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Fahrerlaubnis mit neuen Einträgen nach Neubeantragung?

Themenstarteram 19. April 2021 um 6:54

Halli hallo,

ich habe mal eine Frage.

Und zwar kannte ich mal jemanden der sein Führerschein abgeben musste wegen diverser vergehen, als er ihn neu beantragt hat, hatte er auf einmal die Klasse a eingetragen, obwohl er noch nie in seinem Leben auch nur einmal motorrad gefahren ist.

Ist diese Fahrerlaubnis trotzdem gültig? Und was ist, wenn in den Unterlagen beim Amt was anderes steht?

Oder weiß einer wo ich mich diesbezüglich informieren kann?

Liebe Grüße

Elli

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35 Antworten

An und für sich ist erstmal egal, was auf dem Führerschein steht... wenn die entsprechende Fahrerlaubnis nicht vorhanden ist, dann darf man die Fahrzeuge der Falscheintragung nicht fahren.

Das Kärtchen ist nur der Anscheinsbeweis, man hätte eine bestimmte Fahrerlaubnis... ob die auch hinterlegt ist wird im Falle des Falles geprüft und dann kann aus einem "zu schnell unterwegs" ganz schell ein "Fahren ohne Fahrerlaubnis" werden... selbst dann, wenn die betreffende Klasse auf dem Führerschein stand.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 25. April 2021 um 14:37:42 Uhr:

Zitat:

@Rigero schrieb am 20. April 2021 um 10:53:07 Uhr:

 

Erst seit Januar 2013 gelten Trikes (dreirädrige Fahrzeuge) als KRAD (Motorräder). Zuvor wurden diese der Kategorie PKW zugeordnet.

Daher erfolgt bei Umschreibung eben genannter Eintrag in den Zeilen zu A1 und A des neuen Führerscheins.

Trikes gelten und galten als Trikes, nichts anderes. Sie werden in einer bestimmten Fahrzeugklasse geführt, und zwar eurpoaweit in der Klasse L5e (3-rädr. Kfz mit bbH > 45 km/h). Motorräder (Kräder) fallen und fielen seit jeher in eine andere Fahrzeugklasse, PKW ebenso. Trikes waren zu keiner Zeit der Klasse der PKW zugeordnet, da seit mindestens 50 Jahren in der EU und deren Vorgängern ein PKW per Definition "mindestens 4 Räder" hat.

Das ist schlicht falsch.

National waren Trikes schon immer PKW oder LKW.

(Merkblatt für die Begutachtung von Dreirad-Kfz. BMV/StV 13/36.15.70, VkBl S 747)

Das hatte auch den Nebeneffekt, dass die Fahrzeuge keine AU brauchten, weil 3-rädrig.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 25. April 2021 um 18:12:08 Uhr:

 

National waren Trikes schon immer PKW oder LKW.

(Merkblatt für die Begutachtung von Dreirad-Kfz. BMV/StV 13/36.15.70, VkBl S 747)

Das hatte auch den Nebeneffekt, dass die Fahrzeuge keine AU brauchten, weil 3-rädrig.

Du hattest noch kein Trike, oder? Dein komisches Merkblatt ist überholt.

Nochmal für alle, die langsamer denken:

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Höchstgeschwindigkeit >45 km/h fallen in die Fahrzeugklasse L5e.

PKW (mindestens 4-rädrige Kfz zur Personenbeförderung) und Wohnmobile fallen in M1.

LKW fallen in N1/N2/N3 je nach zGM.

Motorräder fallen in Klasse L3 oder L4 (ohne / mit Beiwagen)

Und natürlich müssen Trikes zur AU. Es gelten allerdings andere Abgasklassen. Mit meinem Can-Am Spyder von 2012 wurde ich in Euro 2 eingestuft. Auch die Zulassungs- und Ausrüstungsvorschriften sind im Detail anders. Man ist da in einer Zwischenwelt zwischen PKW und Motorrad. D.h. Integralbremse mit Pedal ist vorgeschrieben wie im PKW. Nebelschlussleuchte und vorderes Kennzeichen sind nicht vorgeschrieben, wie beim Mopped. [Die Kennzeichenfrage wurde erst 2015 neu geregelt, davor war ein vorderes Pflicht]. Es ist symmetrisches Abblendlicht erlaubt, was bei sonst keiner Fahrzeugklasse gilt.

Die o.g. Fahrzeugklassen sind ein Auszug aus den seit Jahrzehnten gültigen Einstufungen innerhalb der EG/EU. Dein Merkblatt ist aus Zeiten lange davor.

Edit: bei der Fahrzeugklasse N2 (LKW bis 12 t zGM) ist es besonders seltsam, dass man für diese Fahrzeuge entweder Führerschein-Klasse C1 oder C benötigt, denn die Grenze zwischen C1 und C liegt bei 7,5 t.

Ebenfalls seltsam: Wenn man ein 3,5t Womo auflastet - bei mir auf 4,25t - fällt es zwar weiterhin in Klasse M1, aber Führerschein Klasse B genügt dann nicht mehr.

FS-Klasse und Fz.-Klasse sind zwei Paar Schuhe.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 25. April 2021 um 21:36:52 Uhr:

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsmittel/trike/

So richtig aktuell ist der Text auch nicht. Der ADAC schreibt "Rechtlich werden Trikes als Fahrzeuge mit einer einspurigen Achse vorne und einer mehrspurigen Achse hinten definiert, wobei...."

Korrekt sieht es so aus:

"Dreirädriges Kraftfahrzeug mit drei symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren, 15 kW bei Elektroantrieb, Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h "

Es spielt also keine Rolle, ob das einzelne Rad vorne oder hinten ist.

Liebe Elli,

die Fahrerlaubnis ist meines Erachtens nicht gültig... Die tatsächliche Fahrerlaubnis wurde ja nie mit einer Prüfung erlangt. Das würde ich einfach melden und einen neuen Führerschein beantragen.

Liebe Grüße

@motorfreak99:

bei Erwerb der FE-Klasse "B" vor dem 19.01.2013, besitzt der Eintrag in den Zeilen "A1" und "A" in Verbindung mit der entsprechenden Beschränkung auf dreirädrige Fahrzeuge (ggf. mit max. 750 kg Anhänger) Gültigkeit.

 

Ich habe Alt-Klasse "3" am 05.06.1991 erworben. Und mein aktueller Kartenführerschein somit jeweils einen Eintrag in den Zeilen "A1" und "A". Doch geht das Verbot, einspurige Krafträder zu lenken, aus den Schlüsselzahlen 79.03/79.04 hervor.

Führe ich mit abgebildetem Führerschein Motorrad, wäre's schlichtweg Fahren ohne Fahrerlaubnis.

IMG_2021-04-26_15-53-20.jpeg

Ich habe 2001 meinen alten Führerschein Klasse 3 von 1970 umschreiben lassen und habe dabei auch die Klasse A1 (125 qcm Motorrad) erhalten.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 26. April 2021 um 17:44:22 Uhr:

Ich habe 2001 meinen alten Führerschein Klasse 3 von 1970 umschreiben lassen und habe dabei auch die Klasse A1 (125 qcm Motorrad) erhalten.

Das ist nochmal ein ganz anderes Thema, das kommt daher, daß die FE vor 1980 erworben wurde, und daher A1 enthalten ist.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 26. Apr. 2021 um 09:5:17 Uhr:

Du hattest noch kein Trike, oder? Dein komisches Merkblatt ist überholt.

Du hast einfach keine Ahnung.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 25. Apr. 2021 um 14:37:42 Uhr:

rikes waren zu keiner Zeit der Klasse der PKW zugeordnet, da seit mindestens 50 Jahren in der EU und deren Vorgängern ein PKW per Definition "mindestens 4 Räder" hat.

Das bleibt halt einfach falsch.

 

Das ist nicht mein komisches Merkblatt, sondern wurde natürlich erstellt, als es noch keine EU Fahrzeugklassen gab.

 

Und bis zu diesem Tag waren das alles PKW.

Und da nur PKW mit 4 Rädern zur AU mussten, brauchten die Trike nicht.

 

Die Erfindung, dass ein PKW 4 Räder haben muss, hast du getan. Oder nach dir die EU. Denn ein M1 hat mind. 4 Räder. Und die EU kennt keinen PKW.

 

Lies dich mal in die StVZO und FZV ein, dann weißt du worum es geht.

Am besten noch im Kirschbaum. Du wirst nicht wissen was auf/in dem wächst ;)

War klar, daß du den Unsinn nicht so stehen lassen konntest @MZ-ES-Freak

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 26. April 2021 um 18:49:28 Uhr:

 

Das bleibt halt einfach falsch.

Das ist nicht mein komisches Merkblatt, sondern wurde natürlich erstellt, als es noch keine EU Fahrzeugklassen gab.

Und bis zu diesem Tag waren das alles PKW.

Und da nur PKW mit 4 Rädern zur AU mussten, brauchten die Trike nicht.

Die Erfindung, dass ein PKW 4 Räder haben muss, hast du getan. Oder nach dir die EU. Denn ein M1 hat mind. 4 Räder. Und die EU kennt keinen PKW.

Lies dich mal in die StVZO und FZV ein, dann weißt du worum es geht.

Am besten noch im Kirschbaum. Du wirst nicht wissen was auf/in dem wächst ;)

Es wäre halt gut, wenn du die Obstbäume den Gärtnern überließest und dich mit geltendem Recht auseinandersetzt. Setzt halt neben Lesekompetenz auch Verstehen voraus, da scheinst du noch etwas Probleme zu haben. PKW alias Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung müssen seit Jahrzehnten auf der Grundlager diverser EU/EG/EWG-Verordnungen mindestens vier Räder haben. Falls es dich nicht überfordert, schau halt in in die 70/156/EWG und erst recht in deren Nachfolge-Regelwerke. Trikes sind ....Dreirädrige Fahrzeuge. ich nehme wohlwollend an, dass dich diese Zahl (3, drei) nicht zusätzlich überfordert, falls doch, frag deine Mutti.

Ich war mit meinem Trike mehrmals bei der AU. Weil ich das zu tun hatte. Du hast hingegen wohl noch keins aus der Nähe gesehen, schwafelst aber rum.

Hallo,

hier steht ja einiges zu Trikes => KLICK.

Hängt wohl davon ab, wann man den Führerschein erhalten hat.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 26. Apr. 2021 um 19:44:35 Uhr:

Es wäre halt gut, wenn du die Obstbäume den Gärtnern überließest und dich mit geltendem Recht auseinandersetzt. Setzt halt neben Lesekompetenz auch Verstehen voraus, da scheinst du noch etwas Probleme zu haben.

Keine Ahnung, weshalb du dich da in was verrennst.

Das mit dem Obst zeigt mir endgültig, dass du nicht weißt worum es geht.

 

Achso weil ich so viel Rum schwafele, ich habe kein Trike. Aber vielleicht warst Du schon Mal bei mir?

 

Ich belasse das jetzt mal bei deiner Meinung.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 26. April 2021 um 19:49:13 Uhr:

 

Achso weil ich so viel Rum schwafele, ich habe kein Trike.

DAS ist sicher Teil des Problems. Der veraltete Kenntnisstand ist der andere Teil. An den seit langem geltenden Fahrzeugklassen gibt es doch nichts zu rütteln, oder bestreitest du die Existenz der von mir genannten Fahrzeugklassen? Das wäre dann wirklich der Beweis, dass DU dich verrennst. ICH gebe nur den geltenden Stand des Rechts weiter.

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