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Fürerschein A2 mit "78" Beschränkung für Suzuki GN125 o. 250

Suzuki GN 250
Themenstarteram 13. Juni 2019 um 16:25

Hallo!

Ich bin Italiener (35 j.a.) und ich habe mein A2 Führerschein in Italien vor 13 Jahre bekommen.

Leider hatte ich die Prüfung nur mit einem automatisch 250-hubraum Scooter gemacht.

Deswegen hat mein A2 Führerschein ein "78" Beschränkung.

In Italien bedeutet es, dass ich nur Scooter und Motorräder ohne manuelle Schalter fahren dürfe.

Es ist aber mir unklar, ob das in Deutschland auch steht als Beschränkung oder nicht.

Ich habe viel recherchiert, aber nichts eindeutig gefunden.

Ich habe jetzt mehrere schöne Suzuki GN250 oder 125 zum kaufen gefunden, aber ich habe keine Ahnung, ob ich die in Deutschland mit meinem Führerschein fahren kann.

Was glauben sie? Ist die "78" beschränkung in Deutschland ein Ding?

Vielen Dank!

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24 Antworten

Natürlich gilt das in Deutschland auch.

Hier steht was dazu (lfd. Nr. 119):

https://www.flvbw.de/fuehrerscheinklassen/schluesselzahlen.html

Demnach dürftest Du nach meinem Verständnis z.B. eine Honda NC 750 (gedrosselt auf 48 PS) mit DCT fahren.

Oder die nc700 mit dct.

Jupp. Davon gibt's wahrscheinlich auf dem Gebrauchtmarkt mehr, weil älter... Allerdings sind die DCTs noch aus der ersten Generation.

am 13. Juni 2019 um 18:35

ich würde mich an Deiner Stelle mal erkundigen was ich machen müßte um die Beschränkung los zu werden. Unter Umständen gar nicht sooo viel. Führerschein-Stelle im Landratsamt müßte das wissen, Fahrschulen nur bedingt.

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 13. Juni 2019 um 20:35:03 Uhr:

ich würde mich an Deiner Stelle mal erkundigen was ich machen müßte um die Beschränkung los zu werden......

Das ist ziemlich einfach: Die A-Fahrerlaubnis.

am 14. Juni 2019 um 4:21

Zitat:

@GDIddle schrieb am 13. Juni 2019 um 21:14:53 Uhr:

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 13. Juni 2019 um 20:35:03 Uhr:

ich würde mich an Deiner Stelle mal erkundigen was ich machen müßte um die Beschränkung los zu werden......

Das ist ziemlich einfach: Die A-Fahrerlaubnis.

Die hat er. Mit Beschränkung. Er will ja nur die Beschränkung los werden.

Zitat:

@GDIddle schrieb am 13. Juni 2019 um 20:07:03 Uhr:

Jupp. Davon gibt's wahrscheinlich auf dem Gebrauchtmarkt mehr, weil älter... Allerdings sind die DCTs noch aus der ersten Generation.

Ich habe bei der 750er auch das "erste". Mir reicht ein s-Modus. Weil ich eh nur im D fahre, manuell bei Bedarf korrigiere. Aus meiner sicht nicht schlecht oder gar unbrauchbar.

Loswerden bedeutet auf jeden fall ne neue Prüfung.

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 14. Juni 2019 um 06:21:41 Uhr:

Zitat:

@GDIddle schrieb am 13. Juni 2019 um 21:14:53 Uhr:

 

Das ist ziemlich einfach: Die A-Fahrerlaubnis.

Die hat er. Mit Beschränkung. Er will ja nur die Beschränkung los werden.

Nein. Hat er nicht. Er hat nicht die A-FE, sondern die A2—FE (Beschränkung 1). Die zweite Beschränkung ist der Eintrag "78“. Also muss er zwingend eine erneute Prüfung ablegen. Egal, welche Beschränkung er loswerden will. Da macht es keinen Sinn, eine erneute Prüfung zu machen, nur um ausschließlich die" 78" loszuwerden.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 14. Juni 2019 um 07:23:48 Uhr:

Zitat:

@GDIddle schrieb am 13. Juni 2019 um 20:07:03 Uhr:

Jupp. Davon gibt's wahrscheinlich auf dem Gebrauchtmarkt mehr, weil älter... Allerdings sind die DCTs noch aus der ersten Generation.

Ich habe bei der 750er auch das "erste". Mir reicht ein s-Modus. Weil ich eh nur im D fahre, manuell bei Bedarf korrigiere. Aus meiner sicht nicht schlecht oder gar unbrauchbar.

Loswerden bedeutet auf jeden fall ne neue Prüfung.

Wenn dir die erste Generation des DCT reicht, ist das ja ok. Keiner hat gesagt, dass du dir deswegen eine neue Maschine kaufen musst. Dass das DCT der ersten Generation "schlecht oder gar unbrauchbar" ist, hab ich auch nicht gesagt. Ich habe nur darauf aufmerksam gemacht, dass es eine erste und eine zweite Version gibt - ohne jede Wertung für den jeweiligen Nutzer. Aber klar ist auch: Wenn die zweite Version keine Verbesserung mit sich gebracht hätte, wäre sie überflüssig.

Ergänzung: MIR würde der S-Modus der ersten Generation übrigens NICHT reichen (bin 28tsd. km damit unterwegs gewesen), weil der Unterschied zum D-Modus kaum spürbar ist. Ich fahre entweder im D- oder S3-Modus. Aus meiner Sicht sind S1 und S2 überflüssig. Außerdem schalte ich zusätzlich immer häufiger von Hand, um z.B. Kurven ohne Automatik-Schaltvorgänge durchfahren zu können.

So ist das eben. Jeder hat seine Vorlieben für das was er kennt.

Themenstarteram 14. Juni 2019 um 9:01

Vielen dank Alle!

Die Fahrschulen, an den hier in Berlin bis jetzt die Frage gestellt habe, hatten gar keine Ahnung.

Dann nach meine Verständnis, ich dürfe nicht die obergenannte modelle von Suzuki fahren, unabhängig von der Leistung, ja?

Vielleicht gibt's die Möglichkeit eine quasi "Stufen-prüfung" machen, um die Beschränkung loszuwerden.

Muss dann die Fürerschein-stelle anrufen.

Die erste Stufe hast du doch schon - vorausgesetzt, der A2 hat in Italien dieselbe Qualifikation wie in Deutschland. Damit bist du in D. begrenzt auf 48 PS. Die einzige Option ist deshalb: FS A auf Schaltmaschine. Dann darfst du alles fahren, was zwei Räder und Motor hat. Der "Stufenführerschein" ist in deinem Fall nichts anderes als erneute Prüfung auf A.

Nicht die einzige option. Sicherlich die sinnvollste...

Der A2 ohne Beschränkung wäre auch möglich (mit Prüfung).

Ein stufenaufstieg ohne Theorie sollte bei beiden Möglichkeiten drin sein.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 14. Juni 2019 um 12:49:04 Uhr:

Nicht die einzige option. Sicherlich die sinnvollste...

Der A2 ohne Beschränkung wäre auch möglich (mit Prüfung).

Ein stufenaufstieg ohne Theorie sollte bei beiden Möglichkeiten drin sein.

Den A2 ohne 78—er Beschränkung per Prüfung zu machen, ist doch - mit Verlaub - bescheuert, da er den A2 doch bereits hat, und zudem rausgeschmissenes Geld und deshalb die einzig sinnvolle. Stufenaufstieg ohne Theorie ist m. W. nur möglich beim alten 3-er Führerschein, der vor 1.4.1980 für PKW gemacht wurde.

Außerdem ist es fraglich, ob mit einem A2, der in Italien gemacht wurde, überhaupt die Voraussetzungen gegeben sind, die für ein Aufstocken in D. nötig sind.

am 14. Juni 2019 um 15:10

Von sinnvoll war nie die Rede. :D

Aber bei einem derartigen Spezialfall gibt es nur die eine Lösung: bei der Führerscheinstelle im Landratsamt anzurufen und sich zu erkunden. Alles andere ist Kaffeesatz-Leserei. Ich meine, wenn noch nicht mal die Fahrschulen eine kompetente Auskunft erteilen können, dann wird das einfach für einen Blog mit Verwaltungs-Amateuren zu schwierig.

Und ich wäre nicht überrascht, wenn die im LRA das auch nicht wüßten und erst mal im Ministerium nachfragen müssen.

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