Garantie bei Kauf von einem freien Händler
Hallo zusammen,
ich möchte mir eine Night Rod kaufen. Beim Harley Händler liegt die bei 17500. Bei einem freien Händler ist diese aber rund 2500 günstiger.
Es gibt unterschiedliche Meinungen wenn ein Garantiefall eintritt. Mein Harley Händler meinte, dass ich KEINE Garantie hätte. Der freie Händler meinte das sei Blödsinn, weil ich ja die Europaweite Garantie hätte. In den Forumsbeiträgen bin ich nicht wirklich schlauer geworden. Fakt scheint wohl zu sein, wenn ich in Europa (bspw. Holland) beim Harley Händler kaufe, müssen die Deutschen Händler im Garantiefall helfen. Beim freien Händler ist das wohl nicht so. Kann mir jemand eine eindeutige klare Auskunft geben?
Danke für die Hilfe Marcus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von bb-blue
also ich kann das nachvollziehen.
wenn jemand bei mir garantie einfordern wolle, für dinge die er nicht bei mir erworben hat, würd ich ihm auch die tür zeigen.der händler muss ja mit der marge die er am motorrad hat, seine leute bezahlen und den strom und die werkstatt usw.
da sind 2500 euro gewinn nicht viel wenn die kiste dann auch wirklich kaputt geht und evtl der motor getauscht werden müsste, hat der händler zwar ersatz des motors von hd aber die arbeitszeit seiner angestellten ersetzt ihm keiner und der profit ist pfutsch....
garantieleistungen sind immer ein verlustgeschäft für einen händler.ich würde (leider) genauso handeln.
bb-blue
Da wirfst du aber kräftig was durcheinander. Die Garantie ist von HD, nicht vom Händler und den Aufwand für Garantiereparaturen trägt HD und nicht der Händler. Der Händler ist nur für die Gewährleistung der von ihm verkauften Sachen zuständig, mehr nicht. Da die Garantie vorgeht, kommt die Gewährleistung bei Neufahrzeugen mit Werksgarantie eher selten um tragen.
Thomas
36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Macintosh
Da wirfst du aber kräftig was durcheinander. Die Garantie ist von HD, nicht vom Händler und den Aufwand für Garantiereparaturen trägt HD und nicht der Händler. Der Händler ist nur für die Gewährleistung der von ihm verkauften Sachen zuständig, mehr nicht. Da die Garantie vorgeht, kommt die Gewährleistung bei Neufahrzeugen mit Werksgarantie eher selten um tragen.Zitat:
Original geschrieben von bb-blue
also ich kann das nachvollziehen.
wenn jemand bei mir garantie einfordern wolle, für dinge die er nicht bei mir erworben hat, würd ich ihm auch die tür zeigen.der händler muss ja mit der marge die er am motorrad hat, seine leute bezahlen und den strom und die werkstatt usw.
da sind 2500 euro gewinn nicht viel wenn die kiste dann auch wirklich kaputt geht und evtl der motor getauscht werden müsste, hat der händler zwar ersatz des motors von hd aber die arbeitszeit seiner angestellten ersetzt ihm keiner und der profit ist pfutsch....
garantieleistungen sind immer ein verlustgeschäft für einen händler.ich würde (leider) genauso handeln.
bb-blue
Thomas
...jetzt häkelst du aber was durcheinander, bb-blue hat ja auch nicht geschrieben, daß der Händler für die Garantie aufkommt.
Nur das der Händler die Arbeitszeit an Garantiearbeiten von HD nicht erstattet bekommt - und das ist Tatsache...
Die Teile, die für die Garantiearbeiten benötigt werden, die zahlt HD selbstverständlich.
Also - völlig klar (wenn vielleicht auch schwer hinzunehmen), daß der Händler sich sträubt, die Arbeiten durchzuführen, wenn das Mopped nicht bei ihm gekauft wurde, gelle
@Fat Boy
Garantiearbeiten werden von Harley Deutschland nach überwiegend pauschalen Verrechnungssätzen vergütet, wie üblich in der KFZ Branche. Das Händler sich an diesen Sätzen keine goldene Nase verdienen ist jedoch auch richtig. Alles andere ist Seemannsgarn.
Stefan
Zitat:
Original geschrieben von Macintosh
Da wirfst du aber kräftig was durcheinander. Die Garantie ist von HD, nicht vom Händler und den Aufwand für Garantiereparaturen trägt HD und nicht der Händler. Der Händler ist nur für die Gewährleistung der von ihm verkauften Sachen zuständig, mehr nicht. Da die Garantie vorgeht, kommt die Gewährleistung bei Neufahrzeugen mit Werksgarantie eher selten um tragen.
Thomas
ne thomas
ich werfe nichts durcheinander.
hd ersetzt dem händler alle teile.
aber ich zweifele das hd dem händler jede mechanikerstunde in barem geld erstattet.
wenn das so wäre würde jeder hd händler mit kusshand jedem importmaschienchen auch garantie geben.
aber der händler bleibt nunmal bei garantieleistungen auf der arbeitszeit sitzen.
so geht es jedem der ein dienstleistungsgewerbe betreibt.
bei uns edv-lern ist das nämlich genau so.
wir kriegen alles material ersetzt, aber das schrauben an den kisten bezahlt uns keiner.
da müssen wir die kisten schon direkt zum hersteller senden.
@bb-blue,
wie schon gesagt....
Garantiearbeiten werden von Harley Deutschland nach überwiegend pauschalen Verrechnungssätzen vergütet, wie üblich in der KFZ Branche. Das Händler sich an diesen Sätzen keine goldene Nase verdienen ist jedoch auch richtig. Alles andere ist Seemannsgarn oder bei edv-lern.😛
Stefan
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Zitat:
Original geschrieben von Macintosh
Für die Europa-Garantie ist wichtig, dass die Harley von einem EU-Händler ausgeliefert wurde und die Auslieferungsinspektion durch den EU-Harley-Händler nachweisbar ist. Da erzählen die hiesigen HD-Händler gern Schauermärchen. Der freie Händler kauft eine neue Harley ja letztlich auch bei einem Harley-Händler im Ausland (wo auch sonst), vermutlich in England. Bei einer Maschine aus England sollte man auf ein schriftliches PDI-Dokument mit Stempel und Unterschrift bestehen, um den Nachweis im Fall des Falles zu haben. Einen Anspruch auf Garantiereparatur hast du damit, allerdings nicht auf einen Händler, der das "wohlwollend begleitet". Da kann das Terminbuch schon mal für Monate voll sein, wenn du verstehst, was ich meine. Allein für die Gewährleistung ist der verkaufende Händler zuständig, aber Garantie geht i.d.R. vor Gewährleistung.Zitat:
Original geschrieben von MrTRocks
Hallo zusammen,
...Es gibt unterschiedliche Meinungen wenn ein Garantiefall eintritt. Mein Harley Händler meinte, dass ich KEINE Garantie hätte. Der freie Händler meinte das sei Blödsinn, weil ich ja die Europaweite Garantie hätte. In den Forumsbeiträgen bin ich nicht wirklich schlauer geworden. Fakt scheint wohl zu sein, wenn ich in Europa (bspw. Holland) beim Harley Händler kaufe, müssen die Deutschen Händler im Garantiefall helfen. Beim freien Händler ist das wohl nicht so. Kann mir jemand eine eindeutige klare Auskunft geben?
Danke für die Hilfe Marcus
Recht haben und Recht auch bekommen sind aber wie immer zwei verschiedene Paar Schuhe.
Thomas
Hallo Thomas,
danke das ist schon interessant was du sagst. Ich habe gerade mit dem Händler telefoniert und der meinte das er mir das PDi Dokument sowie ein COC(?) Dokument und Rechnung etc. alles mitliefert. Auch so einen Europa Zertifikat von Harley würde es orginal und auf meinen Namen ausgestellt dazugeben. Der kauft die Maschine irgendwo in Belgien wenn ich das richtig verstanden habe. Diese würde wohl nicht aus England kommen. Er hat wohl Kontakte zu Harley Händlern aus anderen EU Staaten und da kauft er die immer.
Wie ich das auch immer drehen und wenden werde, falls ich die dort kaufe, und es zu einem Garantiefall kommt, wird es wohl schwer werden einen Harley Händler davon zu überzeugen "hand" anzulegen
so long und danke
Marcus
Zitat:
Original geschrieben von MrTRocks
Hallo Thomas,danke das ist schon interessant was du sagst. Ich habe gerade mit dem Händler telefoniert und der meinte das er mir das PDi Dokument sowie ein COC(?) Dokument und Rechnung etc. alles mitliefert.
Marcus
Hallo,
Da du es anscheinend nicht kennst, zur Info: Das CoC (Certificate of Conformity / EU Übereinstimmungserklärung) des Herstellers brauchst du für die Zulassung von EU-Fahrzeugen, ohne wird es sehr umständlich und sehr teuer. Ist aber mittlerweile bei jedem Neufahrzeug dabei und wird stets gebraucht, wenn das Fahrzeug nicht im Land des Erwerbs zugelassen werden soll. Also immer gut drauf aufpassen und beim Verkauf mit dabei geben. Da stehen z.B. auch die erlaubte Felgen- und Reifengrößen drauf, was besonders für Autos wichtig ist.
Thomas
Moinmoin
ich hab in dem Zusammenhang nochmal ne Frage.
Ich habe ja schon bald meine ganz neue Fat Boy mit Bj. 2013, gelaufen 5km.
Jetzt steht im Brief, dass sie schon mal zugelassen war, im Dezember 2013.
Ich so: Knobel*..was kann das sein (hab irgendwie nicht gefragt)..Überführung..aber für 5 Kilometer, ein Luftikus, der sich mal eben umentschieden hat?
Na wie auch immer, hier war es eine FreundlichE, die mir sagte, die Garantiezeit beginne von Beginn der ersten Zulassung. Insofern hätte ich jetzt beim Kauf (leider nur) noch 1 Jahr und 4 Monate..
Das ist doch unverständlich, oder??!!..ich meine zugelassen damals aus irgendwelchen Gründen, dann Null gefahren und ich habe neun Monate Garantieverlust??
Da wäre ich um eine Deutung von Euch dankbar.
(Meine aufgabe ist es natürlich, da bedingungslos hinterzuhaken, damit es verstanden werden kann)
Grüße!
Mikey
'Tageszulassung' um den Hobel billiger verkaufen zu dürfen...
Hoffentlich hast du den auch entsprechend billiger bekommen!
Kannst ja 'ne verlängerte Garantie dranhängen.
Stimmt!!..hey, das Bike an sich kostete "nur" 16.500€. Der fette Draufschlag sind bescheidene Umbauten und vor allem die 19% Steuer.
Ja, danke für den Hinweis mit der Garantieverlängerung!..
Du hast 9 Monate Gewährleistungsverlust, denn die gesetzliche Gewährleistungspflicht ab erster Zulassung beträgt zwei Jahre (u. kann m.W.s, bei gebrauchten Waren, sogar auf 12 Monate reduziert werden).
Garantie ist etwas, was Du mit dem Hersteller, o. dessen Vertretern, vereinbaren mußt. Die kann den gesetzlich festgelegten Gewährleistungszeitraum verlängern, o, wenn der bereits abgelaufen ist, zusätzl. dafür sorgen, daß Du relativ sorgenfrei unterwegs sein kannst (das ist dann aber ev. eine individuelle Vereinbarung).
Und, wenn das alles nicht mehr greift, kann Dir der Händler (so er entsprechende Entscheidungsgewalt hat), o. der Hersteller "kulant" entgegenkommen, und Kosten außerhalb der, dieser unterfallenden, gesetzlichen Gewährleistungfrist, o. der vertraglich vereinbarten Garantiefrist gewähren.
Wenn Du auf der sicheren Seite sein willst, schließt Du (für relative kleines Geld), vor Ablauf der Gewährleistung, eine Garantieverlängerungsversicherung ab (und schläfst ruhig. Bitte nicht beim Fahren 😉).
Grüße
Uli
Okay,alles klar.
Beeindruckend, wie man sich einen gedanklichen Überbau konstruiert.
Danke Uli und alle!
Grüße
Mikey
Du kaufst ne gebrauchte Karre und willst die volle Gewährleistung für Neufahrzeuge?
Wie soll das gehen?
Geiz ist geil? Oder einfach nur naiv?
Zitat:
Original geschrieben von Bikermaxx
Du kaufst ne gebrauchte Karre und willst die volle Gewährleistung für Neufahrzeuge?Wie soll das gehen?
Geiz ist geil? Oder einfach nur naiv?
Nee..kein gebrauchtes Bike, das hast du glaube ich missverstanden, die Maschine ist NEU!
Aber bei Saturn kauf ich manchmal schon nen Kabel oder so.. ;-)
Zitat:
Original geschrieben von NAler
Stimmt!!..hey, das Bike an sich kostete "nur" 16.500€. Der fette Draufschlag sind bescheidene Umbauten und vor allem die 19% Steuer.
Ja, danke für den Hinweis mit der Garantieverlängerung!..
Zitat:
Original geschrieben von Bikermaxx
Du kaufst ne gebrauchte Karre und willst die volle Gewährleistung für Neufahrzeuge?
Wie soll das gehen?
Geiz ist geil? Oder einfach nur naiv?
Nee..kein gebrauchtes Bike, das hast du glaube ich missverstanden, die Maschine ist NEU!
Eine neue Fat Boy für 16.500 € wie soll das gehen ???