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G20 in Hamburg brennen die Autos

Themenstarteram 7. Juli 2017 um 15:53

Ist das eigentlich durch die Versicherung abgedeckt? Sind ja irgendwie innere Unruhen. Wer haftet?

Beste Antwort im Thema
am 9. Juli 2017 um 23:36

Die Frage wurde doch ausführlichst beantwortet.

Das Geschwätz drumrum braucht niemand. Wo ist also was zensiert worden?

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Zahlt nur die Vollkasko da es als Vandalismus gewertet wird!

Die Versicherungen könnten sich aber auch auf den Passus innere Unruhen berufen, dann gibt es nichts. Bis jetzt haben die Versicherungen in solchen Fällen wohl gezahlt.

Zahlt voraussichtlich nicht die Vollkasko, da innere Unruhen. Bei Abgebrannten auch nicht die Teilkasko.

Mir hat mal die Stadt Berlin einen VW Golf gezahlt.

Gibt auch die Meinung, dass die TK für abgebrannte Fahrzeuge zahlt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. Juli 2017 um 20:03:11 Uhr:

Gibt auch die Meinung, dass die TK für abgebrannte Fahrzeuge zahlt.

Wollte ich zum Ausdruck bringen. Innere Unruhen sind jedoch normalerweise vom Versicheringsschutz ausgeschlossen.

Es gibt auf Spiegel.de nen Artikel dazu.

Dort wird behauptet es würde von der Teilkasko abgedeckt werden da Feuer und Glasbruch.

Vom logischen Denken her würd ich aber sagen es ist Vandalismus. Also entweder ist der Artikel super schlecht recherchiert, oder hier im Forum hat keiner Ahnung. Ich tippe mal auf Ersteres.

Da hast du aber gerade noch schön die Kurve gekriegt ;) mit dem Tipp auf ersteres

Zu über die Teilkasko versicherte Brandschäden fällt auch die Brandstiftung. Innere Unruhren müssten von der Bundes- oder Landesregierung ausgerufen werden. Zumindsst habe ich es so vor knapp 20 Jahren gelernt. Die Zusammenrottung von einer großen Personenzahl dürfte hier nicht drunter fallen

Zitat:

@Alien2012 schrieb am 7. Juli 2017 um 17:53:50 Uhr:

Ist das eigentlich durch die Versicherung abgedeckt? Sind ja irgendwie innere Unruhen. Wer haftet?

Um Deine Frage zu beantworten:

Nach meiner Auffassung sind die Versicherungen leistungspflichtig.

Bei eingeschlagenen Scheiben und Brand die Teilkasko, bei anderen Beschädigungen die Vollkasko.

Die Ausrede mit den inneren Unruhen zieht nicht.

Innere Unruhen sind wie folgt definiert: "Innere Unruhen liegen dann vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verüben."

Wenn man von 1000 gewaltbereiten Chaoten ausgeht, sind das mit 0,001 % ganz sicher nicht erhebliche Teile des Volkes.

Ich habe den Thread mal auf die Ausgangsfrage eingedampft und bitte dringendst darum, sich auf das Problem Versicherungsleistung zu beschränken!

Das Posting, dass sich auf die Erstattung der Schäden durch einen staatlichen Hilfsfonds bezieht, hätte ruhig da bleiben können.

Finde ich zumindest.

Auch wenn keine Versicherung den Schaden ersetzt.

am 9. Juli 2017 um 19:51

https://www.dieversicherer.de/.../...nn-mein-auto-abgebrannt-ist--3048

am 9. Juli 2017 um 20:33

Zitat:

@Alien2012 schrieb am 7. Juli 2017 um 17:53:50 Uhr:

Ist das eigentlich durch die Versicherung abgedeckt?

Ja, erfüllt die Gefahr Feuer und Vandalismus.

Feuer wäre über die Teilkasko, Vandalismus über die Vollkasko versichert.

Zitat:

@Alien2012 schrieb am 7. Juli 2017 um 17:53:50 Uhr:

Sind ja irgendwie innere Unruhen.

Nein

Zitat:

@Alien2012 schrieb am 7. Juli 2017 um 17:53:50 Uhr:

Wer haftet?

Der Schädiger (, der wohl vermutlich nicht ermittelbar ist)

Also wenn sich nichts geändert haben sollte:

Nach den 1. Mal Krawallen haben wir die VN an den Senat von Berlin verwiesen.

Wenn dann ein Negativbescheid erfolgte, der nicht immer erfolgte, haben wir reguliert.

Selbstverständlich aus der TK wenn ein Fahrzeug abgefackelt wurde.

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