Führerscheinumtausch - Alte Klasse 1 und 2 => neue Klassen?
Hallo Forum
Ich habe am 01.02.1982 die Fahrerlaubnisklassen 1 und 3 (Motorrad, PKW) und am 01.02.1985 die Fahrerlaubnisklasse 2 in meinen alten grauen Führerschein eintragen lassen.
Meine Klasse 2 habe ich nach der Vollendung des 50. Lebensjahres nicht verlängert.
Jetzt muss ich bis zum 19.01.2023 meinen alten Führerschein gegen den neuen Führerschein umtauschen.
Da ich meine Klasse 2 nicht "verlängert" habe, wird beim Umtausch der Führerscheine vermutlich nur die Klasse 3 (und natürlich 1) zugrunde gelegt, oder?
Auf was muss ich achten, dass ich möglichst wenige "Führerscheinklassen" verliere? Welche Schlüsselzahlen sollten dann eingetragen werden?
Vielen Dank für eure Mühen.
Viele Grüße
der Michael Mark
P.S. Ich habe die vorhandenen 4 Threads zu diesem Thema gelesen, bin mir aber nicht sich, ob wirklich nur noch die alte Führerscheinklasse 3 zugrunde gelegt wird...
67 Antworten
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 17. Oktober 2022 um 15:09:53 Uhr:
Es spielt keine Rolle wann die Führerscheine gemacht wurden, sie laufen alle ab 50 Jahre ohne erneute ärtzliche Untersuchung ab.
Wo steht das denn?
https://www.bmdv.bund.de/.../besitzstand-und-uebergangsregelungen.html
Ich denke das entsprechende Bundesamt wird es wissen. Die Schreiben
Soweit Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 keine Fahrzeugkombinationen führen wollen, die nach neuem Recht in die Klasse CE fallen, brauchen sie sich keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einem Umtausch ihrer Fahrerlaubnis erhalten sie neben den Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung.
und selbst wenn man dem zuständigen Ministerium nicht vertrauen sollte, kann man auch direkt im "Gesetz" nachlesen:
§76 Satz 1 Nr. 9:
"Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder einer ihr entsprechenden Fahrerlaubnis, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden ist, brauchen sich, soweit sie keine in Klasse CE fallenden Fahrzeugkombinationen führen, keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einer Umstellung ihrer Fahrerlaubnis werden die Klassen C1 und C1E nicht befristet"
oder ein Umtausch wird nicht durchgeführt, dann gibt,s keine Probleme.
Tom
Den Beitrag verstehe ich nicht.
Auf welche Art von Problemen bezieht er sich?
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Am Besten gar nicht drauf reagieren. 😉
Also ich habe den 3er in den 80er Jahren gemacht und mein C1/C1E lief an meinem 50. Geburtstag ab. Dieses Datum war in der zweiten Spalte eingetragen.
Gibt es denn hier Fahrer, die über 50 sind und den C1E haben? Also kein Ablaufdatum auf der Plastikkarte in der zweiten Spalte auf der Rückseite.
Moin,
nächstes Jahr 50 aber FS Klasse 3 1991 erworben und deshalb kein Ablauf Datum bei C1/C1E.
Gruß
Andre
Ich bestätige ebenfalls, nunmehr 51 Jahre alt und ehemals Klasse-3-Inhaber, dass C1 / C1E bei mir unbefristet eingetragen sind.
Ich bin zwar noch keine 50 Jahre alt, aber mein Kartenführerschein ist auch so wie er sein soll:
Die aus der 1992 erworbenen Klasse 3 resultierenden Einträge sind unbefristet, und die aus der 1998 {damals noch unbefristet erteilten...) Klasse 2 stammenden Klassen C und CE wurden zu meinem 50. befristet eingetragen, als ich 2007 auf die Klasse A erweitert habe (die natürlich auch unbefristet ist).
Auch ohne Eintrag im Führerschein (Befristung) laufen diese Klassen mit 50 ohne Weiterverlängerung ab. Das war halt zum Zeitpunkt der Umschreibung eben noch nicht befristet.
genaueres siehe hier . kommt auf das Ausstellungsdatum des Führerscheins an
https://www.verkehrsrundschau.de/.../...nd-c1e-fuehrerscheinen-2989891
Ihr seid alle auch in den östlichen Bundesländern und habt auch DDR-Führerschein gemacht?
Ich hab nur gelsen, dass es wohl nach wie vor unterschiedlich für OST/WEST-Anerkennung/Umschreibung gehandhabt wird.
In meinem rosa Papier stehen keine Codes (Zwangsumtausch in 1992 DDR--->BRD) und auch nirgedwo ein Ablaufdatum/Zwischendatum. Und wie gesagt - damals bekamen wir gar nicht mit, dass hier Ansprüche gestrichen wurden. Ich werde also auf den ersten (grauen) Lappen pochen. Sie verlangen den ja jetzt beim erneuten Umtausch sicher nicht grundlos.
(Ich hab nicht vor, mega LKWs je zu lenken ... aber ... nur mal rein paranoid hypothetisch: mal macht eine Busreise und der Fahrer kippt um --- den Lenker temporär übernehmen darf ma ohne Erlaubnis nicht sondern macht sogar auch noch strafbar ... okay, Personenbeförderung ist wohl generell verboten, aber DAS wär mir in dem Moment eh sch...egal!)
Die Klassen C1 und C1E?
Obwohl das Gegenteil in der Rechtsgrundlage steht?
Jetzt wird es aber absurd.
Zitat:
@hk_do schrieb am 18. Oktober 2022 um 10:44:35 Uhr:
Die Klassen C1 und C1E?Obwohl das Gegenteil in der Rechtsgrundlage steht?
Jetzt wird es aber absurd.
Leider ist es so. Je nach Ausstellungsdatum des Führerscheins alle 5 Jahre Erneuerung oder mit Ablauf des 50 Lebensjahres mit ärztlichem Gutachten notwendig. Ansonsten Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 18. Okt. 2022 um 10:39:28 Uhr:
Das war halt zum Zeitpunkt der Umschreibung eben noch nicht befristet.
Mein Führerschein wurde erst vor 3 Wochen ausgestellt. Keine Befristung für C1E, das wurde mir auch von der Mitarbeiterin bestätigt. Über 50 bin ich auch schon.
Nochmals zum Mitschreiben
https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...
Lkw-Führerschein: Verlängerung und Frist im Gesetz
Wie bereits erwähnt, benennt die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) einige Paragraphen zur Führerscheinverlängerung für Lkw- und auch Bus-Fahrer. Dort heißt es zum Beispiel in Paragraph 23 zur Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen:
Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird unbefristet erteilt. Die Fahrerlaubnis der übrigen Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt:
Klassen C1, C1E: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Bewerbers für fünf Jahre,
Klassen C, CE: für fünf Jahre,
Klassen D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre.
(Quelle: § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 FeV)
Die Führerscheinverlängerung soll prüfen, ob Lkw-Fahrer für das Führen der großen Fahrzeuge geeignet sind
Die Führerscheinverlängerung soll prüfen, ob Lkw-Fahrer für das Führen der großen Fahrzeuge geeignet sind
Das bedeutet also, dass alle Besitzer der C1- und C1E-Klasse spätestens mit Vollendung des 50. Lebensjahres (also dem 50. Geburtstag) den Lkw-Führerschein verlängern müssen. Die Klassen C und CE sind nicht auf ein bestimmtes Alter begrenzt. Ferner müssen sie Sie alle fünf Jahre verlängern, während wiederum die Klassen C1 und C1E erst nach dem 50. Geburtstag für jeweils fünf Jahre verlängert werden müssen.