Garantie frage?

Audi A6 C6/4F

Hallo Gemeinde
ich hatte ja vor einer woche mich beschwert das ich entäuscht bon von meinem dicken weil er nicht anspringen wollte und ruckelt und wackelt die ersten paar sek wenn er anspringt! So seit gestern steht mein dicker beim 🙂 so gestern sagte er mir das steuergerät für die glühkerzen sei kaputt ok haben es gewechselt heute morgen angerufen ob das Auto fertig ist nein es seien noch glühkerzenstifte kaputt müssen sie auch noch wechseln bis heute abend sollte es fertig sein. So nun zum wesentlichen als ich das Auto gekauft habe vor 3 monaten habe ich eine garantie bei dem Händler abgeschlossen 500€ extra bezahlt er sagte mir das alles abgedeckt ist mit der garantie!! Gestern hat der 🙂 die schadensmeldung gefaxt antwort das währe nicht abgedeckt in der garantie! Kann ich da was dagegen tun? Hatte jemand schonmal so ein fall?
Danke für eure antworten im voraus...

Beste Antwort im Thema

Ich habe auch eindeutig geschrieben, das er sich genau erkundigen soll.
Ich kann es ihm nur wünschen, das er Erfolg hat. Denn gleich als Neueinstieg solche Summe zu zahlen ist nicht gut.

Jedoch waren das Autohaus und ich waren uns sicher, das es die Garantie abdeckt.

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Ja: beruf dich auf die Sachmängelhaftung.

Zitat:

Original geschrieben von Nico82x


Ja: beruf dich auf die Sachmängelhaftung.

Sorry kenn mich da echt nicht aus! Kollege von mir sagte mir das geht nicht weil ich eine garantie abgeschlossen habe und dann ist der Händler aus dem schneider! Was muss ich da genau machen bei der sachmängelhaftung?

sachmängelhaftung ist richtiug.und das zahlt der händler.

in den ersten 6 monatne muss der händler dir beweisen das das auto zum übergabzeitpunkt in ordnung war.
das kann er aber nicht,also muss er bezahlen.
undzwar 100%

ab dem 7 monat ist es umgekehrt.

Zitat:

Kollege von mir sagte mir das geht nicht weil ich eine garantie abgeschlossen habe und dann ist der Händler aus dem schneider!

Das ist natürlich vollkommener Unfug. Die gesetztliche Sachmängelhaftung ist - wie der Name schon vermuten lässt - gesetzlich vorgeschrieben. Die Garantie dagegen eine freiwillige Leistung.

Die gesetzliche Gewährleistungspflicht lässt sich gegenüber Privatkunden nicht rechtswirksam ausschließen, das klappt nur bei gewerblichen Vertragspartnern.

Ob dein Händler seine Gewährleistungspflicht wiederum über die optionale Garantie abwickelt braucht dich dabei nicht zu interessieren.

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Hallo hab jetzt mein dicken beim 🙂 abgeholt 633€ die Rechnung Steuergerät und alle 6 glühkerzen getauscht Garantie übernimmt nichts! Was meint ihr soll ich den Händler kontaktieren zwecks sachmängelhaftung? Und was soll ich machen wenn er nicht zahlen will? Das ist ja nicht gerade der kleinste Betrag !!

Du hast doch die Antworten gelesen! Wenn Du das selbst zahlst, bist Du selber schuld! DAS MUSS DEIN HÄNDLER ÜBERNEHMEN!!!
Die Beweislast, das bei Auslieferung alles in Ordnung war, liegt bei Deinem Händler!!! Und wie bitteschön soll er DIR BEWEISEN das ALLES i.O. war??? Dazu hätte er einen Gutachter beauftragen müssen, unter dessen Aufsicht dann das GANZE FZG. (incl. Motor) zerlegt und wieder zusammengesetzt worden wäre!!!
NACH 6 Monaten greift die Beweistlastumkehr, d.h. dann mußt DU beweisen, das der Mangel (bereits bei Auslieferung an Dich) bestanden hat. Und da das oft nicht beweisbar ist, zahlt in diesem Fall die Garantie und Du mußt Dich dann - abhängig von der KM-Laufleistung an den Materialkosten beteiligen (unter 50.000 km keine Beteiligung, dann schrittweise von 100 % Übernahme Materialkosten alle 10.000 km - 10 %, also ab 100.000 km bleiben 60 % vom Material Deine Kosten). Der Arbeitslohn ist normalerweise immer frei.
Die Garantie zahlt zwar bereits ab dem Tag der Auslieferung an Dich, aber gerade in den ersten 6 Monaten zahlt der Händler selbst die Differenz, die er nicht erstattet bekommt! Und auch Dein Händler weiß das!!!!!!!
Die Beiträge von ladadens und Nico82x sind absolut korrekt!
DAS IST DEIN gutes RECHT!!!
Wenn Dein Händler sich querstellt, wirst Du wohl nicht drumherumkommen juristischen Beistand einzuholen! Der kostet nur einen Bruchteil (Rechtsschutz oder gut € 50,-) Deiner Rechnung in Höhe von € 633,-. Allerallerspätestens wenn Dein Rechtsanwalt ein Schreiben aufgesetzt hat, knickt der Händler aufgrund der Gesetzteslage sofort ein! NUR SOWEIT WIRD ES DEIN 🙂 GARNICHT ERST KOMMEN LASSEN, denn er kennt logischerweise ebenfalls die entsprechenden Gesetze!!!

Du brauchst also nicht bange zu sein!!! 😎

Im Forum gibt es hierzu zig Beiträge (u.a. kürzlich noch von Alex_83 wenn ich mich nicht irre).

rechnung dem händler schicken und natürlich mit anwalt drohen.
fals er sie nicht komplett übernimmt.

die lügen einem das blaue vom himmel runtern,alles sind verschleissteile und so.

Zitat:

Original geschrieben von ladadens


rechnung dem händler schicken und natürlich mit anwalt drohen.
fals er sie nicht komplett übernimmt.

die lügen einem das blaue vom himmel runtern,alles sind verschleissteile und so.

Hallo also habe heute mit dem Händler Telefoniert geht nicht anders ist 700 km von mir weg 🙂 wie du schon gesagt hast er meinte ja das sin verschleissteile und er würde da nichts bezahlen obwohl ich ihm sagte das probleme mit dem Zünden von anfang an war nur dachte ich halt das es vielleicht so normal ist aber erst jetzt wo es so kalt war habe ich mir dann nun doch gedacht das es nicht normal ist wenn das ganze Auto wackelt und ruckelt er sagte er zahlt nichts. Hab jetzt nächste woche am Montag termin beim Anwalt gemacht mal schauen was der sagt.? Wünsch euch einen guten Rutsch ins neue Jahr.....

hi
Wünsch dir viel Glück !!!!
Wie die anderen dir es schon sagten, der Händler muss haften
da hat er keine chance

TURAN

Ich habe die Anschlussgarantie.
Ich hatte auch die kurzen Wackler beim Starten. Bei meiner Anfrage nach Garantie in Bezug auf Glühkerzen inkl. STG wurden die Glühkerzen abgelehnt. Eindeutig aus den Garantiebedingungen raus genommen als Verschleißteil.
Das STG sollte aber drin sein.

Bei Dir sieht die Lage ja durch den Kauf anders aus. Jedoch Vorsicht mit der Garantie und Verschleißteile. Hast Du eventuell die Garantiebedingungen? Lies mal durch.

Zitat:

Original geschrieben von 4F-Devil


Ich habe die Anschlussgarantie.

Bei Dir sieht die Lage ja durch den Kauf anders aus. Jedoch Vorsicht mit der Garantie und Verschleißteile.

Bitte den TE nicht! verunsichern!!! "ceda" hat das Fzg. noch KEINE 6 Monate, wir sprechen hier nicht! von einer Anschlußgarantie, sondern von der Sachmängelhaftung VOR der Beweislastumkehr nach 6 Monaten!!! Deshalb habe ich Deinen Beitrag mal 'sinnvoll' gekürzt. 😉

Ich habe auch eindeutig geschrieben, das er sich genau erkundigen soll.
Ich kann es ihm nur wünschen, das er Erfolg hat. Denn gleich als Neueinstieg solche Summe zu zahlen ist nicht gut.

Jedoch waren das Autohaus und ich waren uns sicher, das es die Garantie abdeckt.

Hallo Leute.

habe folgendes Problem.

Meinen A6 habe ich nun 5 Monate. Also noch 1 Monat in der relativ angenehmen Gewährleistungsphase, danach noch sechs in der umgelehrten Beweispflicht.

Innerhalb der letzten Monate hatte ich 3 mal einen totalen Tonausfall. Alle Systeme funktionierten zwar, jedoch stumm. Keine Naviansagen, kein Telefon, keine Musik. Beim Telefon hat man mich jedoch gehört. Also keine Tonausgabe. Die einzigen Töne, die noch zu hören waren, waren die Parksensoren. Diesen Ausfall konnte man nur beheben, wenn man dass Auto für 5-10 Minuten verließ und es abschloß. Danach lief wieder alles normal. Einfaches Schlüsselziehen hat nichts geholfen. Ich musste Abschließen und auch mindestens 5-10 Minuten abgeschlossen lassen. Wahrscheinlich blickt der A6, wie lange er abgeschlossen ist und fährt erst dan n alle Systeme richtig runter.

Da das Problem nicht jederzeit simulierbar ist stellt sich nun die Frage zum Ablauf der Gewährleistung.

Ich fahre demnächst zum Händler. Er wird das Problem nicht kennen und auch nicht "testen" können. Irgendwann säuft das System vielleicht komplett ab - abgesehen davon, dass es mich auch jetzt schon nervt - und es muss eine teure Reparatur her. Habe ich in Spätestens 7 Monaten einfach Pech gehabt, oder kann ich dann wieder zu diesem Händler und die Gewährleistung in Anspruch nehmen, da das Problem schon beim Kauf bestand, rechtzeitig beanstandet wurde und nur durch sporadisches Auftreten nie behoben werden konnte.

Wer kennt sich hier aus und kann helfen?

Meint ihr, dass so ein Tonausfall im Fehlerspeicher zu finden ist?

An Deiner Stelle würde ich das auf jeden Fall innerhalb der Gewährleistungsfrist checken lassen und dem Verkäufer fristgerecht mitteilen. Wenn Du den Fehlerspeicher ausliest und das hier postest, kann Dir sichelrich jemand was dazu sagen, aber das kann dann auch der 🙂, wo Du den Wagen vorführst. Lass es auf jeden Fall sofort machen.

Grüße, wumbo

PS- Deinen Avatar haste aber "geklaut", oder?

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