Garantie frage?

Audi A6 C6/4F

Hallo Gemeinde
ich hatte ja vor einer woche mich beschwert das ich entäuscht bon von meinem dicken weil er nicht anspringen wollte und ruckelt und wackelt die ersten paar sek wenn er anspringt! So seit gestern steht mein dicker beim 🙂 so gestern sagte er mir das steuergerät für die glühkerzen sei kaputt ok haben es gewechselt heute morgen angerufen ob das Auto fertig ist nein es seien noch glühkerzenstifte kaputt müssen sie auch noch wechseln bis heute abend sollte es fertig sein. So nun zum wesentlichen als ich das Auto gekauft habe vor 3 monaten habe ich eine garantie bei dem Händler abgeschlossen 500€ extra bezahlt er sagte mir das alles abgedeckt ist mit der garantie!! Gestern hat der 🙂 die schadensmeldung gefaxt antwort das währe nicht abgedeckt in der garantie! Kann ich da was dagegen tun? Hatte jemand schonmal so ein fall?
Danke für eure antworten im voraus...

Beste Antwort im Thema

Ich habe auch eindeutig geschrieben, das er sich genau erkundigen soll.
Ich kann es ihm nur wünschen, das er Erfolg hat. Denn gleich als Neueinstieg solche Summe zu zahlen ist nicht gut.

Jedoch waren das Autohaus und ich waren uns sicher, das es die Garantie abdeckt.

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Zitat:

Original geschrieben von wumbo23


An Deiner Stelle würde ich das auf jeden Fall innerhalb der Gewährleistungsfrist checken lassen und dem Verkäufer fristgerecht mitteilen. Wenn Du den Fehlerspeicher ausliest und das hier postest, kann Dir sichelrich jemand was dazu sagen, aber das kann dann auch der 🙂, wo Du den Wagen vorführst. Lass es auf jeden Fall sofort machen.

Grüße, wumbo

PS- Deinen Avatar haste aber "geklaut", oder?

Danke.

HEY, HEY, HEY !!!!!!!!!!!!!!!!!!! mit 20 Ausrufezeichen. Ich war der erste, der dieses AVATAR zu Motor-Talk gebracht hat. Danach gab es haufen Anfragen, wo ich es her und ob ich es auch größer hab. Einer war sogar so unverschämt und hat mir per PN mitgeteilt, dass er nicht anders kann und mein Avatarbild nun kopieren und ebenfalls hier bei MT verwenden wird.

Okay okay ich glaube Dir, nehme es zurück 🙂 haha

Ich hab zu dem Thema extra mal meinen Kaufvertrag rausgekramt. Dort steht:

"Sachmangel
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden.
Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.
"

Der erste Satz ist dabei ja noch zu 100% verständlich. Beim 2. wird's schon etwas verzwickter. Mir zumindest ist nicht ganz klar, was dieser genau bedeutet. Ist damit die gesetzliche Sachmängelhaftung des Händlers "aufgehoben" und auf die (Audi-) Garantie verlagert?

Wichtig ist auf jeden Fall, dass du noch innerhalb der 6 Monate mit dem Problem beim Händler vorstellig wirst. Am besten auch schriftlich. Meineswissens zählt für diesen Fehler dann auch das erste Melden, auch wenn es erst wieder nach den ersten 6 Monaten für den Händler sichtbar auftaucht.

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Genau so ist es, die Sachmängelhaftung ist effektiv nach 6 Monaten aufgehoben, die Garantie laut Bedingungen gilt für den in Anspruch genommenen Zeitraum. Mach das wie gesagt sofort geltend, Du hast nicht mehr viel Zeit.

Zitat:

Original geschrieben von ceda


Kollege von mir sagte mir das geht nicht weil ich eine garantie abgeschlossen habe und dann ist der Händler aus dem schneider!

Ich bin ja gar net betroffen, sondern hab mich auf dieses Zitat bezogen ... daraufhin einen Teil des Kaufvertrages zitiert (s.o., welcher vermutlich bei jedem Audi-Händler gleich / ähnlich ist). Und nun will ich aus Neugier wissen, ob ein Händler sich bei Vorhandensein einer Garantie um die eigentlich Sachmängelhaftung drücken kann.

ooops ja, sorry. Nein, die Sachmängelhaftung kann grundsätzlich gegenüber einem Verbraucher nicht ausgeschlossen werden.

🙂
Ok, nur was bedeutet dann "Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie." 😕

....ich will auch antworten auf meine Frage!!!!

Habe mir vor knapp einem Jahr einen A6 3.2 quattro gekauft.
...ja ich weiss jetzt kommt wieder dieses 3.2er motorschaden gequatsche... aber mich hat`s volle breitseite erwischt!!!! --Need Help--!!!!
zirka einen monat vor ablauf der garantie hatte ich nen motorschaden,also es leuchtete nur die "Abgaskontrollleuchte" ich sofort zum Händler,der hatt eigene Werkstatt. Der meinte nur es sei die zündspule. Aber das war nicht so! Seit nun mehr 7wochen ist der Dicke nun schon in der werkstatt....!
die ersten 4 wochen war er noch beim händler,aber als die dann immer noch keine erfolge erzielt hatten haben die ihn direckt zur Audi-werkstatt geschafft. die haben den kompletten motor zerlegt. Zylinder kommen neu rein sowie kopfdichtung,Nockenwelle+sensoren.da steht er jetzt auch schon seit gut 2 1/2 wochen. letzte woche hies es noch er wird fertig und ich könnte ihn anfang diese woche abholen.
der schaden kostet ca 10`000 schweizer franken(ca 7500euro). davon übernimmt die garantie vom Händler nur 4000,-!
das kann doch garnicht sein sowas!!!!!

ich hab sogar das gefühl das die von der händler werksatt den wagen kaputt geschraubt haben. denn vorher als ich ihn brachte lief er noch!!!

was kann ich tun?????
wie sind meine rechte????

gruss entäuschter A6 fahrer:-(

Zitat:

Original geschrieben von Hooch


🙂
Ok, nur was bedeutet dann "Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie." 😕

Das heisst, das wenn die Gewährleistung ausläuft, etwaige weitere Ansprüche, wie z.B. die Garantie nicht davon betroffen sind, sondern weiter bestehen. Diese enden nicht nach einem Jahr, sondern erst gemäß Garantiebestimmungen.

@ron,

da die Sachmängelhaftung wohl nicht mehr greift (hier hätte der Verkäufer die Rechnung bezahlen müssen - innerhalb von 6 Monaten nach Kauf) wird der Schaden nach den Garantiebestimmungen abgehandelt, die Du selbst nachlesen kannst in Deinem Garantievetrag.

Deine Rechte stehen also in dem Garantievetrag, der wahrscheinlich lautet das nur 40% übernommen werden bei diesem Schaden. Den Rest musst Du wohl selbst zahlen.

Dies ist keine Rechtsberatung, bei diesem Betrag lohnt es sich sicherlich, zumindest eine Erstberatung bei einem Anwalt in Anspruch zu nehmen!

Grüße, wumbo

@ wumbo

ja da werde ich wohl nicht drum herum kommen den Anwalt zu fragen!
Danke trotzdem!!!!!!!!!

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