Führerscheinklasse B -> Anhänger??
Moin,
hab den normalen Klasse B Führerschein, gemacht im Jahr 2001. Darf ich damit Anhänger fahren?? Wenn ja, was für einen???
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Gelderland
Zweiachsig, wenn es eine Tandem-Achse ist (z.B. eine Doppelachse bei Wohnwagen)
Ein Anhänger mit Tandemachse gilt als einachsig. Damit ein Anhänger als zweiachsig gilt, muß zwischen den Achsen ein Mindestabstand von 1 m bestehen.
116 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
- zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher als zulässige Anhängelast des ZugfahrzeugsZitat:
Original geschrieben von Koyota
Eine ganze Hand voll????Wäre mir neu - hast Du dafür etwas zum nachlesen? Ich kenne es so, daß der Anhänger nicht mehr wiegen darf, als die Anhängelast, seine zGm ist davon unabhängig
- beim zulässigen Gesamtgewicht ist jedoch die Stützlast in Anrechnung zu bringen
Ist sie aber beim neuen auch - schau mal hier in die Themen
- auch bei durchgängiger Bremse nicht mehr als das 1,5 fache des zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs, auch wenn die zulässige Anhängelast höher ist
Was ist dabitte anders als bei BE/CE?
- Gesamtzug maximal 3achsig
Kann mit BE auch 4achsig sein - sehe aber das Problem dabei nicht
- Tandemachse (Achsabstand nicht mehr als 1 Meter) gilt als eine Achse
gilt immer noch zu beachten - auch nichts anderes für B/BE
- bei Tandemachse gilt eine maximal Fahrbahnbelastung von 11 Tonnen, hier kollidiert das uU. mit dem 1,5fachen des zGG Zugfahrzeug.
Über 7,5t ist FS2 bzw. CE, da haben wir aber schon seit der Zeit des römischen Imperiums zwei Achsen beim Anhänger - sorry
Die meisten Grenzen finden sich zwar deutlich oberhalb eines "normalen Gespannfahrers" mit Wohnwagen oder Boot, aber selbst das verbleibend zu beachtende mit der Anrechnung der Stützlast ist nun nicht "einfach".
wie gesagt, mit Stützlast ist es immer noch nicht anders - da hatte es hier schon entsprechende Diskussionen!
Heute gibt es zwei Regeln rein aus Zahlenwerte der Zulassungspapiere zu überprüfen.
- zGG Anhänger nicht höher als das Leergewicht Zugfahrzeug
- zGG Anhänger plus zGG Zugfahrzeug nicht mehr als 3,5 Tonnen
Was ist daran kompliziert?
Keine Einschränkung der Bauart des Anhängers, keine notwendige Berücksichtigung von Deichsellasten.Früher gab es aber auch nur 1Achser im unteren Ladungssegment. Selbst heute findest Du da kaum ein Angebot. Dazu kommt noch, daß ich zumindest bisher bei keiner! Fahrschule einen 2achsigen Anhänger habe stehen sehen zum üben. Und DAS heißt, daß Deine Ausbildung ja für einachser ganz nett ist, leider aber völlig auf die Nase fällt, sobald Du einen2Achser anhängst.
Stützlasten sind - leider - immer noch zu beachten, da hat sich immer noch nichts geändert (oder verbessert)
Bei ganz harter Auslegung noch diese Regel mit den 750 kg und dann ohne Beachtung der 3,5 Tonnen, dies halte ich aber auch nur für einen eher seltenen Einzelfall, was dann aber nun auch kein Hochschulstudium notwendig macht.
Heute ist es vielleicht ärgerlich, dass man nicht so ohne weitere alles was so rumsteht anhängen kann, sondern eine Zusatzprüfung mit Ausbildung und den zugehörigen Kosten benötigt, aber das hat nichts mit "kompliziert" oder "Grenzen nicht überprüfbar" zu tun.
Sorry Roadwin, aber Deine Ausführung überzeugt nicht, da ist genausoviel(oder wenig) zu beachten wie mit dem 3erSchein. Im Gegenteil, ich mußte vorher auch beachten, was ich anhängen darf (sprich zul. Anhängelast des Fahrzeuges) und was mein Anhänger gewogen hat. Nur durfte ich da einen 2 Tonnenanhänger hinter mein Auto hängen, wenn er mit Ladung nicht mehr gewogen hat, als das Auto ziehen durfte - mach das mal heute.
Zitat:
Original geschrieben von Koyota
...
Wie ich geschrieben habe, wenn man Dinge mit einbezieht, die da nichts zu suchen haben, dann wird es kompliziert.
Hi,
gilt alles, was ihr gesagt habt für die Klasse B? Oder meinten einige von euch vielleicht BE? Ich habe diese 17Jahre-Version von B. Kann ich damit dann auch alle Anhänger nach den oben genannten Regeln fahren? Mit Begleitung natürlich^^.
Gruß,
Aethlwulf
...
Gott sei dank hab ich einen LKW-Schein und darf alles fahren außer KOM 🙂 Wenn man sich das hier alles so durchliest wird man ja weich in der Birne. Lauter sinnfreie Regelungen, typisch Deutschland eben. Bei uns in der Fahrschule hieß es übrigens: "Mit E alle Anhänger, soweit Zugfahrzeug und Anhänger zusammenpassen (vgl. Anhängelast, zgM, Aufliegelast, Anhänger gebremst/ungebremst etc.) - ohne E nur Anhänger bis 750kg und wenn die Zugmaschine nen 15t LKW ist."
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Nein.
Und das war auch keine Antwort auf Frage 1.
Gegenfrage:
Was hast du in der Fahrschule gelernt?
Fahrschule ist schon ein 3/4 Jahr her und mit den ganzen Gewichten hatte ich es sowieso nicht so damals. Deswegen frage ich ja hier, ob ich bestimmte Anhänger mit diesem einfachen Schein ziehen kann.
Zitat:
Original geschrieben von Aethlwulf
Hi,
gilt alles, was ihr gesagt habt für die Klasse B? Oder meinten einige von euch vielleicht BE? Ich habe diese 17Jahre-Version von B. Kann ich damit dann auch alle Anhänger nach den oben genannten Regeln fahren? Mit Begleitung natürlich^^.
Das begleitende Fahren ab 17, auch als BF17 bezeichnet, ist eine "stinknormale" Klasse B Fahrerlaubnis, deren einzige Auflage bzw. Einschränkung der notwendige Begleiter ist.
Es gibt keine weiteren Einschränkungen, es dürfen die gleichen Anhänger gefahren werden, wie ohne den Zusatz "F17" gefahren werden dürfen.
Es kann auch in dieser Zeit die zugehörige Erweiterungs-Klasse "E" abgelegt werden, um dann einen "BEF17" zu erhalten.
Ich hab damals auf nem Touran mit nem Anhänger mit Tandem Achse BE gelernt.
Andere Frage, Zugfahrzeug darf 1,4 Tonnen gebremst ziehen, Anhänger darf 2 Tonnen wiegen: Darf ich den mit BE fahren oder nicht?
Und es war nicht mein Pferdi auf dem Anhänger ...
Darfst Du - mit BE hast Du fahrerlaubnisseitig praktisch keine Probleme, solange der Zugwagen unter B fällt.
Der Anhänger darf halt im konkreten Fall nicht mehr als 1,4 Tonnen auf die Waage bringen.
Das hat mit der Frage des TE aber nicht mehr wirklich was zu tun....
Zitat:
Original geschrieben von Derrick23
Ich hab damals auf nem Touran mit nem Anhänger mit Tandem Achse BE gelernt.Andere Frage, Zugfahrzeug darf 1,4 Tonnen gebremst ziehen, Anhänger darf 2 Tonnen wiegen: Darf ich den mit BE fahren oder nicht?
Und es war nicht mein Pferdi auf dem Anhänger ...
Ist ganz einfach zu merken: Mit einem B Führerschein darf das komplette Gespann (Fahrzeug + Anhänger) nicht mehr als 3,5t wiegen. Der Anhänger selbst darf inkl. Beladung nicht mehr als 750kg wiegen (schwierig, da die meisten Anhänger schon um die 200kg wiegen)!
Ausserdem darf bei "Zwillingsachsen" der Achsabstand nicht größer als 1m sein, da sie sonst als 2 Achsen gezählt werden.
Alles andere was in diese Regel nicht passt ist BE! Dennoch darf bei BE das Gespann nicht mehr als 3,5t wiegen ... sonst benötigst du C1 bzw C1E
Also macht sich ein T5 Transporter als Zugfahrzeug eher schlecht, da die meist schon um die 2t wiegen!
Zitat:
Original geschrieben von Cottbusa
Ist ganz einfach zu merken: Mit einem B Führerschein darf das komplette Gespann (Fahrzeug + Anhänger) nicht mehr als 3,5t wiegen. Der Anhänger selbst darf inkl. Beladung nicht mehr als 750kg wiegen (schwierig, da die meisten Anhänger schon um die 200kg wiegen)!
Fast richtig, wenn wir jetzt 2013 hätten und die neue führerscheinrichtline ihre gültigkeit hätte, hättest du auch recht, zur zeit ist das was du da schreibst aber FALSCH, gefährlich falsch.
Selbst bei einem gespann was unter 3500kg im gesammtgewicht liegt braucht man BE, wenn man weiß wie man rechen muss.
Nehmen wir mal meinen aktuellen golf 6 der hat ein leergewicht von 1300kg und ein zulässiges gesammtgewicht von 1840kg.
Hänge ich an den wagen einen anhänger mit einem zulässigen gesammtgewicht von mehr als 1300kg liege ich zum einen noch unter 3500kg im zuggesammtgewicht brauche aber schon die BE weil das zulässige gesammtgewicht des anhänger NICHT größer als die leermasse des zugfahrzeuges sein darf.
Zitat:
Original geschrieben von Cottbusa
Dennoch darf bei BE das Gespann nicht mehr als 3,5t wiegen ... sonst benötigst du C1 bzw C1E
Also macht sich ein T5 Transporter als Zugfahrzeug eher schlecht, da die meist schon um die 2t wiegen!
Woher nimmst du diese weißheit.
Der führerschein der klasse BE geht bis 7 tonnen zuggesammtgewicht, dabei darf das zugfahrzeug nicht mehr wie 3500kg gesammtgewicht haben und auch der anhänger darf nicht mehr wie 3500kg gesammtgewicht haben.
Ein T5 transporter darf zu 100% genutzt werden um ein anhänger in der klasse BE zu ziehen, selbst wenn der transporter als LKW zugelassen darf mit der klasse B bzw. BE gefahren werden wenn er im gesammtgewicht auch im anhänger betrieb unter 3500kg bleibt.
Gruss
Maik
@Maik380
Zuerst mal bitte ich vor allem die Kollegen Fahrlehrer um mehr Genauigkeit, Du musst Dich schon entscheiden, ob Du von Gesamtgewichten oder Gesamtmassen sprichst, es ist leider nicht dasselbe.
Zum Zweiten würde ich mal dreist behaupten, daß auch der Führerscheininhaber "B" einen Zug mit einer Zuggesamtmasse von 4.250kg fahren darf, nämlich das Zugfahrzeug mit 3,5t zGG + den Anhänger mit 0,75t zGG.
Zum Dritten wüsste ich gern, wie Du beim BE-Schein auf eine maximale Zuggesamtmasse von 7,0t kommst, das hat sich mir noch nicht erschlossen. Vielleicht kannst Du hier ja mal aufklären.
Grüsse der Gardiner
Alle:
Es sollten sich zu B und BE nur Leute äußern die sich wirklich auskennen. Das kann Fahren ohne Fahrerlaubnis bedeuten!
7 Tonnen:
vermutlich wegen § 41 StVZO.
Anhänger mit Auflaufbremsen maximal 3,5t wenn keine Begrenzung auf 25 oder 40 km/h. 😉
Aber es gibt ja noch die Minisattelzüge! Einfach mal googeln. DAmit gehts locker über 7 Tonnen.
Zitat:
Ausserdem darf bei "Zwillingsachsen" der Achsabstand nicht größer als 1m sein, da sie sonst als 2 Achsen gezählt werden.
Zwillingsachsen sind für B und BE nicht interessant.
Keine Achsbeschränkung.
Die Zwillingsachse ja/nein ist nur für 3er Führerscheine wichtig. Die haben die Achsbeschränkung drin solange sie nicht umgeschrieben sind.
Es gibt Drehschemelanhänger (bitte acuh wieder googeln) für BE.
@Maik:
hartz4fahrer hats im anderen Thema auf der 1. Seite sogar noch gefährlicher hingebracht. Mit Anleitung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis. Stört aber außer mir fast keinen. 🙄
Beim BE ist es schnurz was der Anhänger wiegt oder wieviele Achsen er hat,einzige Einschränkungen sind die max 3,5t zulässige Gesammtmasse des Fahrzeugs und die eingetragene Anhängelast. Nur beim B wird es etwas komplizierter.😁
Was übrigens unter Anderem der EU zu verdanken haben, da hat man die Klassen vereinheitlicht und den Fehler gemacht das jedes Land seine eigenen Ausnahmen zulässt was die Sache verkompliziert.