Garage zugeparkt - was tun ?

hi,

wir haben eine garage und leider wird die oft zugeparkt.
das tor der garage befindet sich auf privatgrund, aber der nächste cm ist schon öffentliche straße.
es ist eine schmale straße innerorts und GEGENÜBER ist eine ZICK-ZACK linie.

genau auf dieser linie parken die zeitgenossen und somit ist eine ein oder ausfahrt nicht mehr möglich.
schild hängt am tor "einfahrt freihalten...auch gegenüber"

was also kann ich tun wenn ich auf arbeit muss und ich sozugagen eingeparkt bin ?

mfg
loomi

Beste Antwort im Thema

ja leute heute war es soweit - tag 1 meiner neuen garage und promt ist sie zugestellt 🙂
ich mein ich wohn hier schon länger also wenig überraschend, doch wie sich zeigte kam die überraschung an sich erst noch.

ich ärger mich schon recht und bin in der garage am umladen und so als ich draußen am "tatauto" die fahrerin bemerke und hüpf raus und meine
"hallo gute frau, ich würde gerne aus der garage fahren - kann aber nicht weil sie mir die ausfahrt zugestellt haben... wären sie so nett hier wegzufahren."

sie meint - und jetzt kommts 🙂
"warum da kommt man doch locker raus"
schliesst den wagen per fernbedienung zu und läuft weg...

ich muss zugeben - ich war sprachlos, einfach baff von so einer dreisten reaktion.
kurz angemerkt ich bin kraftfahrer und da kommt man definitiv nicht raus. es ist einfach eine enge garage die in eine enge straße führt. parkt gegenüber einer ist es aus.

na gut - hab ich die polizie angerufen und das so erklärt
gut 30 minuten später stand ihr wagen auf dem abschlepper...

was willst machen

mfg
loomi

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Ich hatte auch ab und zu Autos vor meiner Einfahrt stehen. Zum Glück nur Abends wenn ich rein wollte. Habe dann einmal einen Zettel hingehängt und seitdem war nichts mehr. War wohl Besuch bei einem Nachbarn und es hat sich auf diesem Weg rumgesprochen.

Meine Taktik ist immer:
1. Zettel höflich
2. Zettel unhöflich
3. Mit Paragraphen und Androhung von Maßnahmen

Auf meinem Briefkasten hatte ich erst "Bitte keine Werbung" stehen. Als das nicht funktioniert hat hab ich "KEINE WERBUNG!" drangeklebt und siehe da, es war Ruhe.

Falschparker abmahnen lassen:
http://www.parkplatzdieb.de

Kostet EUR 230 Anwaltshonorar, die der Falschparker übernimmt. Im Wiederholungsfall sind dann EUR 1000,- Vertragsstrafe fällig.

Nun ja, ich halte nix von den Leuten die so Parken. Noch weniger allerdings halte ich von Abmahnanwaelten. Sowas gehoert erst recht verboten

Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Noch weniger allerdings halte ich von Abmahnanwaelten. Sowas gehoert erst recht verboten

Ein Verbot hätte zur Folge, daß sich die deutschen Gerichte mit noch mehr Lappalien beschäftigen müßten. Bei der jetzt schon chronischen Überlastung der Justiz ein undenkbares Szenario.

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Noch weniger allerdings halte ich von Abmahnanwaelten. Sowas gehoert erst recht verboten
Ein Verbot hätte zur Folge, daß sich die deutschen Gerichte mit noch mehr Lappalien beschäftigen müßten. Bei der jetzt schon chronischen Überlastung der Justiz ein undenkbares Szenario.

Naja, ich lese das erste mal das Abmahnanwaelte auch gegen Parksuender vorgehen. Ich kenne es eigendlich nur vom Internet her. Da sind ganze Kanzeleien damit beschaeftig Fehler in Verkaufsanzeigen zu finden und dann pauschal mit 250Euro abzumahnen. Da Reicht es schon wenn du einen Artikel zum Verkauf anbietest und einen Formfehler im Anzeigentext hast.

Oder anderes Beispiel was durch die Presse mit der Schweinskramsfilmchenseite ging😉 In meinen Augen alles Anwaelte die auf normalen weg keine Mandanten bekommen. Die schaffen sich ihre eigenen und plagen damit das Volk.

Selbst hatte ich das Verknuegen noch nicht, aber eine andere Person aus dem Familienkreis. Fuer mich bleibts dabei, es ist eine treiste Masche. Wo soll das noch hinfuehren? Wird dann Falschparken statt mit 10Euro nur noch mit Abmahnung bestraft? 250Euro als pauschale dafuer? Es wird immer schlimmer.

Zickzack Linie und "Ausfahrt freihalten" Schild reicht nicht zum Abschleppen. In dem Falle würde man auf den Abschleppkosten vielleicht sitzenbleiben.

Schild "Ausfahrt freihalten" und "Es wird kostenplfichtig abgeschleppt" aufstellen. Dann Abschleppen lassen. Die Gebühren wird man vorstrecken müssen und dann vom Verursacher wieder einklagen.

Als wenn eine Unterlassungserklärung irgendeine rechtliche Relevanz hätte. Macht euch mal nicht ins Hemd. Direkt Ablage P.

Daß du dich da mal nicht irrst.

Ich irre mich da überhaupt nicht. Schreiben von Anwälten haben keinerlei rechtlichen Anspruch.

Ogott, schon wieder eine Diskussion um Juristerei. Du kannst zu Anwaltsbriefen stehen, wie du willst. Ich bin da selber auch nicht per se beeindruckt, wenn sowas kommt, um ehrlich zu sein.

Eine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist jedoch ein Kaliber, wo man schon mal eine Augenbraue hochziehen darf und sich die Reaktion ein wenig genauer überlegen sollte. Sich danach mit einer einstweiligen Verfügung rumzuschlagen ist nämlich alles andere als witzig.

(Vielleicht kann mal eine Konifere kurz was dazu sagen.)

Habe solche Anwälte eigentlich Freunde? Oder die sagen nicht was die machen :-)

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener


Daß du dich da mal nicht irrst.

Nö, da irrt er nicht. Ein Unterlassungserklärung ist ein Angebot zur Güte, das kann man annehmen (und sich damit verpflichten, das gerügte Verhalten zu unterlassen, widrigenfalls die vereinbarte Vertragsstrafe fällig wird) oder eben nicht. Wenn nicht, muss auf Unterlassung geklagt werden, ab da wird’s dann finanziell spannend …

Für eine einstweilige Verfügung wird das Verhalten eher nicht reichen, die müsste im Eilverfahren angestrebt werden, wozu bei einem Parkvergehen in der Regel aber kein Grund besteht.

Du hast sicherlich recht, aber es ging in der Bemerkung des Foristen FluffyBeaver (und in meiner Reaktion darauf) gar nicht um den konkreten Fall hier, sondern um die Behauptung, Aufforderungen zur Abgabe einer etc. könne man allgemein folgenlos ignorieren. Kann man. Ich würd's nicht tun.

Die Taktik beruht ja in der Regel auf Einschüchterung. Wenn einer 5min die Einfahrt zuparkt, ist das nicht nett, aber auch kein Grund ein Faß mit dem Abmahnanwalt aufzumachen.

Da gebe ich Dir völlig recht. Schon aus eigener Erfahrung, ich habe einen Stellplatz im Hof unseres Hauses, und die Durchfahrt ist immer mal wieder zugeparkt. Es hat im Regelfall keinen Zweck, in der Situation über irgendwelche großen juristischen Keulen nachzudenken.

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