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Führerscheinklasse B -> Anhänger??

Moin,

hab den normalen Klasse B Führerschein, gemacht im Jahr 2001. Darf ich damit Anhänger fahren?? Wenn ja, was für einen???

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Gelderland


Zweiachsig, wenn es eine Tandem-Achse ist (z.B. eine Doppelachse bei Wohnwagen)

Ein Anhänger mit Tandemachse gilt als einachsig. Damit ein Anhänger als zweiachsig gilt, muß zwischen den Achsen ein Mindestabstand von 1 m bestehen.

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Führerscheinklasse B -> Anhänger??

hallo nochmal, nur damit ich das jetzt richtig verstehe: ich darf mit meinem fs klasse B ein gespann fahren wo das zugfahrzeug zul gesgew. 1800kg hat und der hänger 1700kg?

mfG
JK

Führerscheinklasse B -> Anhänger??

Zitat:

Original geschrieben von JoelAK


hallo nochmal, nur damit ich das jetzt richtig verstehe: ich darf mit meinem fs klasse B ein gespann fahren wo das zugfahrzeug zul gesgew. 1800kg hat und der hänger 1700kg?

mfG
JK

Nein,denn dein Zugfahrzeug hat dann sicher ein Leergewicht von 1200KG und somit ist der Hänger schwerer!

Führerscheinklasse B -> Anhänger??

Irgendwie ist die ganze Sache doch pervers.

Allein schon, wenn ich mir das Beispiel von meiner Frau, mir und dem Tabbert Comtesse anschaue.
Da ich meinen FS Klasse 3 "schon" 1998 gemacht habe, durfte ich den Tabbert (zGM 1200kg) mit unserem Mazda 121 (Leermasse 815kg, AHL1190 kg) ziehen, sie (FS B von 2000) müßte ein schwereres Auto nehmen, wobei selbst mein ehemaliger Audi 100 5E (Leermasse 1170kg) zu "klein" wäre. Mit einem aktuellen Kompaktwagen wäre es aber wieder OK, ebenso mit dem Audi 200 5E(Leermasse 1260kg), obwohl dieser fast baugleich mit dem 100er war und nur über ein paar zusätzliche serienmäßige Extras verfügte.

Daß das alles etwas undurchsichtig ist, ist so ziemlich jedem hier klar und daß da eine verständliche Regelung her muß, wohl auch. Ob die Regelung bzgl. der Anzahl der Achsen durch Umschreibung meines 3ers in BE, C1E und CE weggefallen ist, weiß ich jetzt auch nicht. Einige sagen "Ja" und andere "Nein".

Führerscheinklasse B -> Anhänger??

Zitat:

Original geschrieben von JoelAK


wird das fahren mit großem gespann ohne BE denn in der realität genauso betraft wie das fahren eines pkws ohne klasse B?
[...]

Theoretisch ja. Das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis und wird nach § 21 StVG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Ebenso der Halter, der dies zuließ. Jeweils 6 Punkte in Flensburg kommen dazu, eventuell auchFahrverbot oder Entziehung der bestehenden Fahrerlaubnisse. Es ist halt eine Verkehrsstraftat.

Für das Fahren ohne Fahrerlaubnis gibt es die verschiedensten Konstellationen. Die beiden genannten Beispiele gehören dazu und das "Gängigste" ist das Fahren mit einem entdrosselten und/oder frisierten Kleinkratfrad wie Mofa oder 50er Roller.

Hab ma gehört, dass man 2 achser (also anhänger) nur mit BE fahren darf ... stimmt das?

Zitat:

Original geschrieben von Cottbusa


Hab ma gehört, dass man 2 achser (also anhänger) nur mit BE fahren darf ... stimmt das?

Nein das stimmt nicht, die achszahl des anhängers spielt keine rolle.

Gruss
Maik

Zitat:

Original geschrieben von Cottbusa


Hab ma gehört, dass man 2 achser (also anhänger) nur mit BE fahren darf ... stimmt das?

Kannste mit B und BE fahren. Nur mit der alten Klasse 3 darfste die nicht fahren. (also Außnahme halt die Tandemachsen)

Mfg

Aso würde das für mich heisen, wenn ich einen Golf 6 fahre der 1,3 Tonnen wiegt und ich b habe, darf ich einen Anhänger mit 1,3 Tonnen Höchstgesamtgewicht ziehen aber nicht einen Hänger der zb. ein Höchstgesamtgewicht von 1,6 Tonnen hat, der aber in wirklichkeit mit Beladung nur 1,3 Tonnen wiegt?? Das dürfte ich dann nur mit BE??
mfg robin

Zitat:

Original geschrieben von badboy1901


Aso würde das für mich heisen, ...

Richtig.

Für die Fahrerlaubnis gelten die "Papier"-Gewichte, da dies für den Fahrer erkennbar und ohne besonderen Aufwand zu den Grenzen seiner Fahrerlaubnis überprüfbar sind.

Wirst du bei deiner Fahrzeugkonstellation und B mit dem 1600er Hänger und 1300kg Ladung erwischt ist es eine Straftat.

Allerdings...
Eine Überladung ist eine reine Ordnungswidrigkeit. Und maximal ein B Verstoß wenn die Probezeit relevant wäre.

1600 kg Ladung bei 1300 kg die der Hänger nur laden dürfte sind allerdings wahrscheinlich 95 € und 3 Punkte wenn man erwischt wird.

300 kg ist natürlich auch ne Menge - man sollte also einen Hänger nehmen der das technisch verträgt.

Wenn man unter 20 % Überladung bleibt kostet es nur 10 - 35 € + kein B oder A Verstoß.
Wenn man die Stützlast noch abzieht könnte es sogar klappen mit 1600 kg auf nem 1300er Hänger. Wobei natürlich die tatsächliche Stützlast... Ne Waage wäre gut. 😁

Und das ganze ist natürlich nur ein Gedankenspiel.

Wenn ich mir anschaue, wie oft die Frage hoch kommt: ich habe B, darf ich damit....

Stellen sich mir diverse Fragen, fängt an damit: was habt ihr in der Fahrschule zu dem Thema gelernt (scheinbar nichts, sonst sollte die Frage nicht immer wieder kommen), geht weiter mit: wer hat sich eine solche Schwachsinnsregelung ausgedacht, daß es scheinbar die allermeisten Leute nicht kapieren?

Bin echt froh, daß ich den alten 3er Schein habe, die Regelungen waren da recht klar und simpel:

Kfz bis 7,5t, einachsige Anhänger (Doppelachser wenn die Achsen nicht mehr als einen Meter Abstand haben) - fertig!

Wenn man angefangen hat mit Anhänger, dann hat man jemanden gefragt, der hat einem gezeigt wie das rangieren geht, etwas geübt und gut. Heute dagegen? Für allen Pups einen extra Lehrgang/Führerschein/Kursus, bloß nicht selbst mit etwas befassen, keinerlei eigene Verantwortung für das eigene Tun übernehmen 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Koyota


Bin echt froh, daß ich den alten 3er Schein habe, die Regelungen waren da recht klar und simpel:

Kfz bis 7,5t, einachsige Anhänger (Doppelachser wenn die Achsen nicht mehr als einen Meter Abstand haben) - fertig!

Klar und simpel - fertig 😕

Das Einzige, was jetzt klar ist, ist wer hier in der Fahrschule nicht aufgepasst hat.

Jetzt gibt es zwei bzw. bei harter Auslegung drei ganz einfach zu beachtende Dinge, die nur kompliziert werden, wenn man Sachen mit einbringt, die da nicht hingehören. Bei Klasse 3 waren es eine ganze handvoll Sachen, die beachtet werden mussten.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Bei Klasse 3 waren es eine ganze handvoll Sachen, die beachtet werden mussten.

Eine ganze Hand voll????

Zitat:

Original geschrieben von Koyota


Eine ganze Hand voll????

- zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher als zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs

- beim zulässigen Gesamtgewicht ist jedoch die Stützlast in Anrechnung zu bringen

- auch bei durchgängiger Bremse nicht mehr als das 1,5 fache des zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs, auch wenn die zulässige Anhängelast höher ist

- Gesamtzug maximal 3achsig

- Tandemachse (Achsabstand nicht mehr als 1 Meter) gilt als eine Achse

- bei Tandemachse gilt eine maximal Fahrbahnbelastung von 11 Tonnen, hier kollidiert das uU. mit dem 1,5fachen des zGG Zugfahrzeug.

Die meisten Grenzen finden sich zwar deutlich oberhalb eines "normalen Gespannfahrers" mit Wohnwagen oder Boot, aber selbst das verbleibend zu beachtende mit der Anrechnung der Stützlast ist nun nicht "einfach".

Heute gibt es zwei Regeln rein aus Zahlenwerte der Zulassungspapiere zu überprüfen.

- zGG Anhänger nicht höher als das Leergewicht Zugfahrzeug

- zGG Anhänger plus zGG Zugfahrzeug nicht mehr als 3,5 Tonnen

Was ist daran kompliziert?
Keine Einschränkung der Bauart des Anhängers, keine notwendige Berücksichtigung von Deichsellasten.

Bei ganz harter Auslegung noch diese Regel mit den 750 kg und dann ohne Beachtung der 3,5 Tonnen, dies halte ich aber auch nur für einen eher seltenen Einzelfall, was dann aber nun auch kein Hochschulstudium notwendig macht.

Heute ist es vielleicht ärgerlich, dass man nicht so ohne weitere alles was so rumsteht anhängen kann, sondern eine Zusatzprüfung mit Ausbildung und den zugehörigen Kosten benötigt, aber das hat nichts mit "kompliziert" oder "Grenzen nicht überprüfbar" zu tun.

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