehr unterschiedlich sein, was wie per Garantie abgedeckt ist.
Insofern ist die Sache doch etwas komplexer als bei normalen PKW wo in der Regel nichtmal auf dem Radio oder Navi der ursprüngliche Hersteller zu finden ist.
Es gibt meist nur wenige Bauteile wo überhaupt der Name des Zulieferers vermerkt ist (steuergerät von bosch zb. oder 'ne bremse von ate. oder auch die reifen).
Hat man eine Garantie des Herstellers akzeptiert man auch die dortigen Garantiebedingungen - die Garantie ist schließlich eine freiwillige Leistung. Ob zb eine Reifengarantie/Versicherung auch für Reifen die am Fahrzeug gekauft wurden sind gilt oder nur für einzeln erworbene Reifen sollte aus den Garantiebedingungen Vorgehen - tut es das nicht sollte man erstmal von einem 'nein' ausgehen - eben aufgrund des Vertragsverhältnisses. Du hast eben im Falle eines Fahrzeugs nicht direkt einen Michelin Reifen erworben sondern ein komplettes Auto.
Dennoch gehört es halt in solchen Fällen zum guten Ton seitens des Herstellers das trotzdem kulant zu handhaben - es kommt ja positiverweise hinzu, dass die wenigsten Kunden von solchen Garantien wissen.
Eine umfassende Garantie für volle 7 Jahre ist eben etwas anderes als eine 7 Jahre Vollgarantie.
Zitat:
das es Ausschlüsse(in der Regel verschleißteil) und verkürzungen (Radio/Navi zb) gibt ist normal. ist bei einer 2 Jahres Garantie bei VW und Mercedes auch nicht anders.
Ne. Wenn bei nem Mercedes nach nem Jahr die Kupplung hin ist, gibts auf Garantie ne neue.
Und da sind eben nicht alle Verschleißteile (Motor, Getriebe, Achslagerung, Stoßdämpfer, usw. usf.) ausgeschlossen.
Das ist das liebe Kleingedruckte, und das weis der Kiafahrer spätestens wenn Motor oder Getriebe geflogen ist nach Ablauf der Gewährleistung...
Bei 7 Jahren "Vollgarantie" würde der ganze Fuhrpark blos noch aus Kias bestehen, das wäre ja zu einfach.
Und im Ende frage ich mich dann, was man mit einer 7 Jahres Garantie soll, wenn alles was vorkommt darin ohnehin ausgeschlossen ist?