Fahrzeugschein, Teil 1 - Bedeutung Eintrag Gewichte

Hallo,

im Fahrzeugschein, Teil 1 zu meinem PKW (siehe Signatur) sind folgede Einträge zum Thema Gewicht enthalten, wobei mir der Eintrag unter Punkt 22 ("Bemerkungen und Ausnahmen" ) Rätsel aufgibt.

Zur besseren Beurteilung habe ich mal die übrigen Gewichtsangaben hier auch aufgeführt.

Gesamtgewicht (Leermasse):
G: 1471

max. zul. Gesamtmasse:
F1/F2: 1995

max. zul. Achslasten:
7.1/8.1: 1015
7.2/8.2: 1010

max. zul. Stützlast:
13: 75

max. zul. Zuglast (gebremst/ungebremst)
O1: 1000
O2: 700

Bemerkungen und Ausnahmen:
22:
F.1 / F.2: Bei Anhängerbetrieb 2045*7.1/8.2: 1100 B.ANH. BET
R. O.1: 1100 BIS 10% STEIG. *S.1: MAX. S-PL. *WW. AHK LT. EGT

Welche Bedeutung haben diese beiden letzten Zeilen, insbesondere im Vergleich zu den Einträgen unter F1/F2 bzw. unter 7.1/8.2. und O1.

Vorab schon mal danke!

2 Antworten

Hallo,

F.1 und F.2:

Bei Anhängerbetrieb werden von den 75kg Stützlast nur 25kg als Zuladung angerechnet. Das Auto darf also 50kg schwerer sein. Im Vergleich zum Fahradträger, wo man die max. 75kg Stützlst komplett zur Zuladung zählt, also 75kg weniger in den Kofferraum laden kann.

Das mit den Achslasten 7.1 bis 8.2 ist etwas komisch, da üblicherweise höchstens nur die Masse aufgeschlagen wird, die der Stützlast entsprechen.Also theoretisch 75kg mehr. Eigentlich werden anhand des Beispiels hier eher die 50kg hinzugerechnet.

Ist bei unseren Fahrzeugen so.

.

Zu O.1:

Der Hänger darf bis 10% Steigung 100kg schwerer sein, ist es steiler eben nur die 1000kg.

Eigentlich steht es ja da, aber ok:

F.1 / F.2: Bei Anhängerbetrieb 2045

F.1 und F.2 sind das zulässige Gesamtgewicht, und das darf eben bei Anhängerbetrieb noch etwas höher sein, nämlich statt 1995 kg dann 2045 kg

7.1/8.2: 1100 B.ANH. BETR.

dasselbe, nur eben bezüglich der Achslasten

O.1: 1100 BIS 10% STEIG.

die Anhängelast des Fzgs beträgt (gebremst) 1000 kg , wenn nur Steigungen gefahren werden bis 10 %, dürfen 1100 kg angehängt werden

S.1: MAX. S-PL.

die unter S.1 zu findende Sitzplatzzahl ist die maximal verfügbare, es kann aber Versionen mit weniger Sitzen geben (z.B. eine fehlende Sitzreihe, oder bei einem Kleinbus vorne 2 statt 3 Sitze)

WW. AHK LT. EGT

das Fzg darf eine Anhängerkupplung haben, die in der Betriebserlaubnis des Fzgs bereits genehmigt ist

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