Garage durch fremdes Auto besetzt
Hallo,
seit gestern parkt ein fremdes Auto (Ford Focus) in meiner Garage (Doppelparker unten)
-siehe Bild
Habe in der Nachbarschaft rumgefragt, keiner kennt den.
Abschleppen ist auch nicht möglich (laut Abschleppunternehmen)
Habe jetzt Zettel hingeklebt, damit er sofort raus fährt.
Polizei kann mir auch nicht helfen (Privatsache)
Noch einer ne Idee?
(Auto zerlegen und Teile raustragen oder Autoknacker anrufen wäre mir noch eingefallen....) 😎
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von PiKaPo
Legal ist das nicht - Das ist eine erstklassige Nötigung
Wieso ?
Der obere Garageneigentümer möchte raus, fährt die Plattform runter und nimmt aus Sicherheitsgründen den Schlüssel für die Bedienung mit. Ohne zu wissen, dass das heruntergefahrene Auto dort illegal drinsteht 😉
Nochmal würde er sowas nicht machen und ungeschoren würde er auch nicht davon kommen.
218 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
AUA, ich bekomm grad Zahnschmerzen!Zitat:
Original geschrieben von AS60
Bin grad dabei
Wie weist dir denn der TE sein bereichtigtes Int. nach?!?Aber bei nächster Gelegenheit komm ich mal auf dich zurück wenn ich ne junge Frau ausfindig machen muss und nur ihr Auto fotografieren konnte. Kann mir je an berecht. Int. zusammenbasteln!
😁
Du hast Post.
Was hat denn der Vermieter der Stellplätze aufgrund der Kontaktaufnahme des TE gesagt?
Irgendwie hab ich im Hinterkopf, dass der TE gestern sinngemäß geschrieben hat: "Bis 19:00 warte ich noch, ob der Vermieter sich meldet."
Wenn da jetzt einer (weil die Garage offen war) sein Altauto entsorgt hat oder was weiß ich. Wie lange soll man als regulärer Mieter denn warten, bis man (was eigentlich) irgendwas unternehmen kann?
Miete kürzen bzw. für den Stellplatz ganz streichen, dann wird der Vermieter irgendwann schon aus Eigeninteresse handeln.
Zitat:
Miete kürzen bzw. für den Stellplatz ganz streichen, dann wird der Vermieter irgendwann schon aus Eigeninteresse handeln.
Natürlich wird der Vermieter handeln. Er wird das ausstehende Geld beim TE einfordern. Und das wird sich alles negativ auf das Mietverhältnis auswirken.
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Was hat denn der Vermieter der Stellplätze aufgrund der Kontaktaufnahme des TE gesagt?Irgendwie hab ich im Hinterkopf, dass der TE gestern sinngemäß geschrieben hat: "Bis 19:00 warte ich noch, ob der Vermieter sich meldet."
Wenn da jetzt einer (weil die Garage offen war) sein Altauto entsorgt hat oder was weiß ich. Wie lange soll man als regulärer Mieter denn warten, bis man (was eigentlich) irgendwas unternehmen kann?
Miete kürzen bzw. für den Stellplatz ganz streichen, dann wird der Vermieter irgendwann schon aus Eigeninteresse handeln.
Warum war der Vermieter nochmal schuld daran, dass die Mieter die Garage offenlassen?
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Zitat:
Original geschrieben von Himeno
fahrt mal nach leipzig da kriegste öfters unfreundliche polizisten was auch an deren unterbesetzung liegt.
Meine Frau ist aus Leipzig (Lindenau) und wir haben Familie sowie zwei unserer rollenden Seelenverkäufer dort stehen. Komischeriweise bin ich mit denen noch nie angeeckt, und spätestens der Puma meiner Frau, der in LE überwintert und hauptsächlich dort fährt, ist alles andere als Serie. Nein, ich wohne nicht dort (siehe Kennzeichen), bin aber oft dort.
Wie man in den Wald reinruft, so schallt es heraus, habe ich den Eindruck. Und in Hamburg hier dasselbe. Sicherlich gibt es mal ganz Schlaue, aber das sind beileibe nicht alle... und bis auf das Pusten wurde am Auto nie rumgemäkelt, trotz Fahrwerk/Felgen usw.
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Warum war der Vermieter nochmal schuld daran, dass die Mieter die Garage offenlassen?Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Was hat denn der Vermieter der Stellplätze aufgrund der Kontaktaufnahme des TE gesagt?Irgendwie hab ich im Hinterkopf, dass der TE gestern sinngemäß geschrieben hat: "Bis 19:00 warte ich noch, ob der Vermieter sich meldet."
Wenn da jetzt einer (weil die Garage offen war) sein Altauto entsorgt hat oder was weiß ich. Wie lange soll man als regulärer Mieter denn warten, bis man (was eigentlich) irgendwas unternehmen kann?
Miete kürzen bzw. für den Stellplatz ganz streichen, dann wird der Vermieter irgendwann schon aus Eigeninteresse handeln.
Sagt ja keiner, dass der Vermieter schuld dran ist.
Nur was soll man als Mieter dieses Platzes denn machen? Ganz offenbar hat man (als Berechtigter) offenbar keine Möglichkeit, das bereits da stehende Fahrzeug (wie auch immer das da hingekommen ist) auf legalem Wege da weg zu kriegen. Zumindest darf/kann man den nicht selbst da raus ziehen, abschleppen lassen wenn möglich geht erstmal auf Kosten des Bestellers, Garage runterfahren und Schlüssel verstecken ist Nötigung ... ja bitte was soll der Mieter denn machen?
Klar, Garage immer sofort wieder zu machen - aber in diesem Fall hat der TE (wenn ich das noch richtig im Kopf habe) das Tor eben nicht offen gelassen, ist an der Situation seinen Platz nicht nutzen zu können ebenfalls genauso unschuldig wie der Vermieter.
Da kann man als Mieter schonmal auf die Idee kommen, den Handlungsdruck auf den Vermieter abzuwälzen. Am kaputten Fahrstuhl oder der Baustelle vor dem Haus ist der Vermieter auch nicht schuld und trotzdem habe ich als Mieter ggf. ein Kürzungsrecht.
🙂
Zitat:
Klar, Garage immer sofort wieder zu machen - aber in diesem Fall hat der TE (wenn ich das noch richtig im Kopf habe) das Tor eben nicht offen gelassen, ist an der Situation seinen Platz nicht nutzen zu können ebenfalls genauso unschuldig wie der Vermieter.
Dann muss er das mit dem klären, der das Tor offengelassen hat.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Den "Fremdparker"!! Der ist nichts anderes als das Auto, das direkt vor deiner Garage steht. In beiden ist dir die Nutzung nicht möglich!Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Und was bitte schön soll der TE anzeigen?!?Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Ich denke auch das der einfachste Weg wenn man selbst nicht weiter kommt in dem Fall , eine Anzeige bei der Polizei ist. Die werden dann schon den Halter ermitteln und Informieren.
(Ich füge mal die passenden Zitate zusammen.)
Der falsch geparkte Kraftwagen ist vom Tatbestand her eine
Besitzstörung. Es handelt sich weder um eine Straftat noch um eine Gefahr für Menschen oder Sachen, dem TE entsteht nicht mal ein (erheblicher) Schaden. Ich denke, darum kümmert sich die Polizei nicht, sie muß es zumindest nicht. Die eine oder andere Polizeistation tut es vielleicht dennoch, wenn man höflich anfragt und sie gerade Zeit haben. Die Polizei wird dem TE aber bestenfalls den Halter nennen, damit er seine zivilrechtliche Forderung (nämlich Entfernung des Fahrzeugs) bei diesem vorbringen kann.
Bei der Anfrage kann man natürlich die Vermutung vorbringen, daß das Fahrzeug gestohlen ist und dort "entsorgt" wurde. Die Polizei wird das vermutlich sogar prüfen, und wenn es so ist (was insgesamt aber unwahrscheinlich erscheint), wird sie dann selbstverständlich tätig werden.
So, bin wieder da...
Habe eine gute und eine schlechte Nachricht:
Die Gute:
Der Vermieter der Nachbargarage hat mir mitgeteilt, dass sich sein Mieter eigentlich in die Garage neben meiner stellen wollte. Allerdings ließ sich das Schloss nicht öffnen. Da er vermutete, dass es nicht die richtige Garage war,
hat er es bei meiner probiert und da ging das Schloss auf!!!
Also noch mal für alle Spekulanten: es war doch abgesperrt!!!!
Der Vermieter sagte mir, er wäre gestern Abend schon rausgefahren.
Jetzt die schlechte Nachricht:
Bin eben hin gefahren und wolle mein
Auto einparken:
DER STEHT IMMER NOCH DRIN!!!Vermieter wieder angerufen und Frist bis 17 Uhr genannt.
Jetzt warte ich ab, dann gehe ich zum Anwalt.
Was ist ein KKZ?
Oder meinst du mit Kennzeichen?
Die Hebebühne wurde nicht betätigt, Auto steht noch wie gestern so drin...
Demnach wird der Besitzer wohl erst deinen Stellplatz verlassen, wenn seiner wieder funktionstüchtig ist...bzw. das KFZ angemeldet wurde.
Ich wünsche dir viel Erfolg und noch stärkere Nerven. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Populistischer Schwachsinn 🙄Zitat:
Original geschrieben von surfkiller20
Hast du dies Aussage schriftlich? Finde das immer köstlich das in diesem Bereich der Datenschutz hoch und Heilig ist, die Meldeämter aber keinerlei Skrupel haben, meine Meldedaten an jedermann "mit berechtigtem Interesse" herauszugeben....
Die glücklicherweise gestoppte Reform des Melderechts sah sogar den ganz legalen Handel mit Meldedaten seitens der Ämter vor!
Außerdem bringt ihm das Rathaus bzw. Meldeamt gar nichts. Er muss zur Zulassungsstelle, wenn er Halterdaten will. Ob jetzt nun in Erlangen die Zulassungsstelle auch im Rathaus ist, weiß ich nicht, nur dann wäre er dort richtig...
Was meinst du mit dem Populistischen Schwachsinn? Es sollte so kommen.
siehe hierWo ich dir aber zustimme ist das man beim Meldeamt bzw. Rathaus hier keine Auskunft bekommt es sei denn die Zulassungsstelle ist im Rathaus integriert 😁