Funktion Auflaufbremse
Ich wollte gestern bei einem 14 monate alten Autotransportanhänger "noch schnell" den §21 machen lassen.
Daten:
Leergewicht ca. 400kg, Tandemachser, ZgG 3200kg.
Soweit alles gut, bis der Prüfter das Ding auf den Bremsenprüfstand gezogen hat und dann, was eigendlich ein Witz ist, die Auflaufbremse testen wollte und zwar indem er 2 Räder in den Prüfstand stellt und mit dem Auto rückwärts fährt.
Natürlich ging nichts.
§21 nicht ausgeführt, Anhänger verkehrsunsicher da Auflaufbremse ohne Funktion.
Handbremse und ATC funktionieren einwandfrei.
Jegliche Versuche der Erklärung sind nicht angekommen.
Meiner Meinung nach kann die Auflaufbremse ja bei unbeladenem Anhänger gar nicht funktionieren, der Dämfper in der Auflaufeinrichtung hat 5KN (500KG), Laut HErsteller ist dies so dass im unbeladenen Zustand die Auflaufbremse nicht benötigt wird, im Gegenteil, es könnte dann zu Kontrollverlust am Hänger kommen wenn die 4 Räder blockieren. Daher der hohe Widerstand. Die ATC funktioniert ja.
Der Prüfer sagt das sei falsch, die Bremse muss IMMER funktionieren. Einen Test mit beladenem Anhänger hat er abgelehnt da das der Prüfstand nicht kann (der kann eigendlich auch keine Tandemachsen...)
Wie ist hier evtl. der kongrete §§ der das regelt. Die Erklärung des Herstellers erscheint mir logisch.
Beste Antwort im Thema
Er hat wohl rückwärts mit dem Auto leicht gegen die Deichsel gedrückt, das war wohl gemeint und wie du richtig schreibst, konnte dabei wohl kein ausreichender Druck aufgebracht werden. So beschreibt er es auch.
Das kann schon aufgrund der Tatsache, dass einem beim Handschalter die Kupplung nach 30 Sekunden heißläuft kein statischer Zustand sein, einmal abgesehen davon, dass man mit Sicherheit keine konstante Kraft aufbringen kann. Mit Wandlerautomatik schon eher... aber unser lieber TE ist doch Fachmann, fährt doch ständig mit Hänger, mit sämtlichen Größen und Variationen:
Dass die Messmethode nicht sinnvoll gewählt war, hat er doch selbst erkannt. Dass der Prüfer vor Ort das nicht zugibt, auch klar, aber dann geht man eben zum Chef des Prüfers und fragt, ob das die übliche Messmethode ist oder fährt woanders hin.
Ob das so sein darf, fragt er hier... als ob er noch nie einen Hänger durch die HU gebracht hätte. DAS wundet mich am meisten. Entweder ich bin Profi, was ich von unserem TE aufgrund seiner Themen hier jetzt langsam erwarte oder eben nicht. Als Profi macht es Sinn von seltsamen Vorfällen zu berichten, seine Erfahrungen weiterzugeben, aber diese Blauäugigkeit und Unwissenheit, die er hier immer wieder an den Tag legt... naja... hier wird geholfen oder Leute mit noch weniger Ahnung versuchen es. Wenn´s das bringt.
34 Antworten
Er schreibt oben ja "Natürlich ging nichts" im ersten Post, das lässt viel platz für Spekulationen. Heist das Ging nicht, das der Anhänger aus dem Prüfstand geschoben wurde und daher nichts bremste, dann hätte dem Prüfer auffallen müssen das seine Prüfmethode irgendwie nicht funktioniert. Oder heist es ging nichts, das die Auflaufeinrichtung zusammen geschoben wurde, der Anhänger aber nicht bremste, denn dann hat der Prüfer recht und die Auflaufeinrichtung geht nicht. Auch wenn der Anhänger erst 14 Monate alt, ist und das teil die meiste zeit in der gegend rum steht, es ist immer das gleiche Problem, der weg bis die Bremsbeläge an den Backen anliegt ist zu lang. Man merkt vielleicht nicht das der Anhänger hinten bremst, aber er bremst trotzdem mit, vorallem wenn er geladen ist, und die Bremse stellt sich bei Abnutzung nicht von selbst nach.
Zitat:
@Zoker schrieb am 26. Dezember 2015 um 11:14:34 Uhr:
Er schreibt oben ja "Natürlich ging nichts" im ersten Post, das lässt viel platz für Spekulationen. Heist das Ging nicht, das der Anhänger aus dem Prüfstand geschoben wurde und daher nichts bremste, dann hätte dem Prüfer auffallen müssen das seine Prüfmethode irgendwie nicht funktioniert. Oder heist es ging nichts, das die Auflaufeinrichtung zusammen geschoben wurde, der Anhänger aber nicht bremste, denn dann hat der Prüfer recht und die Auflaufeinrichtung geht nicht. Auch wenn der Anhänger erst 14 Monate alt, ist und das teil die meiste zeit in der gegend rum steht, es ist immer das gleiche Problem, der weg bis die Bremsbeläge an den Backen anliegt ist zu lang. Man merkt vielleicht nicht das der Anhänger hinten bremst, aber er bremst trotzdem mit, vorallem wenn er geladen ist, und die Bremse stellt sich bei Abnutzung nicht von selbst nach.
Die Bremse funktioniert einwandfrei. Es sind 4x Alko AAA Premium-Brake mit ATC verbaut, 6 Monate alt, geprüft und eingetragen (CH). Der Anhänger wird oft genutzt da es sich um ein älteres Ehepaar handelt das viel unterwegs ist mit dem WoMo.
Der Prüfer hat nur nicht kapiert dass bei dem geringen Gewicht überhaupt nichts funktionieren KANN, der Dampfer geht ja gar nicht rein unter 500kg.
Handbremse geht einwandfrei. Beladener Anhänger bremst auch top.
Es ist nur mMn schon reichlich "deppert" einen Tandemachser in einen normalen Bremsenprüfstand zu quetschen, aber offenbar lernt man das so "in der Schule" bei denen. Wobei, heute war ja ein netter Artikel über diese Fachleute in der Zeitung. Scheinen wohl grösstenteils alle frei von Ahnung zu sein, dafür sollen aber viele mit klebrigen Fingern haben.
Nächste Woche gehts wieder da hin, mit einem Kollegen (vereidigter KFZ-Sachverständiger) und dann "Party".
Übrigens: Vor 14 Monaten als ich den Anhänger nach CH gebracht hat, hat selbe Prüfstelle die 100er Zulassung problemlos ausgestellt, nur Typenschild abgeschrieben.
Du hast auf meine eigentliche Frage nicht wirklich geantwortet. Ich wollte wissen was passiert ist als versucht wurde die Auflaufeinrichtung im Prüfstand zusammen zu schieben. Hast du den Anhänger raus geschoben oder hast du die Auflaufeinrichtung zusammen geschoben. "Natürlich ging nicht" ist keine Antwort.
Und man kann den Anhänger in der Rolle Prüfen, es ist dabei auch relativ egal ob es die 2te Achse aushebelt solang die erste genügend druck für die Rolle hat, und da ja scheinbar die Handbremswirkung in der Rolle gepasst hat, dann sollte auch die Auflaufbremse genügend Bremskraft aufbringen, da es die gleiche Bremse ist. Hast du den Anhänger raus geschoben, dann ist es die falsche Prüfmethode, wenn aber die Auflaufeinrichtung zusammen geschoben wurde dann funktioniert die Auflaufbremse nicht richtig, sagst ja selber die Handbremse hat funktioniert, und das hat auch nichts mit der Rückfahrautomatik zu tun, die greift da nicht!
Der Tüv Heinzel hat verlangt auf dem Bremsenprüfstand rückwärts zu fahren dass die zusammen geschoben wird.
Ging natürlich nicht mit leerem Hänger. Diskussion zwecklos.
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unser Tandemhänger für Pkws GG 3,5T kommt auch auf die Rolle,jede Achse einzeln.Am Zugfahrzeug langsam zurücksetzten,und schon bremst die Fuhre.
Ein 14 Monate alter Anhänger, da wird noch alles von der Auflaufeinrichtung, Dämpfer, usw. angefangen bis hin zu sämtlichen Scharnieren relativ streng gehen... das Zeug ist ja noch nicht einmal eingefahren / eingelaufen.
Zudem kommts auch auf die genaue Konstruktion an... sind z.B. diese Miniräder mit so gut wie fast keinem Federweg drunter - ohne Last auf dem Anhänger reichts da schon das Bugrad ein paar Zentimeter hochzudrehen um die 1. Achse auszuheben... z.B. um das Teil mit der Hand leichter um die Ecke zu schieben.
Bei einem anderen Anhänger aus der Firma, ein Dreiachser mit 3,5 Tonnen zul.GG auch mit diesen Minirollen... unbeladen reicht da die kleinste Bodenunebenheit und schon hängen beim Überfahren bestimmte Räder in der Luft - unbeladen aufm Bremsenprüfstand würde die jeweilige Achse wahrscheinlich nicht einmal die Rollen vernünftig berühren... da müßte schon der 3To. Mini drauf stehen um die Räder in die Rollen zu drücken.
Zitat:
@martinde001 schrieb am 24. Dezember 2015 um 12:54:05 Uhr:
Ich wollte gestern bei einem 14 monate alten Autotransportanhänger "noch schnell" den §21 machen lassen.Daten:
Leergewicht ca. 400kg, Tandemachser, ZgG 3200kg.Soweit alles gut, bis der Prüfter das Ding auf den Bremsenprüfstand gezogen hat und dann, was eigendlich ein Witz ist, die Auflaufbremse testen wollte und zwar indem er 2 Räder in den Prüfstand stellt und mit dem Auto rückwärts fährt.
Natürlich ging nichts.
Das ist ja auch richtig das so die Bremse nicht gebremst hat, die sogenannte
Rückfahrsperreverhindert das beim rückwärts schieben des Hängers die Bremse bremst.
Das hat aber auch absolut nichts mit dem Gewicht zu tun, beladen oder unbeladen, wenn der Hänger rückwärts geschoben wird, darf er nicht bremsen.
Früher musste man die Rückfahrsperre manuell aktivieren, heute geht das automatisch.
So, nochmal schlau gemacht.
Lässt der Prüfer die Räder vom Hänger durch die Rollen vorwärts drehen, wird die Rückfahrsperre nicht aktiviert. die Auflaufbremse bleibt also in Funktion. Klick
So jetzt hört es bei bei mir aber auch auf. Wird der Hänger wenn er rückwärts geschoben wird nicht von den Rollen geschoben oder ist er irgendwie mechanisch an die Bremsprüfanlage gebunden ?
Er hat wohl rückwärts mit dem Auto leicht gegen die Deichsel gedrückt, das war wohl gemeint und wie du richtig schreibst, konnte dabei wohl kein ausreichender Druck aufgebracht werden. So beschreibt er es auch.
Das kann schon aufgrund der Tatsache, dass einem beim Handschalter die Kupplung nach 30 Sekunden heißläuft kein statischer Zustand sein, einmal abgesehen davon, dass man mit Sicherheit keine konstante Kraft aufbringen kann. Mit Wandlerautomatik schon eher... aber unser lieber TE ist doch Fachmann, fährt doch ständig mit Hänger, mit sämtlichen Größen und Variationen:
Dass die Messmethode nicht sinnvoll gewählt war, hat er doch selbst erkannt. Dass der Prüfer vor Ort das nicht zugibt, auch klar, aber dann geht man eben zum Chef des Prüfers und fragt, ob das die übliche Messmethode ist oder fährt woanders hin.
Ob das so sein darf, fragt er hier... als ob er noch nie einen Hänger durch die HU gebracht hätte. DAS wundet mich am meisten. Entweder ich bin Profi, was ich von unserem TE aufgrund seiner Themen hier jetzt langsam erwarte oder eben nicht. Als Profi macht es Sinn von seltsamen Vorfällen zu berichten, seine Erfahrungen weiterzugeben, aber diese Blauäugigkeit und Unwissenheit, die er hier immer wieder an den Tag legt... naja... hier wird geholfen oder Leute mit noch weniger Ahnung versuchen es. Wenn´s das bringt.
Ich habe tatsächlich in D noch nie einen Hänger SO durch die HU gebracht. Mit einem solchen Anhänger sogar noch nie. In der CH muss ein Anhänger nur alle 10 Jahre...
Bei den WoWa die ich in D zur HU gebracht habe war das Vorgehen ja immer klar und es hat wegen dem Gewicht auch funktioniert, wobei die Tandemachser NIE in den Bremsenpüftstand kamen, war das Risiko zu hoch dass die aufsetzen mit dem Aufbau. Dort wurde langsam gefahren und Vollbremsung gemacht und gut wars.
Sowas wie jetzt habe ich noch nie erlebt. Aber ist ja §21, da muss man genauer hinsehen. Mal abwarten im neuen Jahr, vielleicht sind dann kompente Menschen vor Ort.
Das Problem ist nach wie vor: Der Anhänger wiegt leer ca. 400kg. Der Dämpfer in der Deichsel hat 5KN = 500KG, kann sich also gar nicht zusammen drücken wenn der Anhänger nur 400kg wiegt da der Anhänger ja zuerst zurück rollt.
Beladen will er Prüfer ihn nicht prüfen da er angst hat dass der Anhänger aufsetzt und beschädigt wird.
Achja, Zugfahrzeug war ein Tahoe AUTOMATIK 🙂
So, heute wieder beim Tüv gewesen. Gleicher Prüfer, wieder dummes Gespräch.
Nachdem ich dann ETWAS lauter wurde und die anderen Kunden das auch mitbekommen haben, ist dann der Zweigstellenleiter gekommen.
Ich habe ihm den Sachverhalt geschildert. Der schaut seinen Mitarbeiter an, macht eine Bewegung ähnlich Scheibenwischer und zerreist den Mängelbericht. Dann geht es ins Büro und ich bekomme den §21 problemlos.
Kein Kosten, aber eine Entschuldigung der Kollege sei neu (der ist seit 3 Jahren da) und habe das nicht gewusst wie das mit einem leeren Tandemachser geht....
Was lernen wir daraus; Wer sich nicht wehrt, kommt an den Herd....und trau keinem außer Mutti.
Danke für das Feedback!
Zitat:
@hjluecke schrieb am 24. Dezember 2015 um 14:39:16 Uhr:
Moin, Moin!
Die Auflaufbremse muss auch bei einem leeren Anhänger funktionieren. Was meinst du denn, wie viel Gewicht auf das Zugfahrzeug drücken, wenn du bei 80 oder gar 100 km/h eine Vollbremsung machen musst?
G
HJü
...das macht ein 750 kg-Anhänger ohne Bremse auch!
So unterschiedlich können Prüfungen ausfallen.
Früher hat jeder TÜV beim Händler so eine Abnahme mit gemacht, heute müssen gebremste Anhänger auf die Prüfstelle.
Bei meinem Saris Autotransportanhänger war auch letzten Juli der TÜV zum ersten mal fällig.
Auf der Prüfstelle musste ich 5 Meter zurück setzen und auf höhe des Prüfers eine fast Vollbremsung machen, dies war der Test ob die Auflaufeinrichtung funktioniert.
Dann ging es ab in den Rollenprüfstand und dort wurde der Hänger rückwärts gegen die Rolle gedrückt bis er rausgesprungen ist, die Werte die er bis dahin gebracht hat waren ausreichend für den TÜV.
Bei dem Hänger um den es hier geht finde ich das Verhältnis aus Leergewicht und Dämpfer etwas irritierend, wenn der Hänger leer unterwegs ist greift die Bremse ja kaum, aber wie schon erwähnt ist das wohl der hohe Zuladung geschuldet und kann demnach so nicht funktionieren es sei denn der Hänger wird beladen.
Nun ja so lernt und liest man immer was neues und letztlich hat er ja TÜV bekommen
Zitat:
@TA40-Freak schrieb am 5. Januar 2016 um 08:57:54 Uhr:
So unterschiedlich können Prüfungen ausfallen.
Früher hat jeder TÜV beim Händler so eine Abnahme mit gemacht, heute müssen gebremste Anhänger auf die Prüfstelle.
Bei meinem Saris Autotransportanhänger war auch letzten Juli der TÜV zum ersten mal fällig.
Auf der Prüfstelle musste ich 5 Meter zurück setzen und auf höhe des Prüfers eine fast Vollbremsung machen, dies war der Test ob die Auflaufeinrichtung funktioniert.
Dann ging es ab in den Rollenprüfstand und dort wurde der Hänger rückwärts gegen die Rolle gedrückt bis er rausgesprungen ist, die Werte die er bis dahin gebracht hat waren ausreichend für den TÜV.Bei dem Hänger um den es hier geht finde ich das Verhältnis aus Leergewicht und Dämpfer etwas irritierend, wenn der Hänger leer unterwegs ist greift die Bremse ja kaum, aber wie schon erwähnt ist das wohl der hohe Zuladung geschuldet und kann demnach so nicht funktionieren es sei denn der Hänger wird beladen.
Nun ja so lernt und liest man immer was neues und letztlich hat er ja TÜV bekommen
Also bei DEM Test zuckt keine Auflaufbremse! Du meinst wohl eher 5m zurücksetzen, dann wieder mit Schwung vorfahren bis auf Höhe des Prüfers und dann die Vollbremsung!