Führerscheinumtausch - Alte Klasse 1 und 2 => neue Klassen?

Hallo Forum

Ich habe am 01.02.1982 die Fahrerlaubnisklassen 1 und 3 (Motorrad, PKW) und am 01.02.1985 die Fahrerlaubnisklasse 2 in meinen alten grauen Führerschein eintragen lassen.

Meine Klasse 2 habe ich nach der Vollendung des 50. Lebensjahres nicht verlängert.

Jetzt muss ich bis zum 19.01.2023 meinen alten Führerschein gegen den neuen Führerschein umtauschen.

Da ich meine Klasse 2 nicht "verlängert" habe, wird beim Umtausch der Führerscheine vermutlich nur die Klasse 3 (und natürlich 1) zugrunde gelegt, oder?

Auf was muss ich achten, dass ich möglichst wenige "Führerscheinklassen" verliere? Welche Schlüsselzahlen sollten dann eingetragen werden?

Vielen Dank für eure Mühen.

Viele Grüße
der Michael Mark

P.S. Ich habe die vorhandenen 4 Threads zu diesem Thema gelesen, bin mir aber nicht sich, ob wirklich nur noch die alte Führerscheinklasse 3 zugrunde gelegt wird...

67 Antworten

Der Antrag auf dem Amt kostet natürlich auch, und bei gewerblicher Nutzung kommen noch die fünf 95er Schulungen dazu, bei vorhandenem ADR Schein nur vier.

Er hat den Schein aber seit mehr als 8 Jahren nicht mehr gebraucht ... Kleine Transporter (Wohnmobile etc) kann er auch mit der alten Klasse 3 weiterfahren. Das wird ihm nicht entzogen.

Ich habe den umgeschriebenen Klasse 2 Führerschein (Bundeswehr) nicht einmal im Leben privat gebraucht und mit 50 Jahren verfallen lassen.

Ich schmeiß mich weg! Ich muss ja auch umtauschen. Habe einen DDR-Führerschein aus dem Jahr 1980 - und sehe jetzt erstmals: ich darf damit sogar Motorrad und schwere Laster von mehr als 12 Tonnen und mehr als 3 Achsen fahren. Stolz wie Gockel werde ich höllisch aufpassen, dass ich diese Codes bestätigt erhalte (auch wenn ich nie i Leben je ein schweres Motorrad noch Laster fahren werde :-)

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Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 17. Oktober 2022 um 09:42:15 Uhr:


Ich schmeiß mich weg! Ich muss ja auch umtauschen. Habe einen DDR-Führerschein aus dem Jahr 1980 - und sehe jetzt erstmals: ich darf damit sogar Motorrad und schwere Laster von mehr als 12 Tonnen und mehr als 3 Achsen fahren.

Du merkst nach 42 Jahren, dass du einen Motorrad und LKW Führerschein hast?

Und hinter dem A Führerschein stehen nicht die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04? Denn dann hättest du keinen.

Und CE ist wohl auch abgelaufen.

Vermutlich sind es auch keine schweren Laster sondern lediglich Laster bis 7,5 Tonnen mit schweren Anhängern, aber mit nicht (!) mehr als drei Achsen im Zug. Und das halt auch nur gewesen, nämlich bis zum 50.

Also die Nummer 10 in Tabelle B der Anlage 3?

Ich bin nicht der Themenstarter. Und nein, keine Einschränkung auf 7,5T und keine Verluste ab 50 Jahre.
Ich lasse mich aber überraschen - habe nämlich verglichen, dass wir ja 1992 schonmal tauschen MUSSTEN.
Den gelben Schein habe ich nicht mehr, nur en rosanen. Aber den grauen Beleg aus 1980 hatte ich zum Glück.
Bereits der rosane Lappen enthält NICHT das, was auf "grau" (3x) abgestempelt war. 1992 hat doch keiner Fragen gestellt sondern nur brav genickt und bezahlt ...
Sie verlangen jetzt die Vorlage der allerersten "grauen" Bescheinigung - und die werde ich vorlegen. Dann lasse ich mich überraschen ... lt ADAC Tabelle sollte NICHT auf Antrag etc - zugebilligt werden 12 Tonnen und MEHR als 3 Achsen (die Zuckertüte in die andere Richtung!)

Was du schreibst ist definitiv falsch.

Es gibt keine Fahrerlaubnis für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen die nicht beschränkt ist. Sollte der ADAC etwas anderes schreiben sollte {was ich nicht überprüft habe) würde das keine Rolle spielen, denn es gilt die Rechtslage.

Ich gehe auch davon aus, dass bei dir nur der rosane Führerschein relevant ist, weil deine Fahrerlaubnis ja bereits auf das BRD- System umgestellt wurde. Es kommt also darauf an, welche Klassen da gestempelt und welche gelocht sind und ggf was hinten noch für Besonderheiten drauf stehen.

Nur die DDR Karteikarte vorlegen und den rosanen Schein ohne Entwertung behalten dürfte nicht legal sein.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 17. Oktober 2022 um 09:42:15 Uhr:


Ich schmeiß mich weg! Ich muss ja auch umtauschen. Habe einen DDR-Führerschein aus dem Jahr 1980 - und sehe jetzt erstmals: ich darf damit sogar Motorrad und schwere Laster von mehr als 12 Tonnen und mehr als 3 Achsen fahren. Stolz wie Gockel werde ich höllisch aufpassen, dass ich diese Codes bestätigt erhalte (auch wenn ich nie i Leben je ein schweres Motorrad noch Laster fahren werde :-)

Kommt darauf an wie alt du jetzt bist. Ab 50 verfallen alte Klasse 2 und teilweise Klasse 3.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 17. Oktober 2022 um 12:41:25 Uhr:



Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 17. Oktober 2022 um 09:42:15 Uhr:


Ich schmeiß mich weg! Ich muss ja auch umtauschen. Habe einen DDR-Führerschein aus dem Jahr 1980 - und sehe jetzt erstmals: ich darf damit sogar Motorrad und schwere Laster von mehr als 12 Tonnen und mehr als 3 Achsen fahren. Stolz wie Gockel werde ich höllisch aufpassen, dass ich diese Codes bestätigt erhalte (auch wenn ich nie i Leben je ein schweres Motorrad noch Laster fahren werde :-)

Kommt darauf an wie alt du jetzt bist. Ab 50 verfallen alte Klasse 2 und teilweise Klasse 3 wenn sie nicht ab 50 Jahren alle 5 Jahre verlängert wurden.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 17. Oktober 2022 um 12:41:25 Uhr:


Kommt darauf an wie alt du jetzt bist. Ab 50 verfallen alte Klasse 2 und teilweise Klasse 3.

Bei Umschreibung eines rosa Führerscheins, respektive einer Kl.-3-Fahrerlaubnis - in meinem Fall erteilt im Juno 1991 - kennt die Fahrerlaubnisklasse C1/C1E kein Ablaufdatum; - auch nicht mit Vollendung des 50. Lebensjahres (

siehe mein aktueller FS

).

natürlich verfällt C1 C1E auch wenn es in der Umschreibung des Führerscheins nicht steht. Da darf man sich nicht täuschen lassen.

Zitat:

@Rigero schrieb am 17. Oktober 2022 um 13:59:52 Uhr:



Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 17. Oktober 2022 um 12:41:25 Uhr:


Kommt darauf an wie alt du jetzt bist. Ab 50 verfallen alte Klasse 2 und teilweise Klasse 3.

Bei Umschreibung eines rosa Führerscheins, respektive einer Kl.-3-Fahrerlaubnis - in meinem Fall erteilt im Juno 1991 - kennt die Fahrerlaubnisklasse C1/C1E kein Ablaufdatum; - auch nicht mit Vollendung des 50. Lebensjahres (siehe mein aktueller FS).

Das muss ja auch nicht drin stehen, weil das schon gesetzlich so vorgegeben ist. Mit 50 läuft er ab.

Ich finde dazu aber immer nur 2. Jahreszahlen.

Führerschein nach 2013 gemacht, gilt C1 nur 5 Jahre. Führerschein zwischen 1999 und 2013 gemacht, verfällt er ab dem 50. Lebensjahr.

Heißt für mich, wenn der Schein vor 1999 gemacht wurde ist er nicht befristet, außer die Regel das bis Jahr X alle Scheine ablaufen, aber das beinhaltet (bisher) ja keine ärztliche Prüfung.

Es spielt keine Rolle wann die Führerscheine gemacht wurden, sie laufen alle ab 50 Jahre ohne erneute ärtzliche Untersuchung ab.

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