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Führerschein - Probezeit

Themenstarteram 6. März 2020 um 1:44

Hallo liebe Motor-Talk Community!

 

Und zwar habe ich vor kurzem 1 Punkt in Flensburg bekommen und musste ein Aufbauseminar machen.

 

Gestern Abend war ich noch in der Garage ein bisschen schrauben und wollte dann nach hause fahren und davor noch schnell tanken gehen. Leider wurde ich von der Polizei angehalten und die haben sich alle 4 Reifen, sowie mein Gutachten für Felgen und Fahrwerk von 2018 angeschaut.

 

1. Mein Reifen hinten links runtergefahren

2. Mein Gutachten für Felgen + Fahrwerk war nicht im Fahrzeugschein eingetragen

 

Zu 1.: Das ist mir nicht direkt aufgefallen, da alle anderen Reifen i.O sind und wahrscheinlich meine Spur hinten verzogen ist.

 

Zu 2.: Das Gutachten wurde vom Vorbesitzer 2018 beantragt und wurde sorgfältig ausgefüllt, aber ich wusste nicht das man das nochmal eintragen musste. Zumal der Vorbesitzer es in seinem Fahrzeugschein auch nie eingetragen hatte und er das Fahrzeug schon lange hatte.

Ich durft damals das Auto angemeldet zu mir überführen und selbstständig ummelden, daher weiß ich das.

 

Ich bin kein Halter bekommt aber die Halterin (meine Mutter) genau die selben Strafen?

 

Ist es richtig das ich jetzt 3 Punkte bekomme für Felgen 1, Fahrwerk 1 und abgefahrener Reifen 1?

 

Der Polizist hat auf den Mängelschein die falsche Seite vom Reifen eingetragen war eigentlich hinten links aber er schrieb rechts.

 

Ich habe ja noch 2 Punkte Luft um mein Führerschein zu behalten, daher wären 3 jetzt echt sch... und kann ich probemlos mein Führerschein nach 3 Monaten neuerteilen lassen?

 

Mich ärgert das so wahnsinnig vorallendingen weil ich das mit dem Gutachten nicht wusste, da bei sämtlichen anderen Kontrollen nie was war.

Beste Antwort im Thema
am 8. März 2020 um 8:30

Zitat:

Ich komme aus Sachsen

Najaaaa...darüber würde ich mir viel mehr Sorgen machen als über die Mängelkarte :D

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Möglicherweise betrachtet man die Sache mit der BE als "Kavaliersdelikt" und ahndet es erst garnicht, weil ja ein positives Gutachten vorliegt. Du hast bei Ordnungswidrigkeiten kein Anrecht darauf, auch wirklich bestraft zu werden ;)

Der Fehler mit der falschen Seite dürfte problemlos innerhalb des Verfahrens heilbar sein. Alternativ könnte das Verfahren für "hinten rechts" ja auch eingestellt und ein neues für "hinten links" eröffnet werden. Der Fotobeweis liegt schließlich vor, und von der Verjährung ist man auch noch weit genug entfernt...

Setllsam, normal steht auch auf der Anhörung bereits das zu erwartende Strafmaß drauf...

Themenstarteram 22. März 2020 um 12:36

Zitat:

@Datzikombi schrieb am 22. März 2020 um 10:48:43 Uhr:

Setllsam, normal steht auch auf der Anhörung bereits das zu erwartende Strafmaß drauf...

Ja, deswegen.. da steht überhaupt nichts, außer um was es ging.

 

Wir schicken den Anhörungsbogen morgen zum Montag ausgefüllt zurück und dann mal schauen was nun kommt.

 

Hab trotzdem noch etwas bammel :D

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