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Führerscheinklasse B -> Anhänger??

Moin,

hab den normalen Klasse B Führerschein, gemacht im Jahr 2001. Darf ich damit Anhänger fahren?? Wenn ja, was für einen???

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Gelderland


Zweiachsig, wenn es eine Tandem-Achse ist (z.B. eine Doppelachse bei Wohnwagen)

Ein Anhänger mit Tandemachse gilt als einachsig. Damit ein Anhänger als zweiachsig gilt, muß zwischen den Achsen ein Mindestabstand von 1 m bestehen.

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Mit Deinem Führerschein darfst Du:

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

...fahren

noch Fragen?

Also darf ich einen Passat mit einem kleinen ein-achsigen Anhänger fahren??

Was man bei Google so erfährt, wenn man einfach mal "Klasse B Anhänger" eintippt... 😉

Führerschein Klasse B: Personenkraftwagen

Der Autoführerschein umfasst Kraftwagen nur noch bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (statt 7,5 t in der alten Klasse 3), und die Anhängelast ist eingeschränkt worden. Ansonsten muss man diese Fahrerlaubnis wohl nicht groß anpreisen: Da weiß man, was man hat. Es gibt sie auch in einer Automatik-Version.

Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.

Auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
--oder--
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht übersteigen.
Befristung: Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist unbefristet gültig.
Einschluss: Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein.
Sonstiges: Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.

Edit:
Menno, immer bin ich zu langsam hier...

Zitat:

Original geschrieben von 400.000km


Richtig

Na dann ist ja alles wunderbar.

Danke

Heisst also auch das ich mit einem 1,8t Fahrzeug, einen 2-Achsigen Anhänger mit einem zweiten Fahrzeug auf dem Anhänger drauf ziehen darf? Oder habe ich etwas falsch verstanden?
Zugfahrzeug = 1800kg
Anhänger = 540kg
Fahrzeug auf dem Anhänger = 1100kg
Gesamt = 3440kg.
Also dürfte ich dann diese Kombination fahren da es Gesamt unter 3,5t ist!?

Gruß
Ercan

Um´s Chaos mal perfekt zu machen mal noch ne Frage von mir zu dem Thema.

Also eigentlich war ich auch der Meinung, man dürfe mit B(BE) bzw. dem "alten" 3er-Schein nur 1achsige Anhänger ziehen.
Nun meinte aber die Tage ein Bekannter zu mir, dass man unter bestimmten Umständen wohl auch 2achsige Hänger bewegen dürfte (Ja, im Bereich der StVO.).

Weiß da einer von euch was genaueres?

Gruß
Crosskarotte

@C20NE-Cruiser:

Wie hoch ist das Leergewicht des Zugfahrzeuges?

@Crosskarotte:

Zweiachsig, wenn es eine Tandem-Achse ist (z.B. eine Doppelachse bei Wohnwagen)

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser


Heisst also auch das ich mit einem 1,8t Fahrzeug, einen 2-Achsigen Anhänger mit einem zweiten Fahrzeug auf dem Anhänger drauf ziehen darf? Oder habe ich etwas falsch verstanden?
Zugfahrzeug = 1800kg
Anhänger = 540kg
Fahrzeug auf dem Anhänger = 1100kg
Gesamt = 3440kg.
Also dürfte ich dann diese Kombination fahren da es Gesamt unter 3,5t ist!?

Gruß
Ercan

Kommt ganz darauf an wieviel das Zugfahrzeug Leer wiegt und wie hoch die zulässige Gesammtmasse des Anhängers ist.

Wiegt der Zugwagen volle 1,8 Tonnen Leer und hat aber noch 600kg zuladung geht es nicht, da du dann drüber bist.

Die zulässigen Gesammtmassen dürfen 3,5T nicht übersteigen...

ALso: Zugfahrzeug wieg Leer 1300kg, dann darfst du einen Anhänger mit zulässiger Gesammtmasse von 1300 Kg ziehen, solange die zulässige Gesamtmasse nicht über 3500Kg liegt. Verstanden?

Thema zwei Achsen: Meines wissens nach darf man mit B nur einachsige Hänger ziehen, sicher bin ich mir da aber nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Gelderland


Zweiachsig, wenn es eine Tandem-Achse ist (z.B. eine Doppelachse bei Wohnwagen)

Ein Anhänger mit Tandemachse gilt als einachsig. Damit ein Anhänger als zweiachsig gilt, muß zwischen den Achsen ein Mindestabstand von 1 m bestehen.

Es sollte nur ein Beispiel sein da ich in Zukunft eventuell einen Anhänger bräuchte und ein Auto zu transportieren.
Als Zugfahrzeug dachte ich an einen Kombi der oberen Mittelklasse der gut und gerne 1,8t LEER wiegen kann.
Also wenn ich es jetzt richtig verstanden habe:
Zugfahrzeug zulässiges Gesamtgewicht + Anhänger zulässiges Gesamtgewicht = max. 3,5t Gesamtgewicht. Vorausgesetzt Anhänger ist Gesamt nicht schwerer als Zugfahrzeug leer. Richtig?

Gruß
Ercan

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser


Heisst also auch das ich mit einem 1,8t Fahrzeug, einen 2-Achsigen Anhänger mit einem zweiten Fahrzeug auf dem Anhänger drauf ziehen darf? Oder habe ich etwas falsch verstanden?
Zugfahrzeug = 1800kg
Anhänger = 540kg
Fahrzeug auf dem Anhänger = 1100kg
Gesamt = 3440kg.
Also dürfte ich dann diese Kombination fahren da es Gesamt unter 3,5t ist!?

Gruß
Ercan

Genau so ist es.

Der gesammte "zug" wiegt ja weniger als 3,5to und der anhänger einschleißlich ladung ist auch nicht schwerer als das zugfahrzeug 😉, das ist aber gerade noch ein grenzfall.
Wenn mein 5er golf aber auf dem anhänger währe dürftest du dann z.B. mit deinem B schein den anhänger nicht mehr ziehen, weil dieser schei* golf gut 1300kg wiegt 😉.

Drahkke hat übrigens auch recht mit seiner aussage 😉.

Diese sache soll aber wegen der unbersichtlichkeit und rechnerei bald wieder gekippt werden, dann heißt es für die klasse B max 750kg und dann ist schluß.

Gruss
Maik

Zitat:

Original geschrieben von Maik380


Diese sache soll aber wegen der unbersichtlichkeit und rechnerei bald wieder gekippt werden, dann heißt es für die klasse B max 750kg und dann ist schluß.

Aha, heisst also mein Hobby fällt dann doch ins Wasser. Weisst Du ungefähr wann?

Gruß
Ercan

So genau konnte das noch keiner sagen, es soll aber irgend wann mal so kommen, vieleicht in 2 oder 3 jahren.

Gruss
Maik

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