Führerschein weg wegen Cannabis - MPU - Mofa?

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich habe im November 2017 meinen Führerschein entzogen bekommen aufgrund Cannabis am Steuer.

Mir wurde dann von einem Bekannten mitgeteilt, das man trotz ausstehender MPU auch ein Mofa fahren darf.

Aktuell bin ich mit einem E-Bike unterwegs.

 

Daraufhin habe ich mich im Internet bisschen schlau gemacht und herausgefunden, das man eine Mofa Prüfbescheinigung benötige. Diese Mofa Prüfbescheinigung habe ich im Juni 2012 abgelegt.

 

So, nun war ich heute beim TÜV, wo ich diese abgelegt habe, und er hat leider in der Kartei keine Daten mehr gefunden. Mich dann weitergeleitet zur zuständigen TÜV Zentralstelle in Öhringen.

 

Daraufhin habe ich dort angerufen, und die Dame wollte wissen, weshalb ich meinen Führerschein verloren habe, und Sie benötige einen Auszug aus dem KBA. Ich erzählte ihr wegen Cannabis. Mir ist bewusst wenn ein Fahrverbot vorliegt, darf ich kein Fahrzeug geschweige denn ein E-Bike führen. Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, das ich kein Fahrverbot erhalten habe. Sie meinte daraufhin, das es egal sei, ob ein Fahrverbot verhängt wurde oder nicht, wenn man sein Führerschein aufgrund des Drogenkonsums verloren hat, darf man NIEMALS ein Mofa fahren.

 

Ihre Aussage.

 

Das hat mich ein bisschen geärgert, weil ich es überall anders gelesen hatte.

Sie meinte, es wäre unnötig, jetzt ein Registerauszug aus dem KBA anzufordern, da ich keine Chance auf eine Neuausstellung habe.

 

Jetzt wollte ich euch mal Fragen, stimmt das?

Brauch ich tatsächlich kein Registerauszug beantragen?

 

Sollte ich kein E-Bike mehr fahren?

 

Herzlichen Dank für eure Zeit, und eine schöne Woche wünsche ich!

55 Antworten

Die Untersagung des Führens von FE-freien Fahrzeugen käme in jedem Fall durch die Führerscheinstelle

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 7. September 2021 um 14:39:18 Uhr:



Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 07. Sept. 2021 um 14:10:18 Uhr:


Dann kann ich mir aber keinen möglichen Fall erdenken, bei dem bei einem Führerscheinentzug das Fahren eines Fahrrades untersagt sein kann.

Fahr nach na einer durchzechten Nacht auf dem Fahrrad nach Hause und verursache einen schweren VU mit Verletzten oder Toten und zwei Promille. Dann dürftest du dabei sein.

So wie ich das verstehe würde es dann zu einem Fahrverbot und nicht "nur" zu einem Führerscheinentzug kommen und dann könnte durchaus auch das Fahren eines Fahrrades untersagt werden. Das genau ist eben zu unterscheiden.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 7. September 2021 um 14:15:42 Uhr:


Und da der Mofa/Moped/Traktor Schein ja im FS [mit FE Kl. B Eintrag] enthalten ist [...]

Wohl in 99,9 % aller ausgegebenen Führerscheine der Fall. Selten stellt sich heraus, dass B-Fahrerlaubnisinhaber mit dem Gleichgewicht auf einspurigen Fahrzeugen so ihre Schwierigkeiten haben. In deren FS findet sich beispielsweise die Schlüsselzahl 47

("Beschränkt auf Fahrzeuge mit mehr als zwei Rädern, die vom Fahrer beim Anfahren, Anhalten und Stehen nicht im Gleichgewicht ausbalanciert werden müssen."😉

.

O.K., ist am hiesigen Thema vorbei.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 7. September 2021 um 15:17:31 Uhr:


So wie ich das verstehe würde es dann zu einem Fahrverbot und nicht "nur" zu einem Führerscheinentzug kommen und dann könnte durchaus auch das Fahren eines Fahrrades untersagt werden. Das genau ist eben zu unterscheiden.

Nein, ein Fahrverbot ist etwas ganz anderes. Ein Verbot durch die FSSt würde hier erfolgen. Ist aber reine Theorie im konkreten Fall.

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. September 2021 um 14:50:33 Uhr:


Die Untersagung des Führens von FE-freien Fahrzeugen käme in jedem Fall durch die Führerscheinstelle

Aber schnelles Gehen wäre noch erlaubt?

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 7. September 2021 um 18:15:50 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. September 2021 um 14:50:33 Uhr:


Die Untersagung des Führens von FE-freien Fahrzeugen käme in jedem Fall durch die Führerscheinstelle

Aber schnelles Gehen wäre noch erlaubt?

NEIN! Nur kriechen auf allen vieren! 😁

Zitat:

@shirigami schrieb am 6. September 2021 um 15:43:53 Uhr:


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich habe im November 2017 meinen Führerschein entzogen bekommen aufgrund Cannabis am Steuer.

Mir wurde dann von einem Bekannten mitgeteilt, das man trotz ausstehender MPU auch ein Mofa fahren darf.

Aktuell bin ich mit einem E-Bike unterwegs.

 

Daraufhin habe ich mich im Internet bisschen schlau gemacht und herausgefunden, das man eine Mofa Prüfbescheinigung benötige. Diese Mofa Prüfbescheinigung habe ich im Juni 2012 abgelegt.

 

So, nun war ich heute beim TÜV, wo ich diese abgelegt habe, und er hat leider in der Kartei keine Daten mehr gefunden. Mich dann weitergeleitet zur zuständigen TÜV Zentralstelle in Öhringen.

 

Daraufhin habe ich dort angerufen, und die Dame wollte wissen, weshalb ich meinen Führerschein verloren habe, und Sie benötige einen Auszug aus dem KBA. Ich erzählte ihr wegen Cannabis. Mir ist bewusst wenn ein Fahrverbot vorliegt, darf ich kein Fahrzeug geschweige denn ein E-Bike führen. Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, das ich kein Fahrverbot erhalten habe. Sie meinte daraufhin, das es egal sei, ob ein Fahrverbot verhängt wurde oder nicht, wenn man sein Führerschein aufgrund des Drogenkonsums verloren hat, darf man NIEMALS ein Mofa fahren.

 

Ihre Aussage.

 

Das hat mich ein bisschen geärgert, weil ich es überall anders gelesen hatte.

Sie meinte, es wäre unnötig, jetzt ein Registerauszug aus dem KBA anzufordern, da ich keine Chance auf eine Neuausstellung habe.

 

Jetzt wollte ich euch mal Fragen, stimmt das?

Brauch ich tatsächlich kein Registerauszug beantragen?

 

Sollte ich kein E-Bike mehr fahren?

 

Herzlichen Dank für eure Zeit, und eine schöne Woche wünsche ich!

Sodele, ich habe jetzt den Eröffnungsbeitrag kopiert, damit ich besser verstehe um was es geht. Der Lappen ist seit bald 4 Jahren weg und eine MPU nicht in Sicht? Und der TE hat fleißig Tante Google befragt, wann er wieder Mofa fahren darf?

Also ich würde erst mal einen durchziehen und dann bei der für mich zuständigen Führerschein-Stelle sprechen. Alternativ den Schriftverkehr mit der Behörde aus den letzten 4 Jahren studieren. Da steht normalerweise drin, was man darf und was nicht.

Ganz wichtig: endlich die Einatem-Ausatem-Äpp auf dem Schlaufon installieren! Woher soll die Jugend von heute sonst bloß wissen, wann sie einatmen und wann sie ausatmen sollen?

Braucht der TE tatsächlich für sein E Bike eine Mofa Prüfbescheinigung?
Das war mir wiederum neu.

Ja. E-Bikes gelten rechtlich nicht als Fahrräder (im Gegensatz zu Pedelecs).
Je nach Antriebsleistung braucht's daher eine Mofa-Prüfbescheinigung oder "Gnade der frühen Geburt" vor dem 01.04.1965 (bis 25 km/h bauartbedingte Vmax) - oder eben die Fahrerlaubnis AM (bis 45 km/h).

Leider werden die Begrifflichkeiten bei strombetriebenen Zweirädern immer durcheinander geworfen. Für viele sind alles eBikes. Deshalb ist ein eBike (bis 45km/h und über 250 Watt Unterstützung) auch kein Fahrrad, sondern ein Kleinkraftrad. Dies bedeutet die verpflichtende Benutzung der Straße und ein Verbot der Fahrradwege und eben eine Fahrerlaubnis. Alles bis 25 km/h (Pedelec) kann eben jeder fahren, es gilt als Fahrrad.

Nicht jedes "strombetriebene Zweirad" bis 25 km/h wird nach den Regeln für Fahrräder behandelt.

Die genauen Regeln legt §1(3) StVG fest:

"Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und
1. beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher,
2. wenn der Fahrer im Treten einhält,
unterbrochen wird. Satz 1 gilt auch dann, soweit die in Satz 1 bezeichneten Fahrzeuge zusätzlich über eine elektromotorische Anfahr- oder Schiebehilfe verfügen, die eine Beschleunigung des Fahrzeuges auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten des Fahrers, ermöglicht. Für Fahrzeuge im Sinne der Sätze 1 und 2 sind die Vorschriften über Fahrräder anzuwenden."

Elektrisch betriebene Zweiräder die diese Anforderungen nicht erfüllen können Mofas, Leichtmofas oder Elektrokleinstfahrzeuge sein oder auch einer anderen Fahrzeugklasse zuzuordnen sein.

es bleibt die Frage, warum der TE nicht einfach das Gespräch mit der Führerscheinstelle seines Landkreises sucht, dann würden vermutlich auch alle seine Fragen beantwortet. Und immerhin ist es bald 4 Jahre her, seit er den Lappen abgeben musste...

Von TE kommt doch hier eh nichts mehr...

Ich verstehe das auch nicht, warum man bei solch elementar wichtigen Fragen, die ja auch die Lebensführung betreffen, die Frage in einem Forum absetzt und sich nicht direkt an die Behörde wendet.

Vielleicht liegt's daran, dass die Behörde dann Dinge sagt, die man nicht hören will ;-)

Vielleicht hofft man hier auf Antworten, die einem genehmer sind, aber etwas von der Realität entrückt. Siehe den Prüfungsthread. 😉

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