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Führerscheinumtausch mit Eintrag 3,5 t

Themenstarteram 7. Oktober 2022 um 8:13

Ich hab den Führerschein Klasse: drei - vier seit 1972 mit dem Eintrag:

" beschränkt auf Kfz mit zul. Ges. Gewicht bis 3,5 t".

Der Lappen musste umgetauscht werden und nun erhalte ich nur die Klasse B.

Ich bin mein Leben lang Fahrzeuge bis 3,5 t und auch die dafür zulässigen Anhänger bis zu 3,5t gefahren.

Auch bei Verkehrskontrollen und polizeilich aufgenommenen Unfällen gab es da nie Probleme.

Nun will man mir die Klsse B zuteilen, die nur eine Anhängelast von 750kg vorsieht.

Kennt Ihr ähnliche Probleme, was kann man dagegen tun?

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37 Antworten

Nö, das war vorher überall so, nur wir sind damals aus der Reihe getanzt. Und nicht ganz wenige sind mit einem 18to-Zug auch über Kopf gegangen. Insofern kann man es nur gegrüßen, dass es angepasst wurde.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 7. Oktober 2022 um 23:30:46 Uhr:

Aber der TE hatte von Anfang an eine Beschränkung auf 3,5 t bei seinem 3er Führerschein.

Dann wird es den BE wahrscheinlich höchstens im Widerspruchsverfahren oder auf dem Klageweg geben. Hier sollte man sich anwaltlich beraten lassen.

Zitat:

@Rigero schrieb am 8. Oktober 2022 um 00:44:24 Uhr:

Ja, die Gnade der frühen Fahrerlaubnis. Was Jüngere sich kostspielig (haben) erarbeiten müssen - hier C1E - wurde bis Ende der 1990er einfach verschenkt.

Bis Geburtsjahr einschließlich 1980 gab es den C1E inklusive.

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 7. Oktober 2022 um 23:56:31 Uhr:

@Siggi1803 dann müsste er irgendwelche gesundheitliche Einschränkungen gehabt haben, z.B. eingeschränktes Sehvermögen, oder ähnlich, ansonsten ist ein 3er ein 3er und enthält automatisch C1E.

Oder der ursprüngliche Schein wurde irgendwann mal eingezogen und dann nur eingeschränkt wieder ausgegeben.

Du hast aber schon seinen Eingangsbeitrag gelesen?

Dort hat er eindeutig geschrieben, daß er 1972 den alten 3er mit einer Begrenzung von 3,5 t erhalten hat.

Und genau das ist und bleibt bestehen.

Genau aus diesem Grund kann er bei einem Wechsel auf einen Kartenführerschein kein C1E bekommen da dies dann eine Erweiterung wäre.

Richtig ist dass er den B bis 3,5 t bekommt, und wenn er aus welchen Gründen auch immer kein Verbot von Anhängerbetrieb in seinem alten Führerschein hat, noch das BE dazu bekommt.

Wenn man noch vorhat ausgiebig mit Hänger zu fahren dürfte ein Beratungsgespräch beim Fachanwalt lohnen. Denn das irgendwann mal korrigiert zu kriegen dürfte ungleich schwieriger sein als das jetzt direkt bei der Umschreibung zu klären.

mWn gab es damals auch bei von der Bundeswehr kommenden Führerscheinumschreibungen die kuriosesten Einschränkungen. Aber einmal umgeschrieben auf den zivilen Führerschein gilt der Bestandsschutz.

Ich hatte den alten 3er und habe auch C1E im neuen stehen, hatte aber auch nie eine Beschränkung wie der TE im alten 3er.

@Siggi1803 das ist für mich schon seltsam, zum 1. gab es zu der Zeit solche Einschränkungen üblicher Weise nicht, oder nur wenn ein Grund dafür vorlag und auch die Sprinterklasse mit 3,5 to war damals noch eher unüblich, die kamen eigentlich erst so Ender der 80er langsam auf.

Es gab zwar auch ein paar kleinere Lieferwagen, aber eher wenig, der Boom ging erst mit dem Sprinter richtig los und der wurde, glaube ich so Mitte der 90er erst gebaut

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 8. Oktober 2022 um 15:06:10 Uhr:

@Siggi1803 das ist für mich schon seltsam, zum 1. gab es zu der Zeit solche Einschränkungen üblicher Weise nicht, oder nur wenn ein Grund dafür vorlag ....

Mag du es nicht verstehen, oder ?

Und ja es gab solche Einschränkungen. Ich weiß es genau, denn ich bin persönlich davon betroffen. Und zwar Aufgrund einer körperlichen Behinderung.

(1974) PKW der Klasse 3 bis 3,5 t und keine gewerbliche Peronenbeförderung.

Das hieß dann genau bei der Umstellung (2002) auf den Kartenführerschein: B, BE, A1, M, L

So, und jetzt ist es genug von meiner Seite.

@Siggi1803 ist doch genau was ich gesagt habe, wenn dann muss ein Grund vorliegen, körperliche Einschränkung z.B., kann auch eine Sehschwäche sein, oder keine Ahnung was auch immer.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 7. Oktober 2022 um 16:54:06 Uhr:

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 7. Oktober 2022 um 10:59:16 Uhr:

@Jorge-Miguel kann eigentlich nicht sein, da besteht doch Bestandsschutz.

 

Doch es erfolgte nie eine Rückstufung auf 3,5 to, eben wegen Bestandsschutz

Bei dem TE ist es genau auch Bestandsschutz, denn er hatte schon 1972 die Einschränkung im Führerschein bekommen:

Ich hab den Führerschein Klasse: drei - vier seit 1972 mit dem Eintrag:

" beschränkt auf Kfz mit zul. Ges. Gewicht bis 3,5 t".

Das bekam man damals oft auf Grund einer Behinderung oder wegen schlechten Sehwerten.

Und das ist genau das was ich schon gleich am Anfang geschrieben habe, aber da bist du gar nicht darauf eingegangen.

Servus,

hier ist noch einer mit solch einem Eintrag.

Grauer Lappen von 1979.

Beste Grüße

Fritz

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 8. Oktober 2022 um 00:52:15 Uhr:

Mit der heutigen Einschränkung haben auch viele Organisationen wie Feuerwehren, THW usw Probleme Fahrer zu finden, die deren 7,5 to LKW noch fahren dürfen.

Dafür gibt's (zumindest in Bayern) den Feuerwehrführerschein den man selber Ausbilden darf.

Aber viele Fahrzeuge sind >7.5t und da wirds wirklich eng.

Der TE braucht halt (ich glaube) B96. Bei der Umtauscherei muß man echt aufpassen, schon einige umgetauschte Führerscheine mit "geklauten" Klassen gesehen.

BC1E wirds für den TE aber sicher nicht werden (sofern der 3er schon beschränkt war).

Gruß Metalhead

Und von der Bundeswehr kommen auch keine Wehrpflichtigen mehr die während Ihres Wehrdienstes LKW Scheine gemacht haben.

Themenstarteram 6. November 2022 um 11:24

Na endlich mal ein Leidensgenosse.

Hallo Fritz, Du hast auch den Eintrag aber noch keine Umschreibung beantragt. Mal gespannt was bei Dir rauskommt.

Was ich nicht verstehe ist Folgendes:

Der alte Dreier Führerschein hat die Begrenzung auf Fahrzeuge von 7.5t und Anhängelast 11t.

Bei mir hat man die Fahrzeuge auf 3,5 t beschränkt. Von Beschränkung der Anhängelast ist nirgendwo

die Rede. Also darf ich Anhänger ziehen die für betreffenden Fahrzeuge bis 3,5 t zulässig sind.

Mir jetzt die Klasse B aufzubrummen, die es mit deren Einschränkungen damals noch nicht gab,

hat wohl mit Bestandsschutz nichts zu.

Zitat:

@Jorge-Miguel schrieb am 6. November 2022 um 12:24:48 Uhr:

Also darf ich Anhänger ziehen die für betreffenden Fahrzeuge bis 3,5 t zulässig sind.

Das wären theoretisch 5,25t, aber 3,5t schwere Fahrzeuge mit der Anhängelast gibt's ja gar nicht, oder?

Gruß Metalhead

Es gibt durchaus Zugmaschinen im 3,5t-Segment, die auch mehrere Anhänger ziehen können und die erstmal nicht auf den Faktor 1,5 beschränkt sind, wie er für LKW und Gelände-PKW gilt...

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