Garantie bei RE- Import kürzer ?

Opel Meriva A

Hallo allerseits,

hatte noch kurz vor Garantieende ein Problem mit den Koppelstangen, weil sie ausgeschlagen waren.

Ging dann zu FOH und dort sagte man mir ätch.. Garantie abgelaufen, weil RE- Import.

Laut Opel gilt die Garantie ab Werksauslieferung und nicht nach Erstzulassung.

Weil der Meriva ca. 1 Monat im Ausland stand, bevor er dann zumeinem Händler in Deutschland geliefert wurde, hatte ich 1 Monat weniger Garantie.

Mein Rechtsanwalt sagte mir ich müsste mich an den Händler wenden, es war für mich beim Kauf des Wagens nicht ersichtlich
gewesen wie lange die Garantie wirklich sei.

Also Händler kontaktiert und siehe da er will sich darum kümmern.

Er meint ich habe 2 Jahre Garantie und will die Unterlagen aus Belgien anfordern.

Na, da bin ich aber gespannt was da heraus kommt.

Habt Ihr ähnliche Erfahrungen und habe ich noch Hoffnung ?

Danke Euch im voraus

9 Antworten

Die Garantie ist nicht kürzer.

Der FOH hat recht. (wenn er recht hat mit dem Datum)

Wenn ja, kannst du dich nur an den Händler wenden der dir das Auto verkauft hat. Hoffe du hast das schriftlich?

Der FOH ist verpflichtet bei allen Fahrzeugen, die er nicht ausgeliefert hat und an denen Garantiearbeiten durchgeführt werden sollen, den Garantiebeginn zu prüfen. Bei deutschen Fahrzeugen meist im Serviceheft.
Bei Reimporten, Ex Mietwagen, Bahn/Post oder ähnlichen Fahrzeugen telefonisch oder durch Onlineabfrage.

Denn das deutsche Erstzulassungsdatum kann sich ohne weiteres vom Garantiebeginn unterscheiden und auf Stempel in solchen Fahrzeugen ist nicht immer Verlaß.

Erklärung:
Es zählt das Datum ab dem das Auto einen Opelhändler auch einen ausländischen verlassen hat.

Bedeutet, die Woche die das neue Auto zum Reimporthändler in Deutschland braucht läuft die Garantie bereits.

Direktkäufer z. B. in den Niederlanden haben dieses Problem nicht.

Am schlechtesten ist es wenn der Neuwagen schon 8 Monate beim Reimporthändler in Deutschland steht - noch volle 16 Monate Garantie. Ein deutscher Neuwagen der 8 Monate beim Händler steht hat 24 Monate Garantie.

Erklärung für Käufer von normalen deutschen Autos:

Mein Neuwagen ist am 1. Oktober fertig für die Zulassung.
Ich fliege aber in Urlaub, ab dem 15. Oktober bin ich wieder da.

Fall 1:
Um Versicherung zu sparen stell ich das Auto unangemeldet bei mir in die Garage.
Zulassung am 15.10. nach meinem Urlaub.

EZ: 15. Oktober, aber Garantiebeginn 1. Oktober denn das Auto hat den Händler bereits verlassen.

Fall 2:
Ich lass das Auto während der Zeit unangemeldet beim FOH stehen und auf dem Hof einstauben. Zulassung am 15.10. nach dem Urlaub.

EZ: 15. Oktober und Garantiebeginn 15. Oktober, da das Auto erst jetzt den Händler verlässt.

Fall 3:
Das Auto wird am 1. Oktober. vom FOH für mich zugelassen. Am 15.Oktober hol ich das Auto beim FOH ab, hatte zwar noch nichts davon, aber die Garantie und Versicherung laufen schon seit zwei Wochen.

EZ: 1. Oktober und Garantiebeginn 1. Oktober.

Wie alt ist mein Auto wirklich ?

Hallo, wenn jemand wissen möchte, wie alt sein Auto wirklich ist, soll er mir bitte die kpl.Fahrzeug-Ident-Nr. per PN schicken, ich erkundige mich dann mal. Näheres von Fall zu Fall per PN, manchmal kommen da schon seltsame Sachen bei heraus.

Wieso seltsam?
Für die die es wissen ist es absolut normal. Für die die es nicht wissen ärgerlich.

Präzisierung:
Das Ganze bezieht sich hier nur auf die Herstellergarantie von Opel.

Die gesetzliche Gewährleistung deines Verkäufers oder vertragliche Vereinbarungen oder Garantieversicherungen sind andere Fälle.

Noch was zu Importen:
Die Fahrzeuge die ursprünglich für andere Länder gedacht waren können sich von deutschen Fahrzeugen unterscheiden. Nicht nur in der Zusatzausstattung, auch in der Basisausstattung.

Es gibt Corsa C ohne Seitenairbag - ok, das sieht man.
Wie stehts mit Corsa C ohne ABS? 😉

Hallo,

danke für die Antworten, jetzt ist mir einiges klar.

Aber ich frage mich was da jetzt mein Händler noch bewirken kann und will.

Gruß s996

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Nicht wirklich viel.
Theoretisch kann das Datum falsch sein, aber:

2 Jahre Garantie ab Verlassen des belgischen Erst-Opel-Händlers dürften in etwa hinkommen.

Wenn du 2 Jahre Garantie im Kaufvertrag von deinem Händler stehen hast würde ich zum Anwalt gehen.

Ansonsten gibt es immer noch die gesetzliche Gewährleistung deines Händlers. 2 Jahre, aber nach 6 Monaten mußt du nachweisen, daß der Fehler schon bestanden hat...

Kann auch sein, daß dein Händler das aus eigener Tasche zahlt weil es ihm zu heikel ist. Ändert aber nichts daran, daß du weniger Garantie hast als versprochen/gedacht.
Inwieweit das jetzt von wem ein Irrtum ist und wie weit da jemand haftbar ist - Anwalt.

Reimportbefürworter sagen zwar immer man wird nicht anders behandelt und es ist genau gleich, aber wenn man genau hinschaut gibt es kleine aber feine Unterschiede.

Es tut mir leid, daß es dich getroffen hat, aber du gibst ein gutes Beispiel ab. 😉

Re: Garantie bei RE- Import kürzer ?

Zitat:

Original geschrieben von s996


Hallo allerseits,

Laut Opel gilt die Garantie ab Werksauslieferung und nicht nach Erstzulassung.

Weil der Meriva ca. 1 Monat im Ausland stand, bevor er dann zumeinem Händler in Deutschland geliefert wurde, hatte ich 1 Monat weniger Garantie.

Hast du den Wagen über einen Vermittler oder über einen Endverkäufer gekauft?
Dieser Unterschied ist sehr wichtig, denn die Werksgarantie beginnt beim Verkäufer mit dem Verkaufsdatum, über den Vermittler mit Auslieferungsdatum.
Deshalb sollte man bei Reimporten immer darauf achten, daß man einen Kaufvertrag abschließt und nicht einen Vermittlungsvertrag.
Guck mal auf deine Papiere, hast du einen Vermittlungsvertrag oder einen Kaufvertrag unterschrieben?
R.

[QUOTE/]Reimportbefürworter sagen zwar immer man wird nicht anders behandelt und es ist genau gleich, aber wenn man genau hinschaut gibt es kleine aber feine Unterschiede

Zitat:

Ich glaube die Zeiten sind lange vorbei .

Der Händler verdient an einem Neuwagenverkauf eh nur noch gering, die Werkstatt muss es reißen, und da ist man über jeden Kunden froh der den Weg zur Werkstatt findet.

Und so zumindet meine Erfahrung , ob nun mit oder ohne Reimport, man bekommt keine bessere oder schlechter Behandlung.

Irgendwie muss man sich den deutlichen Mehrpreis ja schönreden 😉

max

Welchen Mehrpreis? 😉
Ok, Corsaauslaufpreis mit aktuellem Merivapreis zu vergleichen ist gemein.

Ansonsten siehst du eines der Probleme hier in diesem Thema.

Als nächstes hätten wir die Auswirkungen auf die Kulanz, da zählt natürlich auch Auslieferung, daher ebenfalls verschoben.

Dann die nicht theoretisch "normal" möglicherweise auftretenden Dinge die über Kulanz geregelt werden sondern abgefragt werden müssen. Da hat der Händler nicht so viel Interesse bei dir wie bei einem deutschen Fahrzeug - gezahlt wird, aber von dir bekommt er im Endeffekt mehr Geld als von Opel - wenn du schon die Werkstatt ins Spiel bringst. 😉

Weiterhin gibts bei nicht alltäglicher Kulanz auch ein Feld das sich Händlerbeteiligung nennt. Bei Reimport steht da natürlich 0 % drin.
Dann gibts noch ein Feld Bemerkungen. Was steht wohl bei Reimport drin? "Guter Kunde, Fahrzeug bei uns gekauft"? Ich denke nicht.

Oder so was wie Glühbirnen wechseln und Öl nachfüllen. Gehört das zum Neuwagenservice oder zum Reimportservice? Da gibts dann doch preisliche Unterschiede.

Werkstattersatzwagen. Preislicher Unterschied und wer zuerst kommt fährt zuerst aber Neuwagenkunden bevorzugt.

Oder Wartezeiten. Winterräder müssen dringendst drauf - Reimport vs deutscher Neuwagen, wer bekommt schneller nen Termin?

usw...

Ich bin nicht wirklich gegen Reimporte. (Hab selbst mit nem Kumpel nen Skoda aus den Niederlanden importiert)

Irgendwo bekommt Opel schließlich das Geld.
Wenn du deinen Reimport nur maximal 3 Jahre fahren willst ist der auch absolut ok.

Wie gesagt, bisher konnte ich keinen Unterschied zwischen Importfahrzeug oder eben beim Händler gekauften feststellen, vielleicht auch weil mein Händler ein "OPEL Service Point" ist, und jene eh nicht viel Intresse am Neuwagenverkauf im Auftrage des "Umgebenden" Vertragshändlers haben.

Bisher hatte ich keine Probs mit Kulanz, bzw. das eigenartige, bei einem Importcorsa übernahm Opel mal nach 13 Monaten einen kaputten Drehzahlmesser zu 100% , bei meinem deutschen Astra, sollte ich 15 % selber zahlen -- nach dem Corsa "einwurf" nahm Opel diese Zusage zurück und zahlte auch den Astra Drehzahlmesser zu 100% .

Ganz ehrlich, deine Werkstattvorbehalte kann ich nicht ganz nachvollziehen, zumindest die mir bekannten Werkstätten machen da keine Unterschiede, eine Werkstatt die da Unterschiede machen würde, hätte mich zumindest nicht lange als Kunde.

Daher denke ich entscheident ist und bleibt die Werkstatt, sollte die speziell bei Ihnen gekaufte Fahrzeuge bevorzugen, bzw. dem "Fremdkunden" merken lassen das er nur 2. Klasse ist, so wünsche ich eine reichliche Stammkundschaft, denn viele "Umsteiger" werden da nicht zusammenkommen.

Andersrum glaube ich nicht, das selbst diese ganzen Unterschied bei einem Preisvorteil von 5000 € beim Meriva zwischen Import Belgien und Deutschland Laden, wegmachen und naja ich kaufe mein Auto auch nicht da wo ich auf gute Kulanzreglungen bauen kann, es ist besser diese Fälle treten erst gar nicht ein, dann ist der Wagen wenigsten auch was wert.

Wie gesagt es scheint doch extrem von Werkstatt zu Werkstatt davon abzuhängen inwieweit der Kunde sich König schimpfen darf, weniger von Import oder nicht, hahaha so ähnlich stehts sogar in der aktuellen Motorwelt .

max

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