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Funktion Auflaufbremse

Themenstarteram 24. Dezember 2015 um 11:54

Ich wollte gestern bei einem 14 monate alten Autotransportanhänger "noch schnell" den §21 machen lassen.

Daten:

Leergewicht ca. 400kg, Tandemachser, ZgG 3200kg.

Soweit alles gut, bis der Prüfter das Ding auf den Bremsenprüfstand gezogen hat und dann, was eigendlich ein Witz ist, die Auflaufbremse testen wollte und zwar indem er 2 Räder in den Prüfstand stellt und mit dem Auto rückwärts fährt.

Natürlich ging nichts.

§21 nicht ausgeführt, Anhänger verkehrsunsicher da Auflaufbremse ohne Funktion.

Handbremse und ATC funktionieren einwandfrei.

Jegliche Versuche der Erklärung sind nicht angekommen.

Meiner Meinung nach kann die Auflaufbremse ja bei unbeladenem Anhänger gar nicht funktionieren, der Dämfper in der Auflaufeinrichtung hat 5KN (500KG), Laut HErsteller ist dies so dass im unbeladenen Zustand die Auflaufbremse nicht benötigt wird, im Gegenteil, es könnte dann zu Kontrollverlust am Hänger kommen wenn die 4 Räder blockieren. Daher der hohe Widerstand. Die ATC funktioniert ja.

Der Prüfer sagt das sei falsch, die Bremse muss IMMER funktionieren. Einen Test mit beladenem Anhänger hat er abgelehnt da das der Prüfstand nicht kann (der kann eigendlich auch keine Tandemachsen...)

 

Wie ist hier evtl. der kongrete §§ der das regelt. Die Erklärung des Herstellers erscheint mir logisch.

Beste Antwort im Thema

Er hat wohl rückwärts mit dem Auto leicht gegen die Deichsel gedrückt, das war wohl gemeint und wie du richtig schreibst, konnte dabei wohl kein ausreichender Druck aufgebracht werden. So beschreibt er es auch.

Das kann schon aufgrund der Tatsache, dass einem beim Handschalter die Kupplung nach 30 Sekunden heißläuft kein statischer Zustand sein, einmal abgesehen davon, dass man mit Sicherheit keine konstante Kraft aufbringen kann. Mit Wandlerautomatik schon eher... aber unser lieber TE ist doch Fachmann, fährt doch ständig mit Hänger, mit sämtlichen Größen und Variationen:

Dass die Messmethode nicht sinnvoll gewählt war, hat er doch selbst erkannt. Dass der Prüfer vor Ort das nicht zugibt, auch klar, aber dann geht man eben zum Chef des Prüfers und fragt, ob das die übliche Messmethode ist oder fährt woanders hin.

Ob das so sein darf, fragt er hier... als ob er noch nie einen Hänger durch die HU gebracht hätte. DAS wundet mich am meisten. Entweder ich bin Profi, was ich von unserem TE aufgrund seiner Themen hier jetzt langsam erwarte oder eben nicht. Als Profi macht es Sinn von seltsamen Vorfällen zu berichten, seine Erfahrungen weiterzugeben, aber diese Blauäugigkeit und Unwissenheit, die er hier immer wieder an den Tag legt... naja... hier wird geholfen oder Leute mit noch weniger Ahnung versuchen es. Wenn´s das bringt.

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Seltsamer Test in der Tat. Die Bremsen der Achsen arbeiten doch über Kreuz. Links vo und Rechts hi sind ein Paar und umgekehrt. Steht nur eine Achse am Rollprüfstand geht das nicht richtig und korrekterweise springt der leere Anhänger raus. Also ich kenne das nur so beim Tüv, allerdings mit dem Pferdehänger. Gerade hinstellen, dann schnell rückwärts fahren "wollen" für ca. einen Meter. Durch den Ruck blockiert die Bremse und die Reifen ebenso. Meist würge ich das Zugfahrzeug noch ab. Fertig.

Ich würde Terror machen, wenn es eine große Organisation ist bei der du warst gibt es Regeln. Existiert der Anhängerhersteller noch? Ja. Anrufen.

Moin.

Die Prüfung im Rollenprüfstand geht nicht mit einem Anhänger,da viele eine Rückfahrautomtik haben.D.h. die Bremsen werden trotz zusammengedrückter Auflaufbremse und langsamer Rückwärtsfahrt wieder gelöst,da sonst eine Rückwärtsfahrt nicht möglich wäre.Bei meinem Wohnwagen mit Alkofahrwerk nennt sich das Alkomatik. Hat nichts mit Alkohol zu tun :-) .

Grüße Fredi

Alkomatic-001kl

Klar kann man den Anhänger so auf der Rolle Prüfen. Die Rolle dreht sich vorwärts, wenn man die Auflaufeinrichtung zusammen schiebt dann wird die Bremse betätigt. Das ist nichts anderes als wenn der Anhänger aufläuft. Die Rückfahrautomatik greift erst dann wenn die Räder aus dem Stand entgegen der Fahrtrichtung gedreht werden. Und wenn du mit deinem Fahrzeug die Auflaufeinrichtung zusammen schieben kannst dann muss auch die Bremse hinten blockieren egal was für ein Dämpfer verbaut ist. Wäre der Dämpfer stärker würde es den Anhänger aus der Rolle schieben. Man kann das auch im Fahrversuch auf dem Hof feststellen, wenn der Anhänger Aufläuft und die Auflaufeinrichtung zusammen schiebt dann muss es auch hinten bremsen. Wenn nichts bremst dann ist etwas faul. Wenn die Bremsbeläge nicht abgefahren sind dann passt die Grundeinstellung der Bremse nicht, einmal alles einstellen und fertig. Die Bremse geht auch nicht über Kreuz oder Links zu Rechts, das geht einmal auf die Vorderachse und einmal auf die Hinterachse. Und wenn dein Dämpfer so stark sein soll das er den Leeren Anhänger nicht auflaufen lässt, das aber trotzdem macht, dann ist der auch noch kaputt.

Moin, Moin!

Die Auflaufbremse muss auch bei einem leeren Anhänger funktionieren. Was meinst du denn, wie viel Gewicht auf das Zugfahrzeug drücken, wenn du bei 80 oder gar 100 km/h eine Vollbremsung machen musst?

G

HJü

Themenstarteram 24. Dezember 2015 um 14:03

Sie funktioniert ja, nur halt ist der Dämfper sehr hart, weil bei 3,5t soll sie ja nicht das Auto weghauen bzw. die Räder blockieren.

Zitat:

@hjluecke schrieb am 24. Dezember 2015 um 14:39:16 Uhr:

Moin, Moin!

Die Auflaufbremse muss auch bei einem leeren Anhänger funktionieren. Was meinst du denn, wie viel Gewicht auf das Zugfahrzeug drücken, wenn du bei 80 oder gar 100 km/h eine Vollbremsung machen musst?

Nicht mehr als bei einem ungebremsten Hänger mit 400kg.

@Zoker ... hats ja schon beschrieben, der Dämpfer wird so hart sein, dass der unbeladene Anhänger aus dem Prüfstand geschoben wird bevor die Auflaubremse wirksam wird.

Viele unserer Anhänger wurden regelmäßig auf dem Prüfstand getestet... nur waren da meist Prüfer am Werk, denen die Problematik bekannt war. WoWa... nie ein Problem, Pritschenanhänger 1,3 to. ... so naja... einmal bin ich mit einer Ladung Betonabbruch voll ausgeladen hingefahren - der Prüfer war regelrecht begeistert und aufm Prüfstand gabs Traumwerte.

Die Bootstrailer fahren wir generell leer hin... ist nicht gut für die Boote damit übern Bremsenprüfstand zu ackern, daher werden die immer im Fahrversuch auf dem Hof geprüft.

Meiner Meinung wieder mal einer dieser komplett inkompetenten Laien, den sie da als Prüfingenieur auf die Menschheit losgelassen haben.

@hjluecke ... schon mal einen ungebremsten Anhänger gefahren. Da hängen dann im schlimmsten Fall ungebremste 750kg an einem Auto... bei einem leeren gebremsten Anhänger -nix besonderes, ein üblicher 08/15 Aufbau halt-, da reden wir über round about 500kg Leergewicht. Manchmal ein paar hundert Kilo mehr manchmal weniger, wie z.B. bei meinem Bootstrailer... bei 2,2to. zul.GG hat der Dank Alurahmen nur 390kg Leergewicht.

Zitat:

@hjluecke schrieb am 24. Dezember 2015 um 14:39:16 Uhr:

Moin, Moin!

Die Auflaufbremse muss auch bei einem leeren Anhänger funktionieren. Was meinst du denn, wie viel Gewicht auf das Zugfahrzeug drücken, wenn du bei 80 oder gar 100 km/h eine Vollbremsung machen musst?

G

HJü

Zumindest weniger als bei einem voll beladenen, ungebremsten 750kg Hänger.

Wobei diese ungebremsten Hänger real gerne mal deutlich über 1000kg haben wenn zb Kies transportiert wird.

Aber selbst der nicht gerade Hängertaugliche Vectra B meines alten Herren hatte dabei beim Bremsen Probleme.

Themenstarteram 24. Dezember 2015 um 16:43

Ich verstehe das auch so dass der unbeladene Hänger halt "ungebremst" ist, wobei, bei einer Vollbremsung drückt da genug und die ATC ist ja auch noch da.

Der Hänger hängt an einem 11m langen 5,8to WoMo als Autotransporter, das lacht sich über den leeren Hänger kaputt beim bremsen :) Selbst MIT Auto drauf merkt man da nicht soo viel.

Kompetenz des Tüv... Zumal der ja vorher in D zugelassen war, er wurde nur in die CH importiert und jetzt geht der Besitzer wieder nach D und will ihn wieder zulassen (Papiere vorhanden).

Ich würde sagen, für alles gibt es suchties. Also wird es sicher auch irgendwo eine Gruppe geben die Fan von Anhängern ist und dir erklären kann zu welcher TÜV Stelle du fahren musst und was du zu beachten hast. Das gleiche gibt es auch bei Oldtimern. Denn nicht jeder kennt sich damit aus.

Ich dachte aber, das in der Schweiz, beim vorführen, der Anhänger beladen sein muss. Kann mich in der Sache aber auch irren. Doch ich sehe auch keinen Grund für die Bremse aktiv zu werden wenn man normal rückwärts fährt. Denn mit einem Anhänger soll man ja auch rückwärtsfahren dürfen. Da müsste er schon sehr ruckartig angefahren sein damit es nach einer Bremsung aussieht für das System.

Themenstarteram 24. Dezember 2015 um 18:39

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 24. Dezember 2015 um 19:11:15 Uhr:

Ich würde sagen, für alles gibt es suchties. Also wird es sicher auch irgendwo eine Gruppe geben die Fan von Anhängern ist und dir erklären kann zu welcher TÜV Stelle du fahren musst und was du zu beachten hast. Das gleiche gibt es auch bei Oldtimern. Denn nicht jeder kennt sich damit aus.

Ich dachte aber, das in der Schweiz, beim vorführen, der Anhänger beladen sein muss. Kann mich in der Sache aber auch irren. Doch ich sehe auch keinen Grund für die Bremse aktiv zu werden wenn man normal rückwärts fährt. Denn mit einem Anhänger soll man ja auch rückwärtsfahren dürfen. Da müsste er schon sehr ruckartig angefahren sein damit es nach einer Bremsung aussieht für das System.

Schweiz kannst du auch in jeder Werkstatt den Bremsentest machen lassen mit niederzurren, oder halt "einfach so" (meistens) mit anderem Fahrzeug weil mühsam.

Ich glaube es gibt sogar eine Kriterium welcher sich nach dem Abstand der Doppelachse richtet ab wann (Distanz) korrekt am Prüfstand getestet werden kann. Der Anhängerhersteller kann das genau sagen.

Moin Moin !

Zitat:

Ich glaube es gibt sogar eine Kriterium welcher sich nach dem Abstand der Doppelachse richtet ab wann (Distanz) korrekt am Prüfstand getestet werden kann. Der Anhängerhersteller kann das genau sagen.

Nein !

Zitat:

Der Hänger hängt an einem 11m langen 5,8to WoMo als Autotransporter, das lacht sich über den leeren Hänger kaputt beim bremsen :) Selbst MIT Auto drauf merkt man da nicht soo viel

uninteressant ,es wird nicht das Zugfzg geprüft oder die Kombination ,sondern der Anhänger.

Ansonsten ist die Antwort von Zoker und deine Mutmassungen völlig richtig.

Was hilft: Wende dich nach den Feiertagen an den Fachabteilungsleiter Prüfwesen. Dieser sollte in der Lage sein ,nach deinen Erklärungen die wahrscheinlich falsche Einschätzung des Prüfers zu erkennen und für eine in diesem Fall kostenlose Nachprüfung sorgen.

Bei dem extremen Verhältnis von Leergewicht zu zGG ist es sehr wahrscheinlich ,dass der Dämpfer sehr stark ausgelegt ist.In einigen Bundesländern ist es deswegen schon Vorschrift, dass nötigenfalls beladen geprüft wird oder die Auflaufeinrichtung mittels Spanngurt o.ä. zusammengezogen wird.

MfG Volker

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