Fußgänger provoziert Autofahrer

Ich habe heute zum widerholten Male den Fußgänger getroffen, der scheinbar oben ein paar Schrauben locker hat. Anders kann ich mir sein Verhalten nicht erklären. Und zwar befinden wir uns (noch) im verkehrsberuhigten Bereich. Ein Auto passt auf die Straße, mehr nicht. Daneben ist ein Stahlzaun, kein Platz, und auf der anderen Seite parken die Autos. Da passt also nichts mehr zwischen, bis auf die Außenspiegel. Nun will ich da rausfahren und jetzt kommt mir schon wieder dieser gleiche asoziale Fußgänger entgegen. Spaziert da gemütlich mitten auf der Straße und spaziert auf mich zu, während ich auf ihn zufahre, mit ca. 15-20 kmh. Und er guckt mich dabei die ganze Zeit an, nach dem Motto "ich bleibe stehen, der andere wird gleich anhalten". Das habe ich dann auch gemacht. Angehalten und der Typ spaziert dann ganz cool an mir vorbei. Habe ihm dann erst mal den Vogel gezeigt aus dem Auto und hinter mir standen noch zwei andere Autos, die haben sich sicher auch gewundert.

Heute dann wieder das gleiche. Wieder spaziert er da wie ein Macho mitten auf der Straße auf mich zu, quasi im Duell, wer zuerst blinkt. Diesmal aber bin ich durchgezogen, zwar immernoch 10-15 kmh, aber ich habe ihn einfach weggehupt, sodass ich dann an ihm vorbeigeschliffen bin. Glaube die 1,5 tonnen Stahl haben ihn dann doch etwas eingeschüchtert. Das zieht er übrigens bei jedem ab. Weiß nicht, was mit dem los ist. Was würdet ihr bei solchen "Menschen" machen? Wie ist hier die Rechtslage? Stehen bleiben oder rückwärtsfahren und die nächste Ausfahrt nehmen kann es ja auch nicht sein. Bei der Polizei beschweren?

Beste Antwort im Thema

Die Rechtslage ist einfach. 1. Bist du zu schnell Schrittgeschwindigkeit !
Bedauerlicherweise haben Fußgänger in einer Verkehrsberuhigten Zone Vorrang.
Frag Ihn doch, ob er eine Autogrammkarte hat

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Zitat:

@Nuwandax schrieb am 31. Januar 2018 um 21:10:10 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 31. Januar 2018 um 19:45:56 Uhr:


Wie hier schon gesagt wurde. Das "zur Seite hupen und fast schieben" kann leicht als Straftat nach 315b StGB ausgelegt werden. Da sitzt du am kürzeren Hebel, wenn das zur Anzeige gebracht wird und du kannst dann demnächst gemeinsam mit dem Typen die Straße entlang laufen, weil du eben keinen Führerschein mehr haben wirst.
Ist zwar ne blöde Sache für dich, aber das würde ich mir beim nächsten mal überlegen mit dem "drauf zu fahren".


Das ist aber ein ziemlich löchriges Gesetz. Wieso kann sich ein Fußgänger auf der Straße breit machen wie er möchte, und ich als Fahrer muss das akzeptieren und ggf. sogar aussteigen und mit der Bahn nach Hause oder zur Arbeit fahren? Was bleibt mir anderes über? Mach das mal mit einem Auto auf dem Gehweg und behindere die Leute, das endet nicht so schön. Jetzt nicht auf sie zufahren, klar, aber einfach mal komplett den Gehweg zuparken. Diese Doppelmoral gefällt mir nicht. Eins ist OK und muss man hinnehmen, das andere wird keineswegs gedulet.

Oje, Dir das zu erklären wird schwer, aber Du passt in mein Weltbild.

Du sollst dauerhupen und nicht "drauf halten". Der wird erst toben, wild gestikulieren, aber am Ende den Weg räumen und bei dir das "Spielchen" auch nimmer spielen, nur bei den anderen, die er weiterhin als seine Opfer ansehen wird, aber das kann dir ja egal sein. Hauptsache du hast deine Ruhe vor dem Quälgeist.

Zitat:

@Nuwandax schrieb am 31. Januar 2018 um 21:10:10 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 31. Januar 2018 um 19:45:56 Uhr:


Wie hier schon gesagt wurde. Das "zur Seite hupen und fast schieben" kann leicht als Straftat nach 315b StGB ausgelegt werden. Da sitzt du am kürzeren Hebel, wenn das zur Anzeige gebracht wird und du kannst dann demnächst gemeinsam mit dem Typen die Straße entlang laufen, weil du eben keinen Führerschein mehr haben wirst.
Ist zwar ne blöde Sache für dich, aber das würde ich mir beim nächsten mal überlegen mit dem "drauf zu fahren".


Das ist aber ein ziemlich löchriges Gesetz. Wieso kann sich ein Fußgänger auf der Straße breit machen wie er möchte, und ich als Fahrer muss das akzeptieren und ggf. sogar aussteigen und mit der Bahn nach Hause oder zur Arbeit fahren? Was bleibt mir anderes über? Mach das mal mit einem Auto auf dem Gehweg und behindere die Leute, das endet nicht so schön. Jetzt nicht auf sie zufahren, klar, aber einfach mal komplett den Gehweg zuparken. Diese Doppelmoral gefällt mir nicht. Eins ist OK und muss man hinnehmen, das andere wird keineswegs gedulet.

Nicht dein Ernst oder?

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 31. Januar 2018 um 21:21:33 Uhr:


Du sollst dauerhupen und nicht "drauf halten". Der wird erst toben, wild gestikulieren, aber am Ende den Weg räumen und bei dir das "Spielchen" auch nimmer spielen, nur bei den anderen, die er weiterhin als seine Opfer ansehen wird, aber das kann dir ja egal sein. Hauptsache du hast deine Ruhe vor dem Quälgeist.

Da hätte ich eher die Sorge, dass er mir was zerkratzt, wenn ich ihn so lange anhupe, bis er wild wird. Dann würde das ganze schnell eskalieren.

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Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 31. Januar 2018 um 20:14:27 Uhr:


Es gab vor Jahren mal einen Fußgänger der über die Autos gestiegen ist wenn sie seiner Meinung nach auf dem Bürgersteig standen und ihm im Weg waren .Dem waren auch die Geldstrafen egal .

Dieser Mann hat meine volle Hochachtung.😎 Autos von egoistischen Ar...löchern und Tussen müssen bestiegen werden, das lernt. Die Polizei kümmert sich ja nicht mehr um sowas...

Du zeichnest da Bilder, die man garnicht im Kopf haben möchte. 🙂

@Mischkolino Naja der bestieg Autos die SEINER Meinung nach da nicht stehen durften... bedeutet noch lange nicht das er damit nicht falsch lag 😉

Zitat:

@Nuwandax schrieb am 31. Januar 2018 um 21:10:10 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 31. Januar 2018 um 19:45:56 Uhr:


Wie hier schon gesagt wurde. Das "zur Seite hupen und fast schieben" kann leicht als Straftat nach 315b StGB ausgelegt werden. Da sitzt du am kürzeren Hebel, wenn das zur Anzeige gebracht wird und du kannst dann demnächst gemeinsam mit dem Typen die Straße entlang laufen, weil du eben keinen Führerschein mehr haben wirst.
Ist zwar ne blöde Sache für dich, aber das würde ich mir beim nächsten mal überlegen mit dem "drauf zu fahren".


Das ist aber ein ziemlich löchriges Gesetz. Wieso kann sich ein Fußgänger auf der Straße breit machen wie er möchte, und ich als Fahrer muss das akzeptieren und ggf. sogar aussteigen und mit der Bahn nach Hause oder zur Arbeit fahren? Was bleibt mir anderes über? Mach das mal mit einem Auto auf dem Gehweg und behindere die Leute, das endet nicht so schön. Jetzt nicht auf sie zufahren, klar, aber einfach mal komplett den Gehweg zuparken. Diese Doppelmoral gefällt mir nicht. Eins ist OK und muss man hinnehmen, das andere wird keineswegs gedulet.

Weil du hier in DE bist.
Weil du als Autofahrer immer der angeschissene bist.
Weil, je größer dein Auto ist, bis hin zum LKW oder Schwertransporter, umso mehr geht es in den Keller mit deinen "Rechten" ... so einfach ist das.

Darum kann jeder Fussgänger dir solange ins Maul hauen, bis du grün und blau bist - Darum wanderst du in den Bunker, wenn du einem Fussgänger beim vorbeifahren Laub vor die Füsse wehst... ..noch weitere Fragen ???

Zitat:

@pico24229 schrieb am 31. Januar 2018 um 12:17:54 Uhr:


Ganz normal das man langsam in der Spielstrasse fährt aber nicht Schrittgeschwindigkeit!!! Da wird auch niemand was sagen bei 15 kmh auch kein gericht!!!!!!!!! ne Oma macht vlt 1,5kmh schafft kein Auto. Nen großer typ 15kmh.
Halt mal die Luft an.
Der Typ, so wie beschrieben ein richtiger Gratler

Mittlerweile geht es aber nicht mehr um eine "Spielstraße", sondern um eine 30er-Zone. Das aber nur am Rande.

Was normal ist und was nicht für einen verkehrsberuhigten Bereich, das steht auf einem anderen Blatt. Sehe ich bei uns auch, dass selbst die Anwohner sich nicht an das TL halten.

Und doch - ein Auto kann Schrittgeschwindigkeit fahren. Diese wird mit roundabout 7 km/h beziffert, wenn es um den verkehrsberuhigten Bereich geht. Geht ganz einfach - erster Gang und Kupplung kommen lassen, kein Gas geben - Wagen rollt bei völlig losgelassener Kupplung. Fertig.

🙂

Manche haben schon nicht alle Latten am Zaun. Wenn man das hier alles über mehrere Seiten so liest... 😁

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 1. Februar 2018 um 09:15:09 Uhr:



Zitat:

@pico24229 schrieb am 31. Januar 2018 um 12:17:54 Uhr:


Ganz normal das man langsam in der Spielstrasse fährt aber nicht Schrittgeschwindigkeit!!! Da wird auch niemand was sagen bei 15 kmh auch kein gericht!!!!!!!!! ne Oma macht vlt 1,5kmh schafft kein Auto. Nen großer typ 15kmh.
Halt mal die Luft an.
Der Typ, so wie beschrieben ein richtiger Gratler

Mittlerweile geht es aber nicht mehr um eine "Spielstraße", sondern um eine 30er-Zone. Das aber nur am Rande.

Was normal ist und was nicht für einen verkehrsberuhigten Bereich, das steht auf einem anderen Blatt. Sehe ich bei uns auch, dass selbst die Anwohner sich nicht an das TL halten.

Und doch - ein Auto kann Schrittgeschwindigkeit fahren. Diese wird mit roundabout 7 km/h beziffert, wenn es um den verkehrsberuhigten Bereich geht. Geht ganz einfach - erster Gang und Kupplung kommen lassen, kein Gas geben - Wagen rollt bei völlig losgelassener Kupplung. Fertig.

🙂

Ja, sicher kann ein Auto mit Schrittgeschwindigkeit fahren - es werden ja wohl auch nur die wenigstens mit 20+ ein- und ausparken... Geht notfalls auf der Kupplung und bei Automatik auch ganz einfach durch loslassen der Bremse. Wer das technisch nicht hinkriegt, der sollte auch nicht Auto fahren.

Auch von Fußgängern hat der Vorschreiber offensichtlich keinerlei Ahnung - 15km in einer Stunde dürften 98% der Bevölkerung selbst rennend nicht schaffen. Ein großer Mensch, der sehr schnell geht, kommt vielleicht auf 7-8km/h, normal dürften 4 bis maximal 6 sein. Und deswegen hat ein Gericht dann eben sehr wohl etwas gegen 15km/h - auch wenn es in aller Regel erst dann zur Sprache kommt, wenn etwas passiert ist. Und wie Du auch richtig sagst: Dass sich selbst die Anwohner kaum dran halten und meist eher 20-30 km/h fahren (weil in der 30er ja wiederum 50 "normal" ist), steht auf einem ganz anderen Blatt, das ein Gericht im Fall der Fälle genau null und nichts interessiert.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 1. Februar 2018 um 08:59:48 Uhr:



Weil du hier in DE bist.
Weil du als Autofahrer immer der angeschissene bist.
Weil, je größer dein Auto ist, bis hin zum LKW oder Schwertransporter, umso mehr geht es in den Keller mit deinen "Rechten" ... so einfach ist das.

Darum kann jeder Fussgänger dir solange ins Maul hauen, bis du grün und blau bist - Darum wanderst du in den Bunker, wenn du einem Fussgänger beim vorbeifahren Laub vor die Füsse wehst... ..noch weitere Fragen ???

Du arme verfolgte Minderheit! Bitte doch in einem Land um Asyl, wo der stets unschuldige Autofahrer vor Fußgängern, Radfahrern und anderen potentiellen Schwerkriminellen noch angemessen geschützt wird. Oder wo er sich wenigstens noch auf das althergebrachte Recht des Stärkeren berufen kann. Eine kleine Unsicherheit gilt es aber vorher noch zu bedenken: In aller Regel sind das auch die Länder, in denen der freundliche Herr mit der Kalaschnikow etwas mehr Rechte hat als Du - nicht weiter schlimm, ist für Dich dann blöd, dem Rest der Welt ist das aber komplett egal.

Vielen Dank für den einen oder anderen sachlichen Beitrag. 🙄😁

Fakt ist doch, dass keiner, weder ein Autofahrer noch ein Fußgänger, selber für das zu sorgen hat, was er für "Recht und Gerechtigkeit" hält. Weder hat ein Fußgänger einen Autofahrer absichtlich zu schikanieren, noch hat ein Autofahrer einen Fußgänger wegzuhupen oder gar zu wegzuschubsen.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 1. Februar 2018 um 10:00:32 Uhr:


Vielen Dank für den einen oder anderen sachlichen Beitrag. 🙄😁

Fakt ist doch, dass keiner, weder ein Autofahrer noch ein Fußgänger, selber für das zu sorgen hat, was er für "Recht und Gerechtigkeit" hält. Weder hat ein Fußgänger einen Autofahrer absichtlich zu schikanieren, noch hat ein Autofahrer einen Fußgänger wegzuhupen oder gar zu wegzuschubsen.

Wenn ein Fußgänger also die Straße blockiert, darf ich nicht Hupen? OK.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 1. Februar 2018 um 09:55:59 Uhr:



Zitat:

@63er-joerg schrieb am 1. Februar 2018 um 08:59:48 Uhr:



Weil du hier in DE bist.
Weil du als Autofahrer immer der angeschissene bist.
Weil, je größer dein Auto ist, bis hin zum LKW oder Schwertransporter, umso mehr geht es in den Keller mit deinen "Rechten" ... so einfach ist das.

Darum kann jeder Fussgänger dir solange ins Maul hauen, bis du grün und blau bist - Darum wanderst du in den Bunker, wenn du einem Fussgänger beim vorbeifahren Laub vor die Füsse wehst... ..noch weitere Fragen ???

Du arme verfolgte Minderheit! Bitte doch in einem Land um Asyl, wo der stets unschuldige Autofahrer vor Fußgängern, Radfahrern und anderen potentiellen Schwerkriminellen noch angemessen geschützt wird. Oder wo er sich wenigstens noch auf das althergebrachte Recht des Stärkeren berufen kann. Eine kleine Unsicherheit gilt es aber vorher noch zu bedenken: In aller Regel sind das auch die Länder, in denen der freundliche Herr mit der Kalaschnikow etwas mehr Rechte hat als Du - nicht weiter schlimm, ist für Dich dann blöd, dem Rest der Welt ist das aber komplett egal.

Mach dich mal locker, Machdichlocker.. 🙄
Zum einen, wer die Ironie nicht ein klein wenig erkennt, hat die Welt verpennt 😁
Zum anderen, du solltest vllt nicht unbedingt den Rest der Welt mit dir, upps, sorry, mit mir vergleichen. Dazu kommt, wenn "die feundlichen Herren" mit Kalaschnikows rumlaufen, finden sie sich sicher ganz toll, aber ich bevorzuge doch die AK47, auch wenn du mir jetzt "Potenzprothese" nachsagen wirst.

So, zum doch sooooo unschuldigen Fussgänger.
Der ist, mal abgesehen ob auf einem, zwei oder drei Beinen genauso VT wie jeder andere auch. Er hat sich zu benehmen, Rücksicht zu nehmen, und aufzupassen, ob auf dem Gehweg, der Straße (wie hier geschildert) oder im Elbtunnel.

Gruß Jörg.

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