Für WR Felgen im Web bestellt - passen nicht

BMW 5er F11

Hatte vor vier Wochen auf einer Shopseite Felgen für meinen F10 bestellt. HSN u. TSN auf der Bestellseite eingegeben, geliefert wurde innerhalb von drei Tagen. Grösse 8 x 18, LK 120, ET 30 .. sollte lt. Website passen. Reifen geordert (245/45-18 100 V Dunlop, keine RFT) und aufziehen lassen.

Heute zur Werkstatt, Radsatz montieren lassen, runter von der Hebebühne - der Wagen bleibt stehen, kein Vortrieb. Die vorderen Felgen schleifen am Bremssattel! 😰 Hinten passt es.

Also Sommerräder wieder montiert und den Felgenlieferanten kontaktiert. Der will sich in den nächsten Tagen melden, zuerst das Gutachten mit dem Hersteller besprechen. Bin dann kurzerhand zu BMW gefahren und wollte vier Originalfelgen haben. Preis ohne Reifen: Über 1500 € 😰 Als Kpl.-Radsatz mit Reifen Conti 1930 €. Komische Kalkulation also doch den kpl. Radsatz bestellt - der sollte wohl passen ...

Ich hoffe, dass ich die Felgen zurückgeben kann, die Reifen werde ich wohl verkaufen müssen (nagelneu, DOT 2813).

Bin ziemlich angefressen ...

Grüsse Fredl

19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Leberkäsbaron


Ja, die Felgen sind soweit OK. ich denke, es ist ein Toleranzproblem - das Material am Felgenbett dürfte etwas zu dick sein oder auch die Position des Bremssattels ist evtl. etwas zu weit aussen ... kann alles sein. Ich habs nicht gemessen aber es geht um geschätzte 1 mm.

Wie gesagt - habe mittlerweile einen kpl. Radsatz bei BMW bestellt, weil ich auf weitere Probleme keinen Bock mehr habe. Lehrgeld halt ... 🙁 Werde die Reifen schon noch losbringen, sind ja nagelneu und keinen Meter gelaufen.

Grüsse Fredl

Würde 5mm Spurverbreiterung reinpassen? Die Scheiben zum Verbreitern sind nicht teuer.

Ansonsten wenn du deine Nummern genau bei Bestellung angegeben hast und die Dinger nicht passen, dann muß er sie eigentlich zurücknehmen, auch nach 14 Tagen. Ist ja immerhin ein Fehler des Verkäufers- oder zumindest in passende Felgen tauschen.

Ich würde einfach fragen ob es sie gegen passende tauschen kann. Wenn nicht, bietet ein seriöser Laden sowieso eine Rückerstattung an. Einfach freundlich fragen bevor man Druck aufbaut.

Rein rechtlich muss er den Kaufpreis nicht erstatten. Hier ist nicht das Rücktrittsrecht bei Onlinekäufen betroffen (da zu spät), sondern die Gewährleistung nach BGB und da kann der Verkäufer wählen ob er nachbessert (also passende und optisch identische Felgen nimmt und die Reifen aufzieht) oder den Kaufpreis erstattet. Wenn die gleiche Felge nicht verfügbar ist könnte man wohl auf Erstattung bestehen.

Ein findiger Rechtsanwalt könnte dann noch versuchen, die Kosten (Montage der 1. Räder) und sogar Schadensersatz (Mehrpreis der BMW Räder) beim Internetversender einzuklagen......aber das macht wohl kaum einer.....🙂

Zitat:

Original geschrieben von Nille72


......sondern die Gewährleistung nach BGB und da kann der Verkäufer wählen ob er...

Nein, der Käufer darf wählen 😉

Zitat:

Original geschrieben von tomwo



Zitat:

Original geschrieben von Nille72


......sondern die Gewährleistung nach BGB und da kann der Verkäufer wählen ob er...
Nein, der Käufer darf wählen 😉

aber erst wenn die zweite Nachbesserung nach Fristsetzung gescheitert ist (was hier ja noch nicht der Fall ist). Umtausch gegen Geld nur bei erfolgloser Nacherfüllung, siehe auch BGB 439 und 440.

Nach Anzeige des Mangels (hier also: Felgen passen nicht auf Auto), kann der VK wählen ob eine mängelfreie Sache liefert (also passende, optisch identische Felgen), den Mangel durch Reparatur der Ware instandsetzt (geht hier wohl nicht) oder den Kaufpreis gegen Herausgabe der gelieferten Ware erstattet.

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Ich versuche zuerst mal den kpl. Radsatz zu verkaufen ... gibt doch bestimmt Verwendung dafür 😉

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Grüsse Fredl

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