Ganzjahresreifen für E-tron
Hallo,
ich möchte Ganzjahresreifen auf dem E-tron 50 Sportback fahren. und zwar:
Goodyear 255/55 R19 107V
Im Schein steht: 255/55R19 111 H
Achslast 1510 / 1690 KG
Nun meine Frage: Kann ich trotzdem die 107V fahren ohne Eintragung?
Von der eigentlichen Belastung müsste es ja passen.
LG
6 Antworten
Nun, gemäss meiner Typengenehmigung (55er) sind für die 255er NUR 111H zugelassen. Bei keiner Dimension sind unter 108H (21er) freigegeben.
Halllo,
hast du eine Anhängerkupplung dran?
In meiner COC (mit Anhängerkupplung) sind die 19" nur als Reifen mit einer Traglast 111 (1090kg) eingetragen. Die `V´ Reifen mit einer Traglast 107 (975kg) wirst du wohl eintragen lassen müssen. Glaube aber nicht, das dass klappt.
Gruß
Natürlich kannst Du 107er fahren. Die reichen bis zu einer Achslast von 1950kg.
Eine Eintragung ist NICHT nötig. Die Traglast muss nur ausreichen. Das ist schon seit vielen Jahren so.
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ich hätte noch eine grundsätzliche Frage zu den Ganzjahresreifen:
Ventile mit Drucksensoren zur Anzeige der bar haben eine Batterie. Wenn ich nie die Reifen wechseln muss, wie lange halten denn eigentlich diese Batterien ?
Zitat:
@marcusmueller67 schrieb am 9. November 2020 um 13:20:20 Uhr:
Natürlich kannst Du 107er fahren. Die reichen bis zu einer Achslast von 1950kg.Eine Eintragung ist NICHT nötig. Die Traglast muss nur ausreichen. Das ist schon seit vielen Jahren so.
Hast Du dazu eine offizielle Quelle wie Bußgeltkatalog?
ich habe nur das hier gefunden:
https://www.bussgeldkatalog.org/.../
Zitat von der Seite ganz unten - es ist klar von den Indexziffern und nicht von der realen oder maximalen Achslast die Rede. Falls es Ausnahmen gibt die zu dem von Dir beschriebenen Verfahren gehören: Wie genau erklärt man das unterwegs nachts um halb drei der Rennleitung?:
"Der deutsche Bußgeldkatalog sieht hierfür keine gesonderten Bußgelder vor. Jedoch fällt die Missachtung der Indexziffern unter den Tatbestand “Erlöschen der Betriebserlaubnis”. Haben Sie also keine Empfehlung des Herstellers oder eines zertifizierten Reifenhändlers oder sind die Pneus nicht im Fahrzeugschein vermerkt, kann ein Bußgeld von 50 bis hin zu 90 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig werden.
In besonders schweren Fällen kann die zuständige Zulassungsbehörde das Auto stilllegen und auf Kosten des Fahrzeugführers bei einem Gutachter vorzeigen lassen. Erst, wenn die Bereifung angemessen ist, kann es wieder zugelassen werden."