Garage zugeparkt - was tun ?
hi,
wir haben eine garage und leider wird die oft zugeparkt.
das tor der garage befindet sich auf privatgrund, aber der nächste cm ist schon öffentliche straße.
es ist eine schmale straße innerorts und GEGENÜBER ist eine ZICK-ZACK linie.
genau auf dieser linie parken die zeitgenossen und somit ist eine ein oder ausfahrt nicht mehr möglich.
schild hängt am tor "einfahrt freihalten...auch gegenüber"
was also kann ich tun wenn ich auf arbeit muss und ich sozugagen eingeparkt bin ?
mfg
loomi
Beste Antwort im Thema
ja leute heute war es soweit - tag 1 meiner neuen garage und promt ist sie zugestellt 🙂
ich mein ich wohn hier schon länger also wenig überraschend, doch wie sich zeigte kam die überraschung an sich erst noch.
ich ärger mich schon recht und bin in der garage am umladen und so als ich draußen am "tatauto" die fahrerin bemerke und hüpf raus und meine
"hallo gute frau, ich würde gerne aus der garage fahren - kann aber nicht weil sie mir die ausfahrt zugestellt haben... wären sie so nett hier wegzufahren."
sie meint - und jetzt kommts 🙂
"warum da kommt man doch locker raus"
schliesst den wagen per fernbedienung zu und läuft weg...
ich muss zugeben - ich war sprachlos, einfach baff von so einer dreisten reaktion.
kurz angemerkt ich bin kraftfahrer und da kommt man definitiv nicht raus. es ist einfach eine enge garage die in eine enge straße führt. parkt gegenüber einer ist es aus.
na gut - hab ich die polizie angerufen und das so erklärt
gut 30 minuten später stand ihr wagen auf dem abschlepper...
was willst machen
mfg
loomi
220 Antworten
Seid ihr nun vollends des Teufels??? Da gebt ihr unterbezahlten Anwälten die Händeringend nach neuen Einnahmequellen suchen, auch noch Tipps, wie sie ohne viel Aufwand Gelder eintreiben können.
Ok, ok, ok ... inzwischen ist mir auch klar, dass ich den falschen Beruf erlernt habe ... aber Abmahnanwalt? Das ist doch wirklich Kellerniveau.
Aber, zurück zum Thema. Neben meinem Elternhaus gab's ein Tanzlokal, was jedes Wochenende viele Besucher anzog. Regelmäßig wurde da auch die Zufahrt zu unserer Garage zu geparkt. Da wir die Lenker oft erwischten, wurden sie höflichst (!) gebeten ihren Müllhaufen woanders zu deponieren.
Sicherlich gibt es genug Möglichkeiten einem Falschparker beizubringen, die Garage nicht zuzuparken. Aber Abmahnung käme mir dabei nicht in den Sinn. Ok, spekulieren, wie ich mich im Fall des Falles verhalten würde, möchte ich nicht und mache es vom Einzelfall abhängig.
Und, sollte mir tatsächlich mal eine Abmahnung - ich wundere mich gerade wie viel "Erfahrung" hier im Forum vorhanden ist ... - ins Haus flattern, weiß ich wo meine Anwalt sein Haus wohnt. Punkt!
Moin!
Davor stellen, Handynummer hinter die Scheibe legen, 30 min. nach Anruf zu seinem Auto gehen und zunächst 50 Eur Parkgebühr eintreiben.
Wird er frech, gleich eins auf die Mütze.
Blöd nur, dass unser Rehctssystem diesbzgl. eine Lücke aufweist. Der Falschparker dürfte sich sogar noch beschweren.
Bis dieser in der Realität allerdings die Polizei beigebracht hätte, wäre man längst beiseite gefahren und hätte die Besitzstörung angezeigt.
M. D.
Nein, da gibt es keine Lücke im Rechtssystem, das Blockieren des Blockierers ist einfach Nötigung.
Der Täterschutz ist halt sehr wichtig, sonst gehen uns noch die Täter aus .
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Was du als Täterschutz verstehst, begreifen andere als rechtsstaatliches Grundprinzip (hier: Gewaltmonopol; du bist nicht berechtigt, andere selber zu bestrafen).
In einem Land, in dem das anders ist, möchte ich übrigens nicht leben.
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Was du als Täterschutz verstehst, begreifen andere als rechtsstaatliches Grundprinzip (hier: Gewaltmonopol; du bist nicht berechtigt, andere selber zu bestrafen).In einem Land, in dem das anders ist, möchte ich übrigens nicht leben.
Du siehst aber hoffentlich ein, daß das manchmal sehr abstruse Folgen hat, die ein normal denkender Mensch nur mühsam nachvolziehen kann.
Moorteufelchen
Präsentative und präventive Maßnahmen: ein Prellbock vor s Haus und niemand hält da mehr. Funktionier beim Typen eine Straße weiter sehr gut.
Tach!
Mit "Lücke" meinte ich ja die Möglichkeit für den Falschparker, auf Nötigung zu plädieren.
Im Zweifel hat man halt eine Panne...
Letztens hatte ich sogar bei mir auf dem Dorf einen solchen Spinner in der 8m langen Einfahrt vor der Garage stehen. Dreistigkeit kennt keine Grenzen. Mein Auto stand IN der Garage und ich wollte es nutzen. Glücklicherweise war das am Wochenende und es stand kein wichtiger Termin an.
Habe dann, als die Karre nach 6 Stunden(!) immer noch dort stand, vom Nachbarn einen Trecker geliehen und sie aus der Einfahrt auf die Straße gezogen.
Aus der Einfahrt bekamen wir sie trotz leicht eingeschlagener Lenkung gerade noch, auf der Straße stand sie dann ziemlich quer...
Als der (junge) Bursche dann nach weiteren 3h und einem Anruf eines Freundes, dass sein Auto mitten auf der Straße stehen würde, klingelte und das Mosern anfing, kam der (ältere) Nachbar aus seinem Garten rüber, gab ihm eine auf den Hinterkopf und bot ihm an, seinen (den des Falschparkers) Vater hinzu zu ziehen.
Er zog dann eine Entschuldigung murmelnd ab. Ich nahm sie an und fertig. Wir grüßen uns noch. Irgendwie fand er mich glaube ich cool...
Will sagen: manchmal hilft nur die harte Tour.
Einer Anzeige wegen "Nötigung" sähe ich da eher gelassen entgegen, denn dem entgegen steht ja die Nutzungsgebühr und ggf. Schadenersatz. Einen Spezi, der mir den Verlust eines 10.000 Eur Beratungsvertrages aufgrund "no show" bestätigt, finde ich immer.
Da kann er dann auch gerne irgend einen Defekt o.ä. aus dem Hut zaubern. Den längeren Atem habe im Zweifel ich.
Wer hier also denkt, er können parken wo er will, möge sich das zu Herzen nehmen. Nicht jeder in diesem Land ist ein Weichling. Andere denken und handeln ähnlich.
Ist mir selbst übrigens auch schon mal passiert, als ich noch jung, dumm und arrogant war. Wurde vom Eigentümer abgeschleppt.
Auf "Nötigung" abzuheben wäre mir damals im Traum nicht eingefallen.
Heutzutage scheint man sich aber gerne des Staates zu bedienen, wenn es einem gerade passt und ansonsten gegen selbigen zu meckern. Aber irgendwie glaube ich, dass sich diese Haltung auf Dauer nicht durchsetzen wird.
M. D.
Zitat:
Original geschrieben von Moorteufelchen
Du siehst aber hoffentlich ein, daß das manchmal sehr abstruse Folgen hat, die ein normal denkender Mensch nur mühsam nachvolziehen kann.Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
[...] rechtsstaatliches Grundprinzip [...]
Ganz recht. Andererseits ist es niemandem untersagt, sich mal Gedanken zu machen bzw. zu erkundigen, warum bestimmte Sachen so sind, wie sie sind.
So halte ich das zumindest, wenn ich was nicht verstehe.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Driveyanuts
Letztens hatte ich sogar bei mir auf dem Dorf einen solchen Spinner in der 8m langen Einfahrt vor der Garage stehen. Dreistigkeit kennt keine Grenzen. Mein Auto stand IN der Garage und ich wollte es nutzen. Glücklicherweise war das am Wochenende und es stand kein wichtiger Termin an.
Habe dann, als die Karre nach 6 Stunden(!) immer noch dort stand, vom Nachbarn einen Trecker geliehen und sie aus der Einfahrt auf die Straße gezogen.
Aus der Einfahrt bekamen wir sie trotz leicht eingeschlagener Lenkung gerade noch, auf der Straße stand sie dann ziemlich quer...
Warum nicht abschleppen lassen und das Inkasso übernimmt der Abschlepper?
Solche Besitzstörungen muss man nicht dulden und auf Privatgelände kann man jeden Störer abschleppen lassen, egal ob Er stört, blockiert oder sonst was tut.
@Mr. Driveyanuts
Mich wuerde jetzt mal direkt interessieren wie deine Einfahrt aussieht. Ich kann mich echt nicht Vorstellen das sich jemand fremdes da einfach reinstellt. Das auch noch vor die Garage. Siehts bei der Unbewohnt aus? Oder war er bei einem deiner Familienmitglieder zu besuch? Oder sieht die Einfahrt nicht wie eine Einfahrt oder die Garage wie eine Garage aus? 😁 Sry, aber ich kann mir echt nicht vorstellen das Menschen so blind, treist oder dumm sind und so Parken.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Warum nicht abschleppen lassen und das Inkasso übernimmt der Abschlepper?
selbst schon praktiziert?
Es gibt zwar ein BGH-Urteil, das dazu berechtigt, aber hoffentlich weiß das auch der Abschlepper und handelt danach. So richtig fehlt mir der Glaube, dass das inzwischen überall gängige Praxis ist.
Dann müsste ja jeder Abschlepper zunächst mal das volle Kostenrisiko tragen und sich später mit dem Falschparker herumärgern, um zu seinem Geld zu kommen. Von dem ganzen Verwaltungsaufwand (Halterermittlung), der ja selber Zeit und Kosten verursacht, gar nicht zu reden.
Im Zweifel lässt der vielleicht den Auftraggeber lieber im Regen stehen und wartet auf den nächsten Einsatz, wo's gleich Bares gibt 😉
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
So halte ich das zumindest, wenn ich was nicht verstehe.
Das ist sicher richtig.
Trotzdem verstehe ich z.B. nicht warum jetzt wieder ein Pädophiler entlassen werden musste der sogar von Gutachtern als gefährlich eingestuft wird.
Sowas ist zwar Täterschutz(die haben auch Rechte), aber schlichtweg falsch.
Zugegeben ist ein Extrembeispiel, stellt das Problem aber Recht deutlich dar.
Dieses System läuft auch in "geringfügigeren" Fällen genauso.
Moorteufelchen
Zitat:
Original geschrieben von audijazzer
Es gibt zwar ein BGH-Urteil, das dazu berechtigt, aber hoffentlich weiß das auch der Abschlepper und handelt danach. So richtig fehlt mir der Glaube, dass das inzwischen überall gängige Praxis ist.
Dann müsste ja jeder Abschlepper zunächst mal das volle Kostenrisiko tragen und sich später mit dem Falschparker herumärgern, um zu seinem Geld zu kommen. Von dem ganzen Verwaltungsaufwand (Halterermittlung), der ja selber Zeit und Kosten verursacht, gar nicht zu reden.
Wo liegt der Aufwand? Derjenige der das Auto wieder abholen will muß erst die die Rechnung zahlen und fertig. Keine Ermittlungsarbeit und kein Gerenne ums Geld. Wenn überhaupt darf dann der Falschparker seinem Geld hinterherklagen wenn Er mit dem Abschleppen nicht einverstanden ist.
Ich persönlich mußte noch nie so vorgehen. Aber in der Verwandtschaft hat das Einer schon mehr als 10 Jahre vor dem BGH-Urteil so durchgezogen und nicht einmal war es strittig das Er dazu berechtigt war Abschleppen zu lassen und dabei ging es nicht mal um Stellplätze vor der Garage sondern um Stellplätze die Er für seine Besucher von der Stadt kaufte.
Ein Einziger Abgeschleppter ging vor Gericht und wollte sein Geld wieder, sah der Richter gar nicht ein da die Stellplätze eindeutig als Privat gekennzeichnet waren.
Moin!
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
@Mr. DriveyanutsMich wuerde jetzt mal direkt interessieren wie deine Einfahrt aussieht. Ich kann mich echt nicht Vorstellen das sich jemand fremdes da einfach reinstellt. Das auch noch vor die Garage. Siehts bei der Unbewohnt aus? Oder war er bei einem deiner Familienmitglieder zu besuch? Oder sieht die Einfahrt nicht wie eine Einfahrt oder die Garage wie eine Garage aus? 😁 Sry, aber ich kann mir echt nicht vorstellen das Menschen so blind, treist oder dumm sind und so Parken.
Konnte ich auch nicht.
Es ist ein EFH mit Einfahrt parallel zur Straße, leicht ansteigend. Endet an einem nicht zu übersehenden Garagentor.
Die Einfahrt ist gepflastert, wohingegen die Straße geteert ist. Man erkennt sie also problemlos. Allerdings gibt es kein Tor. Werde auch keines bauen, nur weil ein einzelner zu blöd und/oder zu borniert ist, für 2 Mark mitzudenken.
Dummheit kennt keine Grenzen. Ebensowenig Dreistigkeit.
Nun bin ich ja eigentlich ein friedlicher Typ und wenn Nachbarn feiern, biete ich den Platz auch gerne an, wenn ich nicht mehr weg muss. Bin dann ja sowieso auch auf der Feier.
Aber das ging mir dann doch zu weit.
Bei uns einen Abschlepper zu rufen macht wenig Sinn. Dauert ewig. Da war der Trecker vom Nachbarn schneller verfügbar...
M. D.