Funktion Auflaufbremse

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Ich wollte gestern bei einem 14 monate alten Autotransportanhänger "noch schnell" den §21 machen lassen.

Daten:
Leergewicht ca. 400kg, Tandemachser, ZgG 3200kg.

Soweit alles gut, bis der Prüfter das Ding auf den Bremsenprüfstand gezogen hat und dann, was eigendlich ein Witz ist, die Auflaufbremse testen wollte und zwar indem er 2 Räder in den Prüfstand stellt und mit dem Auto rückwärts fährt.
Natürlich ging nichts.

§21 nicht ausgeführt, Anhänger verkehrsunsicher da Auflaufbremse ohne Funktion.

Handbremse und ATC funktionieren einwandfrei.

Jegliche Versuche der Erklärung sind nicht angekommen.

Meiner Meinung nach kann die Auflaufbremse ja bei unbeladenem Anhänger gar nicht funktionieren, der Dämfper in der Auflaufeinrichtung hat 5KN (500KG), Laut HErsteller ist dies so dass im unbeladenen Zustand die Auflaufbremse nicht benötigt wird, im Gegenteil, es könnte dann zu Kontrollverlust am Hänger kommen wenn die 4 Räder blockieren. Daher der hohe Widerstand. Die ATC funktioniert ja.

Der Prüfer sagt das sei falsch, die Bremse muss IMMER funktionieren. Einen Test mit beladenem Anhänger hat er abgelehnt da das der Prüfstand nicht kann (der kann eigendlich auch keine Tandemachsen...)

Wie ist hier evtl. der kongrete §§ der das regelt. Die Erklärung des Herstellers erscheint mir logisch.

Beste Antwort im Thema

Er hat wohl rückwärts mit dem Auto leicht gegen die Deichsel gedrückt, das war wohl gemeint und wie du richtig schreibst, konnte dabei wohl kein ausreichender Druck aufgebracht werden. So beschreibt er es auch.

Das kann schon aufgrund der Tatsache, dass einem beim Handschalter die Kupplung nach 30 Sekunden heißläuft kein statischer Zustand sein, einmal abgesehen davon, dass man mit Sicherheit keine konstante Kraft aufbringen kann. Mit Wandlerautomatik schon eher... aber unser lieber TE ist doch Fachmann, fährt doch ständig mit Hänger, mit sämtlichen Größen und Variationen:

Dass die Messmethode nicht sinnvoll gewählt war, hat er doch selbst erkannt. Dass der Prüfer vor Ort das nicht zugibt, auch klar, aber dann geht man eben zum Chef des Prüfers und fragt, ob das die übliche Messmethode ist oder fährt woanders hin.

Ob das so sein darf, fragt er hier... als ob er noch nie einen Hänger durch die HU gebracht hätte. DAS wundet mich am meisten. Entweder ich bin Profi, was ich von unserem TE aufgrund seiner Themen hier jetzt langsam erwarte oder eben nicht. Als Profi macht es Sinn von seltsamen Vorfällen zu berichten, seine Erfahrungen weiterzugeben, aber diese Blauäugigkeit und Unwissenheit, die er hier immer wieder an den Tag legt... naja... hier wird geholfen oder Leute mit noch weniger Ahnung versuchen es. Wenn´s das bringt.

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Zitat:

@TA40-Freak schrieb am 5. Januar 2016 um 08:57:54 Uhr:


So unterschiedlich können Prüfungen ausfallen.
Früher hat jeder TÜV beim Händler so eine Abnahme mit gemacht, heute müssen gebremste Anhänger auf die Prüfstelle.
Bei meinem Saris Autotransportanhänger war auch letzten Juli der TÜV zum ersten mal fällig.
Auf der Prüfstelle musste ich 5 Meter zurück setzen und auf höhe des Prüfers eine fast Vollbremsung machen, dies war der Test ob die Auflaufeinrichtung funktioniert.
Dann ging es ab in den Rollenprüfstand und dort wurde der Hänger rückwärts gegen die Rolle gedrückt bis er rausgesprungen ist, die Werte die er bis dahin gebracht hat waren ausreichend für den TÜV.

Bei dem Hänger um den es hier geht finde ich das Verhältnis aus Leergewicht und Dämpfer etwas irritierend, wenn der Hänger leer unterwegs ist greift die Bremse ja kaum, aber wie schon erwähnt ist das wohl der hohe Zuladung geschuldet und kann demnach so nicht funktionieren es sei denn der Hänger wird beladen.

Nun ja so lernt und liest man immer was neues und letztlich hat er ja TÜV bekommen

Keine Sorge, wenn die Bremsung heftiger ausfällt, werden aus den 400 kg Leergewicht schnell mal mehr. Dann greift die Bremse schon. Bedingt durch das mechanische Spiel können bei Abrupten Bremsungen kurze Kraftspitzen auftreten, die die Bremse dann auch kurzzeitig zum Ansprechen bringen. Im Prinzip übernimmt hier aber vorrangig das Zugfahrzeug die Bremsarbeit. Das macht es ja beim 750 kg Anhänger normalerweise auch

Kurz noch zu einer Bemerkung weiter oben: wenn ich einen Anhänger mit 400 kg Leergewicht schieben will, benötige ich dafür keine 400 kg Schubkraft! mn überwindet eben nur den Rollwiderstand. Im Rollenprüfstand sicher etwas mehr, da man ja in der Vertiefung zwischen den Rollen hängt. Das wird jeder bestätigen, der schon mal einen Anhänger, auch teilbeladen, mit der Hand geschoben hat. 😉

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 5. Januar 2016 um 13:25:10 Uhr:



Zitat:

@TA40-Freak schrieb am 5. Januar 2016 um 08:57:54 Uhr:


So unterschiedlich können Prüfungen ausfallen.
Früher hat jeder TÜV beim Händler so eine Abnahme mit gemacht, heute müssen gebremste Anhänger auf die Prüfstelle.
Bei meinem Saris Autotransportanhänger war auch letzten Juli der TÜV zum ersten mal fällig.
Auf der Prüfstelle musste ich 5 Meter zurück setzen und auf höhe des Prüfers eine fast Vollbremsung machen, dies war der Test ob die Auflaufeinrichtung funktioniert.

Dann ging es ab in den Rollenprüfstand und dort wurde der Hänger rückwärts gegen die Rolle gedrückt bis er rausgesprungen ist, die Werte die er bis dahin gebracht hat waren ausreichend für den TÜV.

Bei dem Hänger um den es hier geht finde ich das Verhältnis aus Leergewicht und Dämpfer etwas irritierend, wenn der Hänger leer unterwegs ist greift die Bremse ja kaum, aber wie schon erwähnt ist das wohl der hohe Zuladung geschuldet und kann demnach so nicht funktionieren es sei denn der Hänger wird beladen.

Nun ja so lernt und liest man immer was neues und letztlich hat er ja TÜV bekommen

Also bei DEM Test zuckt keine Auflaufbremse! Du meinst wohl eher 5m zurücksetzen, dann wieder mit Schwung vorfahren bis auf Höhe des Prüfers und dann die Vollbremsung!

Da habe ich mich falsch ausgedrückt, genau so meinte ich es

Typisch die neuen Dipl Ing. Sitzen 8 Jahre auf der Schulbank sehen die Fahrzeuge nur auf Bildern und sollen diese dann prüfen obwohl sie keine Ahnung haben.Einen Tandemanhänger kann man nicht in die Rolle stellen da der Anhänger ja 2 Achsen im Abstand von 1 m Mitte-Mitte Achse hat,Wenn der Anhänger angehängt ist wie sollen die vorderen Räder denn in die Rolle fallen.die Schweben ohne Last darüber.Das weiß jeder Fahrzeugbauer in 1 Lehrjahr.

Zitat:

@stand21 schrieb am 6. Januar 2016 um 17:08:44 Uhr:


Typisch die neuen Dipl Ing....

Ja stimmt, früher sind wir mit 45 Jahren Berufserfahrung von der Uni gekommen. 😁

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Zitat:

@stand21 schrieb am 6. Januar 2016 um 17:08:44 Uhr:


Typisch die neuen Dipl Ing. Sitzen 8 Jahre auf der Schulbank sehen die Fahrzeuge nur auf Bildern und sollen diese dann prüfen obwohl sie keine Ahnung haben.Einen Tandemanhänger kann man nicht in die Rolle stellen da der Anhänger ja 2 Achsen im Abstand von 1 m Mitte-Mitte Achse hat,Wenn der Anhänger angehängt ist wie sollen die vorderen Räder denn in die Rolle fallen.die Schweben ohne Last darüber.Das weiß jeder Fahrzeugbauer in 1 Lehrjahr.

Kommt auf den Anhänger an, ich war letztes Jahr mit 2 unserer Tandems beim TÜV. Der Prüfer hat sich bei einer Bremsung den Auflaufweg angeschaut und dann sind wir mit beiden Anhängern auf die Rolle um zu schauen ob die Bremsen gleichmäßig bremsen. Die vordere Achse lief in der Rolle genauso wie die hintere.

Gut, man muss natürlich dazu sagen, dass ein Hänger 650 Kg (niedriges Fahrwerk mit harter Federung) und der andere 1050 Kg leer wiegt. Bei einem Bootsanhänger mit 400 Kg leer kann es schwieriger werden.

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