Garantie ab nun 5 Jahre?!
54 Antworten
Frage ist dann allerdings, warum sie beides nennen, „verkauft“ und „verbindlich bestellt“, wenn das so eindeutig ist, wie du schreibst - da hätte doch „verbindlich bestellt“ gereicht…
Antwort von VW kam jetzt sehr schnell:
Guten Tag ........
vielen Dank für Ihre Antwort.
Aktuell gilt die 5 Jahre-Herstellergarantie nur für Neubestellung mit Auftragseingang ab dem
1. Oktober 2024. Alle davor getätigten Kundenbestellungen sind nicht berechtigt.
Bei weiteren Fragen rund um Ihre Fahrzeugbestellung ist es wichtig, dass Sie ganzheitlich aus
einer Hand betreut werden. Gerne können Sie sich an Ihre Kontaktperson im
Autohaus wenden. Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner sind selbstständige Unternehmen,
welche eigenständig die Beratung und den Verkauf verantworten.
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Vorgehensweise
Mir wurde gesagt, wenn noch nicht in Produktion, kommt die 5 Jahre Garantie mit rein. Habe im September bestellt. Darauf nagel ich meinen Verkäufer dann auch später fest, falls es anders kommt. Habe es schriftlich per Mail :-)
Moin @hansm12345,
falls die 5 Jahre Herstellergarantie das Thema sind, gilt das Bestelldatum und nicht das Produktionsdatum.
Auszug aus den geltenden Garantiebedingungen:
Die Garantie gilt für ein Fahrzeug der Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge, das durch die Volkswagen AG oder
einen in Deutschland ansässigen autorisierten Händler der Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge verkauft und
ab dem 01.10.2024 verbindlich bestellt wird. Ausgenommen sind alle Modellvarianten des Transporter 6.1,
Caravelle 6.1, California 6.1 und Multivan 6.1.
Nachzulesen auf der Homepage der Volkswagen-Nutzfahrzeuge.
Gruß
Hannes
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Kann sein, wird aber anscheinend auch anders gelebt. Schauen wir mal. Irgendwas muss sich VW ja bei bestimmten Fällen einfallen lassen. Kulanz etc.
Moin,
kann sein?
Vielleicht eine Garantieverlängeruing oder Neuwagenanschlußgarantie?
Die Neuwagenanschlußgarantie ist eventuell noch in Ordnung.
Die Garantieverlängerung entspricht nicht den Leistungen der Neuwagengarantie?
Die Herstellergarantie für das 3 bis 5 Jahr scheint mir dagegen, bei verbindlichen Bestellungen vor dem 01.10.2025, verflogen.
Vermutlich ist in der Auftragsbestätigung auch nur die 2jährige Herstellergarantie enthalten?
Viel Erfolg
Hannes
Wie gesagt, habe es besprochen, da auch von einem Storno + Neubestellung die Rede war bzw. das überlegt wurde. Habe dann diese Aussage erhalten, womit das Thema vom Tisch war. Es geht um die neue 5 jährige Neuwagen Garantie ab (eigentlich) 01.10.2024. Vielleicht war die bestätigte Aussage von meinem Verkäufer auch falsch, aber dann werde ich trotzdem darauf bestehen, wenn es mir schriftlich bestätigt wurde. Die Aussage war aber abgestimmt auf höherer Ebene. Wollte das nur mal erwähnen, vielleicht hat jemand ja ähnliche Erfahrungen gemacht.
Ein Freund hat mir gerade Folgendes berichtet: Sein Autohaus warten gerade darauf, wie es VWN mit der Garantie ohne viel Bürokratie händeln möchte. Mit Glück werden ab Datum "X" produzierte Fahrzeuge mit der Fahrgestellnummer "XY" die 5-jährige Garantie erhalten, egal, wann er bestellt wurde. Das würde alles deutlich vereinfachen. Aber ja, es ist nur eine Spekulation, warten wir mal ab...
Zitat:
@lucky65 schrieb am 16. November 2024 um 09:36:31 Uhr:
Bei unseren Business waren 5 Jahre serienmäßig dabei
Wann habt ihr denn verbindlich bestellt?
Zitat:
@lucky65 schrieb am 16. November 2024 um 09:36:31 Uhr:
Bei unseren Business waren 5 Jahre serienmäßig dabei
Ich vermute du bist aus Österreich?
Hier gabs schon immer 5 Jahre / 100.000 km
VWN: Details zur Neuwagengarantie (Auszug):
Die Garantie gilt für fünf Jahre ab Garantiebeginn bzw. für die ersten 150.000 km, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Innerhalb der ersten zwei Jahre ab Garantiebeginn gilt diese Garantie ohne Kilometerbegrenzung.
Die Garantie gilt für ein Fahrzeug der Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge, das durch die Volkswagen AG oder einen in Deutschland ansässigen autorisierten Händler der Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge verkauft und ab dem 01.10.2024 verbindlich bestellt wird. Ausgenommen sind alle Modellvarianten des Transporter 6.1, Caravelle 6.1, California 6.1 und Multivan 6.1.
Die Garantie gilt nicht für kostenlose und kostenpflichtige digitale Dienste und Services, die über den Garantiegeber nachträglich über digitale Schnittstellen aktiviert werden können (z.B. Car Net“, „We Connect“, „VW Connect“, „Connect Pro“ “ und weitere „Volkswagen App“-Dienste).
Die Garantie gilt auch nicht für Hochvoltbatterien sowie Lack und Karosserie, sofern nicht die gesonderten Garantiebedingungen für Hochvoltbatterien sowie Lack und Karosserie auf einzelne Vorschriften der Neuwagengarantie verweisen.
Natürlicher Verschleiß, also gewöhnliche Abnutzungserscheinungen des Fahrzeugs, die nicht durch Mängel in Werkstoff oder Werkarbeit verursacht worden sind, und Folgeschäden, die auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind, sind nicht von dieser Garantie umfasst.
Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche gegenüber dem Garantiegeber gewährt diese Garantie nicht. Insbesondere sind von dieser Garantie keine Ansprüche auf Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs (Ersatzlieferung) umfasst. Dasselbe gilt für Ersatzansprüche, wie z.B. auf Stellung eines Ersatzwagens, auf Schadensersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Dies gilt auch dann, wenn ein Mangel endgültig nicht durch Nachbesserung beseitigt werden kann.