Führerschein weg wegen Cannabis - MPU - Mofa?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe im November 2017 meinen Führerschein entzogen bekommen aufgrund Cannabis am Steuer.
Mir wurde dann von einem Bekannten mitgeteilt, das man trotz ausstehender MPU auch ein Mofa fahren darf.
Aktuell bin ich mit einem E-Bike unterwegs.
Daraufhin habe ich mich im Internet bisschen schlau gemacht und herausgefunden, das man eine Mofa Prüfbescheinigung benötige. Diese Mofa Prüfbescheinigung habe ich im Juni 2012 abgelegt.
So, nun war ich heute beim TÜV, wo ich diese abgelegt habe, und er hat leider in der Kartei keine Daten mehr gefunden. Mich dann weitergeleitet zur zuständigen TÜV Zentralstelle in Öhringen.
Daraufhin habe ich dort angerufen, und die Dame wollte wissen, weshalb ich meinen Führerschein verloren habe, und Sie benötige einen Auszug aus dem KBA. Ich erzählte ihr wegen Cannabis. Mir ist bewusst wenn ein Fahrverbot vorliegt, darf ich kein Fahrzeug geschweige denn ein E-Bike führen. Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, das ich kein Fahrverbot erhalten habe. Sie meinte daraufhin, das es egal sei, ob ein Fahrverbot verhängt wurde oder nicht, wenn man sein Führerschein aufgrund des Drogenkonsums verloren hat, darf man NIEMALS ein Mofa fahren.
Ihre Aussage.
Das hat mich ein bisschen geärgert, weil ich es überall anders gelesen hatte.
Sie meinte, es wäre unnötig, jetzt ein Registerauszug aus dem KBA anzufordern, da ich keine Chance auf eine Neuausstellung habe.
Jetzt wollte ich euch mal Fragen, stimmt das?
Brauch ich tatsächlich kein Registerauszug beantragen?
Sollte ich kein E-Bike mehr fahren?
Herzlichen Dank für eure Zeit, und eine schöne Woche wünsche ich!
55 Antworten
Zitat:
@Hueh-Brid schrieb am 9. September 2021 um 14:41:30 Uhr:
Ich verstehe das auch nicht, warum man bei solch elementar wichtigen Fragen, die ja auch die Lebensführung betreffen, die Frage in einem Forum absetzt und sich nicht direkt an die Behörde wendet.Vielleicht liegt's daran, dass die Behörde dann Dinge sagt, die man nicht hören will ;-)
Wenn die Faherlaubnis entzogen ist, interessiert es keine Behörde in D, was man ohne macht und ob man eine MPU anstrebt. Es gibt ja keine Pflicht, eine MPU zu machen, außer in einem Neuerteilungsverfahren. Also kann auch keine Behörde Auskunft geben, die Akte liegt im Zweifel im Keller.
Dann ist es aber sicherlich immer noch zielführender, sich von einem sachkundigen Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Ich vermute jetzt einfach mal beinhart, dass im Bescheid der Behörde zu lesen steht, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird und welche Voraussetzungen für eine Neuerteilung erfüllt werden müssen. Es müsste nach meinem Verständnis in dem Bescheid auch zu lesen sein, ob sich der Delinquent nur von Kraftfahrzeugen fernzuhalten hat oder ob er 7 Jahre im Büßergewand herum laufen soll. Für den ersteren Fall sollte die Benutzung eines Pedelec bis 25km/h möglich sein, da dieses kein Kraftfahrzeug ist. Alles andere, besonders wenn eine Nummer dran ist, egal welche Farbe oder welches Format, dürfte nicht erlaubt sein.
Hey man, das ist echt beinhart! 😁
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Beinharte Vermutung ersetzt sachkundige Anwaltsberatung... 😉
Ohne Rückmeldung vom TE bleibt ja praktisch keine andere Möglichkeit übrig.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 8. September 2021 um 19:14:51 Uhr:
Von TE kommt doch hier eh nichts mehr...
😮
Wozu stellt man hier eine Frage?
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 17. September 2021 um 19:47:20 Uhr:
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 8. September 2021 um 19:14:51 Uhr:
Von TE kommt doch hier eh nichts mehr...
😮
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