Führerschein weg wegen Cannabis - MPU - Mofa?

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich habe im November 2017 meinen Führerschein entzogen bekommen aufgrund Cannabis am Steuer.

Mir wurde dann von einem Bekannten mitgeteilt, das man trotz ausstehender MPU auch ein Mofa fahren darf.

Aktuell bin ich mit einem E-Bike unterwegs.

 

Daraufhin habe ich mich im Internet bisschen schlau gemacht und herausgefunden, das man eine Mofa Prüfbescheinigung benötige. Diese Mofa Prüfbescheinigung habe ich im Juni 2012 abgelegt.

 

So, nun war ich heute beim TÜV, wo ich diese abgelegt habe, und er hat leider in der Kartei keine Daten mehr gefunden. Mich dann weitergeleitet zur zuständigen TÜV Zentralstelle in Öhringen.

 

Daraufhin habe ich dort angerufen, und die Dame wollte wissen, weshalb ich meinen Führerschein verloren habe, und Sie benötige einen Auszug aus dem KBA. Ich erzählte ihr wegen Cannabis. Mir ist bewusst wenn ein Fahrverbot vorliegt, darf ich kein Fahrzeug geschweige denn ein E-Bike führen. Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, das ich kein Fahrverbot erhalten habe. Sie meinte daraufhin, das es egal sei, ob ein Fahrverbot verhängt wurde oder nicht, wenn man sein Führerschein aufgrund des Drogenkonsums verloren hat, darf man NIEMALS ein Mofa fahren.

 

Ihre Aussage.

 

Das hat mich ein bisschen geärgert, weil ich es überall anders gelesen hatte.

Sie meinte, es wäre unnötig, jetzt ein Registerauszug aus dem KBA anzufordern, da ich keine Chance auf eine Neuausstellung habe.

 

Jetzt wollte ich euch mal Fragen, stimmt das?

Brauch ich tatsächlich kein Registerauszug beantragen?

 

Sollte ich kein E-Bike mehr fahren?

 

Herzlichen Dank für eure Zeit, und eine schöne Woche wünsche ich!

55 Antworten

Ein wenig Wortwitz erheitert doch das Gemüt. 🙂

Ist Paul deswegen verschroben?

Edit: Tut mir leid, aber ich konnte nicht anders.

Wer weiß. Jetzt aber langsam mal btt bitte.

Zitat:

@shirigami schrieb am 6. September 2021 um 16:33:14 Uhr:



Es geht mir einzig und allein um die Prüfbescheinigung, die im weitesten Sinne keinen Führerschein darstellt.

Diese Prüfbescheinigung macht man zB als 15jähriger.
Damit kann man dann ein Mofa fahren.

Macht man den PKW-FS, ist das Mofa, wie zB auch der Traktor (bedingt) enthalten.
Nimmt man dir den PKW-FS, dann ist auch der Rest weg.
Ein FZ mit einem Nummernschild, in diesem Fall Mofa, darf dann nicht mehr gefahren werden.

Es sein denn, man ist vor 65 geboren (kann auch 64 sein, ich weiß es nicht mehr genau). So ging es mir in den 2000ern. Wegen einer roten Ampel war ich 4 Wochen ohne FS. Als vor 65 geborener konnte ich aber ein Mofa bewegen, was ich denn für die 4 Wochen auch tat.

Gruß Jörg.

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Ist's also endlich breiter Konsens, dass eine vorhandene (Mofa-)Prüfbescheinigung nicht entzogen werden kann und daher von einem behördl. angeordneten Führerscheinentzug unberührt bleibt? Gut so.

Es wird der genaue Wortlaut eines Urteils oder einer Verwaltungsanordnung benötigt. Sonst schrobern..äh...stochern wir aller nur im Nebel herum. Es z.B. auch Urteil, die jemandem das Fahren eines Fahrrads (ohne Motor, normales Rad) verboten hat. Genauso kann es mit Mofas sein. Wer stoned zum 2. Mal auf ner Mofa erwischt wird, darf erwarten, dass es ein entsprechendes Urteil gibt, was einem die Fahrt auf einer Mofa verbietet. Das ist aber dann kein Fahrerlaubnisentzug, sondern ein Fahrverbot. Wie erwähnt, sowas steht alles in einem Urteil drin. Oder eben nicht, dann darf man u.U. Mofa fahren.

Schrobsi ergo sum.

Bis das Fahren auf einem Fahrrad verboten wird, muss aber viel passiert sein. Es muss sich um einen Wiederholungstäter handeln, der schon mehrfach wegen Verkehrsdelikten unter Drogen und/oder Alkohol in Erscheinung getreten ist.

Da eine Prüfbescheinigung keine Fahrerlaubnis ist und man für ein Mofa keine Fahrerlaubnis benötigt, darf man auch bei einem Entzug der FE Mofa fahren. Eine Nutzungsuntersagung für Mofas bei einem Entzug wegen Cannabis wäre absolut unüblich. Die Dame vom TÜV hat einfach keine Ahnung.

Sie soll einfach die Zweitschrift der Prüfbescheinigung rausrücken und gut ist.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. September 2021 um 13:38:52 Uhr:


Da eine Prüfbescheinigung keine Fahrerlaubnis ist und man für ein Mofa keine Fahrerlaubnis benötigt, darf man auch bei einem Entzug der FE Mofa fahren. Eine Nutzungsuntersagung für Mofas bei einem Entzug wegen Cannabis wäre absolut unüblich. Die Dame vom TÜV hat einfach keine Ahnung.

Sie soll einfach die Zweitschrift der Prüfbescheinigung rausrücken und gut ist.

Hallo Kai,

nicht dass ich dein geschriebenes in Frage stellen möchte..
..aber beim Entzug des FS, egal ob Alk oder Drogen, darfst du weiterhin Mofa fahren ? 😕 Das wäre mir neu.

Ich kenne einen, auch schon etwas älter, der fährt einen 25er Mofa-Roller. Ihm wurde auch (Alk) der FS entzogen. Er sagt, das Ding darf ich nur fahren, weil ich dafür alt genug bin. Ansonsten nicht.

Bist du sicher, nach Entzug des FS, Mofa fahren zu dürfen ??

Gruß Jörg.

Ja. 100%. Wenn man alt genug ist, braucht man nicht mal eine Prüfbescheinigung.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. September 2021 um 13:55:50 Uhr:


Ja. 100%. Wenn man alt genug ist, braucht man nicht mal eine Prüfbescheinigung.

Das liest sich hier

https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...

anders. Es kommt wohl doch eher auf den Einzelfall an, also worauf sich in der Verfügung das Fahrverbot bezieht.

Edit 1: Oder liegt der Unterschied darin, ob es sich um ein Fahrverbot oder ein Führerscheinentzug handelt?

Edit 2: Jetzt ist bei mir der Groschen gefallen. Bei einem Führerscheinentzug darf man weiter Mofa fahren. Ob man bei einem Fahrverbot Mofa fahren darf, hängt von der Verordnung im Einzelfall ab.

Kai hatte Recht und ich habe wieder was gelernt.

So schaut's aus. Es geht um den Entzug des Führerscheins, - nicht um ein temporär verhängtes, generelles Fahrverbot von Kraftfahrzeugen (zu denen Mofas bekanntlich auch zählen).

Nur weil mehrfach etwas zum Fahrrad geschrieben worden ist: Dann kann ich mir aber keinen möglichen Fall erdenken, bei dem bei einem Führerscheinentzug das Fahren eines Fahrrades untersagt sein kann. Das kann doch wohl nur unter sehr bestimmten Umständen bei einem Fahrverbot untersagt sein.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 7. September 2021 um 14:00:49 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. September 2021 um 13:55:50 Uhr:


Ja. 100%. Wenn man alt genug ist, braucht man nicht mal eine Prüfbescheinigung.

Das liest sich hier

https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...

anders. Es kommt wohl doch eher auf den Einzelfall an, also worauf sich in der Verfügung das Fahrverbot bezieht.

Edit 1: Oder liegt der Unterschied darin, ob es sich um ein Fahrverbot oder ein Führerscheinentzug handelt?

Edit 2: Jetzt ist bei mir der Groschen gefallen. Bei einem Führerscheinentzug darf man weiter Mofa fahren. Ob man bei einem Fahrverbot Mofa fahren darf, hängt von der Verordnung im Einzelfall ab.

Kai hatte Recht und ich habe wieder was gelernt.

Perfekt.
Danke der Aufklärung.
Ich kann mich nur an das bei mir erinnern.
Da sagte man auf der Wache zu mir, ein Mofa dürfte nur bewegt werden, wenn man dafür alt genug wäre (weiß nicht mehr ob vor 65 oder 64 geboren), ansonsten sind FZ mit Kennzeichen nicht erlaubt.

Und da der Mofa/Moped/Traktor Schein ja im FS enthalten ist, war eben meine Meinung, wenn der weg ist, sind auch die anderen weg... 🙂

Gruß Jörg.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 07. Sept. 2021 um 14:10:18 Uhr:


Dann kann ich mir aber keinen möglichen Fall erdenken, bei dem bei einem Führerscheinentzug das Fahren eines Fahrrades untersagt sein kann.

Fahr nach na einer durchzechten Nacht auf dem Fahrrad nach Hause und verursache einen schweren VU mit Verletzten oder Toten und zwei Promille. Dann dürftest du dabei sein.

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