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Führerschein - Probezeit

Themenstarteram 6. März 2020 um 1:44

Hallo liebe Motor-Talk Community!

 

Und zwar habe ich vor kurzem 1 Punkt in Flensburg bekommen und musste ein Aufbauseminar machen.

 

Gestern Abend war ich noch in der Garage ein bisschen schrauben und wollte dann nach hause fahren und davor noch schnell tanken gehen. Leider wurde ich von der Polizei angehalten und die haben sich alle 4 Reifen, sowie mein Gutachten für Felgen und Fahrwerk von 2018 angeschaut.

 

1. Mein Reifen hinten links runtergefahren

2. Mein Gutachten für Felgen + Fahrwerk war nicht im Fahrzeugschein eingetragen

 

Zu 1.: Das ist mir nicht direkt aufgefallen, da alle anderen Reifen i.O sind und wahrscheinlich meine Spur hinten verzogen ist.

 

Zu 2.: Das Gutachten wurde vom Vorbesitzer 2018 beantragt und wurde sorgfältig ausgefüllt, aber ich wusste nicht das man das nochmal eintragen musste. Zumal der Vorbesitzer es in seinem Fahrzeugschein auch nie eingetragen hatte und er das Fahrzeug schon lange hatte.

Ich durft damals das Auto angemeldet zu mir überführen und selbstständig ummelden, daher weiß ich das.

 

Ich bin kein Halter bekommt aber die Halterin (meine Mutter) genau die selben Strafen?

 

Ist es richtig das ich jetzt 3 Punkte bekomme für Felgen 1, Fahrwerk 1 und abgefahrener Reifen 1?

 

Der Polizist hat auf den Mängelschein die falsche Seite vom Reifen eingetragen war eigentlich hinten links aber er schrieb rechts.

 

Ich habe ja noch 2 Punkte Luft um mein Führerschein zu behalten, daher wären 3 jetzt echt sch... und kann ich probemlos mein Führerschein nach 3 Monaten neuerteilen lassen?

 

Mich ärgert das so wahnsinnig vorallendingen weil ich das mit dem Gutachten nicht wusste, da bei sämtlichen anderen Kontrollen nie was war.

Beste Antwort im Thema
am 8. März 2020 um 8:30

Zitat:

Ich komme aus Sachsen

Najaaaa...darüber würde ich mir viel mehr Sorgen machen als über die Mängelkarte :D

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32 Antworten
am 8. März 2020 um 8:30

Zitat:

Ich komme aus Sachsen

Najaaaa...darüber würde ich mir viel mehr Sorgen machen als über die Mängelkarte :D

Warum sollte die Geschwindigkeit in der du die Mängel behebst, verhindern, dass die bußgeldstelle etwas schickt?

 

Ein Sachverhalt wurde aufgenommen und gemeldet. Du bist nur deiner Pflicht nachgekommen und hast die Mängel durch die Eintragung und neue reifen abgestellt.

@TE

Erstmal musst Du Dich an Deine noch nicht so lange zurückliegende Fahrschulausbildung zurück entsinnen. Die Frage lautet: Wer ist für den verkehrs- und betriebssicheren Zustand des Fahrzeugs verantwortlich? Antwort: Der Halter UND der Fahrer. Wenn das Fahrzeug nun wie im vorliegenden Fall nicht verkehrs- und betriebssicher ist, bekommen somit beide Parteien entsprechende Sanktionen.

Ich gehe davon aus, so genau hast Du es ja nicht beschrieben, dass das von Dir zitierte Gutachten ein Gutachten nach §21 StVZO zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis ist. Wenn dem so ist, bedeutet das, dass das Fahrzeug derzeit keine gültige Betriebserlaubnis hat.

Das hätte zur Folge, dass der Halter nach 189b.2 BkatV mit einem Bußgeld von 135€ belegt wird, und der Fahrer dürfte mit 90€ und 1 Punkt dabei sein.

Wenn es denn ein 21er Gutachten war, steht in diesem unmißverständlich drin, dass eine UNVERZÜGLICHE Berichtigung der Fahrzeugpapiere zu erfolgen hat. Unverzüglich bedeutet im Gesetzeskontext ohne schuldhaftes Zögern, und nach 2 Jahren nach Gutachtenerstellung braucht man über diesen Umstand nicht weiter nachdenken, dann ist die Gültigkeit des Gutachtens erloschen, und dieses muss neu erstellt werden.

In wie weit die tatsächlich am Fahrzeug vorhandenen sicherheitsrelevanten Mängel wie z. B. der abgefahrene Reifen die Regelbuße für den Fahrer noch erhöhen, kann ich nicht genau sagen, aber da wird sicher noch etwas dazu kommen.

Alles Gute!

Der Gardiner

Die Frage dürfte doch sein, wie wird es innerhalb der verlängerten Probezeit gewertet, wenn schon kurz nach wiedererteilung wieder Punkte gesammelt werden?

Im ungünstigsten Fall vermute ich einen Entzug, und wiedererteilung minimal nach MPU?

Ich bin niemand, der schnell nach einem Anwalt schreit, aber hier wäre es evtl angebracht.

Themenstarteram 8. März 2020 um 10:51

Ist ein Bild von meinem Mängelschein und eins von meinem Aufbauseminarlernheft.

 

Ich darf wie gesagt einfach keine 3 Punkte mit einmal bekommen, weil ab 3 Punkten mit einmal sofort die Fahrerlaubnis entzogen wird und davor hab ich echt Angst.

Daher wollt ich wissen wieviel ich ungefähr an punkten bekomme um eventuell ein Anwalt einzuschalten, da das mit dem Reifen auch ein Formfehler ist wg. falscher Seite.

IMG_20200308_114721.jpg
IMG_20200308_114928.jpg

@TE: Ich denke, ihr aus der Generation "Google" wisst sonst alles?

Ich verstehe die ganze Aufregung nicht.

1. Du bist in der Probezeit auffällig geworden und hast nen Punkt kassiert sowie an einem Aufbauseminar teilgenommen (und nichts gelernt).

2. Nun bist Du erneut auffällig geworden und erwartest ein Bußgeld.

Nachzulesen auf der Seite des KBA:

https://www.kba.de/.../fahranfaenger_massnahmen_node.html

Es gibt also drei Sanktionsstufen.

Die erste hast Du mit Absolvierung des Aufbauseminars bereits erreicht.

Die zweite tritt nun ein mit Deinen Mängelscheinen, Bußgeld und ggfls. weiteren Nebenfolgen. Du solltest eine Verwarnung vom KBA bekommen sowie die Aufforderung zur (freiwilligen) Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Erst wenn Du nun zukünftig nochmal einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße in der Probezeit hinlegst, ist die Fahrerlaubnis weg.

 

Oder hast Du schon so viele Punkte auf dem Konto, dass beim Hinzukommen eines weiteren Punktes die Fahrerlaubnis entzogen wird??

Zitat:

@LiiQuiiDz schrieb am 8. März 2020 um 11:51:03 Uhr:

Ich darf wie gesagt einfach keine 3 Punkte mit einmal bekommen, weil ab 3 Punkten mit einmal sofort die Fahrerlaubnis entzogen wird und davor hab ich echt Angst.

Wo hast Du das her? Du kannst 8 Punkte erreichen, dann wird Deine Fahrerlaubnis entzogen. Oder wenn Du ein drittes Mal einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehst. Was aber jetzt noch nicht passiert, die dritte Stufe kannst Du frühestens 8 Wochen nach der Aufforderung zur VP-Beratung erreichen. Noch ist Dein FS nicht in Gefahr.

Themenstarteram 8. März 2020 um 13:55

Habe nur 1 Punkt durch den rechts vor links Verstoß damals wo ich dann das Aufbauseminar machen musste.

 

Das ist gut zu wissen das ich den Führerschein noch sicher bei mir habe auch wenn ich jetzt 1 oder gar 2 Punkte bekommen sollte.

Aber was will das KBA von mir? Ist doch jetzt alles eingetragen und wenn dann bekommt der Halter eine dran oder? Woher willst du wissen das z.B. Spurplatten drauf sind usw. das prüft keine Sau bei nem Leihwagen oder vom Freund.

 

Und nochmal ich habe das mit dem Reifen nicht mitbekommen, da alle anderen noch genug Profil hatten und gut aussahen. Der Reifen war auch fast nur innerseitig stark abgefahren das sieht kein Schwein bei einer Tieferlegung und vorallem Nachts nicht. Meine Achse wird wahrscheinlich verzogen sein oder so und dadurch kommt es wahrscheinlich zu Stande das sich der reifen anderser abnutzt als die anderen.

 

Und erstmal danke an all diejenigen die mich aufgeklärt haben. Ich habe Likes verteilt mehr geht leider nicht :)

 

Das mit dem KBA hab ich verstanden wegen der Freiwilligen Teilnahme an der Beratung.

Was meinst du aber mit ggfls. andere Sanktionen?

Zitat:

@LiiQuiiDz schrieb am 8. März 2020 um 14:55:01 Uhr:

Meine Achse wird wahrscheinlich verzogen sein oder so und dadurch kommt es wahrscheinlich zu Stande das sich der reifen anderser abnutzt als die anderen.

Deutlich wahrscheinlicher ist es das was bei Sturz/Spur nicht passt. Lass dein Auto mal vermessen sonst fährt sich der nächste Reifen genauso ab.

Zitat:

@LiiQuiiDz schrieb am 8. März 2020 um 14:55:01 Uhr:

 

Aber was will das KBA von mir? Ist doch jetzt alles eingetragen und wenn dann bekommt der Halter eine dran oder? Woher willst du wissen das z.B. Spurplatten drauf sind usw. das prüft keine Sau bei nem Leihwagen oder vom Freund.

Und nochmal ich habe das mit dem Reifen nicht mitbekommen, da alle anderen noch genug Profil hatten und gut aussahen. Der Reifen war auch fast nur innerseitig stark abgefahren das sieht kein Schwein bei einer Tieferlegung und vorallem Nachts nicht. Meine Achse wird wahrscheinlich verzogen sein oder so und dadurch kommt es wahrscheinlich zu Stande das sich der reifen anderser abnutzt als die anderen.

Du hast es noch nicht verstanden, also unternehme ich noch einen letzten Versuch der Aufklärung.

Wenn Du als Fahrer mit einem beliebigen Kraftfahrzeug los fährst, egal ob Deines oder das Deiner Mutter oder das eines Kumpels, dann bist Du als Fahrer dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug sich in einwandfreiem, betriebs- und verkehrssicheren Zustand befindet. Du hast z. B. vor Abfahrt das Funktionieren der Beleuchtung zu kontrollieren. Dass das in der Praxis niemand macht, weiß ich auch, aber rein von der Vorschriftenlage ist es eben so. Wenn Deine Mutter beispielsweise als Fahrzeughalter die Rad-Reifenkombination in Verbindung mit dem Fahrwerk nicht abnehmen lassen hat bzw. wie im vorliegenden Fall die Änderung zwar hat begutachten lassen (wie es auf Deiner Mängelkarte steht!), dieses Gutachten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis aber nicht bei der Zulassungsbehörde zwecks Berichtigung der Fahrzeugpapiere aber nicht vorgelegt hat, dann ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen. Und wenn Du nun als Fahrer mit eben diesem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis los fährst, dann bist Du eben dabei und hast eine OWi begangen, so einfach ist das.

Und wenn Du schon selbst schreibst, dass Deine Achse "verzogen" ist, was ich nicht glaube, dann begehst Du vorsätzlich eine weitere OWi, mit einem Fahrzeug, was aufgrund mangelhafter Fahrwerksgeometrie jederzeit einen Unfall verursachen kann, darfst Du überhaupt nicht mehr los fahren.

So, nun verstanden??

Themenstarteram 8. März 2020 um 18:02

Zitat:

@gardiner schrieb am 8. März 2020 um 18:50:14 Uhr:

Zitat:

@LiiQuiiDz schrieb am 8. März 2020 um 14:55:01 Uhr:

 

Aber was will das KBA von mir? Ist doch jetzt alles eingetragen und wenn dann bekommt der Halter eine dran oder? Woher willst du wissen das z.B. Spurplatten drauf sind usw. das prüft keine Sau bei nem Leihwagen oder vom Freund.

Und nochmal ich habe das mit dem Reifen nicht mitbekommen, da alle anderen noch genug Profil hatten und gut aussahen. Der Reifen war auch fast nur innerseitig stark abgefahren das sieht kein Schwein bei einer Tieferlegung und vorallem Nachts nicht. Meine Achse wird wahrscheinlich verzogen sein oder so und dadurch kommt es wahrscheinlich zu Stande das sich der reifen anderser abnutzt als die anderen.

Du hast es noch nicht verstanden, also unternehme ich noch einen letzten Versuch der Aufklärung.

Wenn Du als Fahrer mit einem beliebigen Kraftfahrzeug los fährst, egal ob Deines oder das Deiner Mutter oder das eines Kumpels, dann bist Du als Fahrer dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug sich in einwandfreiem, betriebs- und verkehrssicheren Zustand befindet. Du hast z. B. vor Abfahrt das Funktionieren der Beleuchtung zu kontrollieren. Dass das in der Praxis niemand macht, weiß ich auch, aber rein von der Vorschriftenlage ist es eben so. Wenn Deine Mutter beispielsweise als Fahrzeughalter die Rad-Reifenkombination in Verbindung mit dem Fahrwerk nicht abnehmen lassen hat bzw. wie im vorliegenden Fall die Änderung zwar hat begutachten lassen (wie es auf Deiner Mängelkarte steht!), dieses Gutachten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis aber nicht bei der Zulassungsbehörde zwecks Berichtigung der Fahrzeugpapiere aber nicht vorgelegt hat, dann ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen. Und wenn Du nun als Fahrer mit eben diesem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis los fährst, dann bist Du eben dabei und hast eine OWi begangen, so einfach ist das.

Und wenn Du schon selbst schreibst, dass Deine Achse "verzogen" ist, was ich nicht glaube, dann begehst Du vorsätzlich eine weitere OWi, mit einem Fahrzeug, was aufgrund mangelhafter Fahrwerksgeometrie jederzeit einen Unfall verursachen kann, darfst Du überhaupt nicht mehr los fahren.

So, nun verstanden??

Also wenn ich das richtig verstanden habe bekomme ich auch noch ca. 2 Punkte extra, weil ich ohne Betriebserlaubnis gefahren bin wg. nicht eingetragen Fahrwerk und Felgen laut deiner Aussage?

 

Und das mit dem Spur verzogen war mir erst klar wo der Polizist mir den runtergefahren Reifen gezeigt hat. War definitiv nicht vorsätzlich, weil ich es nicht wusste das der innerlich abgefahren war!

Zitat:

Also wenn ich das richtig verstanden habe bekomme ich auch noch ca. 2 Punkte extra, weil ich ohne Betriebserlaubnis gefahren bin wg. nicht eingetragen Fahrwerk und Felgen laut deiner Aussage?

Quark. Das ist alles tateinheitlich. Du wirst nur einmal bestraft.

Themenstarteram 8. März 2020 um 21:59

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. März 2020 um 19:04:59 Uhr:

Zitat:

Also wenn ich das richtig verstanden habe bekomme ich auch noch ca. 2 Punkte extra, weil ich ohne Betriebserlaubnis gefahren bin wg. nicht eingetragen Fahrwerk und Felgen laut deiner Aussage?

Quark. Das ist alles tateinheitlich. Du wirst nur einmal bestraft.

Also nur einen Punkt für alles, super.

Vielen vielen Dank für deine Hilfe!

Zitat:

@LiiQuiiDz schrieb am 8. März 2020 um 19:02:12 Uhr:

Also wenn ich das richtig verstanden habe bekomme ich auch noch ca. 2 Punkte extra, weil ich ohne Betriebserlaubnis gefahren bin wg. nicht eingetragen Fahrwerk und Felgen laut deiner Aussage?

Das Fahren mit erloschener BE kostet 50 Euro.

Punkte gibt es dafür nur, wenn die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wurde. Dass das in deinem Fall aber nicht gegeben ist, beweist ja schon die positive Begutachtung nach §19(2)/§21. Da bleibt es "nur" bei der Formalität, dass nach der Begutachtung keine neue BE erteilt wurde.

(für die Halterin gilt übrigens das gleiche)

Einen Punkt gibt es für den abgefahrenen Reifen. Aber die nächste Probezeit-Stufe greift da ebenfalls noch nicht, weil es ein B-Verstoß ist.

 

Themenstarteram 21. März 2020 um 21:20

Hey liebe Motor-Talk Community, ich bin es nochmal.

 

Meine Mutter hat nun einen Brief erhalten zur Anhörung, dass sie als Halterin andere Personen fahren lassen hat mit einem abgefahrenen Reifen.

Vom der anderen Sache (Eintragungen) ist da nirgends was zu sehen, oder von der Höhe der Punkte + Bußgeld.

 

Und ich habe noch keinen Brief als Fahrer erhalten.

 

Meine Frage ist nur nochmal ob wir noch ein zweiten Brief bekommen könnten wg. der anderen Sache (Fahren ohne BE), oder ist das wirklich nur das eine mit dem abgefahren Reifen? Da ich eigentlich aufgrund eines Formfehlers die Sache anfechten könnte, weil auf dem Mängelschein der falsche Reifen aufgeschrieben wurde, was mit den Beweisfotos überhaupt nicht überein stimmt.

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